{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071037,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071037,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071037,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071037,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071037,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071037,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071037,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071037,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071037,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071037,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071037,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071037,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071037,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071037,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071037,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071037,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071037,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20071037,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.1037","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"F\u00f6rderung von Schweizer Literatur und Schweizer Musikschaffen in SRG-Konzession","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das revidierte Bundesgesetz \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG) wurde vom Parlament am 24. M\u00e4rz 2006 gutgeheissen und soll am 1. April 2007 in Kraft treten. Eine kulturpolitisch positive Errungenschaft der RTVG-Revision ist der im Programmartikel (Art. 24) erteilte Auftrag zur F\u00f6rderung der Schweizer Literatur und des Schweizer Musikschaffens. Gem\u00e4ss Artikel\u00a025 sollen die Einzelheiten der F\u00f6rderung in der Konzession festgehalten werden. Die St\u00e4rkung der Buch- und Literaturf\u00f6rderung wie der Musikf\u00f6rderung ist auch im Kontext des neuen Kulturf\u00f6rderungsgesetzes Thema. Ich verweise auf die Forderung der Buchlobby Schweiz nach einer koordinierten F\u00f6rderpolitik und die vom Bundesamt f\u00fcr Kultur verantworteten Berichte \"Buch- und Literaturlandschaft der Schweiz\" und \"Musikalische Bildung in der Schweiz\". </p><p>Da die Konzessionserteilung ein Bestandteil einer koordinierten Literatur- und Musikf\u00f6rderpolitik ist, frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass der in den Artikeln 24 und 25 RTVG betreffend Schweizer Literatur und Musikschaffen explizit formulierte F\u00f6rderauftrag durch pr\u00e4zise Vorgaben in der Konzessionserteilung umzusetzen ist?</p><p>2. Aufgrund welcher Beurteilungen soll die gem\u00e4ss Gesetz m\u00f6gliche Mindestanteilbestimmung festgelegt werden? Trifft es zu, dass betreffend Ber\u00fccksichtigung der Schweizer Literatur speziell beim Fernsehen Handlungsbedarf besteht? Wie wird die Charta, die die SRG SSR Id\u00e9e Suisse 2004 mit der Musikbranche vereinbart hat, umgesetzt? Wird f\u00fcr die Literatur eine \u00e4hnliche Quote angestrebt? W\u00e4re die bestehende Vereinbarung f\u00fcr Musik bei Radio DRS eine auch f\u00fcr die Literaturf\u00f6rderung geeignete Grundlage?</p><p>3. Was h\u00e4lt er davon, analog zum erfolgreichen Filmf\u00f6rderinstrument \"Pacte de l'audiovisuel\" via Konzession einen von Radio und Fernsehen gemeinsam verantworteten \"Literatur-Pakt\" und \"Musik-Pakt\" anzustossen?</p><p>4. Ist er bereit, vor der definitiven Auftragsfestlegung in der Konzession neben dem Bundesamt f\u00fcr Kultur und der Stiftung Pro Helvetia auch die in Suisseculture organisierten Fachverb\u00e4nde zu konsultieren? Wie sieht das zeitliche Vorgehen betreffend Konzessionserteilung aus?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Artikel\u00a024 Absatz\u00a04 Buchstabe\u00a0b des neuen Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG) verpflichtet die SRG in allgemeiner Form, zur F\u00f6rderung der schweizerischen Kultur unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der Schweizer Literatur sowie des Schweizer Musik- und Filmschaffens beizutragen. Artikel\u00a025 RTVG pr\u00e4zisiert diese Vorgaben und erm\u00f6glicht dem Bundesrat auch, gegebenenfalls Quoten vorzugeben.</p><p>Der Bundesrat wird im Verlaufe des kommenden Herbstes \u00fcber die neue Konzession SRG SSR befinden und sich dabei auch \u00fcber die gesetzliche Vorgabe zur Literaturf\u00f6rderung \u00e4ussern. Es ist jetzt aber zu fr\u00fch, Aussagen \u00fcber die Ausgestaltung einzelner Bestimmungen zu machen.</p><p>2./3. Der Literatur kommt innerhalb des kulturellen Schaffens in der Schweiz zweifellos eine wichtige Funktion zu, die im RTVG ihren Niederschlag gefunden hat.</p><p>Der Bundesrat wird bei der Auslegung der Kulturf\u00f6rderungsbestimmung in Artikel\u00a024 indessen dem Grundsatz der Subsidiarit\u00e4t folgen. Er wird es in erster Linie dem publizistischen Ermessen der Programmverantwortlichen \u00fcberlassen, die gesetzlichen und k\u00fcnftigen konzessionsrechtlichen Vorgaben betreffend die Kulturf\u00f6rderung umzusetzen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine aktive Zusammenarbeit auf Basis von privaten Vereinbarungen der SRG mit den Kulturschaffenden f\u00fcr beide Seiten erfolgversprechend ist. Erst wenn keine angemessenen Kooperationsl\u00f6sungen zustande kommen, sind pr\u00e4zisere Vorschriften oder allenfalls auch Quoten in Betracht zu ziehen.</p><p>Allf\u00e4llige Quotenvorgaben sind aber in erster Linie f\u00fcr jene Bereiche der Kultur sinnvoll, die direkt in Radio und Fernsehen abgebildet werden und zum festen Bestandteil der Programmgestaltung geh\u00f6ren. F\u00fcr die beiden Kulturbereiche Film und Musik haben die elektronischen Medien als Plattform eine existenzielle Bedeutung. In diesem Sinne sind die vertraglichen Kooperationsl\u00f6sungen zwischen der SRG und diesen beiden Branchen eine logische Folge. Inwieweit sich solche Modelle auch f\u00fcr die Literatur aufdr\u00e4ngen oder ob die Zusammenarbeit weitgehend den involvierten Programm- und Kulturschaffenden \u00fcberlassen bleiben soll, wird der Bundesrat bei seinem Entscheid \u00fcber die SRG-Konzession beurteilen.</p><p>Die Landesregierung sieht derzeit keinen Anlass, an der Leistungserf\u00fcllung der SRG im Bereich der Literaturf\u00f6rderung zu zweifeln. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass die SRG der Literatur schon heute einen hohen Stellenwert einr\u00e4umt und sie regelm\u00e4ssig im Fernsehen (\"Literaturclub\", \"Kulturplatz\", \"Sternstunden\", \"Sang d'encre\", \"El Balcone\" usw.) und insbesondere in den zweiten Radioprogrammen in verschiedensten Gef\u00e4ssen behandelt. Der Literatur muss aber auch k\u00fcnftig ein besonderer Stellenwert innerhalb des Programmschaffens der SRG zukommen.</p><p>Zurzeit sind Zusammenarbeitsvertr\u00e4ge zwischen der SRG und der Film- und Musikbranche in Kraft. Es handelt sich dabei um private Vereinbarungen, die ohne Beteiligung der Konzessionsbeh\u00f6rde abgeschlossen und umgesetzt werden. Inwieweit sich solche Kooperationen f\u00fcr weitere Kulturbereiche eignen, ist in erster Linie von der SRG und den betroffenen Kulturschaffenden zu beurteilen.</p><p>4. Das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation hat im Verlaufe des Monates Mai eine Anh\u00f6rung der interessierten Kreise zu einem Konzessionsentwurf durchgef\u00fchrt. Dabei wurden auch die Stiftung Pro Helvetia, Swissculture und andere Kulturverb\u00e4nde zur Stellungnahme eingeladen. Das Bundesamt f\u00fcr Kultur hat sich im Rahmen der \u00c4mterkonsultation zum Entwurf ge\u00e4ussert.</p><p>Der Bundesrat wird im Verlaufe des Herbstes 2007 \u00fcber die neue SRG-Konzession entscheiden. Diese wird auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten.</p><p>S\u00e4mtliche Anh\u00f6rungsantworten sind einsehbar unter: http://www.bakom.ch/dokumentation/gesetzgebung/00909/01912/01979/index.html?lang=de</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1189555200000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller-Hemmi Vreni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1189555200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1750800587560)\/","SubmissionDate":"\/Date(1174608000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4716,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Kultur"}}