{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071040,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071040,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071040,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071040,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071040,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071040,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071040,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071040,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071040,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071040,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071040,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071040,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071040,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071040,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071040,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071040,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071040,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20071040,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.1040","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Sanierung des Alpenrheins als Hochwasserschutz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Jahr 2005 wurde das Entwicklungskonzept Alpenrhein (EK) von der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) und der Internationalen Rheinregulierung, Gemeinsame Rheinkommission (IRR/IRKA) verabschiedet. Dieses Werk ist europaweit wohl einmalig. Es ist gelungen, im Einzugsbereich eines internationalen Gew\u00e4ssers in den Anst\u00f6sserstaaten und -teilstaaten gemeinsam an denselben Anliegen zu arbeiten, Analysen zu erstellen und f\u00fcr beide Rheinseiten tragf\u00e4hige L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr diverse anstehende Probleme zu finden. Sehr viele verschiedene Interessen konnten ber\u00fccksichtigt werden, und die zahlreich erarbeiteten Massnahmen wurden in eine Priorit\u00e4tenordnung gebracht.</p><p>F\u00fcr den unteren Lauf des Alpenrheins zwischen IIIm\u00fcndung und Bodensee bzw. Diepoldsau und Bodensee werden im Entwicklungskonzept Probleme des Hochwasserschutzes aufgezeigt. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen. Beidseits des Rheins ist in diesem Abschnitt die Besiedlung sehr dicht, und es sind hohe Sachwerte vorhanden. Die Anst\u00f6sser-Regierungen tragen die Verantwortung daf\u00fcr, dass die als notwendig erkannten Massnahmen f\u00fcr die Verbesserung des Hochwasserschutzes so rasch als m\u00f6glich umgesetzt werden.</p><p>1. Welchen Einfluss hat der Bundesrat auf die Verwirklichung dieser Massnahmen?</p><p>2. Gedenkt er, zur Beschleunigung dieser Arbeiten beizutragen?</p><p>3. Ist sichergestellt, dass die zur Ausf\u00fchrung gelangenden Massnahmen dem schweizerischen Wasserbaurecht bzw. der EU-Wasserrahmenrichtlinie entsprechen und dass keine \u00fcberholt geglaubten Eingriffe wie die Erh\u00f6hung von D\u00e4mmen und Br\u00fccken in Betracht gezogen werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik \u00d6sterreich bestehen mehrere Staatsvertr\u00e4ge zur Regulierung des Rheins von der Illm\u00fcndung bis zum Bodensee. Seit der Unterzeichnung des letzten Staatsvertrages im Jahr 1954 wurde die Hochwasserschutzpolitik neu ausgerichtet. Das Entwicklungskonzept Alpenrhein, welches von der Gemeinsamen Rheinkommission der Internationalen Rheinregulierung (GRK) und der Internationalen Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) Ende 2005 gutgeheissen wurde, ist Ausdruck dieser konzeptionellen Neuorientierung im Hochwasserschutz. Das Entwicklungskonzept basiert auf einer nachhaltigen Schutzwasserwirtschaft und einem ganzheitlichen Schutz des Lebensraumes Alpenrhein.</p><p>Bereits heute ist indes absehbar, dass die Umsetzung der im Entwicklungskonzept vorgesehenen Massnahmen den Rahmen der bestehenden Staatsvertr\u00e4ge sprengt. Eine staatsvertragliche Neuregelung der wasserwirtschaftlichen Zusammenarbeit im Einzugsgebiet des Alpenrheins ist deshalb n\u00f6tig. Der Schweizerische Bundesrat und die \u00d6sterreichische Bundesregierung haben die Gemeinsame Rheinkommission ersucht, in Abstimmung mit der IRKA Grundz\u00fcge f\u00fcr eine solche Neuregelung zu erarbeiten und diese den beiden Regierungen vorzulegen.</p><p>1. Der Bundesrat hat \u00fcber die schweizerische Vertretung in der Gemeinsamen Rheinkommission direkten Einfluss auf die Verwirklichung der im Entwicklungskonzept Alpenrhein vorgesehenen Massnahmen.</p><p>2. Die Arbeiten im Hinblick auf die Umsetzung des Entwicklungskonzepts haben auf allen Ebenen begonnen. Der Bundesrat unterst\u00fctzt diese im Rahmen seiner M\u00f6glichkeiten. Er sieht zurzeit keinen Anlass f\u00fcr weitere Massnahmen.</p><p>3. Die gesetzlichen Bestimmungen m\u00fcssen bei der Umsetzung des Entwicklungskonzepts Alpenrhein eingehalten werden. Dazu geh\u00f6rt insbesondere auch das Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 \u00fcber den Wasserbau. Zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde seitens der Umweltminister der Rheinanliegerstaaten anl\u00e4sslich der Ministerkonferenz vom 29. Januar 2001 in Strassburg das Verfahren f\u00fcr das Flussgebiet Rhein festgelegt. Die Schweiz war als Mitglied der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins an dieser Ministerkonferenz vertreten. Sie unterst\u00fctzt die EU-Staaten bei den Koordinierungs- und Harmonisierungsarbeiten im Rahmen der Umsetzung der WRRL auf der Grundlage ihrer eigenen Gesetzgebung und ihrer internationalen Verpflichtungen am Rhein. Diesem Umstand ist bei der Konkretisierung des Entwicklungskonzepts Rechnung zu tragen. Im \u00dcbrigen kann im Rahmen der kantonalen Richtplanung die Abstimmung der verschiedenen r\u00e4umlichen Interessen im Kanton sowie die Koordination mit dem benachbarten Ausland sichergestellt werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1181865600000)\/","SubmittedBy":"F\u00e4ssler-Osterwalder Hildegard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1181865600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1750799699960)\/","SubmissionDate":"\/Date(1174608000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4716,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}