{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071068,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071068,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071068,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071068,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071068,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071068,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071068,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071068,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071068,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071068,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071068,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071068,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071068,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071068,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071068,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071068,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071068,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20071068,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.1068","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"\u00d6kop\u00e4rke in Israel. Finanzierung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Zwischen Tel Aviv und Jerusalem werden Reisende zu einem Besuch eines \u00d6koparks, dem sogenannten \"Kanada-Park\", eingeladen. Seinen Namen verdankt der Park der kanadischen Regierung, die vor 35 Jahren 15 Millionen Dollar f\u00fcr die Anpflanzung der B\u00e4ume an diesem Ort spendete. Finanziert wird der Park auch vom J\u00fcdischen Nationalfonds, von privaten Stiftungen und von Privatpersonen. Diese Geldgeberinnen und Geldgeber werben damit, dass der Park auf den \u00dcberresten eines r\u00f6mischen Bades gepflanzt worden sei. Damit vertuschen sie, dass der Park in Tat und Wahrheit auf den Ruinen von pal\u00e4stinensischen D\u00f6rfern entstand, die w\u00e4hrend des Sechstagekrieges 1967 dem Erdboden gleichgemacht wurden. Der Park liegt also hinter der Gr\u00fcnen Linie, das heisst jenseits der von der Uno festgelegten Grenze. Die Schutzmauer verl\u00e4uft etwas weiter \u00f6stlich und sch\u00fctzt die Siedlungen. Der Park ist also Teil des von Israel illegal besetzten Gebietes.</p><p>Der J\u00fcdische Nationalfonds erh\u00e4lt, meist steuerbefreit, Millionen von Dollar aus der ganzen Welt. Er hat den gr\u00f6ssten Teil des Bodens, auf dem die 1948 und 1967 zerst\u00f6rten pal\u00e4stinensischen D\u00f6rfer standen, aufgekauft, um ihn in Israel lebenden Juden und J\u00fcdinnen zur Verf\u00fcgung zu stellen. So wurde er Eigent\u00fcmer von pal\u00e4stinensischem Boden im Umfang von 2500 Quadratkilometern, der an Israelis verpachtet worden ist. Zudem hat er rund hundert \u00d6kop\u00e4rke gebaut und angepflanzt. Diese Finanzierung und Aneignung verletzen das 4. Genfer Abkommen, das Landenteignung und Siedlungen der Besatzer im besetzten Land verbietet.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>Ist die Schweiz in irgendeiner Weise in diese Finanztransaktionen involviert? Wichtig zu wissen w\u00e4re insbesondere, </p><p>- ob \u00f6ffentliche oder bei der Schweizer Bev\u00f6lkerung gesammelte Mittel zur Finanzierung solcher \u00d6kop\u00e4rke auf den Ruinen von zerst\u00f6rten pal\u00e4stinensischen D\u00f6rfern oder in besetztem Land eingesetzt wurden; </p><p>- ob der J\u00fcdische Nationalfonds B\u00fcros in der Schweiz unterh\u00e4lt; </p><p>- ob das von diesem Organ allenfalls in der Schweiz gesammelte Geld von der Steuer befreit ist. </p><p>Verf\u00fcgt die Schweiz \u00fcber Rechtsmittel, um solche Operationen, die dem V\u00f6lkerrecht widersprechen, zu verhindern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Ayalon-Canada Park wurde auf einem Grundst\u00fcck angelegt, welches sowohl Gebiete innerhalb der Gr\u00fcnen Linie als auch besetztes Gebiet in der Westbank umfasst. Der Park wurde 1973 vom J\u00fcdischen Nationalfonds (Keren Kayemet LeIsrael; JNF) gegr\u00fcndet, haupts\u00e4chlich dank kanadischen Spenden, und wird seither vom JNF verwaltet und weiterhin \u00fcber u. a. kanadische Spenden finanziert. </p><p>Die israelische Nichtregierungsorganisation Zochrot hatte am 9. Juni 2005 vor dem H\u00f6chsten Gericht des Staates Israels eine Petition eingereicht (Petition Nr. 5580/05), damit im Park auf die im Sechstagekrieg zerst\u00f6rten pal\u00e4stinensischen D\u00f6rfer Yalu und Imwas hingewiesen werde. Wenige Tage vor der gerichtlichen Anh\u00f6rung (30. Juni 2006) wurden die Schilder zu Yalu und Imwas angebracht, worauf Zochrot die Petition zur\u00fcckzog.</p><p>1. Der Bund war bei der Finanzierung des Ayalon-Canada Parks nicht beteiligt. Es liegen keine Angaben vor, wonach schweizerische Privatspenden f\u00fcr die Finanzierung dieses Parks benutzt worden w\u00e4ren; g\u00e4nzlich ausschliessen l\u00e4sst sich dies aber nicht. </p><p>2. Der JNF wurde am 28. Dezember 1901 am 5. Zionistenkongress in Basel gegr\u00fcndet. Er unterh\u00e4lt mehrere Aussenstellen auf der ganzen Welt. Der J\u00fcdische Nationalfonds Schweiz (KKL-CH) hat seinen Sitz in Z\u00fcrich und hat zudem in Genf ein B\u00fcro f\u00fcr die Westschweiz. </p><p>3. Die Steuerbefreiung wie auch die Abzugsf\u00e4higkeit von Zuwendungen sind im DBG und - im Rahmen des StHG - in den kantonalen Steuergesetzen geregelt. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Beurteilung der Steuerbefreiung ist der Sitzkanton. Der JNF Schweiz (KKL-CH) ist vom Kanton Z\u00fcrich wegen ausschliesslich gemeinn\u00fctzigen Zwecken von den Kantons- und Gemeindesteuern sowie von der direkten Bundessteuer befreit worden. Er wird in den kantonalen Verzeichnissen regelm\u00e4ssig als steuerbefreite gemeinn\u00fctzige Organisation gef\u00fchrt, weshalb freiwillige Zuwendungen an den JNF Schweiz von den Steuerpflichtigen in den Kantonen grunds\u00e4tzlich von den Steuern abgezogen werden k\u00f6nnen; nicht abzugsf\u00e4hig sind lediglich solche Zuwendungen, die vom Spender ausdr\u00fccklich f\u00fcr andere als gemeinn\u00fctzige Zwecke bestimmt sind. </p><p>4. Das V\u00f6lkerrecht bindet grunds\u00e4tzlich die Staaten. Die Annexion von besetztem Gebiet ist v\u00f6lkerrechtswidrig. Grunds\u00e4tzlich ist auch die Aneignung oder Zerst\u00f6rung von \u00f6ffentlichem und privatem Eigentum durch einen am Konflikt beteiligten Staat gem\u00e4ss humanit\u00e4rem V\u00f6lkerrecht, insbesondere der IV. Genfer Konvention, verboten, sofern dies nicht durch milit\u00e4rische Erfordernisse gerechtfertigt ist. Nicht notwendigerweise rechtswidrig ist allerdings der k\u00e4ufliche Erwerb von Grundeigentum durch nat\u00fcrliche oder juristische Personen </p><p>Wenn Staaten V\u00f6lkerrecht verletzen, kommen die hierf\u00fcr vorgesehenen, zwischenstaatlichen Streitbeilegungsmechanismen zur Anwendung. Nat\u00fcrliche und juristische Personen werden hingegen in der Regel nicht direkt vom V\u00f6lkerrecht beg\u00fcnstigt oder beschwert. Entsprechend k\u00f6nnen im Prinzip nur Staaten und nicht nat\u00fcrliche oder juristische Personen dem V\u00f6lkerrecht widersprechende Handlungen vornehmen. Ausnahmen von dieser Regel bestehen dann, wenn eine v\u00f6lkerrechtliche Norm gegen\u00fcber nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen direkt anwendbar ist. In diesem Zusammenhang stehen in der Schweiz rechtliche Mittel gem\u00e4ss den Voraussetzungen des schweizerischen Verfahrensrechts zur Verf\u00fcgung, wie etwa dem Bestehen einer rechtsgen\u00fcglichen Beziehung zur Schweiz.</p><p>Als Staat hat die Schweiz hingegen keine rechtlichen Mittel, um gegen ausl\u00e4ndische nat\u00fcrliche oder juristische Personen vorzugehen, die nicht ihrer Hoheitsgewalt und damit ihrer Gerichtsbarkeit unterstehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1190937600000)\/","SubmittedBy":"Men\u00e9trey-Savary Anne-Catherine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1190937600000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8","Category":null,"Modified":"\/Date(1750805895040)\/","SubmissionDate":"\/Date(1182384000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}