{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071084,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071084,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071084,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071084,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071084,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071084,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071084,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071084,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071084,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071084,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071084,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071084,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071084,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071084,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071084,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071084,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071084,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20071084,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.1084","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Division\u00e4r Peter Regli","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Division\u00e4r Peter Regli hat \u00f6ffentlich zugegeben, dass er amtliche Akten vernichtet hat. Dies sei angeblich in Nachrichtendiensten so \u00fcblich. Im Schweizerischen Bundesarchiv finden sich tats\u00e4chlich aus der langj\u00e4hrigen T\u00e4tigkeit von Nachrichtendienstchef Regli bloss ein paar d\u00fcrre Zettel. Dass die Vernichtung von Nachrichtendienstakten alles andere als \u00fcblich ist, geht aus dem Dokumentationszentrum der s\u00fcdafrikanischen Streitkr\u00e4fte in Pretoria hervor. Dort sind die Gegenakten des s\u00fcdafrikanischen milit\u00e4rischen Geheimdienstes, mit dem Peter Regli seit Anfang der Achtzigerjahre eng zusammenarbeitete, fein s\u00e4uberlich archiviert. Bundesrat Adolf Ogi hat seinerzeit Peter Regli - unverst\u00e4ndlicherweise - damit beauftragt, die Unterlagen, die er als Unterstabschef Nachrichtendienst erstellt hatte, zu ordnen und dem Armeearchiv (das Zwischenarchiv auf dem Weg ins Bundesarchiv) zu \u00fcbergeben. In seiner Antwort auf die Frage Banga 99.5120 hielt der Bundesrat ausdr\u00fccklich fest, dass in der Weisung an Division\u00e4r Regli \"auch das Verbot der Aktenvernichtung gem\u00e4ss Artikel\u00a08 des erw\u00e4hnten Gesetzes\" (Archivgesetz) enthalten war.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Hat sich Division\u00e4r Peter Regli vollumf\u00e4nglich an diese Weisung gehalten und keinerlei Unterlagen aus seiner amtlichen T\u00e4tigkeit vernichtet, sondern die in Artikel\u00a06 des Archivierungsgesetzes enthaltene Anbietepflicht sachgerecht wahrgenommen?</p><p>2. Welche Verfahrensvorschrift stellt sicher, dass das \u00f6ffentliche Interesse an einer Aufkl\u00e4rung der Aktenvernichtungsaktionen im schweizerischen Nachrichtendienst wahrgenommen wird? Welche Beschwerdem\u00f6glichkeiten gibt es gegen einen Entscheid der Bundesanwaltschaft, ein entsprechendes Strafverfahren gegen unbekannt wegen Aktenunterdr\u00fcckung einzustellen?</p><p>3. Wie begr\u00fcndet die Bundesanwaltschaft ihren Entscheid? In welcher Form kann die \u00d6ffentlichkeit in die Einzelheiten dieser Begr\u00fcndung Einsicht nehmen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Laufe des Jahres 2001 wurden via Medien verschiedenste Mutmassungen und Anschuldigungen ge\u00e4ussert, welche sowohl das VBS als auch namentlich den letzten Chef der Untergruppe Nachrichtendienst, Division\u00e4r Regli, schwer belasteten. Vor diesem Hintergrund und vor allem aufgrund der Vermutung, dass bisherige Untersuchungen wom\u00f6glich unvollst\u00e4ndig gewesen sein k\u00f6nnten, wurden verschiedenste Beh\u00f6rden mit intensiven Abkl\u00e4rungen aktiv:</p><p>- das VBS mit einer gut einj\u00e4hrigen Administrativuntersuchung durch Prof. Rainer Schweizer;</p><p>- die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation (GPDel), als f\u00fcr die Nachrichtendienste zust\u00e4ndiges besonderes parlamentarisches Aufsichtsorgan, mit einer \u00fcberj\u00e4hrigen umfangreichen Untersuchung;</p><p>- die Bundesanwaltschaft mit entsprechenden, teils mehrj\u00e4hrigen strafrechtlichen Untersuchungs-/Ermittlungsverfahren.</p><p>Gerade aus der Administrativuntersuchung sowie aus den Untersuchungen der GPDel, die sich beide auch mit der Frage der Aktenf\u00fchrung und -archivierung in der Untergruppe Nachrichtendienst zur Amtszeit von Division\u00e4r Regli besch\u00e4ftigten, resultierten umfassende Schlussberichte. Diese beiden Berichte sind bereits seit einigen Jahren in ihrer Gesamtheit \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Aktenf\u00fchrung sowie -archivierung war Gegenstand sowohl der Administrativuntersuchung im VBS (2002) als auch des umfassenden Untersuchungsverfahrens der GPDel (2002/03). Beide Untersuchungsorgane haben alle ihre Feststellungen und W\u00fcrdigungen in den jeweiligen, \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Schlussberichten festgehalten. Den verschiedenen differenzierten Feststellungen und Erkenntnissen dieser Untersuchungsorgane hat der Bundesrat nichts weiter beizuf\u00fcgen.</p><p>2. Die GPDel \u00fcberwacht gem\u00e4ss Artikel\u00a053 des Parlamentsgesetzes, parallel und autonom zu den Kontroll- und Aufsichtspflichten des Bundesrates, die T\u00e4tigkeiten im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste. Die Aufgabe eben gerade dieses parlamentarischen Gremiums ist es, besondere Sachverhalte im nachrichtendienstlichen Kontext festzustellen, Licht auf allf\u00e4llige Unzul\u00e4nglichkeiten zu werfen sowie allf\u00e4llige politische Verantwortlichkeiten der Bundesbeh\u00f6rden zu beurteilen. Im Sinne dieses Oberaufsichtsverst\u00e4ndnisses erfolgte denn auch die aufwendig gef\u00fchrte GPDel-Untersuchung. Sie f\u00f6rderte gerade durch die integrale Publikation ihres Schlussberichtes die Transparenz in dieser komplexen Angelegenheit.</p><p>Die Schweizerische Bundesanwaltschaft teilt gem\u00e4ss Artikel\u00a0120 Absatz\u00a03 des Bundesgesetzes vom 15. Juni 1934 \u00fcber die Bundesstrafrechtspflege (BStP) die Einstellung des Verfahrens einzig dem Beschuldigten, dem Gesch\u00e4digten, dem Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes, dem Untersuchungsrichter und der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes mit. Nur der Gesch\u00e4digte und das Opfer k\u00f6nnen gegen die Einstellung des Strafverfahrens bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes Beschwerde f\u00fchren (Art. 120 Abs. 4 BStP).</p><p>3. Das Verfahren wurde eingestellt, da weder Menge und Bedeutung der vernichteten Akten noch der T\u00e4ter festgestellt werden konnten, sodass keine hinreichenden Verdachtsgr\u00fcnde gegen eine bestimmte Person vorlagen und eine Anklageerhebung gem\u00e4ss den Artikeln 125 und 126 BStP nicht m\u00f6glich war (siehe dazu die Antworten auf die Anfragen Lang 07.1014 und M\u00fcller Geri 07.1036).</p><p>Da die Einstellungsverf\u00fcgung nur den obenaufgef\u00fchrten Personen mitgeteilt wird, kann die \u00d6ffentlichkeit in die Einzelheiten einer Begr\u00fcndung nicht Einsicht nehmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1189555200000)\/","SubmittedBy":"G\u00fcnter Paul","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1189555200000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1750806065750)\/","SubmissionDate":"\/Date(1182470400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}