{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071089,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071089,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071089,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071089,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071089,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071089,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071089,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071089,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071089,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071089,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071089,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071089,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071089,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071089,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071089,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071089,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071089,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20071089,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.1089","BusinessType":19,"BusinessTypeName":"Dringliche Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"DA","Title":"Kuriose Neueinteilung der k\u00fcnftigen TV-Konzessionsgebiete","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG) wurde per 1. April 2007 in Kraft gesetzt. Mittlerweile hat der Bundesrat auf Antrag des UVEK bzw. des Bakom die Versorgungsgebiete f\u00fcr die zu vergebenden Konzessionsgebiete mit Geb\u00fchrenunterst\u00fctzung festgesetzt und dabei massive Kollateralsch\u00e4den hinsichtlich des bisher seitens des Publikums gewohnten Fernsehkonsums verursacht. Dabei wurden die Regionen s\u00fcdlich des Rickens im Kanton St. Gallen (Bezirke See und Gaster) sowie die Z\u00fcrichseeregion des Kantons Schwyz (Bezirke March/H\u00f6fe/Einsiedeln) arg in Mitleidenschaft gezogen, indem sie Konzessionsgebieten zugeordnet wurden, mit denen sie in keinerlei Beziehung stehen. Der Grundsatz der Homogenit\u00e4t des Versorgungsgebietes, wie er unter Punkt 4.3 der Erl\u00e4uterungen zum Entwurf vom Oktober 2006 zu den TV-Versorgungsgebieten nach neuem RTVG festgehalten wurde, ist nicht in Betracht gezogen worden! Gewachsene Kommunikationsr\u00e4ume, topografische Grenzen, Pendlerstr\u00f6me (aus den genannten Bezirken sind weit \u00fcber 15 000 Menschen in Z\u00fcrich oder Vororten t\u00e4tig) sowie die wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Ausrichtung der Region sind zugunsten der rein wirtschaftlichen St\u00e4rkung anderer TV-Gebiete ausser Acht gelassen worden. Die Interessen der Menschen in dieser Wohnregion sind dabei v\u00f6llig unber\u00fccksichtigt geblieben. Auch die Interventionen der Regierungen von Schwyz und St. Gallen wurden nicht ernst genommen. Bei der Vernehmlassung vom April 2007 wurde sogar die Schwyzer Regierung nicht einmal mehr eingeladen, und ohne ihr Wissen sind die genannten Bezirke kommentarlos umgeteilt worden. Von der M\u00f6glichkeit einer sinnvollen Gebiets\u00fcberlappung der Konzessionsgebiete zugunsten der Menschen bzw. Konsumenten wurde bewusst kein Gebrauch gemacht, was v\u00f6llig unverst\u00e4ndlich ist.</p><p>Die Ausschreibung zur Erlangung einer Konzession ist zurzeit im Gange. Die Anfrage ist deshalb als dringlich zu betrachten.</p><p>Es dr\u00e4ngt sich deshalb die dringliche Beantwortung folgender Fragen auf:</p><p>1. Warum ist den Konsumgewohnheiten der Menschen in dieser Agglomerationsgegend des oberen Z\u00fcrichsees nicht Rechnung getragen worden?</p><p>2. War sich das Bakom bei der Zuordnung der Konzessionsgebiete bewusst, dass sich diese kantonalen Randregionen wirtschaftlich, kulturell wie auch gesellschaftlich an Z\u00fcrich und nicht an der Zentralschweiz bzw. Ostschweiz orientieren?</p><p>3. Aus welchen Gr\u00fcnden wurden im Rahmen der Aufteilung des Konzessionsgebietes in dieser eindeutig nach Z\u00fcrich ausgerichteten Region, zur Vermeidung m\u00f6glicher Kollateralsch\u00e4den, keine \u00dcberlappungen zugelassen, was bedeutet h\u00e4tte, den Konsumgewohnheiten der Bev\u00f6lkerung des oberen Z\u00fcrichsees Rechnung zu tragen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat am 4. Juli 2007 die Anzahl und Ausdehnung der Versorgungsgebiete definiert, in denen Konzessionen an Fernsehveranstalter nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 24. M\u00e4rz 2006 \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) erteilt werden k\u00f6nnen. Mit seiner Planung hat der Bundesrat festgelegt, in welchen Gebieten eine Konzession mit Leistungsauftrag und Geb\u00fchrenunterst\u00fctzung ausgeschrieben werden soll (BBl 2007, 6229). Wer sich f\u00fcr diese Konzessionen bewerben wird und wer den Zuschlag erh\u00e4lt, ist offen. Ein Anspruch heute sendender Veranstalter auf eine Konzession besteht nicht. Nach dem neuen RTVG braucht eine TV-Station keine Konzession mehr, um auf Sendung zu gehen, sofern sie keine Geb\u00fchren beansprucht. Ob sich also ein bisheriger Veranstalter um eine ausgeschriebene Konzession bewerben will oder ob er - vor allem in einem wirtschaftlich attraktiven Gebiet - die weiter gehenden M\u00f6glichkeiten punkto Werbung und die Freiheit, sein Versorgungsgebiet selbst festlegen zu k\u00f6nnen, den ausgeschriebenen Geb\u00fchrenbeitr\u00e4gen vorzieht, ist offen.</p><p>Die Definition der Versorgungsgebiete erfolgt in einem Spannungsfeld verschiedenster Interessen und Anliegen. Dies zeigt die Auseinandersetzung rund um die Gestaltung der Fernsehlandschaft im Raum Z\u00fcrich/Ostschweiz exemplarisch. Der erste Entwurf, den das UVEK in eine erste Anh\u00f6rung schickte, privilegierte das \u00f6konomische Element und sah eine geringere Anzahl von fl\u00e4chenm\u00e4ssig gr\u00f6sseren Versorgungsgebieten sowie relativ grossz\u00fcgige \u00dcberschneidungen vor.</p><p>Aufgrund der heftigen Reaktionen der Ostschweizer Kantone auf diesen Entwurf pr\u00e4sentierte das UVEK in der Folge einen zweiten Entwurf mit homogeneren Versorgungsgebieten ohne wesentliche \u00dcberschneidungen. Die Folge war die Aufgabe der Doppelbedeckungen in den R\u00e4umen Baden, Zug, Rapperswil, Ausserschwyz und Glarus.</p><p>Mit seinem Beschluss vom 4. Juli 2007 entschied sich der Bundesrat schliesslich f\u00fcr eine L\u00f6sung, die weder der ersten noch der zweiten Anh\u00f6rungsvariante entsprach, sondern gleichsam die Synthese der zahlreichen in beiden Anh\u00f6rungsg\u00e4ngen abgegebenen Stellungnahmen darstellte.</p><p>1./2. Zweifellos bestehen bedeutsame Pendlerstr\u00f6me sowie wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Beziehungen zwischen der Stadt Z\u00fcrich und den Z\u00fcrichsee-nahen Bezirken des Kantons Schwyz und des Kantons St. Gallen. Diese Beziehungen bilden aber nicht das einzige Kriterium, nach denen sich der Bundesrat zu richten hat: Regelm\u00e4ssig haben die Kantonsregierungen betont, ein Programm bzw. ein Programmfenster m\u00fcsse einen oder mehrere Kantone integral abdecken, damit die politischen Prozesse, die sich auf kantonaler Ebene abspielen, medial begleitet werden k\u00f6nnen. Dieses Anliegen, die Ber\u00fccksichtigung der politischen Einheit (was auch in Art. 38 Abs. 1 Bst. a RTVG seinen Ausdruck findet), hat der Bundesrat bei der Abw\u00e4gung zwischen der Ausrichtung einzelner Gebiete auf die Agglomeration Z\u00fcrich und der Wahrung der kantonalen Identit\u00e4t besonders gewichtet.</p><p>3. Eine L\u00f6sung, bei der die erw\u00e4hnten Bezirke der Kantone Schwyz und St. Gallen gleichzeitig zu zwei oder mehreren Versorgungsgebieten geh\u00f6rt h\u00e4tten, w\u00e4re grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich gewesen.</p><p>Der Bundesrat hat im Interesse eines wirksamen Geb\u00fchreneinsatzes Gebiets\u00fcberlappungen aber nur mit Zur\u00fcckhaltung vorgenommen. Dahinter steht die \u00dcberzeugung, dass teure Doppelversorgungen, die mit Geb\u00fchren finanziert werden, grunds\u00e4tzlich vermieden werden sollten. Insbesondere soll verhindert werden, dass geb\u00fchrenfinanzierte Sender aus wirtschaftlich starken Agglomerationen den TV-Stationen in den umliegenden Gebieten das Werbepotenzial absch\u00f6pfen und die dadurch entstehende Finanzknappheit ihrerseits durch Geb\u00fchren kompensiert werden muss.</p><p>Das Ausschreibungsverfahren ist nach der Festlegung der Versorgungsgebiete m\u00f6glichst unverz\u00fcglich gestartet worden. Es liegt im Interesse der Branche und des Publikums, dass das neue Geb\u00fchrensplittingsystem und die damit angestrebte Verbesserung der publizistischen Leistungen so rasch als m\u00f6glich realisiert werden k\u00f6nnen. Sollte sich nach Erteilung der Konzessionen zeigen, dass die Ausgestaltung der Versorgungsgebiete zu einem Ungleichgewicht oder zu einer Vernachl\u00e4ssigung einzelner Regionen f\u00fchrt, kann der Bundesrat die Definitionen der einzelnen Versorgungsgebiete \u00fcberpr\u00fcfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1192579200000)\/","SubmittedBy":"Kuprecht Alex","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1192579200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1750806275180)\/","SubmissionDate":"\/Date(1190160000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4718,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}