{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071133,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071133,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071133,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071133,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071133,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071133,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071133,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071133,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071133,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071133,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071133,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071133,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071133,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071133,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071133,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071133,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071133,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20071133,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.1133","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"HPV-Impfungen f\u00fcr M\u00e4dchen und junge Frauen. Strategie des Bundes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im KVG ist die freie Arztwahl im Rahmen der versicherten Grundleistungen garantiert (ausser im Falle einer nationalen Bedrohung). Der Bund schreibt f\u00fcr die HPV-lmpfung kantonale Programme vor und f\u00fchrt aus, dass der Einkauf der Impfstoffe zentral zu erfolgen habe und die Bev\u00f6lkerung zu orientieren sei. Ein Grossteil der Kantone ist mit dem Auftrag vom Bund \u00fcberfordert, weil die Infrastruktur (z. B. K\u00fchlschr\u00e4nke) nicht vorhanden ist. Im Zusammenhang mit dieser Impfung junger Frauen ist auch eine gute und altersgem\u00e4sse Beratung von grosser Bedeutung. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Vielen Kantonen wird es aus organisatorischen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich sein, die HPV-lmpfung wie vom Bund vorgesehen ab 1. Januar 2008 anzubieten. Wie kann den jungen Frauen die Impfung rechtzeitig verabreicht werden?</p><p>2. Aus epidemiologischen Gr\u00fcnden sollte eine Impfung bei jeder sich bietenden Gelegenheit appliziert werden k\u00f6nnen. Werden die \u00c4rzte und \u00c4rztinnen mit dem besten Kontakt zur Zielgruppe von den sogenannten kantonalen Programmen ausgeschlossen, so widerspricht dies dem Ziel des Impfprogramms. Ist sich der Bund bewusst, dass er damit den Impferfolg gef\u00e4hrdet?</p><p>3. Die Information der Bev\u00f6lkerung wird nach den Richtlinien der Kantone erfolgen. Wie will der Bund die rechtzeitige und korrekte Information der Zielgruppen in der ganzen Schweiz sicherstellen?</p><p>4. Die von einigen Kantonen geplanten Massenimpfkampagnen unter Ausschluss der privaten Praxen widersprechen dem im KVG festgehaltenen Recht auf freie Arztwahl. Wie l\u00e4sst sich dieser Eingriff in die Wahlfreiheit der Versicherten rechtfertigen?</p><p>5. Reihenimpfungen sparen per Definition am Personal, dies auf Kosten von Beratung und Betreuung der Zielgruppe bzw. der Geimpften. Welche Qualit\u00e4tsanforderungen stellt der Bund an Reihenimpfungen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Grunds\u00e4tzlich liegt die Verantwortung f\u00fcr die Organisation der Programme bei den Kantonen. Es ist zu erwarten, dass etliche Kantone die Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) f\u00fcr die M\u00e4dchen im Schulalter im Rahmen der bestehenden Hepatitis-B-Impfprogramme anbieten werden, die ihrerseits auf die schul\u00e4rztlichen Untersuchungen abgestimmt sind. F\u00fcr das Ziel einer m\u00f6glichst hohen Durchimpfung der M\u00e4dchen im Schulalter ist der Zeitpunkt der Impfung, d. h., ob die Impfung zu Beginn oder gegen Ende des Kalenderjahres erfolgt, unerheblich. Was die Impfung der 15- bis 19-j\u00e4hrigen Frauen betrifft, ist zu erwarten, dass die Kantone mit gut ausgebauten Strukturen des \u00f6ffentlichen Gesundheitswesens die Impfung rascher anbieten werden als die \u00fcbrigen Kantone. Solche kantonalen Unterschiede sind Folge der f\u00f6deralistischen Struktur des Gesundheitswesens und finden sich auch in anderen Bereichen (z. B. Mammografie-Screening).</p><p>2. Was insbesondere die jungen Frauen zwischen 15 und 19 Jahren betrifft, ist bekannt, dass viele von diesen nicht mehr die Kinder- oder Hausarztpraxis ihrer Kindheit und Schulzeit aufsuchen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Kantone die Impfprogramme f\u00fcr diese Altersgruppe, je nach vorhandenen Strukturen der Adoleszentenmedizin, unter Einbezug von niedergelassenen \u00c4rztinnen und \u00c4rzten, z. B. auch Frauen\u00e4rztinnen und -\u00e4rzten, gestalten. Es ist in der Verantwortung der Kantone, im Rahmen der Programme die \u00c4rztinnen und \u00c4rzte mit dem  besten Kontakt zur Zielgruppe mit der Durchf\u00fchrung der Impfungen zu betrauen. Der Bundesrat hat keine Anzeichen daf\u00fcr, dass die Kantone die praktizierenden \u00c4rztinnen und \u00c4rzte ausschliessen.</p><p>3. Die rechtzeitige und korrekte Information der Zielgruppe ist ein wesentlicher Teil der kantonalen Impfprogramme. Das BAG hat bereits im letzten Jahr direkt die \u00c4rzteschaft, wichtigster Ansprechpartner f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung bez\u00fcglich Impfungen, und \u00fcber die Medien die breite \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die HPV-Impfung informiert. Von der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr Impffragen wurde ein ausf\u00fchrliches Factsheet zur vertieften Information der Zielgruppen erarbeitet. In seiner Antwort auf das Postulat Ory 07.3421, \"Impfung gegen HPV\", erachtete der Bundesrat die geplanten Informationsmassnahmen als gen\u00fcgend und sah keine Notwendigkeit f\u00fcr eine besondere Impfkampagne. Bestrebungen sind im Gange, zus\u00e4tzliche Informationsmittel, welche insbesondere auf die Durchf\u00fchrung der Impfungen im Rahmen der schul\u00e4rztlichen Dienste ausgerichtet sind und in allen Kantonen verwendet werden k\u00f6nnten, zu entwickeln.</p><p>4. Die freie Wahl des Leistungserbringers gem\u00e4ss Artikel\u00a041 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10) wird dadurch eingeschr\u00e4nkt, dass Bedingungen an die Kosten\u00fcbernahme gestellt werden k\u00f6nnen, um die Einhaltung der Kriterien Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit nach Artikel\u00a032 KVG sowie die Qualit\u00e4t und den zweckm\u00e4ssigen Einsatz von Leistungen nach Artikel\u00a058 Absatz\u00a03 KVG zu sichern. HPV-Impfungen ausserhalb von Programmen sind wegen der hohen Preise f\u00fcr Einzelimpfstoffe unwirtschaftlich. Zudem wird davon ausgegangen, dass bei der Durchf\u00fchrung der Impfungen in Programmen die Impfbeteiligung h\u00f6her ausfallen wird als bei Impfungen ausserhalb von Programmen, was die Zweckm\u00e4ssigkeit und Qualit\u00e4t der Leistungen verbessert. Aus diesen Gr\u00fcnden erf\u00fcllen nur Impfungen im Rahmen von Impfprogrammen die genannten Kriterien nach den Artikeln 32 und 58 Absatz\u00a03 KVG. Die entsprechende Einschr\u00e4nkung der Kosten\u00fcbernahmepflicht der Versicherer ist somit gerechtfertigt und zul\u00e4ssig.</p><p>5. F\u00fcr Reihenimpfungen gelten grunds\u00e4tzlich die gleichen Qualit\u00e4tskriterien wie f\u00fcr Impfungen in der Arztpraxis. Diese beinhalten insbesondere eine ad\u00e4quate Information der Jugendlichen und Eltern \u00fcber die zu verh\u00fctende Krankheit, die Impfung (Wirksamkeit, Vertr\u00e4glichkeit usw.) und die Gegenanzeichen f\u00fcr eine Impfung. Bei Vorliegen von m\u00f6glichen Gegenanzeichen, was allerdings selten der Fall ist, sowie bei Auftreten von Nebenwirkungen sind die Jugendlichen zur Abkl\u00e4rung an den Hausarzt zu verweisen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1204848000000)\/","SubmittedBy":"Gallad\u00e9 Chantal","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1204910316663)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750800261863)\/","SubmissionDate":"\/Date(1198195200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}