{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073010,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073010,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073010,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073010,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073010,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073010,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073010,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073010,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073010,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073010,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073010,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073010,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073010,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073010,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073010,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073010,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073010,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073010,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3010","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Steuerlicher Anreiz f\u00fcr Energiesparmassnahmen bei Altbauten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, daf\u00fcr zu sorgen, dass die energetische Sanierung von \u00e4lteren Bauten durch fiskalische Anreize gef\u00f6rdert wird.</p>","ReasonText":"<p>Der Anteil an Wohnungen, die seit zwanzig Jahren oder l\u00e4nger nicht mehr renoviert worden sind, steigt. So waren gem\u00e4ss Volksz\u00e4hlung von 1990 rund 1 078 000 Wohnungen, die vor 1971 gebaut wurden, seit zwanzig Jahren oder mehr nicht mehr renoviert worden. Dies entsprach damals einem Anteil von 46,5 Prozent. Im Jahr 2000 gab es 1 553 000 Wohnungen, die \u00e4lter als zwanzig Jahre waren und seit zwanzig und mehr Jahren nicht mehr renoviert worden sind, was einem Anteil von bereits 57,5 Prozent entspricht.</p><p>Altbauten verbrauchen wesentlich mehr Heizenergie als renovierte Geb\u00e4ude oder Neuwohnungen. Im Zeichen der aktuellen CO2-Diskussion sowie dem sich abzeichnenden Energiemangel ist es geradezu grobfahrl\u00e4ssig, ein derart riesiges Energiesparpotenzial nicht zu nutzen. Durch die Sanierung von alter Bausubstanz erschliesst sich zudem ein grosses Besch\u00e4ftigungspotenzial. Damit dieses immense Energiesparpotenzial besser genutzt wird, m\u00fcssen die Eigent\u00fcmer derartiger Altbauten ermuntert werden, ihre Geb\u00e4ude einer energetischen Sanierung zu unterziehen. Dies kann am besten mittels fiskalischer Anreize erreicht werden.</p><p>Hier bietet sich beispielsweise eine \u00c4nderung von Artikel\u00a08 der Abzugsverordnung f\u00fcr Liegenschaften an (SR 642.116). Es ist nicht einsichtig, warum bei Liegenschaften des Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gens derartige Sanierungsinvestitionen unmittelbar nach Anschaffung der Liegenschaft voll abgezogen werden k\u00f6nnen, w\u00e4hrend dies gem\u00e4ss Artikel\u00a08 der erw\u00e4hnten Verordnung bei Liegenschaften des Privatverm\u00f6gens w\u00e4hrend der ersten f\u00fcnf Jahre nur 50 Prozent sind.</p><p>Eine weitere M\u00f6glichkeit best\u00fcnde darin, energiesparende Sanierungsinvestitionen mit einem Bonus zu belohnen. Beispielsweise k\u00f6nnte f\u00fcr solche Investitionen ein Multiplikationsfaktor bei der Einkommenssteuer eingef\u00fchrt werden (eine Investition von 100 000 Franken w\u00fcrde z. B. zu einem Abzug von 120 000 Franken berechtigen).</p><p>Denkbar sind auch Anreize im Bereich der Verm\u00f6genssteuer: So k\u00f6nnte beispielsweise nach der Vornahme von energiesparenden wertvermehrenden Investitionen der Steuerwert w\u00e4hrend einer bestimmten Dauer herabgesetzt werden.</p><p>Fiskalische Anreize f\u00fcr Altbausanierungen sind nicht mit Einnahmenausf\u00e4llen gleichzusetzen. Sie generieren auch ein zus\u00e4tzliches Arbeitsvolumen, welches wiederum ein h\u00f6heres Steuersubstrat ausl\u00f6st.</p><p>Durch eine Anpassung des Bundessteuergesetzes (SR 642.11) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (SR 642.14) ist das Ziel der Motion zu erreichen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Wie vom Motion\u00e4r in seiner Begr\u00fcndung festgehalten, setzt das Bundessteuerrecht im Bereich der Immobilien bereits heute fiskalische Anreize mit grossz\u00fcgigen Abzugsm\u00f6glichkeiten. Bei der direkten Bundessteuer betr\u00e4gt die Abzugsquote f\u00fcr Massnahmen zur rationelleren Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien einer im Privatverm\u00f6gen gehaltenen Liegenschaft 100 Prozent. Nur wenn sich diese im Zeitpunkt der Anschaffung in einem vernachl\u00e4ssigten Zustand befindet, betr\u00e4gt der Abzug seit dem Bundesgerichtsentscheid vom 24. April 1997 in den ersten f\u00fcnf Jahren nach Anschaffung bloss 50 Prozent. Durch das Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden wird in Artikel\u00a09 Absatz\u00a03 sichergestellt, dass auch bei Kantonen und Gemeinden Abz\u00fcge f\u00fcr Energiesparen und Umweltschutz zul\u00e4ssig sind. Bei Liegenschaften im Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen sind auf Investitionen f\u00fcr energiesparende Einrichtungen bestimmte Abschreibungsbedingungen einzuhalten. Diese sehen f\u00fcr die direkte Bundessteuer vor, dass im ersten und im zweiten Jahr bis zu 50 Prozent vom Buchwert und in den darauffolgenden Jahren zu den je nach Geb\u00e4udetyp \u00fcblichen S\u00e4tzen abgeschrieben werden kann.</p><p>2. Die Verbesserung der Energieeffizienz ist ein Anliegen des Bundesrates. Die vom Motion\u00e4r verfolgte Absicht, die Sanierung alter Bausubstanz mithilfe steuerlicher Anreize zu f\u00f6rdern, kommt allerdings einer ausserfiskalischen Zielsetzung gleich. Solche haben auf einem triftigen Motiv zu fussen und das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip zu respektieren. Eine Zielerreichung mittels fiskalischer Massnahmen ist nur zu verfolgen, wenn drei Voraussetzungen kumulativ erf\u00fcllt sind: Erstens muss tats\u00e4chlich ein substanzielles wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitisches Problem bestehen (Handlungsbedarf). Zweitens muss der Einsatz des steuerpolitischen Instrumentes dieses Problem zumindest teilweise beseitigen k\u00f6nnen (Effektivit\u00e4t). Drittens hat das steuerpolitische Instrument einen g\u00fcnstigeren Wirkungsgrad aufzuweisen als andere wirtschaftspolitische Massnahmen (Effizienz).</p><p>In den meisten F\u00e4llen ist eine F\u00f6rderung \u00fcber Steuerabz\u00fcge nicht besonders effektiv und effizient, denn Abz\u00fcge von der Bemessungsgrundlage entlasten bei einer progressiven Einkommenssteuer umso st\u00e4rker, je h\u00f6her das Einkommen ist. Die Studie \"Evaluation energiepolitisch motivierter Steuererleichterungen\" von 1997 hat aufgezeigt, dass eine \u00fcberwiegende Mehrheit der befragten Hauseigent\u00fcmer energetische Massnahmen auch ohne steuerliche Verg\u00fcnstigungen vorgenommen h\u00e4tte. Unter diesem Gesichtspunkt entsprechen Steuerabz\u00fcge keiner effizienten F\u00f6rderungsform, sondern leisten Mitnahmeeffekten Vorschub. Eine gezielte steuerliche Entlastung f\u00fcr energieeffiziente Geb\u00e4udesanierungen ist jedoch pr\u00fcfenswert, falls unerw\u00fcnschte Mitnahmeeffekte damit vermieden werden k\u00f6nnen.</p><p>3. Gegenw\u00e4rtig sind zahlreiche Forderungen h\u00e4ngig, die neue Steuerausnahmen oder neue Abz\u00fcge verlangen. Die Umsetzung dieser Forderungen h\u00e4tte bei der direkten Bundessteuer Minderertr\u00e4ge von etlichen Milliarden Franken zur Folge. Die vom Motion\u00e4r vorgeschlagenen steuerlichen Anreize f\u00fcr energieeffiziente Sanierungsmassnahmen w\u00fcrden zu weiteren Minderertr\u00e4gen f\u00fchren, deren H\u00f6he mangels genauer Eckwerte heute nicht bezifferbar ist. Das Ziel des langfristig ausgeglichenen Bundeshaushalts verlangt dagegen die Stabilisierung auf der Ausgabenseite wie auch ein Masshalten bei den Steuerverg\u00fcnstigungen.</p><p>Der Bundesrat beschloss im Februar 2007, dass das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bis Ende 2007 einen Aktionsplan f\u00fcr energieeffiziente Massnahmen vorzulegen hat, der auch den Geb\u00e4udebereich einbezieht. Angesichts der bereits bestehenden Steuerabzugsm\u00f6glichkeiten, der Mitnahmeeffekte, der ungewissen finanziellen Auswirkungen und der laufenden Arbeiten an einem Aktionsplan beantragt er, von einem verbindlichen Antrag im Sinne einer Motion abzusehen. Sollte der vorliegende Vorstoss im Erstrat dennoch angenommen werden, w\u00fcrde der Bundesrat im Zweitrat den Antrag stellen, die Motion in einen Pr\u00fcfungsauftrag abzu\u00e4ndern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1182902400000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Philipp","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1213110037677)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690541117313)\/","SubmissionDate":"\/Date(1173139200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4716,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}