{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073089,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073089,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073089,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073089,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073089,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073089,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073089,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073089,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073089,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073089,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073089,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073089,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073089,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073089,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073089,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073089,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073089,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073089,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3089","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Berufliche Aus- und Weiterbildungskosten. Steuerliche Verbesserungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Globalisierung ver\u00e4ndert oder bedroht nicht nur Arbeitspl\u00e4tze im industriellen und gewerblichen Bereich, sondern auch im terti\u00e4ren Sektor. Informatik und viele andere Dienstleistungen - so auch im kaufm\u00e4nnischen Bereich - k\u00f6nnen heute leicht in andere L\u00e4nder ausgelagert werden bzw. schon fast standortunabh\u00e4ngig erbracht werden. Es ist unbestritten, dass sich die Schweiz diesen Herausforderungen stellen und handeln muss. </p><p>Um die Wettbewerbsposition und Standortattraktivit\u00e4t der Schweiz zu verbessern und damit Arbeitspl\u00e4tze zu erhalten, sind zugunsten des Faktors Kapital in den letzten Jahren seitens des Bundes und in vielen Kantonen System\u00e4nderungen und tarifliche Entlastungen realisiert und/oder eingeleitet worden. Ganz anders im Bereich des Faktors Arbeit: Obschon die Zukunft des Arbeits-, Werk- und Denkplatzes Schweiz entscheidend von der F\u00f6rderung des F\u00e4higkeits- und Wissenskapitals abh\u00e4ngt, werden die Bem\u00fchungen von Erwerbst\u00e4tigen, sich beruflich aus- und weiterzubilden, in sehr vielen F\u00e4llen steuerlich nach wie vor erschwert statt beg\u00fcnstigt. </p><p>Ich stelle in diesem Zusammenhang dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Wie gewichtet er den zeitlichen und sachlichen Handlungsbedarf zur steuerlichen F\u00f6rderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung? </p><p>2. Wo ortet er die Hindernisse f\u00fcr eine beschleunigte Behandlung der Anliegen, die steuerlichen Regelungen nun rasch im Sinne der Ziele des Berufsbildungsgesetzes, insbesondere bez\u00fcglich der h\u00f6heren Berufsbildung (Art. 26ff. BBG) und der berufsorientierten Weiterbildung (Art. 30ff. BBG), auszurichten? </p><p>3. Welche M\u00f6glichkeiten sieht er, um die Bedeutung der Frage der steuerlichen Beg\u00fcnstigung der beruflichen Aus- und Weiterbildung beim Bund, bei den Kantonen und in der \u00d6ffentlichkeit zu betonen und deren Behandlung zu beschleunigen? </p><p>4. Sieht er weitere M\u00f6glichkeiten, die Aus- und Weiterbildung in finanzieller Hinsicht zus\u00e4tzlich zu f\u00f6rdern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten, dass die F\u00f6rderung von Aus- und Weiterbildung erstrebenswert ist. Die Frage ist somit nicht, ob gef\u00f6rdert werden soll, sondern wie.</p><p>Die Hindernisse f\u00fcr eine beschleunigte steuerrechtliche F\u00f6rderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung sind vielf\u00e4ltig. In der WAK-N und der WAK-S sind mehrere Vorst\u00f6sse mit verschiedenen Vorstellungen zur F\u00f6rderung der Aus- und Weiterbildung h\u00e4ngig. Anl\u00e4sslich der Kommissionssitzungen erwies sich der Entscheid, ob und wie die Aus- und Weiterbildung steuerlich gef\u00f6rdert werden soll, als schwierig. Die WAK-S hat daher eine Subkommission eingesetzt, die unter dem Vorsitz von Herrn SR Lauri das weitere Vorgehen bestimmen und Vorschl\u00e4ge erarbeiten soll. Dabei ist insbesondere den Grunds\u00e4tzen von Rechtssicherheit, Steuergerechtigkeit und Gleichbehandlung Rechnung zu tragen. In der heutigen Steuerpraxis wird die Abzugsf\u00e4higkeit von Weiterbildungskosten sehr unterschiedlich gehandhabt - sowohl in Bezug auf die Art der Weiterbildung (der gleiche Lehrgang kann bei einem Steuerpflichtigen als abzugsf\u00e4hige Weiterbildung, bei einem anderen als nicht abzugsf\u00e4hige Ausbildung qualifiziert werden) als auch im interkantonalen Vergleich.</p><p>Generell ist festzustellen, dass immer wieder Vorst\u00f6sse mit ausserfiskalischen Zielsetzungen eingereicht werden. Die Verfolgung solcher Ziele mit Instrumenten des Steuerrechtes ist jedoch problematisch. Sie ist m\u00f6glich, wenn die Bundesverfassung dies ausdr\u00fccklich vorsieht. Besteht keine verfassungsm\u00e4ssige Grundlage, m\u00fcssen die vorgeschlagenen Massnahmen auf einem triftigen Motiv fussen und das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip respektieren. Konkret ist eine Zielerreichung durch fiskalische Massnahmen nur sinnvoll, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erf\u00fcllt sind: Erstens muss tats\u00e4chlich ein substanzielles wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitisches Problem bestehen (Handlungsbedarf). Zweitens muss der Einsatz des steuerpolitischen Instrumentes dieses Problem zumindest teilweise beseitigen k\u00f6nnen (Effektivit\u00e4t). Drittens hat das steuerpolitische Instrument einen g\u00fcnstigeren Wirkungsgrad aufzuweisen als andere wirtschaftspolitische Massnahmen wie z. B. Ausgabenpolitik oder Regulierung (Effizienz).</p><p>Der Bundesrat hat bereits im Fr\u00fchjahr 2005 zum Thema der Abzugsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Bildungskosten einen Bericht verabschiedet (in Erf\u00fcllung des Postulates David 03.3565). Darin wurden verschiedene Modelle dargestellt. Der Bundesrat verzichtete am 11. Mai 2005 darauf, ein bestimmtes Modell zu bevorzugen, denn es sind noch grunds\u00e4tzliche Fragen offen, die vorg\u00e4ngig gekl\u00e4rt werden m\u00fcssen.</p><p>Das EFD will daher mithilfe von Gutachten abkl\u00e4ren lassen, welchen Einfluss die Erweiterung der Abzugsm\u00f6glichkeiten auf das Bildungsverhalten der steuerpflichtigen Personen hat und in welcher H\u00f6he sich die m\u00f6glichen Mindereinnahmen bewegen w\u00fcrden. Dabei sollen neben allf\u00e4lligen fiskalischen F\u00f6rderungsmassnahmen auch ausserfiskalische untersucht werden. Diese Untersuchungen erfolgen in der \u00dcberzeugung, dass Entscheide ohne Kenntnis des ungef\u00e4hren Rahmens der zu erwartenden Minderertr\u00e4ge und ohne Gew\u00e4hr einer effektiven positiven Auswirkung auf die Nachfrage nach Aus- und Weiterbildung abzulehnen sind.</p><p>Ausserhalb des Steuerrechtes setzt der Bundesrat im Bildungsbereich namhafte finanzielle Beitr\u00e4ge ein. Er wird in den Jahren 2008 bis 2011 j\u00e4hrlich 6 Prozent mehr in den Bereich der Bildung, Forschung und Innovation investieren. Damit werden die entsprechenden Voranschlagskredite in den vier Jahren im Vergleich zur 4,5-Prozent-Zuwachsrate insgesamt um 619 Millionen auf gut 21 Milliarden Franken angehoben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1181260800000)\/","SubmittedBy":"Fehr Mario","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191253679563)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|32","Category":null,"Modified":"\/Date(1690486095410)\/","SubmissionDate":"\/Date(1174348800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4716,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Bildung"}}