{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073138,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073138,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073138,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073138,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073138,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073138,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073138,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073138,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073138,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073138,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073138,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073138,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073138,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073138,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073138,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073138,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073138,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073138,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3138","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Personenfreiz\u00fcgigkeit mit der EU. Zuwanderungskontingente dank Anwendung der Schutzklausel","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Aufgrund der massiven Zuwanderung von Staatsangeh\u00f6rigen aus den 15 alten EU-Staaten soll die Schweiz unverz\u00fcglich Zuwanderungskontingente einf\u00fchren, welche unserem Land dank der im Rahmen der bilateralen Vertr\u00e4ge mit der EU ausgehandelten Schutzklausel zugebilligt wurden.</p>","ReasonText":"<p>Das bilaterale Abkommen mit der EU \u00fcber den freien Personenverkehr wirkt sich mehr und mehr auf die Zusammensetzung der ausl\u00e4ndischen Bev\u00f6lkerung aus. So ist insbesondere ein massiver Zuwachs bei den Angeh\u00f6rigen der 15 alten EU-Staaten zu beobachten. Den h\u00f6chsten Zuwachs verzeichneten im vergangenen Jahr die Staatsangeh\u00f6rigen aus Deutschland (plus 15 000), gefolgt von denjenigen aus Portugal (plus 6208) und aus Frankreich (plus 2548). Dies entspricht dem Trend der letzten f\u00fcnf Jahre.</p><p>Im vergangenen Jahr ist erstmals die volle Personenfreiz\u00fcgigkeit mit den 15 alten EU-Staaten eingef\u00fchrt worden. Im Rahmen einer Schutzklausel kann die Schweiz aber wieder Kontingente einf\u00fchren, wenn die Einwanderung das Mittel der letzten drei Jahre um mehr als 10 Prozent \u00fcberschreitet. In diesem Fall kann die Schweiz die Einwanderung w\u00e4hrend der zwei folgenden Jahre auf das Mittel der letzten drei Jahre plus 5 Prozent beschr\u00e4nken. Diese Wiedereinf\u00fchrung von Begrenzungsmassnahmen erfolgt tempor\u00e4r einseitig und ohne die Gefahr von Retorsionsmassnahmen.</p><p>Auch im Bereich der nicht st\u00e4ndigen ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung (Kurzaufenthalter mit Aufenthaltsdauer von mehr als vier und weniger als zw\u00f6lf Monaten; Dienstleistungserbringer mit Aufenthaltsdauer von bis zu vier Monaten) ist eine massive Zuwanderung aus den 15 alten EU-Staaten zu beobachten. Betrachtet man den massiven Zuwachs der st\u00e4ndigen und nicht st\u00e4ndigen ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung sowie die Zuwanderung der Erwerbst\u00e4tigen aus den 15 alten EU-Staaten auf den Arbeitsmarkt, sieht man, dass eine Notbremse mittels Einf\u00fchrung der Zuwanderungsschutzklausel zwingend ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die im Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) vorgesehene \u00dcbergangsfrist von f\u00fcnf Jahren bez\u00fcglich der Weiterf\u00fchrung der arbeitsmarktlichen Beschr\u00e4nkungen (Art. 10 FZA) l\u00e4uft gegen\u00fcber den 15 alten EU-Staaten am 31. Mai 2007 aus. Nachdem die eigentliche Arbeitsmarktpr\u00fcfung (Inl\u00e4ndervorrang, Lohnkontrolle) am 1. Juni 2004 weggefallen ist, wird derzeit nur noch die Kontingentierung gegen\u00fcber den Staatsangeh\u00f6rigen der alten EU-Mitgliedstaaten (EU-15) weitergef\u00fchrt. Die volle Personenfreiz\u00fcgigkeit wird erst am 1. Juni 2007 eingef\u00fchrt werden.</p><p>Die erstmalige Einf\u00fchrung der vollen Freiz\u00fcgigkeit erfolgt am 1. Juni 2007 auf Probe. Die Schweiz hat im Rahmen der sogenannten speziellen Schutzklausel (Art. 10 Abs. 4 FZA, auch Ventilklausel genannt) das Recht, einseitig wieder Kontingente einzuf\u00fchren, wenn die an Arbeitnehmer und Selbstst\u00e4ndige erteilten neuen Aufenthaltserlaubnisse in einem bestimmten Jahr den Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre um mindestens 10 Prozent \u00fcberschreiten. Die neu festgesetzten Kontingente m\u00fcssen dabei mindestens 5 Prozent \u00fcber dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre liegen und k\u00f6nnen w\u00e4hrend maximal zwei Jahren weitergef\u00fchrt werden. Nimmt die Zahl der entsprechend neu erteilten Bewilligungen im Anschluss an diese zwei Jahre w\u00e4hrend des folgenden Jahres erneut um mehr als 10 Prozent zu, kann die spezielle Schutzklausel im Folgejahr erneut angerufen und f\u00fcr weitere zwei Jahre verl\u00e4ngert werden. Die spezielle Schutzklausel kann erstmals nach einem Jahr Freiz\u00fcgigkeit angerufen werden, also fr\u00fchestens am 1. Juni 2008, und bis im Jahre 2014 mehrmals geltend gemacht werden. Beim Entscheid \u00fcber eine allf\u00e4llige Anrufung der Schutzklausel sind die gesamten politischen und wirtschaftlichen Interessen der Schweiz zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>In den ersten Jahren seit der Einf\u00fchrung des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens ist die Gesamteinwanderung in die Schweiz stabil geblieben. Es trifft aber zu, dass sich die Einwanderung und die Zusammensetzung der ausl\u00e4ndischen Bev\u00f6lkerung in den letzten Jahren zugunsten der EU-/Efta-Staaten und zulasten der Drittstaaten verschoben haben. So lag der Bestand der st\u00e4ndigen ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung der Angeh\u00f6rigen der 15 alten EU-Staaten und der Efta-Staaten per Ende Dezember 2006 um 2,1 Prozent \u00fcber jenem des Vorjahres; im gleichen Zeitraum sank die Zahl der Angeh\u00f6rigen von Nichtmitgliedstaaten der EU-25/Efta um 1,2 Prozent.</p><p>Neben der st\u00e4ndigen ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung stammt auch die nicht st\u00e4ndige ausl\u00e4ndische Wohnbev\u00f6lkerung (Kurzaufenthalter unter zw\u00f6lf Monaten) vermehrt aus den EU-/Efta-Staaten. Ende Dezember 2006 entfielen vom Bestand der erwerbst\u00e4tigen, nicht st\u00e4ndigen ausl\u00e4ndischen Wohnbev\u00f6lkerung 54 482 Personen (oder etwa 85 Prozent) auf die EU-15. Aus Drittstaaten kamen nur knapp 9 Prozent.</p><p>Diese Entwicklung entspricht der Stossrichtung und dem Konzept des dualen Rekrutierungssystems und liegt damit vollumf\u00e4nglich auf der Linie der Migrationspolitik des Bundesrates. Die Einwanderung aus den EU-/Efta-Staaten wird gegen\u00fcber den Drittstaaten bevorzugt. Anl\u00e4sslich der Abstimmungen zur Personenfreiz\u00fcgigkeit und zum neuen Ausl\u00e4ndergesetz hat das Schweizervolk die Migrationspolitik des Bundesrates wiederholt gutgeheissen und best\u00e4tigt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1179273600000)\/","SubmittedBy":"Hess Bernhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1196899200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690547408747)\/","SubmissionDate":"\/Date(1174435200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4716,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Migration"}}