{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073140,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073140,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073140,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073140,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073140,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073140,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073140,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073140,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073140,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073140,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073140,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073140,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073140,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073140,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073140,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073140,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073140,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073140,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3140","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Unterst\u00fctzung von ausgesteuerten Arbeitslosen nur in Ausnahmef\u00e4llen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wieso ist er der Ansicht, dass er nur in Ausnahmef\u00e4llen auf seine Kompetenz gem\u00e4ss Artikel\u00a027 Absatz\u00a05 Avig zur\u00fcckgreifen soll?</p><p>2. Findet er nicht, dass die Kantone am besten in der Lage sind, zu entscheiden, ob der Taggeldanspruch von 400 auf 520 Tage erh\u00f6ht werden soll? Sollte er die Gesuche der Kantone nicht positiv beantworten, wenn die gesetzlichen Anforderungen erf\u00fcllt sind?</p><p>3. Ist er nicht der Meinung, dass sein Entscheid vom 16. M\u00e4rz 2007 die Solidarit\u00e4t infrage stellt, die zwischen den Landesteilen herrschen sollte?</p><p>4. Wendet er beim Entscheid, ob er gem\u00e4ss Artikel\u00a027 Absatz\u00a05 Avig von seiner Kompetenz Gebrauch machen soll oder nicht, zus\u00e4tzlich zu den gesetzlich vorgesehenen weitere klare Kriterien an, oder st\u00fctzt er sich auf eine allgemeine und folglich eher willk\u00fcrliche Beurteilung?</p>","ReasonText":"<p>Im Rahmen der letzten Revision vom 22. M\u00e4rz 2002 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) wurde die H\u00f6chstzahl der Taggelder, auf die nach einer Mindestbeitragszeit von zw\u00f6lf Monaten ein Anspruch besteht, von 520 auf 400 Tage reduziert. Um die Solidarit\u00e4t mit den von erh\u00f6hter Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen zu verst\u00e4rken und um die Reform besser umsetzen zu k\u00f6nnen, erlaubt jedoch das Gesetz dem Bundesrat, auf Gesuch des Kantons den Taggeldanspruch in diesen Regionen bis auf 520 Tage zu erh\u00f6hen, falls sich der Kanton mit 20 Prozent an den Kosten beteiligt (Art. 27 Abs. 5 Avig). Diese Erh\u00f6hung der H\u00f6chstzahl der Taggelder ist zudem jeweils auf l\u00e4ngstens sechs Monate befristet. Der Bundesrat kann jedoch seinen Entscheid erneuern, wenn die Situation auf dem Arbeitsmarkt in der betroffenen Region beunruhigend bleibt. Artikel\u00a041c der Arbeitslosenversicherungsverordnung (Aviv) f\u00fchrt die Voraussetzungen n\u00e4her aus, unter denen der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch machen kann: Er kann dies tun, wenn die Arbeitslosenquote im betroffenen Kanton oder in der Teilregion erheblich \u00fcber dem nationalen Durchschnitt und im Bemessungszeitraum durchschnittlich bei mindestens 5 Prozent lag. In seiner Sitzung vom 16. M\u00e4rz 2007 hat der Bundesrat beschlossen, die H\u00f6chstzahl der Taggelder im Kanton Genf (f\u00fcr die \u00fcber 50-j\u00e4hrigen Arbeitslosen) und in der Region Lausanne (f\u00fcr alle Arbeitslosen) auf den 1. April 2007 nicht von 400 auf 520 Tage zu erh\u00f6hen. Der Bundesrat hat seinen Entscheid, den Gesuchen der Kantone Genf und Waadt nicht nachzukommen, damit begr\u00fcndet, dass die Regelung nur in Sonderf\u00e4llen angewandt werde, sowie mit der guten Konjunkturlage, die zurzeit in der Schweiz herrsche. Wir sind von diesem Entscheid gleichermassen \u00fcberrascht wie schockiert. Der Bundesrat stellt damit n\u00e4mlich viele Arbeitslose, deren Taggeldanspruch bald zu Ende geht, vor gravierende Probleme. Die daraus entstehenden Kosten gehen zulasten der Kantone. Im Gegensatz zur Interpretation des Bundesrates deutet im Gesetz nichts darauf hin, dass er nur in Ausnahmef\u00e4llen von seiner Kompetenz nach Artikel\u00a027 Absatz\u00a05 Avig Gebrauch machen soll. Wenn ein Kanton ein Gesuch einreicht und die Bedingungen erf\u00fcllt sind, muss der Bundesrat unserer Meinung nach von seiner Kompetenz Gebrauch machen und das Problem direkt angehen. Eine g\u00fcnstige Konjunkturlage in der Schweiz ist in unseren Augen kein berechtigtes Argument, um nicht einzugreifen. Denn dies stellt die Solidarit\u00e4t infrage, die mit den Regionen, die schwierige Zeiten durchleben, herrschen sollte.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Ausnahmecharakter der Vorschrift gem\u00e4ss Artikel\u00a027 Absatz\u00a05 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig; SR 837.0) geht aus dem Wortlaut des Artikels hervor, wonach der Bundesrat die H\u00f6chstzahl der Taggelder w\u00e4hrend jeweils l\u00e4ngstens sechs Monaten um h\u00f6chstens 120 erh\u00f6hen kann. Auch wenn die M\u00f6glichkeit dieser Massnahmenverl\u00e4ngerung gewollt war, so kann jedoch nicht aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber keine Obergrenze der Anzahl m\u00f6glicher Verl\u00e4ngerungen bestimmt hat, der Schluss gezogen werden, dass diese Massnahme w\u00e4hrend l\u00e4ngerer Zeit oder gar dauernd angewendet werden k\u00f6nnte. Eine solche Praxis w\u00fcrde dem Willen des Gesetzgebers zuwiderlaufen, wie in der Schlussdebatte im Nationalrat festgestellt wurde, weil \"die Kommissionsmehrheit den Bundesrat durch die Annahme einer H\u00f6chstdauer von sechs Monaten darauf hinweisen wollte, dass die Ausnahme nicht zur Regel werden darf\" (Pelli f\u00fcr die Kommission AB 2002 N 315).</p><p>2. Die Finanzierung der Taggelderh\u00f6hung wird gr\u00f6sstenteils durch den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung sichergestellt, indem er 80 Prozent der Kosten \u00fcbernimmt. Die Beurteilung der Frage, ob die Erh\u00f6hung gerechtfertigt sei, kann deshalb nicht allein dem Ermessen der Kantone \u00fcberlassen werden, welche die Erh\u00f6hung verlangen. Eine solche L\u00f6sung w\u00e4re gesetzeswidrig.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass gerade der Umstand, dass diese ausserordentliche Bestimmung an die eidgen\u00f6ssische Solidarit\u00e4t appelliert, dazu f\u00fchren muss, sie nur mit Fingerspitzengef\u00fchl und Zur\u00fcckhaltung anzuwenden.</p><p>4. Artikel\u00a027 Absatz\u00a05 Avig legt eine erh\u00f6hte Arbeitslosigkeit als eine der Bedingungen f\u00fcr die Berechtigung fest, die Zahl der Taggelder zu erh\u00f6hen. Dieses Kriterium darf aber nicht f\u00fcr sich alleine und unter vollst\u00e4ndiger Ausblendung der allgemeinen Konjunkturlage und ihrer wahrscheinlichen Entwicklung betrachtet werden. Da die Zahl der Stellen w\u00e4hrend Hochkonjunkturphasen jeweils w\u00e4chst, h\u00e4lt der Bundesrat diese Ausnahme in einer Zeit allgemeiner Hochkonjunktur nicht f\u00fcr gerechtfertigt. Artikel\u00a027 Absatz\u00a05 Avig ist eine Kann-, nicht eine Muss-Vorschrift, die den Bundesrat zu einer ausgewogenen Gesamtbeurteilung der Situation unter Ber\u00fccksichtigung aller wirtschaftlichen Umst\u00e4nde erm\u00e4chtigt, die zum Zeitpunkt des Gesuchs vorherrschen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1180483200000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237915703)\/","SubmissionDate":"\/Date(1174435200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4716,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}