{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073160,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073160,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073160,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073160,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073160,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073160,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073160,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073160,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073160,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073160,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073160,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073160,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073160,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073160,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073160,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073160,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073160,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073160,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3160","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung durch sogenannte Billigkassen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Erg\u00e4nzung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen, wonach Krankenkassen unter einheitlicher Leitung (Konzern, Kassenkonglomerate und dergleichen) f\u00fcr die obligatorische Grundversicherung in derselben Pr\u00e4mienregion jeweils dieselbe Pr\u00e4mie festlegen m\u00fcssen.</p>","ReasonText":"<p>Die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sind wenig geeignet, um den Wettbewerb und alle Beteiligten im Gesundheitswesen auf Qualit\u00e4t und Kostenoptimierung auszurichten. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass es f\u00fcr die Krankenversicherer viel einfacher ist, \u00fcber Risikoselektion anstatt \u00fcber Serviceleistungen und Kostenlenkungsmassnahmen Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Eine Reihe von Krankenversicherern hat zu diesem Zweck Billigkassen lanciert. Sie haben wesentlich zur immer gr\u00f6sseren Entsolidarisierung zwischen gesunden und kranken Versicherten beigetragen. Die Jagd auf sogenannt gute Risiken (junge und gesunde Versicherte) ist attraktiv! Doch Krankenversicherer sollen sich nicht durch Risikoselektion, sondern durch gute Serviceleistung, Kostenoptimierung und Angebote von differenzierten Versicherungsmodellen (Managed Care usw.) im Wettbewerb behaupten.</p><p>Heute fehlt der Aufsichtsbeh\u00f6rde die gesetzliche Grundlage, um gegen diese unerw\u00fcnschte Entsolidarisierung durch Billigkassen einzuschreiten. Aus diesen Gr\u00fcnden wird der Bundesrat beauftragt, eine Erg\u00e4nzung des KVG zu unterbreiten. Diese sieht vor, dass Kassengruppierungen, Konzerne und Kassenkonglomerate im Rahmen der obligatorischen sozialen Krankenpflegeversicherung k\u00fcnftig in den einzelnen (vom Bund vorgeschriebenen) Pr\u00e4mienregionen jeweils die identische Pr\u00e4mie festlegen m\u00fcssen. Namentlich kann dies z. B. durch einen Zusatz zu Artikel\u00a061 Absatz\u00a02 KVG erfolgen: \"Sind durch Stimmenmehrheit oder auf andere Weise mehrere Versicherer unter einheitlicher Leitung zusammengefasst (Konzern), so ist f\u00fcr alle unter einheitlicher Leitung zusammengefassten Versicherer pro Pr\u00e4mienregion die gleiche Pr\u00e4mie festzulegen.\"</p><p>Diese Massnahme unterst\u00fctzt zwei zentrale Ziele des neuen KVG: Sie verst\u00e4rkt die Solidarit\u00e4t in der Grundversicherung und vergr\u00f6ssert den Wettbewerb durch gute Dienstleistungen und Kostensenkung.</p><p>Die Aufsichtsbeh\u00f6rde wird also bei der Pr\u00e4miengenehmigung jeweils pr\u00fcfen, ob innerhalb von Konzernen die Pr\u00e4mie pro Region identisch ist. Dadurch werden Pr\u00e4miendifferenzen innerhalb des Konzerns f\u00fcr die identische Versicherungsdeckung und Pr\u00e4mienregion aufgehoben. Diese Massnahme begegnet - zusammen mit dem verbesserten Risikoausgleich in der vorgesehenen neuen Spitalfinanzierung - der unerw\u00fcnschten Risikoselektion der Krankenversicherer rasch und wirkungsvoll.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sieht vor, dass die soziale Krankenversicherung durch mehrere Versicherer angeboten wird, die untereinander in einem Wettbewerb stehen. Zudem schreibt es vor, dass die Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von ihren Versicherten grunds\u00e4tzlich die gleichen Pr\u00e4mien erheben, wobei diese nach den ausgewiesenen Kostenunterschieden kantonal und regional abgestuft werden k\u00f6nnen. Diese Vorgaben f\u00fchren dazu, dass sich jeder Versicherer um eine g\u00fcnstige Risikostruktur bem\u00fcht und dass es Versicherer gibt, die durchschnittlich billigere Pr\u00e4mien, und solche, die durchschnittlich teurere Pr\u00e4mien anbieten. Dies ist durch das System bedingt und auch so gewollt. Je nach Versichertenbestand und Kostenstruktur kann ein Versicherer in einem Kanton billig und in einem anderen Kanton teuer sein. Deshalb kann der Begriff \"Billigkasse\" nicht allgemein verwendet werden. Eine taugliche Definition der Billigkasse und deren Abgrenzung zu den \u00fcbrigen Kassen gibt es nicht. Deshalb lehnt der Bundesrat ein generelles Verbot von sogenannten Billigkassen ab.</p><p>Dem Bundesrat ist bekannt, dass einzelne Versicherer Angaben \u00fcber den Gesundheitszustand von Personen, die um Aufnahme ersuchen, einholen. Ebenso ist ihm bekannt, dass einzelne Versicherer versuchen, kranke und \u00e4ltere Personen davon abzuhalten, bei ihnen ein Aufnahmegesuch zu stellen, oder deren Aufnahmegesuch verschleppen. Zur Bek\u00e4mpfung solcher Praktiken stehen jedoch geeignete Mittel zur Verf\u00fcgung. Grunds\u00e4tzlich kann die versicherungspflichtige Person ihren Anspruch auf Aufnahme gegen\u00fcber dem Versicherer auf dem Rechtsweg durchsetzen. Dazu muss sie von ihm eine Verf\u00fcgung verlangen, die sie dann anfechten kann. Falls der Versicherer keine Verf\u00fcgung erl\u00e4sst, kann sie eine Rechtsverz\u00f6gerungsbeschwerde erheben. Weiter kann das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit als Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Krankenversicherer nach KVG aufsichtsrechtliche Mittel ergreifen, wenn ihm bekannt wird, dass ein Versicherer gesetzliche Vorschriften missachtet. Zum Beispiel kann es einen Versicherer verwarnen oder eine Ordnungsbusse ausf\u00e4llen. Schliesslich gleicht der Risikoausgleich das Risiko der Versicherer, die mehr Frauen und \u00e4ltere Personen als der Durchschnitt der Versicherten versichern, aus. Da die Faktoren Alter und Geschlecht aber nur einen Teil der Krankheitskosten erkl\u00e4ren, hat der St\u00e4nderat beschlossen, den Risikoausgleich zu verfeinern bzw. zu erweitern. Diese Revision wird zurzeit vom Nationalrat beraten.</p><p>Der Vorschlag der Motion, f\u00fcr alle Kassen eines Konzerns eine einheitliche Pr\u00e4mie festzulegen, scheint dem Bundesrat zur Bek\u00e4mpfung von sogenannten Billigkassen nicht geeignet. Abgesehen davon k\u00f6nnte eine solche Bestimmung umgangen werden, indem die Versicherer ihre Zusammenarbeit untereinander so ausgestalten, dass sie nicht als Konzern gelten. Hinzu kommt, dass \u00e4hnliche Vorschl\u00e4ge vom Parlament bereits behandelt und verworfen wurden. So wurde das Postulat Leuthard 02.3344 auf Antrag des Bundesrates am 4. Oktober 2002 vom Nationalrat abgelehnt. Zudem wurden im Rahmen der Teilrevision des KVG 00.079 zwei identische Minderheitsantr\u00e4ge am 13. M\u00e4rz 2003 vom St\u00e4nderat und am 17. Juni 2003 vom Nationalrat abgelehnt. Der Bundesrat lehnt die vorgeschlagene Massnahme zur Bek\u00e4mpfung von sogenannten Billigkassen deshalb ab.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1180483200000)\/","SubmittedBy":"Frick Bruno","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1267533421790)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543896137)\/","SubmissionDate":"\/Date(1174521600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4716,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}