{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073258,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073258,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073258,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073258,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073258,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073258,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073258,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073258,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073258,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073258,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073258,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073258,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073258,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073258,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073258,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073258,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073258,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073258,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3258","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sanktionen gegen Sozial- und Lohndumping gegen\u00fcber entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von \u00fcberdurchschnittlich h\u00e4ufigen F\u00e4llen von Sozial- und Lohndumping gegen\u00fcber entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in gewissen Kantonen?</p><p>2. Wird er im Zusammenhang mit dem f\u00fcr die zweite H\u00e4lfte des Jahres 2007 angek\u00fcndigten Zusatzbericht entscheiden k\u00f6nnen, ob die Sanktionen verst\u00e4rkt werden m\u00fcssen, oder kann er dann zumindest eine ausf\u00fchrliche Liste der geltenden rechtlichen Mittel vorlegen?</p><p>3. Ist er insbesondere der Auffassung, dass die Artikel\u00a070 StGB (Einziehung von Verm\u00f6genswerten) und 73 StGB (Verwendung zugunsten des Gesch\u00e4digten) sowie die Strafbestimmungen des Bundesgesetzes \u00fcber den unlauteren Wettbewerb anwendbar sind, oder braucht es zus\u00e4tzlich gesetzgeberische Arbeiten, damit diese Bestimmungen anwendbar werden?</p><p>4. W\u00e4re es nicht angebracht, zumindest in gewissen Kantonen die Kontrollen zu verst\u00e4rken und die Zahl der Inspektorinnen und Inspektoren zu erh\u00f6hen?</p>","ReasonText":"<p>In Erf\u00fcllung eines Postulats der nationalr\u00e4tlichen Spezialkommission Personenfreiz\u00fcgigkeit vom 6. Dezember 2004 wurden als eine der wichtigsten flankierenden Massnahmen Sanktionen gegen Lohn- und Sozialdumping eingef\u00fchrt, denn ein solches Dumping vonseiten gewisser ausl\u00e4ndischer Unternehmen und die Verletzung der Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge war zu erwarten. Der Bundesrat verabschiedete am 6. Juli 2006 einen ersten Bericht \u00fcber die Wirksamkeit der Sanktionen gegen Lohn- und Sozialdumping. Er schreibt darin, dass er noch nicht \u00fcber alle Informationen der Kantone verf\u00fcgt, zeichnet aber \"ein mehrheitlich positives Bild\". Die Situation ist aber von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Im Moment stellen die Inspektorinnen und Inspektoren in gewissen Gegenden h\u00e4ufige Verst\u00f6sse gegen die gesetzlichen Bestimmungen fest (Bestimmungen des Ausl\u00e4nder- und Arbeitsrechtes sowie zu den Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen). K\u00fcrzlich erst hat der Walliser Grosse Rat seine Besorgnis dar\u00fcber ausgedr\u00fcckt und die Frage gestellt, ob nicht sch\u00e4rfere Sanktionen ergriffen werden k\u00f6nnten, zum Beispiel das Verbot, Arbeiten zu bezahlen, die von fehlbaren Unternehmen ausgef\u00fchrt wurden. Eine solche Massnahme ist sicherlich aus rechtlicher Sicht diskutabel, sie wirft aber sofort die Frage auf, wie es denn in F\u00e4llen, in denen Unternehmen unrechtm\u00e4ssig aus einem Markt verdr\u00e4ngt werden oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Opfer von Lohn- und Sozialdumping werden, mit anderen \u00e4hnlich einschneidenden Massnahmen steht wie der Einziehung von Verm\u00f6genswerten (Art. 70 StGB) oder der Verwendung von eingezogenen Verm\u00f6genswerten zugunsten des Gesch\u00e4digten (Art. 73 StGB), ganz zu schweigen vom Bundesgesetz \u00fcber den unlauteren Wettbewerb, das f\u00fcr solche F\u00e4lle doch einen gewissen Schutz bieten sollte.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bund hat gest\u00fctzt auf Artikel\u00a07a des Entsendegesetzes (EntsG) in Verbindung mit Artikel\u00a016a ff. der Entsendeverordnung (EntsV) mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, welche den Umfang und den Inhalt der Inspektionst\u00e4tigkeit der Kantone im Bereich der flankierenden Massnahmen festlegen. Die Vereinbarungen regeln auch die finanzielle Abgeltung der Inspektionst\u00e4tigkeit durch den Bund sowie die Berichterstattung der Kantone (Art. 16b Abs. 2 Bst. e EntsV). Die Berichtsperiode umfasst das erste Jahr ab Inkrafttreten der Leistungsvereinbarungen (d. h. 1. Juli 2006 bis 30. Juni 2007). Aus verfahrens\u00f6konomischen Gr\u00fcnden wurde diese Rechenschaftspflicht mit der j\u00e4hrlichen Berichterstattung der tripartiten Kommissionen gem\u00e4ss Artikel\u00a011 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0k der Entsendeverordnung zusammengelegt, sodass f\u00fcr die Zeitspanne vom 1. Januar 2006 bis zum 30. Juni 2007 eine umfassende Untersuchung vorliegen wird. Deren Publikation ist im September 2007 vorgesehen. Zur Berichterstattung aufgerufen werden auch die parit\u00e4tischen Kommissionen. Dieser Bericht wird eine \u00dcbersicht \u00fcber die H\u00e4ufigkeit der Lohnunterbietungen erm\u00f6glichen.</p><p>Am 1. Juni 2007 erscheint der durch Seco, BFM und BFS verfasste 3. Bericht des Observatoriums zum Freiz\u00fcgigkeitsabkommen Schweiz-EU. Dieser wird ebenfalls gewisse Hinweise zur Kontrollt\u00e4tigkeit der Kantone beinhalten, die sich auf die Jahresberichte der kantonalen tripartiten Kommissionen abst\u00fctzen.</p><p>2. Die Kantone wurden im Rahmen der Berichterstattung aufgefordert, sich auch gezielt \u00fcber die Wirksamkeit der Sanktionen zu \u00e4ussern. Der Bundesrat geht davon aus, dass anhand der gelieferten Resultate die Frage einer allf\u00e4lligen Verst\u00e4rkung der Sanktionen gekl\u00e4rt werden kann. </p><p>3. In Artikel\u00a012 Absatz\u00a04 der Entsendeverordnung wird auf den altrechtlichen Artikel\u00a059 StGB verwiesen, der gem\u00e4ss dem revidierten, seit 1. Januar 2007 geltenden allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs den heutigen Artikeln 70-72 StGB entspricht. Nicht erfasst vom Verweis ist Artikel\u00a073 StGB, der dem altrechtlichen Artikel\u00a060 StGB entspricht. Artikel\u00a073 StGB (Verwendung zugunsten des Gesch\u00e4digten) kommt nicht zum Tragen. </p><p>Der Allgemeine Teil des StGB beansprucht im Nebenstrafrecht nur subsidi\u00e4r Geltung (Art. 333 Abs. 1 StGB).</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a07 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt die Nichteinhaltung von durch Rechtsatz oder Vertrag dem Mitbewerber auferlegten Arbeitsbedingungen sowie von solchen, die berufs- oder ort\u00fcblich sind, ein unlauteres Verhalten dar. Die Strafbestimmung des Artikels 23 UWG verweist jedoch nicht auf Artikel\u00a07 UWG und ist daher nicht anwendbar.</p><p>4. Auch in diesem Zusammenhang ist auf den im Herbst erscheinenden Vollzugsbericht zu verweisen. Dieser Bericht wird auch als Grundlage f\u00fcr die Verhandlungen \u00fcber die Anpassungen der Leistungsvereinbarungen f\u00fcr das Jahr 2008 dienen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1180483200000)\/","SubmittedBy":"Recordon Luc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1182520566443)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237219290)\/","SubmissionDate":"\/Date(1174608000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4716,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}