{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073268,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073268,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073268,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073268,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073268,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073268,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073268,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073268,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073268,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073268,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073268,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073268,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073268,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073268,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073268,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073268,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073268,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073268,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3268","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Rechtsschutz f\u00fcr Anbieter milit\u00e4rischer G\u00fcter im Beschaffungsverfahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (BoeB) die Rechtsmittelbeschr\u00e4nkung f\u00fcr Anbieter milit\u00e4rischer G\u00fcter gem\u00e4ss Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0e BoeB aufzuheben und diese einem vergaberechtlichen Rechtsschutz zu unterstellen.</p>","ReasonText":"<p>Das Vergaberecht bezweckt die Gew\u00e4hrleistung der Gleichbehandlung aller Anbieter (Art. 1 BoeB). Gem\u00e4ss Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0e BoeB ist jedoch \"die Beschaffung von Waffen, Munition oder Kriegsmaterial und die Erstellung von Bauten der Kampf- und F\u00fchrungsinfrastruktur von Gesamtverteidigung und Armee\" vom Anwendungsbereich des BoeB ausgenommen.</p><p>Entscheide in solchen Vergabeverfahren ergehen nicht als Verf\u00fcgungen und sind daher vom Rechtsschutz ausgeschlossen (Art. 39 VoeB). Das bedeutet, dass unterlegene Anbieter Verfahrensm\u00e4ngel im Beschaffungsverfahren bei keiner Instanz r\u00fcgen k\u00f6nnen. Das wiederum \u00f6ffnet T\u00fcr und Tor f\u00fcr willk\u00fcrliche Vergabeverfahren - so geschehen etwa beim Beschaffungsverfahren f\u00fcr den \"leichten Transport- und Schulungshelikopter\", als gegen den Schluss des Evaluationsverfahrens das Hauptgewicht f\u00fcr den Zuschlag von einem Transport- auf einen Schulungshelikopter verschoben wurde.</p><p>Diese Rechtsmittelbeschr\u00e4nkung f\u00fcr Beschaffungsentscheide gem\u00e4ss Artikel\u00a03 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0e BoeB ist daher nicht nur rechtsstaatlich problematisch, sondern sie f\u00fchrt zu in jeder Hinsicht unkontrollierbaren Verfahren sowie zu tendenziell teureren Beschaffungen, da der Wettbewerb nicht offen spielt.</p><p>Das BoeB ist in der laufenden Revision dahingehend abzu\u00e4ndern, dass auch Anbieter milit\u00e4rischer G\u00fcter einen vergaberechtlichen Rechtsschutz geniessen. Nur so k\u00f6nnen m\u00e4ngelfreie Vergabeverfahren gew\u00e4hrleistet bzw. n\u00f6tigenfalls durchgesetzt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (BoeB; SR 172.056.1) orientiert sich in Artikel\u00a03 am \u00fcbergeordneten internationalen \u00dcbereinkommen \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (GPA; SR 0.632.231.422). Das GPA erm\u00e4chtigt die Signaturstaaten in der Ausnahmebestimmung von Artikel\u00a023 Ziffer 1, \"zum Schutz ihrer wesentlichen Sicherheitsinteressen in Bezug auf die Beschaffung von Waffen, Munition oder Kriegsmaterial oder in Bezug auf f\u00fcr die nationale Sicherheit oder die Landesverteidigung unerl\u00e4ssliche Beschaffungen Massnahmen zu treffen oder Ausk\u00fcnfte zu verweigern, soweit sie dies f\u00fcr erforderlich erachten\". Das BoeB steht somit im Einklang mit dem \u00fcbergeordneten internationalen Recht.</p><p>Die Rechtsmittelbeschr\u00e4nkung im Ausnahmebereich des geltenden BoeB ist das Resultat einer G\u00fcterabw\u00e4gung; nationale Sicherheitsinteressen wurden vom Gesetzgeber bewusst h\u00f6her gewichtet als kommerzielle Individualinteressen. Diese Gewichtung zugunsten essenzieller \u00f6ffentlicher Sicherheitsinteressen hat sich seit Einf\u00fchrung des BoeB nicht ge\u00e4ndert.</p><p>Die Totalrevision der Bundesrechtspflege hat dar\u00fcber hinaus dazu gef\u00fchrt, dass im Nichtausnahmebereich, welcher den \u00fcberwiegenden Teil \u00f6ffentlicher Beschaffungen umfasst, eine zus\u00e4tzliche Rechtsmittelinstanz etabliert wurde. Damit ergibt sich in Bezug auf die Rechtsmittel im Beschaffungsverfahren ein sehr ausgewogenes Bild.</p><p>Dem Beschaffungsrecht \u00fcbergeordnet sind dar\u00fcber hinaus die allgemeing\u00fcltigen Verfassungsgrunds\u00e4tze, insbesondere das Gesetzm\u00e4ssigkeitsprinzip, das Gleichbehandlungsgebot bzw. das Diskriminierungsverbot sowie das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip, welche auch von den Beschaffungsstellen durchwegs zu beachten sind. Diese Verfassungsgrunds\u00e4tze sind selbstverst\u00e4ndlich gerichtlich durchsetzbar und sch\u00fctzen die Anbieter vor willk\u00fcrlichen Vergabeverfahren.</p><p>Der Zielsetzung der Wirtschaftlichkeit gem\u00e4ss Vorgaben des Finanzhaushaltgesetzes wird im Bereich der Beschaffung von milit\u00e4rischen G\u00fctern mit dem hierf\u00fcr vorgesehenen Einladungsverfahren Rechnung getragen (s. Art. 35 Abs. 3 Bst. a der Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen, VoeB; SR 172.056.11). Mit dem Einladungsverfahren brachte der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass auch bei Beschaffungen von Kriegsmaterial ein Mindestmass an Wettbewerb herrschen soll. Im Einladungsverfahren werden daher in der Regel mindestens drei Anbieter zur Offertstellung eingeladen. Die Rechtsmittelbeschr\u00e4nkung gem\u00e4ss BoeB f\u00fchrt somit nicht automatisch zu einer Einschr\u00e4nkung des Wettbewerbs. Es ist der zust\u00e4ndigen Beschaffungsstelle \u00fcberdies unbenommen, im Einzelfall den Wettbewerb \u00fcber das Einladungsverfahren hinaus auszuweiten und offen oder selektiv international auszuschreiben.</p><p>Im Weiteren wird der im BoeB stipulierte Ausnahmebereich restriktiv gehandhabt. Dies bedeutet, dass nicht s\u00e4mtliche Beschaffungen des VBS unter BoeB 3 l e fallen, sondern zahlreiche f\u00fcr die Armee bestimmte G\u00fcter aus dem Nichtkriegsmaterialbereich gem\u00e4ss den geltenden WTO-Regeln beschafft, d. h. international offen oder selektiv ausgeschrieben werden.</p><p>Ein internationaler Vergleich zeigt ferner, dass die Schweiz mit dem Einladungsverfahren im Ausnahmebereich wesentlich wettbewerbsfreundlicher ist als andere europ\u00e4ische Staaten und damit aktuelle Entwicklungen in der EU mit Einf\u00fchrung der heutigen Regelung bereits vorweggenommen hat.</p><p>Im Rahmen der laufenden Revisionsarbeiten BoeB/VoeB wird auch das Rechtsmittelverfahren \u00fcberpr\u00fcft. Es wird in diesem Zusammenhang auf die anstehende Vernehmlassung und die damit verbundene politische Diskussion verwiesen.</p><p>Abschliessend kann festgehalten werden, dass \u00f6ffentliche Vergaben des Bundes regelm\u00e4ssig von unabh\u00e4ngigen Kontrollinstanzen, beispielsweise der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle, der Wettbewerbskommission oder internen Finanzpr\u00fcfungen, unter beschaffungsrechtlichen wie auch unter zus\u00e4tzlichen Gesichtspunkten \u00fcberpr\u00fcft werden. Die Ergebnisse dieser Pr\u00fcfberichte fliessen laufend in die Prozessabl\u00e4ufe der Beschaffungsinstanzen ein und haben somit nachhaltigen Effekt. Im Zusammenhang mit dem restriktiv angewendeten Ausnahmeartikel haben solche Pr\u00fcfungen nie zu Beanstandungen im Sinne der Motion gef\u00fchrt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1182902400000)\/","SubmittedBy":"Kiener Nellen Margret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536895653)\/","SubmissionDate":"\/Date(1174608000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4716,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik"}}