{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073269,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073269,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073269,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073269,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073269,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073269,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073269,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073269,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073269,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073269,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073269,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073269,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073269,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073269,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073269,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073269,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073269,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073269,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3269","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Reduktion des Gewinnsteuersatzes f\u00fcr Unternehmen bei der direkten Bundessteuer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Gewinnsteuersatz f\u00fcr Unternehmen von 8,5 Prozent auf 5 Prozent zu senken.</p>","ReasonText":"<p>Im Bereich der Unternehmensbesteuerung entspricht die Reduktion der Gewinnsteuers\u00e4tze dem internationalen Trend zu tieferen Steuers\u00e4tzen bei juristischen Personen. Insbesondere im europ\u00e4ischen Raum ist ein immer h\u00e4rterer Kampf um die Ansiedelung von Unternehmen im Gange, der in erster Linie \u00fcber tiefe Steuers\u00e4tze gef\u00fchrt wird. Die Senkung des Gewinnsteuersatzes f\u00fcr Unternehmen auf Stufe der Unternehmen pr\u00e4sentiert sich deshalb als eine einfache und wirksame Massnahme, um die steuerliche Attraktivit\u00e4t des Unternehmensstandortes Schweiz zu erhalten und im Rahmen des internationalen Wettbewerbes zu verbessern. Sie erm\u00f6glicht es auch, das Problem der wirtschaftlichen Doppelbelastung schnell und effizient zu mildern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Hinblick auf das Ziel der Standortattraktivit\u00e4t deckt sich die Begr\u00fcndung der Motion mit der Auslegeordnung, welche das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement im Bericht zur \"Internationalen Standortattraktivit\u00e4t der Schweiz aus steuerlicher Sicht\" vom 1. Februar 2006 vorgenommen hat. Der Bundesrat stellt daher nicht in Abrede, dass die Senkung des Gewinnsteuersatzes f\u00fcr Unternehmen eine wirksame Massnahme darstellt, um die steuerliche Attraktivit\u00e4t des Unternehmensstandortes Schweiz zu erhalten und im Rahmen des internationalen Wettbewerbes zu verbessern.</p><p>Um das Problem der wirtschaftlichen Doppelbelastung zu l\u00f6sen, haben sich Bundesrat und Parlament im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II vor Kurzem mit der Teilbesteuerung ausgesch\u00fctteter Gewinne f\u00fcr eine L\u00f6sung auf Stufe Investor entschieden. Diese Massnahme ist unter Neutralit\u00e4tsgesichtspunkten einer Entlastung auf Stufe Unternehmen \u00fcberlegen, weil die wirtschaftliche Doppelbelastung im Sinne der Finanzierungsneutralit\u00e4t abgebaut wird: Die Teilbesteuerung ausgesch\u00fctteter Gewinne senkt die Grenzsteuerbelastung auf ausgesch\u00fctteten Gewinnen und verbilligt dadurch die Anteilsfinanzierung, welche den steuerlich teuersten Finanzierungsweg darstellt, relativ zur Selbstfinanzierung und zur Fremdfinanzierung. Sie verringert daher die Anreizprobleme, die sich aus der Abweichung vom \u00f6konomischen Grundsatz der Gewinnverwendungsneutralit\u00e4t ergeben. Demgegen\u00fcber verbilligt die Gewinnsteuersenkung sowohl die Anteilsfinanzierung als auch die Selbstfinanzierung, welche ohnehin schon die g\u00fcnstigste Finanzierungsform darstellt. Sie bringt daher - im Unterschied zur Teilbesteuerung - keine Verbesserung in Bezug auf die Gewinnverwendungsneutralit\u00e4t.</p><p>Auf Basis des Brutto-Sollertrages 2008 in H\u00f6he von knapp 9 Milliarden Franken w\u00fcrde die in der Motion geforderte Senkung der Gewinnsteuer von 8,5 auf 5 Prozent bei statischer Betrachtung Mindereinnahmen in H\u00f6he von 3,7 Milliarden Franken verursachen. Durch dynamische Effekte (Zuzug von Unternehmen aus dem Ausland, Wachstumseffekte infolge der gr\u00f6sseren Kapitalakkumulation) w\u00fcrde im Lauf der Zeit ein Teil dieser Mindereinnahmen wieder kompensiert. Trotz der dynamischen Effekte w\u00fcrde die Motion sowohl kurz- als auch langfristig dem Bundeshaushalt erhebliche Mindereinnahmen bescheren. Sie ist daher ohne schuldenbremsenkonforme Gegenfinanzierung weder f\u00fcr den Bund noch f\u00fcr die Kantone zu verantworten. Ein Konzept f\u00fcr die Gegenfinanzierung beinhaltet die Motion aber nicht.</p><p>Im Hinblick auf die steuerliche Attraktivit\u00e4t des Unternehmensstandortes Schweiz erachtet der Bundesrat die in der Motion geforderte Stossrichtung, den Gewinnsteuersatz abzusenken, als richtig. Er m\u00f6chte sich im jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht auf das Ausmass der Steuerentlastung festlegen. Hierzu bedarf es zuerst einer seri\u00f6sen Evaluation, in deren Rahmen auch ein Konzept f\u00fcr die Gegenfinanzierung zu erarbeiten ist, das im Einklang mit der Schuldenbremse steht.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1180483200000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1204719245783)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110196787)\/","SubmissionDate":"\/Date(1174608000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4716,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}