{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073323,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073323,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073323,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073323,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073323,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073323,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073323,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073323,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073323,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073323,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073323,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073323,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073323,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073323,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073323,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073323,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073323,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073323,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3323","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Mosquito. Schallwellen in hohen Frequenzbereichen. Folgen f\u00fcr Mensch und Umwelt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>The Mosquito Sound System, ein in England entwickeltes Ger\u00e4t, das mittels Schallwellen in hohen Frequenzbereichen Jugendliche von bestimmten \u00d6rtlichkeiten vertreiben soll, gelangt immer \u00f6fters auch in der Schweiz zum Einsatz (\"Swiss-Mosquito\"). Bekannt geworden sind Eins\u00e4tze vor einem Hotel in Chur und vor dem Kantonsgericht in Liestal. In der Stadt Genf wurde auf den Einsatz aufgrund rechtlicher und politischer Bedenken verzichtet. Der hochfrequenzmodulierte Ton des Ger\u00e4ts wird in der Regel nur von Menschen im Alter von unter 25 Jahren wahrgenommen. Angepriesen wird das Ger\u00e4t als Abschreckungsmittel gegen Jugendliche. </p><p>Im Zusammenhang mit dem Einsatz der \"Mosquitos\" bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Welches sind die gesundheitlichen Folgen des Einsatzes der Hochfrequenzger\u00e4te f\u00fcr Kinder, Jugendliche, \u00e4ltere Erwachsene und Tiere, und zwar einschliesslich m\u00f6glicher Langzeitsch\u00e4den? </p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass nach dem Umweltschutzgesetz bzw. der L\u00e4rmschutzverordnung nicht bloss eine gesundheitssch\u00e4digende, sondern auch eine \"nur\" l\u00e4stige Beschallung durch solche Einrichtungen unzul\u00e4ssig ist? </p><p>3. Die Tierschutzverordnung verbietet in Artikel\u00a034 Absatz\u00a03 den Einsatz von Ger\u00e4ten, die akustische Signale verbreiten. \u00c4hnlich lautet der neue Entwurf (Art. 70 Abs. 2). Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat daraus f\u00fcr den Einsatz von Ger\u00e4ten, die mittels Schallwellen Menschen abschrecken? </p><p>4. Die \"Mosquitos\" sollen Jugendliche beschallen. Wie beurteilt der Bundesrat deren Einsatz im \u00f6ffentlichen Raum unter dem Aspekt der Verfassungsm\u00e4ssigkeit (insbesondere im Lichte des Diskriminierungsverbots) und der EMRK-Konformit\u00e4t? </p><p>5. Bislang wurden solche Ger\u00e4te von Privaten auch ohne Bewilligung eingesetzt. Die meisten kommunalen/kantonalen Polizeivorschriften beinhalten eine Bewilligungspflicht f\u00fcr den Betrieb von Lautsprechern im Freien. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der Einsatz von \"Mosquitos\" unter die Bewilligungspflicht f\u00fcr den Betrieb von Lautsprechern f\u00e4llt? </p><p>6. Wie stellt er sich zu einem generellen Verbot des Einsatzes von \"Mosquitos\" im \u00f6ffentlichen Raum und/oder privaten Raum? Ist der Bundesrat bereit, die geltende Rechtslage mit einem generellen Verbot solcher Ger\u00e4te zu verdeutlichen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das sogenannte Mosquito-Ger\u00e4t sendet ein frequenzmoduliertes Ger\u00e4usch aus, dessen haupts\u00e4chliche Schallanteile im Frequenzbereich von 17 000 bis 19 000 Herz liegen. Die von der Suva durchgef\u00fchrten Schallmessungen haben in 1 Meter Distanz zum Ger\u00e4t maximale Dauerschallpegel Leq von 98 dB(A) ergeben. Bei korrekter Installation (gem\u00e4ss Herstellerangaben mindestens 3 m \u00fcber dem Boden) ergeben sich so f\u00fcr eine am Boden stehende Person maximale Schalldruckpegel von 86 dB(A). </p><p>F\u00fcr Kinder, Jugendliche und Tiere geht im direkten Einwirkungsbereich von Mosquito-Ger\u00e4ten bei korrekter Installation eine grosse St\u00f6rwirkung aus, weil sie im Gegensatz zu \u00e4lteren Menschen die hohen Frequenzen h\u00f6ren k\u00f6nnen. Diese St\u00f6rwirkung ist der eigentliche Zweck dieser Ger\u00e4te. Sobald der r\u00e4umlich begrenzte Einwirkungsbereich verlassen wird, nimmt die St\u00f6rwirkung sehr rasch ab. Bei korrekter Installation kann gem\u00e4ss Suva die Gefahr eines bleibenden H\u00f6rverlustes praktisch ausgeschlossen werden. Wird das Ger\u00e4t unsachgem\u00e4ss verwendet, kann jedoch der Schallpegel im Nahbereich in kurzer Zeit einen bleibenden H\u00f6rverlust verursachen.</p><p>2. Umweltschutzgesetz (USG, SR 814.01) und L\u00e4rmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) haben zum Ziel, die Bev\u00f6lkerung vor sch\u00e4dlichen oder l\u00e4stigen L\u00e4rmimmissionen zu sch\u00fctzen, die beim Bau oder beim Betrieb von Anlagen erzeugt werden. Konkretisiert wird dieser Schutz in der LSV im Wesentlichen durch die Festlegung von Immissionsgrenzwerten (IGW) f\u00fcr verschiedene Anlagen wie Strassen, Eisenbahnen und Flugpl\u00e4tze. Der Bundesrat hat die in der LSV verankerten IGW aufgrund der Kriterien von Artikel\u00a015 USG so festgelegt, dass die Bev\u00f6lkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gest\u00f6rt ist. Die IGW gelten bei Geb\u00e4uden mit l\u00e4rmempfindlichen R\u00e4umen sowie in erschlossenen, noch nicht \u00fcberbauten Bauzonen und in Zonen mit erh\u00f6htem L\u00e4rmschutzbed\u00fcrfnis. Auf offener Strasse und im Freien gelten die IGW dagegen nicht. Entsprechend finden sich in der LSV f\u00fcr den L\u00e4rm von Mosquito-Ger\u00e4ten keine IGW.</p><p>3. Grunds\u00e4tzlich l\u00e4sst sich aus den Tierschutzbestimmungen keine direkte Analogie f\u00fcr den Schutz des Menschen ableiten. Im Speziellen kann Artikel\u00a034 Absatz\u00a03 der Tierschutzverordnung f\u00fcr die Beurteilung von Mosquito-Ger\u00e4ten nicht herangezogen werden, weil die Ger\u00e4te nicht gegen Hunde gerichtet sind.</p><p>4./5./6. Mosquito-Ger\u00e4te werden unter anderem eingesetzt, um den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen an bestimmten Orten zu erschweren. Nach Auffassung des Bundesrates ist nicht auszuschliessen, dass der Betrieb dieser Ger\u00e4te verfassungsm\u00e4ssig garantierte Grundrechte tangiert. Namentlich ber\u00fchrt sein k\u00f6nnen das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV), die pers\u00f6nliche Freiheit - insbesondere unter dem Aspekt der k\u00f6rperlichen Integrit\u00e4t (Art. 10 Abs. 2 BV) -, der Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit (Art. 11 BV) sowie die Versammlungs- und die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit (Art. 10 und 11 EMRK; Art. 16 und 22 BV). Ein generelles Verbot von Mosquito-Ger\u00e4ten w\u00fcrde aber einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) bzw. in die Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) bedeuten, die ebenfalls zu den Grundrechten geh\u00f6ren. Um verfassungsm\u00e4ssige Rechte in einem Gesetz einzuschr\u00e4nken, bedarf es stets eines \u00f6ffentlichen Interesses. Ausserdem muss der Eingriff verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein. Diese zweite Voraussetzung erachtet der Bundesrat im vorliegenden Fall indes als nicht erf\u00fcllt, weshalb er zum heutigen Zeitpunkt darauf verzichtet, ein generelles Verbot von Mosquito-Ger\u00e4ten vorzuschlagen.</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt dieses Vorgehen auch deshalb f\u00fcr sachgerecht, weil es sich bei Mosquito-Ger\u00e4ten um Anlagen im Sinne des Raumplanungsgesetzes (RPG, SR 700) handelt, die nur mit beh\u00f6rdlicher Bewilligung errichtet oder ge\u00e4ndert werden d\u00fcrfen. Bei der Pr\u00fcfung entsprechender Gesuche k\u00f6nnen die Kantone den Erfordernissen der L\u00e4rmbek\u00e4mpfung nach USG und LSV, insbesondere dem Vorsorgeprinzip, geb\u00fchrend Rechnung tragen. Soweit es den kantonalen Beh\u00f6rden im Rahmen der Bewilligungsverfahren zusteht, k\u00f6nnen sie bei ihrem Entscheid auch ber\u00fccksichtigen, ob und wieweit der Einsatz solcher Ger\u00e4te aus jugendpolitischer Sicht ad\u00e4quat ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1196208000000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1198081786257)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550863510)\/","SubmissionDate":"\/Date(1181692800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Gesundheit"}}