{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073325,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073325,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073325,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073325,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073325,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073325,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073325,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073325,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073325,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073325,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073325,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073325,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073325,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073325,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073325,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073325,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073325,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073325,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3325","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Flexibilisierung des Pensionsalters. Einf\u00fchrung einer Zusatzrente im Rahmen eines Drei-Stufen-Modells","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der parlamentarischen Diskussion \u00fcber die Flexibilisierung des Pensionierungsalters die Einf\u00fchrung einer Zusatzrente (im Rahmen eines Drei-Stufen-Modells) zu pr\u00fcfen, die m\u00f6glichen Finanzierungsmodalit\u00e4ten sowie deren finanzielle Auswirkungen auf die bestehenden Sozialversicherungen (namentlich die AHV) aufzuzeigen und dem Parlament einen entsprechenden Bericht zu unterbreiten. Die Zusatzrente erg\u00e4nzt die regul\u00e4re Altersrente und ist f\u00fcr Personen vorgesehen, welche \u00fcber das Rentenregelalter (von beispielsweise 65 Jahren) hinaus erwerbst\u00e4tig bleiben und bis zu einem maximalen Rentenalter (von beispielsweise 68 oder 70 Jahren) Lohnbeitr\u00e4ge zahlen sowie w\u00e4hrend dieser Zeit auf den regul\u00e4ren Rentenanspruch verzichten. Bei der Berechnung der f\u00fcr die Finanzierung der Zusatzrente notwendigen finanziellen Mittel sind die im Rahmen der zweiten S\u00e4ule (BVG und BVV3) bereits getroffenen Massnahmen f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitnehmende zu ber\u00fccksichtigen.</p>","ReasonText":"<p>Die bisherige politische Diskussion bez\u00fcglich der Festsetzung des Pensionierungsalters hat gezeigt, dass allgemeinverbindliche und fixe Regelungen nicht zielf\u00fchrend sind. Aus der Sicht des Einzelnen kann eine fixierte Alterslimite nicht die angemessene Antwort auf die Frage des geeigneten Zeitpunkts f\u00fcr den R\u00fcckzug aus dem Erwerbsleben sein. Aus diesem Grund ist eine Flexibilisierung des Pensionierungsalters im Rahmen eines Drei-Stufen-Modells vorzusehen, welche den individuellen Bed\u00fcrfnissen der \u00e4lteren Arbeitnehmenden Rechnung tr\u00e4gt. Das Flexibilisierungsmodell sieht nebst dem Recht auf eine Teilrente ab Mindestregelalter (von beispielsweise 62 Jahren) und der regul\u00e4ren Altersrente ab Rentenregelalter auch die Festsetzung eines bez\u00fcglich Beitragszahlungen an AHV, BVG und dritte S\u00e4ule maximalen Rentenalters vor. Aufgrund der demografischen Entwicklung muss das Modell dringend Anreize setzen, damit \u00e4ltere Personen vermehrt \u00fcber das gesetzliche Rentenregelalter hinaus im Erwerbsprozess bleiben. Der Anspruch auf eine Zusatzrente, welcher aufgrund der Fortf\u00fchrung der Erwerbst\u00e4tigkeit bis zum maximalen Rentenalter generiert werden kann, ist in diesem Sinne klar als Anreiz f\u00fcr den Verbleib im Erwerbsprozess zu betrachten und kann dazu beitragen, dass das durchschnittliche effektive Rentenalter in der Schweiz mittel- bis l\u00e4ngerfristig erh\u00f6ht wird. Im Hinblick auf die Gestaltung der gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Einf\u00fchrung einer Zusatzrente ben\u00f6tigt das Parlament einen entsprechenden Bericht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass aufgrund der Alterung der Bev\u00f6lkerung die Arbeitsmarktbeteiligung der \u00e4lteren Personen zu erh\u00f6hen ist. Im Bereich der Sozialversicherung darf sich seiner Ansicht nach eine Verl\u00e4ngerung des Erwerbslebens nicht nachteilig auswirken, sondern es soll sich vielmehr lohnen, l\u00e4nger zu arbeiten. Dem Einzelnen soll zudem ein individuell bestimmbarer R\u00fccktritt aus dem Erwerbsleben erm\u00f6glicht werden. In diesem Sinne hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen in die aktuellen Revisionsvorlagen der AHV (11. AHV-Revision) und der beruflichen Vorsorge (Strukturreform BV) aufgenommen.</p><p>Derzeit wird die Neufassung der 11. AHV-Revision im Parlament behandelt. Rentenalter und Flexibilisierung des Rentenalters sind zentrale Revisionspunkte. Bez\u00fcglich der \u00fcber 65-j\u00e4hrigen Personen schl\u00e4gt der Bundesrat nebst Erleichterungen beim Rentenaufschub Rentenaufbesserungsm\u00f6glichkeiten vor. Rund 80 Millionen Franken pro Jahr sollen f\u00fcr Rentenaufbesserungen f\u00fcr die zwischen dem 65. und 70. Altersjahr Erwerbst\u00e4tigen verwendet werden, mit der Einschr\u00e4nkung, dass die aufgebesserten Renten den jeweiligen Maximalbetrag nicht \u00fcbersteigen d\u00fcrfen. Gut ein Drittel der Rentenberechtigten k\u00f6nnte davon mit Rentenerh\u00f6hungen von maximal 251 Franken pro Monat profitieren.</p><p>Der Bundesrat hat am 15. Juni 2007 die Botschaft zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Darin sind Massnahmen zur F\u00f6rderung der Arbeitsmarktbeteiligung \u00e4lterer Arbeitnehmender integriert, die in den Vorsorgeeinrichtungen eingef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Es handelt sich zum einen um die M\u00f6glichkeit, bei Reduktion des Arbeitspensums die Vorsorge auf dem Niveau eines bisher erzielten Lohnes weiterzuf\u00fchren. Zum anderen kann der Lohn bei Weiterf\u00fchrung der Erwerbst\u00e4tigkeit auch nach dem ordentlichen Rentenalter weiter versichert werden. Mit solchen freiwilligen Beitr\u00e4gen zwischen dem 65. und 70. Altersjahr k\u00f6nnen die sp\u00e4teren Altersleistungen sogar \u00fcber die ansonsten geltenden Einschr\u00e4nkungen (Planm\u00e4ssigkeit, Angemessenheit) hinaus verbessert werden. Die auch in der obligatorischen zweiten S\u00e4ule unerl\u00e4sslich gewordene Flexibilisierung des Rentenalters soll im Rahmen der 11. AHV-Revision verwirklicht werden. In der S\u00e4ule 3a soll mit einer Verordnungs\u00e4nderung die M\u00f6glichkeit geschaffen werden, dass \u00fcber das ordentliche Rentenalter hinaus Erwerbst\u00e4tige die Auszahlung der Altersleistung aufschieben und weitere Beitragszahlungen vornehmen k\u00f6nnen.</p><p>Im Rahmen seiner Arbeiten zur Erh\u00f6hung der Arbeitsmarktbeteiligung \u00e4lterer Arbeitnehmender hat der Bundesrat auch die Einf\u00fchrung einer AHV-Zusatzrente, die allen zwischen dem 65. und 70. Altersjahr Erwerbst\u00e4tigen zugutek\u00e4me, gepr\u00fcft. F\u00fcr ein Modell im Rahmen des geltenden Systems m\u00fcssten netto rund 250 Millionen Franken aufgewendet werden. Kosten in dieser H\u00f6he f\u00fcr die \u00fcber 65-j\u00e4hrigen Erwerbst\u00e4tigen zulasten der AHV sind f\u00fcr den Bundesrat jedoch nicht zu verantworten. Er hat sich deshalb gegen eine generelle Zusatzrente ausgesprochen und stattdessen andere Massnahmen in der 11. AHV-Revision sowie in der Strukturreform BV vorgeschlagen. Der Bundesrat geht davon aus, dass der mit dem Postulat geforderte Bericht keine neuen Erkenntnisse bringen w\u00fcrde. Er lehnt das Postulat deshalb ab.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1188950400000)\/","SubmittedBy":"Heberlein Trix","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1442361600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1750811260957)\/","SubmissionDate":"\/Date(1181692800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}