{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073345,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073345,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073345,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073345,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073345,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073345,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073345,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073345,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073345,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073345,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073345,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073345,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073345,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073345,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073345,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073345,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073345,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073345,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3345","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Versuche an Primaten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, vor dem Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzverordnung in einem Bericht zu erl\u00e4utern, wie er den Begriff \"W\u00fcrde der Kreatur\" kl\u00e4ren will, damit das Prinzip der Interessenabw\u00e4gung bei Tierversuchen nicht einseitigen und ethisch fragw\u00fcrdigen Interpretationen unterliegt.</p>","ReasonText":"<p>Wie vielen anderen auch liegt mir sehr viel an der Frage der Achtung der W\u00fcrde der Kreatur, besonders in Zusammenhang mit Tierversuchen an Affen. Ausf\u00fchrliche Informationen \u00fcber die Art von Versuchen, die zu einem Verbot durch die Z\u00fcrcher Gesundheitsdirektion f\u00fchrten, haben mich dazu veranlasst, diese Interpellation einzureichen.</p><p>Mit der Aufnahme des Begriffes \"W\u00fcrde der Kreatur\" wurden die Bundesverfassung (Art. 120) und das Tierschutzgesetz um ein ethisches Prinzip erg\u00e4nzt, dessen Anwendung im Zusammenhang mit Tierversuchen oder dem Umgang mit Tieren noch nicht hinreichend gekl\u00e4rt ist. Laut dem revidierten Tierschutzgesetz (TschG) bedeutet W\u00fcrde, dass der Eigenwert der Tiere bei Versuchen geachtet werden muss. Artikel\u00a013 TschG lautet: \"Tierversuche, die dem Tier Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den zuf\u00fcgen, es in schwere Angst versetzen oder sein Allgemeinbefinden erheblich beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen, sind auf das unerl\u00e4ssliche Mass zu beschr\u00e4nken.\" Es ist die Aufgabe des Bundesrates, die Kriterien f\u00fcr die Definition des \"unerl\u00e4sslichen Masses\" zu bestimmen.</p><p>Aufgrund der Interessenabw\u00e4gung sind daher in der Schweiz seit etwa zwanzig Jahren keine Tierversuche mehr an grossen Menschenaffen durchgef\u00fchrt worden. Der R\u00fcckgriff auf Schimpansen, Gorillas und Orang-Utans f\u00fcr Tierversuche ist n\u00e4mlich nur f\u00fcr ganz wenige, streng begrenzte wissenschaftliche Zwecke gerechtfertigt, die f\u00fcr die Menschheit von grundlegender Bedeutung sind.</p><p>Nun aber wurde einem Forschungsprojekt von Professor Kevan A.C. Martin und Dr. Daniel C. Kiper, Privatdozent f\u00fcr die Forschung an Rhesusaffen, die Tierschutzbewilligung, welche das Bundesamt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen bereits erteilt hatte (163/2006), mit einer Verf\u00fcgung der Gesundheitsdirektion des Kantons Z\u00fcrich vom 26. Februar 2007 wieder entzogen. \u00c4hnliche Versuchsabl\u00e4ufe mit anderen Tierarten sind hingegen \u00fcber Jahre hinweg bewilligt worden. Wenngleich die Gesundheitsdirektion den wissenschaftlichen Wert der Versuche an Rhesusaffen - der vom Schweizerischen Nationalfonds sehr hoch eingesch\u00e4tzt wird - anerkennt, ist sie bei der Interessenabw\u00e4gung zum Schluss gekommen, dass der erhoffte Gewinn an neuen Erkenntnissen geringer ist als der medizinische Nutzen, der sicher einmal daraus gezogen werden kann, da es sich bei den Versuchen um Grundlagenforschung handelt. Die Gesundheitsdirektion st\u00fctzte ihren Entscheid auf das Konzept der \"W\u00fcrde der Kreatur\" in der Bundesverfassung (Art. 80 und 120 Abs. 2), dessen Auslegung im Rahmen der Tierschutzgesetzgebung aber noch nicht anwendbar ist.</p><p>Wenn man der Forderung der Tierschutzkreise nach einem vollst\u00e4ndigen Verbot aller Versuche an Primaten nachkommt, bedeutet dies, dass man auf das Grundkonzept der Interessenabw\u00e4gung ganz verzichtet - und damit w\u00fcrde ein Abwiegen der Interessen, auch in Notsituationen verunm\u00f6glicht.</p><p>Aus diesem Grund scheint mir eine Kl\u00e4rung vonseiten des Bundesrates erforderlich.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 definiert die W\u00fcrde des Tieres wie folgt: \"Eigenwert des Tieres, der im Umgang mit ihm geachtet werden muss. Die W\u00fcrde des Tieres wird missachtet, wenn eine Belastung des Tieres nicht durch \u00fcberwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Eine Belastung liegt vor, wenn dem Tier insbesondere Schmerz, Leiden oder Sch\u00e4den zugef\u00fcgt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird, wenn tief greifend in sein Erscheinungsbild oder seine F\u00e4higkeiten eingegriffen oder es \u00fcberm\u00e4ssig instrumentalisiert wird\" (BBl 2006 327, Art. 3 Bst. a). Im Zusammenhang mit Tierversuchen wird in Artikel\u00a017 des Tierschutzgesetzes zudem festgehalten, dass Tierversuche, die dem Tier Schmerzen, Leiden oder Sch\u00e4den zuf\u00fcgen, es in Angst versetzen, sein Allgemeinbefinden erheblich beeintr\u00e4chtigen oder seine W\u00fcrde in anderer Weise missachten k\u00f6nnen, auf das unerl\u00e4ssliche Mass zu beschr\u00e4nken sind.</p><p>Ob in einem konkreten Fall die W\u00fcrde des Tieres missachtet wird, muss nach dem neuen Tierschutzgesetz somit aufgrund einer Interessenabw\u00e4gung beurteilt werden. Ebenso sieht auch das Gentechnikgesetz, das die W\u00fcrde der Kreatur verankert, eine Beurteilung des Einzelfalls aufgrund einer G\u00fcterabw\u00e4gung vor (SR 814.91; Art. 8). Anhaltspunkte f\u00fcr die Umsetzung des Begriffes der W\u00fcrde des Tieres bieten etwa die gemeinsame Stellungnahme der Eidgen\u00f6ssischen Ethikkommission f\u00fcr Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) und der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr Tierversuche (EKTV) \"Die W\u00fcrde des Tieres\" vom Februar 2001 sowie die \"Ethischen Grunds\u00e4tze und Richtlinien f\u00fcr Tierversuche\" der Akademie f\u00fcr medizinische Wissenschaften und der Akademie f\u00fcr Naturwissenschaften. Im Zusammenhang mit Versuchen an Primaten kann sodann auf den Bericht der EKTV und der EKAH mit dem Titel \"Forschung an Primaten - eine ethische Bewertung\" vom Mai 2006 hingewiesen werden.</p><p>Der Bundesrat hat bereits in der Botschaft zum neuen Tierschutzgesetz festgehalten, dass die W\u00fcrde des Tieres nicht pr\u00e4ziser konkretisiert werden kann und dass von Fall zu Fall nach einer G\u00fcterabw\u00e4gung zu entscheiden ist, ob die W\u00fcrde des Tieres respektiert ist (BBl 2003 675). Auch die nationalr\u00e4tliche Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur ist in ihrem Bericht vom 19. April 2007 zur parlamentarischen Initiative Graf Maya zum Schluss gelangt, dass die ethische Begutachtung von Tierversuchen durch die zust\u00e4ndigen Kommissionen auf der Grundlage des neuen Tierschutzgesetzes erfolgen kann. Das Konzept der G\u00fcterabw\u00e4gung durch Spezialisten habe sich bew\u00e4hrt und sei deshalb beizubehalten (parlamentarische Initiative Graf Maya 06.464, Verbot von mittel- und schwerbelasteten Tierversuchen an Primaten).</p><p>Wir erachten deshalb einen bundesr\u00e4tlichen Bericht zur Umsetzung der W\u00fcrde des Tieres nicht f\u00fcr angezeigt. Nicht auszuschliessen ist, dass das zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen im Hinblick auf eine m\u00f6glichst einheitliche Umsetzungspraxis in Zusammenarbeit mit den Fachkommissionen gewisse Richtlinien erarbeiten wird. Im \u00dcbrigen soll das neue Tierschutzgesetz in Kraft gesetzt werden, sobald die Arbeiten f\u00fcr die dazugeh\u00f6rigen Verordnungen abgeschlossen sind, und nicht von der Vorlage eines Berichtes abh\u00e4ngig gemacht werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1188950400000)\/","SubmittedBy":"Langenberger Christiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1190201981280)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237094390)\/","SubmissionDate":"\/Date(1182124800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung|Umwelt"}}