{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073353,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073353,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073353,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073353,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073353,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073353,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073353,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073353,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073353,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073353,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073353,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073353,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073353,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073353,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073353,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073353,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073353,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073353,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3353","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Steuerbetrug. Stehen Schweizer Verhandlungsdelegationen f\u00fcr bilaterale Rechtshilfeabkommen \u00fcber dem Gesetz?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er der Ansicht, dass bilaterale Abkommen \u00fcber die Rechtshilfe in Strafsachen den Geltungsbereich von Artikel\u00a03 Absatz\u00a03 des Rechtshilfegesetzes (IRSG) einschr\u00e4nken sollen?</p><p>2. Haben Schweizer Verhandlungsdelegationen die Anweisung erhalten, die Partnerl\u00e4nder hinters Licht zu f\u00fchren und sie zur Unterzeichnung von Abkommen zu bewegen, die dem vom schweizerischen Parlament beschlossenen Gesetz nicht entsprechen?</p><p>3. Muss die Haltung des Bundesrates als Geringsch\u00e4tzung der L\u00e4nder des S\u00fcdens gewertet werden oder eher als Strategie zur Steigerung der Attraktivit\u00e4t des Finanzplatzes Schweiz f\u00fcr die Aufnahme und das Waschen von Geldern, die durch Steuerbetrug oder andere Steuerdelikte erlangt wurden?</p><p>4. Wird sich der Bundesrat daf\u00fcr einsetzen, dass der Fiskalbereich aus den Rechtshilfeabkommen nicht mehr ausgeklammert wird und die Verhandlungen f\u00fcr solche Abkommen nicht mehr unter Umgehung von Artikel\u00a03 Absatz\u00a03 IRSG gef\u00fchrt werden?</p>","ReasonText":"<p>Die Rechtshilfe in Strafsachen wird in Artikel\u00a03 Absatz\u00a03 IRSG f\u00fcr Verst\u00f6sse gegen Steuergesetze ausgeschlossen, ausser wenn es sich um Abgabebetrug handelt. Der Begriff Abgabebetrug umfasst sowohl den Steuerbetrug als auch jedes andere arglistige Vorgehen, das den Fiskus in die Irre f\u00fchren soll. Der Artikel engt den Geltungsbereich der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz in Strafsachen stark ein, sofern kein internationales Abkommen mit einem Drittstaat besteht.</p><p>Die bilateralen Abkommen sollten diese Bestimmung \u00fcbernehmen oder den Geltungsbereich der Rechtshilfe in Strafsachen ausweiten. Im Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika von 1973 sowie, f\u00fcr indirekte Steuern, im Rahmen der bilateralen Abkommen II mit der EU ist eine solche Ausweitung ausgehandelt worden.</p><p>W\u00e4hrend bilaterale Vertr\u00e4ge mit Klauseln, die \u00fcber die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, den Schweizer Verhandlungsdelegationen bei der Festlegung des Geltungsbereiches f\u00fcr die Rechtshilfe in Strafsachen Schwierigkeiten bereiten, sollte die \u00dcbernahme der Prinzipien und Begriffe von Artikel\u00a03 Absatz\u00a03 IRSG in bilaterale Vertr\u00e4ge weniger problematisch sein.</p><p>Nun heisst es in den Botschaften zu den Vertr\u00e4gen mit Brasilien und Mexiko \u00fcber die Rechtshilfe in Strafsachen aber folgendermassen:</p><p>Mexiko: \"Bei diversen Punkten wurde keine Einigung erzielt. Dies betraf insbesondere die Verweigerungsgr\u00fcnde: Die Schweiz verlangte eine Regelung, die es ihr erlaubt, Rechtshilfeersuchen bei Fiskaldelikten .... abzulehnen.\"</p><p>Brasilien: \"Der Vertrag enth\u00e4lt .... eine spezielle Regelung bez\u00fcglich der Fiskaldelikte, die das Resultat z\u00e4her Verhandlungen darstellt. Die brasilianische Delegation hatte lange Zeit auf einer umfassenden Rechtshilfe im Bereich der gesamten Fiskaldelikte insistiert.\"</p><p>Daraus l\u00e4sst sich folgern, dass die offizielle Haltung der Verhandlungsdelegationen nicht dem Wortlaut von Artikel\u00a03 Absatz\u00a03 IRSG entspricht, sondern darauf abzielt, die Rechtshilfe bei Fiskaldelikten einzuschr\u00e4nken oder gar auszuschliessen, wodurch das Partnerland in eine weniger vorteilhafte Lage gebracht wird, als wenn kein bilaterales Abkommen besteht!</p><p>Dieses skandal\u00f6se Vorgehen war im Rahmen der Rechtshilfevertr\u00e4ge mit \u00c4gypten von 2000 und den Philippinen von 2002 erfolgreich, da diese Vertr\u00e4ge jegliche Rechtshilfe im Fiskalbereich ausschliessen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Grundlage des schweizerischen Rechtshilferechtes in Fiskalsachen bildet Artikel\u00a03 des Bundesgesetzes \u00fcber internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG; SR 351.1). In seinem Absatz\u00a03 bestimmt er, dass im Bereich der Fiskaldelikte grunds\u00e4tzlich keine Zusammenarbeit gew\u00e4hrt wird, die Schweiz jedoch einem Ersuchen im Bereich der akzessorischen Rechtshilfe dann entsprechen kann, wenn es sich um einen Abgabebetrug handelt.</p><p>An dieser Regelung orientiert sich der Bundesrat auch bei seiner Vertragspolitik. Sie wird in den mit der Schweiz ausgehandelten Rechtshilfevertr\u00e4gen vertragstechnisch so umgesetzt, dass der Bereich der allgemeinen Fiskaldelikte unter einem Artikel \"fakultative Verweigerungsgr\u00fcnde\" aufgelistet wird. Der ausgehandelte Vertragstext erlaubt mit anderen Worten den Vertragsparteien, die Rechtshilfe auf diesem Gebiet abzulehnen, verpflichtet sie aber nicht dazu.</p><p>In der Regel wird in den neueren Vertr\u00e4gen zudem ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt, dass im Falle eines Abgabebetruges Rechtshilfe geleistet werden kann (vgl. Vertr\u00e4ge mit Peru: Art. 4 Abs. 1 Bst. a, SR 0.351.964.1; Ecuador: Art. 3 Abs. 1 Bst. a, SR 0.351.932.7; Kanada: Art. 3 Abs. 1 Bst. a, SR 0.351.923.2; Hongkong: Art. 3 Abs. 1 Bst. d, SR 0.351.941.6; Brasilien: Art. 3 Abs. 1 Bst. c, BBl 2007 2047; und Mexiko: Art. 3 Abs. 1 Bst. c, BBl 2006 9161).</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die gestellten Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. F\u00fcr den Bundesrat besteht kein Grund, bei bilateralen Vertr\u00e4gen \u00fcber die Rechtshilfe in Strafsachen den Geltungsbereich von Artikel\u00a03 Absatz\u00a03 des Rechtshilfegesetzes (IRSG) einzuschr\u00e4nken.</p><p>2./3. Die Verhandlungsdelegationen wurden denn auch nicht angewiesen, die jeweiligen Vertragspartner zur Unterzeichnung von Abkommen zu bewegen, die die gegenseitige Rechtshilfe gegen\u00fcber dem im IRSG geregelten Umfang einschr\u00e4nken. Dass der Abgabebetrug im Text einiger Vertr\u00e4ge nicht ausdr\u00fccklich aufgef\u00fchrt ist, hindert die Schweiz nicht daran, auch diesen Staaten gegen\u00fcber in dem durch das IRSG beschriebenen Umfange Rechtshilfe zu leisten. Die Schweiz hat kein Interesse daran, den Finanzplatz Schweiz f\u00fcr Steuerbetr\u00fcger attraktiv zu machen.</p><p>4. Die Verhandlungen f\u00fcr bilaterale Rechtshilfevertr\u00e4ge werden nicht unter Umgehung von Artikel\u00a03 Absatz\u00a03 IRSG gef\u00fchrt. Im Gegenteil: Der Bundesrat verfolgt ausdr\u00fccklich das Ziel, in der Fiskalzusammenarbeit mit aussereurop\u00e4ischen Staaten die Philosophie des IRSG zu \u00fcbernehmen, dies obwohl er eigentlich frei w\u00e4re, eine abweichende Regelung zu vereinbaren.</p><p>Dass der Bundesrat in einigen speziellen, begr\u00fcndeten F\u00e4llen vom Ansatz des IRSG abgewichen ist, wie im Verh\u00e4ltnis zu den USA (SR 0.351.933.6) im begrenzten Bereich der organisierten Kriminalit\u00e4t sowie beim Betrugsbek\u00e4mpfungs\u00fcbereinkommen mit der EU (BBl 2004 6503) bloss f\u00fcr die indirekte Fiskalit\u00e4t, \u00e4ndert an der Grundausrichtung seiner Vertragspolitik nichts.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1188345600000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237378109753)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763103157697)\/","SubmissionDate":"\/Date(1182211200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}