{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073364,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073364,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073364,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073364,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073364,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073364,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073364,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073364,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073364,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073364,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073364,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073364,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073364,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073364,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073364,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073364,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073364,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073364,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3364","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Optimierung der Wasserkraftnutzung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Wasserkraftnutzung ist eine der wichtigsten Ressourcen f\u00fcr die Berggebiete unseres Landes. Einerseits werden dadurch Arbeitspl\u00e4tze geschaffen, andererseits generiert die Wasserkraftnutzung wichtige Einnahmen (Steuern, Wasserzinsen usw.). Die Rahmenbedingungen f\u00fcr eine optimale Nutzung der Wasserkraft sind deshalb f\u00fcr die Entwicklung des Berggebietes von zentraler Bedeutung. Diese sind in Zukunft so zu gestalten, dass sowohl Elektrizit\u00e4tsgesellschaften wie auch die Kantone und Gemeinden einen Zusatznutzen erzielen k\u00f6nnen.</p><p>Leider behindern der Bund bzw. die Politik heute eine optimale Nutzung der Wasserkraft. So legt der Bund f\u00fcr die Wasserzinsen einen Maximalsatz fest, verhindert durch undifferenzierte Gew\u00e4sservorschriften deren optimale Nutzung und verteuert durch komplizierte Bewilligungsverfahren die Erneuerung und den Ausbau. Anstehende Volksinitiativen wollen in diesem Bereich noch weiter gehen. Einmal mehr zeigt sich, dass die Politik von der Notwendigkeit guter Rahmenbedingungen spricht, in Tat und Wahrheit aber diese stets verschlechtert.</p><p>Auch energiepolitisch ist diese Haltung unverst\u00e4ndlich. Die Wasserkraft ist die wichtigste erneuerbare, einheimische Energiequelle.</p><p>Ich bitte den Bundesrat im Hinblick auf die vorgesehenen Aktionspl\u00e4ne zur F\u00f6rderung der erneuerbaren Energien, zu folgenden Fragen Stellung zu beziehen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass eine optimale Nutzung der Wasserkraft f\u00fcr die Berggebiete von grosser Bedeutung, ja lebensnotwendig ist? Ist er bereit, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass die Wasserkraft in Zukunft besser genutzt werden kann?</p><p>2. Mit welchen Ausf\u00e4llen f\u00fcr die Berggebiete rechnet er durch die definitive Umsetzung der heutigen Vorschriften \u00fcber die Restwassermengen? Ist er bereit, dem Parlament differenziertere Regelungen, die sowohl die Anliegen des Umweltschutzes wie auch die Interessen der Betroffenen ber\u00fccksichtigen, vorzuschlagen?</p><p>3. Wie hoch sch\u00e4tzt er die Ausf\u00e4lle f\u00fcr die Berggebiete sowie die Elektrizit\u00e4tsgesellschaften bei einer allf\u00e4lligen Annahme der sogenannten Fischerei-Initiative?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass bei entsprechend verbesserten Rahmenbedingungen Anpassungen der Wasserzinsen an die Geldentwertung m\u00f6glich sind, ohne wesentliche Einbussen f\u00fcr die Elektrizit\u00e4tsgesellschaften? Welche Strategie verfolgt er diesbez\u00fcglich, nachdem die letzte Anpassung rund zehn Jahre zur\u00fcckliegt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Wasserkraftnutzung f\u00fcr das Berggebiet bewusst. Die Einnahmen der \u00f6ffentlichen Hand aus der Wasserkraft sind betr\u00e4chtlich. Ihr Anteil an den gesamten Steuerertr\u00e4gen kann in den Gebirgskantonen im zweistelligen Bereich liegen (Kanton Uri \u00fcber 20 Prozent). Hinzuzuz\u00e4hlen sind die Steuern der Mitarbeitenden und der Wert der abgegebenen Vorzugs- bzw. Gratisenergie, welche in peripheren R\u00e4umen volkswirtschaftlich von grosser Bedeutung sein k\u00f6nnen. </p><p>Am 21. Februar 2007 hat der Bundesrat seine Energiestrategie pr\u00e4sentiert. Sie beruht im Wesentlichen auf den vier Pfeilern erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energieaussenpolitik und Neubau von Grossanlagen zur Stromerzeugung. Zudem hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, bis Ende 2007 Aktionspl\u00e4ne zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien auszuarbeiten. Die Strategie ist damit ein klares Bekenntnis zur Wasserkraftnutzung, welche in Zukunft weiterhin eine tragende Rolle in der schweizerischen Stromversorgung spielen soll.</p><p>2. Die heutige Regelung sieht angemessene Restwassermengen aufgrund einer Interessenabw\u00e4gung (Art. 33 GSchG) vor, mit einer vorgeschriebenen Mindestrestwassermenge (Art. 31 GSchG) und m\u00f6glichen Ausnahmen in gewissen F\u00e4llen (Art. 32 GSchG). Es ist ein Kompromiss zwischen Nutzung und Schutz im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung. Weil heute oft unterhalb von Wasserentnahmen keine Restwasserauflagen bestehen, werden diese Vorschriften bei der Konzessionserneuerung zu Energieeinbussen f\u00fchren. Die kumulierten Energieverluste aus den Restwasserbestimmungen werden bis 2070 wie folgt erwartet:</p><p>- 2010: Laufkraftwerke, 115 GWh/a; Speicherkraftwerke, 26 GWh/a; Total, 141 GWh/a;</p><p>- 2015: 212; 28; 240;</p><p>- 2020: 230; 76; 306;</p><p>- 2025: 271; 82; 353;</p><p>- 2070: 775; 1043; 1818.</p><p>Die Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken k\u00f6nnen heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken, die in der Gesch\u00e4ftsdatenbank nicht abgebildet werden k\u00f6nnen.</p><p>Der grosse Sprung zwischen 2025 und 2070 ist damit zu begr\u00fcnden, dass zahlreiche Wasserrechtskonzessionen zwischen 2050 und 2070 erneuert werden m\u00fcssen. Die Neukonzessionierung zieht den Vollzug der Restwasserbestimmungen mit sich. Das Berggebiet ist vorwiegend \u00fcber die Produktionsausf\u00e4lle bei den Speicherkraftwerken betroffen. Die Erfahrungen der letzten f\u00fcnfzehn Jahre haben gezeigt, dass die geltenden Restwasservorschriften in der Regel zweckm\u00e4ssig sind und die Anliegen des Umweltschutzes und der Wasserkraftnutzung angemessen ber\u00fccksichtigen. F\u00fcr einige F\u00e4lle k\u00f6nnen noch bessere L\u00f6sungen gefunden werden.</p><p>3. Die Auswirkungen der Volksinitiative \"Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)\" h\u00e4ngen im Fall einer Annahme von ihrer konkreten Ausgestaltung und Umsetzung ab. Zum jetzigen Zeitpunkt k\u00f6nnen deshalb keine Angaben zu den Ausf\u00e4llen f\u00fcr die Berggebiete und die Elektrizit\u00e4tsgesellschaften gemacht werden.</p><p>4. F\u00fcr die Gebirgskantone Uri, Schwyz, Obwalden, Graub\u00fcnden, Tessin und Wallis resultieren aus der Nutzung der Wasserkraft mittlere j\u00e4hrliche Ertr\u00e4ge von 1,7 Rappen pro Kilowattstunde. Rund 1,1 Rappen pro Kilowattstunde entfallen dabei im Durchschnitt auf den Wasserzins als Preis f\u00fcr die Nutzung der Wasserkraftressourcen.</p><p>Die Wasserzinse sind das Entgelt f\u00fcr die Sondernutzung der \u00f6ffentlichen Ressource Wasser an das Gemeinwesen als Eignerin der Wasserrechte. Der vom Bund festgelegte H\u00f6chstzinssatz betr\u00e4gt heute 80 Franken pro Kilowattstunde Bruttoleistung. Er ist in der Vergangenheit seit 1916 f\u00fcnfmal nach oben angepasst worden. Der Zweck des Wasserzinsmaximums wird darin gesehen, einen Ausgleich zwischen der F\u00f6rderung der einheimischen Wasserkr\u00e4fte und der preisg\u00fcnstigen Stromerzeugung einerseits und den fiskalischen Interessen der Gemeinwesen andererseits zu schaffen. Die Kriterien zur Festlegung des Wasserzinsmaximums sind seit der Schaffung des Wasserwirtschaftsartikels im Jahre 1908 ein Dauerthema. Einigkeit besteht nur darin, dass der Kaufkraftschwund periodisch auszugleichen ist. Eine befriedigende Indexierung wurde bisher nicht gefunden. Die vielen Faktoren konnten nicht zu einer allseits anerkannten Indexierungsformel aufgearbeitet werden. Weil die Festlegung eines angemessenen H\u00f6chstwasserzinses schwierig ist und politische Interessenabw\u00e4gungen erfordert, haben es die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te wiederholt abgelehnt, dem Bundesrat die Anpassung des Wasserzinsmaximums zu \u00fcbertragen.</p><p>Der Bundesrat sieht es als durchaus n\u00fctzlich an, die Angemessenheit des heutigen Wasserzinsmaximums zu pr\u00fcfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1188950400000)\/","SubmittedBy":"Br\u00e4ndli Christoffel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191497535057)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1763108531917)\/","SubmissionDate":"\/Date(1182297600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}