{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073373,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073373,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073373,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073373,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073373,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073373,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073373,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073373,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073373,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073373,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073373,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073373,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073373,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073373,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073373,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073373,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073373,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073373,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3373","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Anrechnung der Diensttage f\u00fcr Zeitmilit\u00e4rs","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt zu pr\u00fcfen, ob es zweckm\u00e4ssig ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu \u00e4ndern, dass den Zeitmilit\u00e4rs, die bei der Armee unter Vertrag stehen, pro Vertragsjahr mehr als die 19 Diensttage angerechnet werden, die in Artikel\u00a011 der Verordnung \u00fcber die Milit\u00e4rdienstpflicht vorgesehen sind.</p>","ReasonText":"<p>Wer heute als Berufsmilit\u00e4r in der Armee t\u00e4tig ist, kann sich pro Vertragsjahr nur 19 Diensttage anrechnen lassen, was einem Wiederholungskurs entspricht. Diese Zahl scheint unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig klein und unfair. Denn ein Soldat, der sich nach den 124 Tagen Rekrutenschule w\u00e4hrend 4 Jahren als Berufsmilit\u00e4r bei der Armee verpflichtet, leistet insgesamt etwa 800 Tage Einsatz in der Armee. Es werden ihm aber nur 76 Diensttage angerechnet, weshalb er noch 3 Wiederholungskurse zu leisten hat. Diese Verpflichtung scheint unangebracht f\u00fcr eine Person, die sich freiwillig w\u00e4hrend 4 Jahren als Berufsmilit\u00e4r eingesetzt hat.</p><p>Zahlreiche betroffene Personen empfinden diese Regelung als ungerecht. Das Problem kann aber gel\u00f6st werden, indem mehr Diensttage pro Vertragsjahr angerechnet werden.</p><p>Gleichzeitig w\u00fcrde damit ein kleiner Vorteil bei der Stellensuche geschaffen werden, die f\u00fcr diese Personen einen heiklen Moment bei der R\u00fcckkehr ins zivile Leben darstellt. Der Ausfall w\u00e4hrend den Wiederholungskursen w\u00fcrde so n\u00e4mlich wegfallen, was in den Augen des potenziellen Arbeitgebers einen erheblichen Vorteil bedeutet.</p><p>Die Rekrutierung durch die Armee w\u00e4re dadurch attraktiver, was ihr mehr Wahlm\u00f6glichkeiten bei der Auswahl von Zeitmilit\u00e4rs lassen w\u00fcrde. Sowohl innerhalb der Landesgrenzen wie auch bei Eins\u00e4tzen im Ausland k\u00e4me dies der Armee zugute.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Zeitmilit\u00e4rs sind als Teil des milit\u00e4rischen Personals f\u00fcr die Ausbildung in der Armee unverzichtbar. Das VBS ist permanent bestrebt, geeignetes Personal hierf\u00fcr zu rekrutieren. Die Attraktivit\u00e4t des Anstellungsverh\u00e4ltnisses stellt bei der Rekrutierung von Zeitmilit\u00e4rs einen Schl\u00fcsselfaktor dar. Es besteht lediglich ein begrenzter Spielraum, die Attraktivit\u00e4t \u00fcber finanzielle Anreize zu steigern. Eine Anrechenbarkeit von Diensttagen f\u00fcr Zeitmilit\u00e4rs w\u00fcrde den Anreiz einer Anstellung erh\u00f6hen. In diesem Sinne folgt der Bundesrat den \u00dcberlegungen, die dem Postulat zugrunde liegen.</p><p>Die heutige Regelung beinhaltet aus der Sicht des Bundesrates keine Ungleichheit. Es soll an dieser Stelle zusammenfassend der heute g\u00fcltige rechtliche Rahmen in Erinnerung gerufen werden:</p><p>Das Milit\u00e4rgesetz unterscheidet in Artikel\u00a047 zwischen Berufsmilit\u00e4rs und Zeitmilit\u00e4rs. Beide Kategorien fallen unter den Oberbegriff \"milit\u00e4risches Personal\". Artikel\u00a043 des Milit\u00e4rgesetzes h\u00e4lt fest, dass Ausbildungsdienste, die im Rahmen eines vertraglichen Arbeitsverh\u00e4ltnisses geleistet und entsch\u00e4digt werden, weder besoldet noch angerechnet werden.</p><p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a011 der Verordnung \u00fcber die Milit\u00e4rdienstpflicht (SR 512.21) werden f\u00fcr das milit\u00e4rische Personal, das keine Milizfunktion bekleidet und deshalb zu keinen Ausbildungsdiensten der Formationen aufgeboten werden kann, 19 Tage pro Kalenderjahr als Wiederholungskurs angerechnet.</p><p>Die meisten Zeitmilit\u00e4rs behalten w\u00e4hrend ihrer Anstellung die angestammte Einteilung und die Funktion in einer Milizformation bei. In diesem Fall sind sie auch w\u00e4hrend ihrer Anstellung grunds\u00e4tzlich verpflichtet, die Wiederholungskurse mit ihrer Einteilungsformation zu bestehen. Wird z. B. aus beruflichen Gr\u00fcnden der Wiederholungskurs verschoben, haben sie - wie alle Angeh\u00f6rigen des milit\u00e4rischen Personals - keine Wehrpflichtersatzabgabe zu bezahlen.</p><p>Die Regelung ber\u00fccksichtigt somit in angemessener Weise die zeitlich begrenzte berufliche T\u00e4tigkeit von Angeh\u00f6rigen der Miliz und stimmt in dieser Form auch mit den \u00fcbrigen vergleichbaren Regelungen bez\u00fcglich Anrechnung bzw. eben Nichtanrechnung von beruflichen T\u00e4tigkeiten an die Ausbildungsdienstpflicht in der Armee \u00fcberein.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates besteht daher zum heutigen Zeitpunkt kein Anlass zu einer Pr\u00fcfung der Rechtsgrundlagen f\u00fcr die Zeitmilit\u00e4rs.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1189555200000)\/","SubmittedBy":"Nordmann Roger","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1222860257877)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106320103)\/","SubmissionDate":"\/Date(1182297600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}