{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073377,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073377,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073377,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073377,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073377,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073377,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073377,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073377,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073377,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073377,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073377,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073377,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073377,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073377,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073377,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073377,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073377,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073377,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3377","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sozialrechte. Schweiz soll Europa nicht nachhinken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweizer Europapolitik, die auf den bilateralen sektoriellen Abkommen basiert, hat sich bisher im Wesentlichen f\u00fcr Wirtschaftskreise als gewinnbringend erwiesen. Bisher hat die Europapolitik zum rasanten Wachstum beigetragen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen sind ihre Auswirkungen mit Ausnahme der flankierenden Massnahmen kaum zugutegekommen. Immer deutlicher zeigt sich der Widerspruch zwischen einer starken Integration der Schweiz bei wirtschaftlichen Regulierungen, die insbesondere den Multinationalen aus der Industrie und dem Dienstleistungssektor Nutzen bringen, und den sozialen Errungenschaften der Europ\u00e4ischen Union (EU), die zu einer immer tieferen Kluft zwischen der EU und der Schweiz f\u00fchren. Auch aus der Sicht der EU ist es langfristig gesehen nicht w\u00fcnschenswert, dass die Schweiz zwar am gemeinsamen Arbeitsmarkt teilnimmt, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht der EU aber nicht anwendet. Die Schweiz hinkt der EU besonders in folgenden Bereichen des Arbeits- und des Sozialrechtes nach: Orientierung und Beratung der Lohnempf\u00e4ngerinnen und Lohnempf\u00e4nger, Mitwirkungsrechte, Arbeitszeit, Elternurlaub, Teilzeitarbeit, Schutz vor Massenentlassungen, befristete Arbeitsverh\u00e4ltnisse, Zugang zu Aus- und Weiterbildung.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit die Schweiz die minimalen Sozialstandards der EU erreichen kann?</p><p>2. Ist er nicht der Ansicht, dass dieser Prozess das Gleichgewicht zwischen den Anforderungen der Unternehmen und dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wiederherstellen k\u00f6nnte?</p><p>3. Ist er nicht der Ansicht, dass durch das Erreichen der sozialen Standards der EU optimale Bedingungen geschaffen werden, um die n\u00e4chsten Etappen der Europapolitik zu bew\u00e4ltigen (dies gilt insbesondere f\u00fcr die Ausdehnung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rum\u00e4nien sowie die Entscheidung \u00fcber eine allgemeine Verl\u00e4ngerung des Abkommens)?</p><p>4. Sofern ein Teil der europ\u00e4ischen Normen im Rahmen des europ\u00e4ischen Sozialdialogs zwischen den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberorganisationen in Kraft tritt: Welche Massnahmen will der Bundesrat umsetzen, damit die schweizerischen Sozialpartner an diesem Prozess teilhaben k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die geltende schweizerische Gesetzgebung grunds\u00e4tzlich einen umfassenden und hinreichenden Arbeitnehmerschutz gew\u00e4hrleistet. Wie in der Stellungnahme zum Postulat 06.3286 vom 21. Juni 2006 ausgef\u00fchrt wurde, sind die Unterschiede zwischen dem Gemeinschaftsrecht und dem Schweizer Recht im Bereich des Arbeitnehmerschutzes zudem relativ gering. Ein Vergleich zwischen den EU-Sozialstandards und den CH-Sozialstandards wird von Zeit zu Zeit vorgenommen, letztmals 2002. Er wird zurzeit aufdatiert, und das Resultat sollte in diesem Herbst vorliegen. Im Nachgang zur EWR-Abstimmung wurden seinerzeit zahlreiche Anpassungen vorgenommen, die auch den Sozialbereich betrafen. Anhand der Aufdatierung wird eine erneute Gesamtbeurteilung m\u00f6glich sein. Ob und welche Massnahmen allenfalls zu treffen sein werden, wird sich weisen. Es besteht f\u00fcr die Schweiz jedoch keine v\u00f6lkerrechtliche Verpflichtung, ihre Gesetzgebung dem Gemeinschaftsrecht anzupassen.</p><p>Der Bundesrat nimmt die Bedenken bez\u00fcglich allf\u00e4lliger negativer Auswirkungen des Abkommens \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit (FZA) auf den schweizerischen Arbeitsmarkt ernst. Er unterst\u00fctzte entsprechend die Einf\u00fchrung der flankierenden Massnahmen (Flam) sowie deren Erg\u00e4nzung und Optimierung im Zuge der ersten Ausdehnung des Abkommens. Die Bundesverwaltung \u00fcberwacht die Umsetzung der Flam kontinuierlich. Die bisherigen Zwischenauswertungen haben gezeigt, dass die in der Schweiz herrschenden Arbeitsbedingungen grossmehrheitlich eingehalten wurden. Es gibt daher keinen Grund zur Annahme, dass das FZA einseitige, negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben k\u00f6nnte. Vielmehr profitieren aufgrund der grossen volkswirtschaftlichen Bedeutung der bilateralen Abkommen insgesamt und des FZA im Besonderen nicht nur die Unternehmen, sondern die gesamte Gesellschaft direkt oder indirekt vom Vertragswerk.</p><p>2./3. Sollten sich Anpassungen als notwendig erweisen, so w\u00fcrden sie allen Parteien dienen. Im Hinblick auf die Ausdehnung des FZA auf Rum\u00e4nien und Bulgarien und die Verl\u00e4ngerung der Abkommen als Ganzes ist, neben allf\u00e4lligen zus\u00e4tzlichen Anpassungen im Bereich des Acquis social, eine konsequente und griffige Durchsetzung der Flam von eminenter Bedeutung. Im Herbst wird dazu ein umfassender Vollzugsbericht vorliegen, aufgrund dessen auch zu beurteilen sein wird, ob und, wenn ja, wieweit sich eine Anpassung dieses Instrumentariums aufdr\u00e4ngt. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass dem Thema des Arbeitnehmerschutzes im Hinblick auf die Verl\u00e4ngerung des FZA und dessen Ausdehnung auf Rum\u00e4nien und Bulgarien besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.</p><p>4. In der Schweiz findet bei jeglichen Massnahmen sozialpolitischer Natur eine Konsultation der Sozialpartner statt. Im Zusammenhang mit den Flam sind die Sozialpartner nicht nur im Bereich der Entsandtenkontrolle durch die parit\u00e4tischen Kommissionen in den Vollzug einbezogen, sondern zudem gleichberechtigte Partner in den tripartiten Kommissionen des Bundes und der Kantone. Gleiches gilt f\u00fcr die Eidgen\u00f6ssische Arbeitskommission in Belangen des Arbeitnehmerschutzes und f\u00fcr die tripartite Kommission des Bundes f\u00fcr die Belange der Internationalen Arbeitsorganisation.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1188950400000)\/","SubmittedBy":"Rennwald Jean-Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244764800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237513890)\/","SubmissionDate":"\/Date(1182297600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}