{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073407,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073407,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073407,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073407,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073407,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073407,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073407,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073407,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073407,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073407,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073407,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073407,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073407,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073407,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073407,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073407,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073407,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073407,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3407","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine direkte Anwendung von EU-Verordnungen und -Richtlinien, die dem Gesetz widersprechen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, auf die direkte Anwendung von EU-Richtlinien und -Verordnungen, welche in Widerspruch zu einem Bundesgesetz stehen, zu verzichten. Falls er eine EU-Richtlinie anwenden will, muss er dem Parlament eine \u00c4nderung des widersprechenden Gesetzestextes vorlegen.</p>","ReasonText":"<p>In letzter Zeit nimmt eine zunehmende Unsitte in der Bundesverwaltung ihren Lauf: EU-Richtlinien werden angewendet, obwohl sie dem Willen des Gesetzgebers widersprechen. So sagt etwa Artikel\u00a02 ELG, dass Erg\u00e4nzungsleistungen nicht ins Ausland exportiert werden m\u00fcssen. Artikel\u00a09c E-ELG (05.094, 11. AHV-Revision) macht klar, dass die geplanten Vorruhestandsleistungen nicht ins EU-Ausland exportiert werden m\u00fcssen. Trotz klarem Gesetzeswortlaut wagt es der Bundesrat, EU-Richtlinien direkt anzuwenden. So sagt der Bundesrat etwa, dass Vorruhestandsleistungen ab 2008 in die EU exportiert werden m\u00fcssen, da die alte EU-Richtlinie Nr. 1408/71 durch eine neue EU-Richtlinie Nr. 883/2004 abgel\u00f6st werden wird. Dies w\u00fcrde bedeuten, dass Erg\u00e4nzungsleistungen und Vorruhestandsleistungen entgegen dem Willen des Parlamentes aufgrund einer direkten Anwendung von EU-Recht exportiert werden m\u00fcssen. Die finanziellen Folgen f\u00fcr die betroffenen Sozialwerke sind erheblich. Allerdings ist der Bereich der Sozialversicherungen bei Weitem kein Einzelfall. Auch im Gesundheits- und Lebensmittelrecht wird direkt auf EU-Richtlinien verwiesen. Dies soll mit diesem Vorstoss verhindert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schweiz wendet ihr Landesrecht an, einschliesslich der internationalen \u00dcbereinkommen, die sie abgeschlossen hat und die ab ihrem Inkrafttreten Teil der schweizerischen Rechtsordnung sind. Da die Schweiz nicht Mitglied der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft (EG) ist, gilt das Gemeinschaftsrecht f\u00fcr sie grunds\u00e4tzlich nicht. Es gilt nur dann, wenn die Schweiz dies nach den daf\u00fcr anwendbaren landesrechtlichen Regeln beschliesst. Seit rund zehn Jahren hat die Schweiz mehrere sektorielle Abkommen mit der EG abgeschlossen, welche die bilateralen Beziehungen auf das im jeweiligen Bereich geltende Gemeinschaftsrecht abst\u00fctzen. Diese Abkommen wurden unter Beachtung der verfassungsm\u00e4ssigen Vorschriften vom Parlament genehmigt und, sofern eine Volksabstimmung erforderlich war, vom Volk angenommen. Die Schweiz ist somit durch gemeinschaftsrechtliche Erlasse, die in ein solches Abkommen integriert sind, gebunden, solange das entsprechende Abkommen nicht gek\u00fcndigt wird.</p><p>Die vorliegende Motion ist demnach so zu verstehen, dass es um die F\u00e4lle geht, in denen ein gemeinschaftsrechtlicher Erlass als Teil eines Abkommens zwischen der Schweiz und der EG im Widerspruch steht zu Bestimmungen des Landesrechtes.</p><p>Es ist Praxis der Schweizer Beh\u00f6rden und namentlich des Bundesrates, solche Widerspr\u00fcche bereits im Vorfeld der Eingehung von v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen zu vermeiden, indem darauf geachtet wird, dass ein v\u00f6lkerrechtlicher Vertrag erst dann in Kraft tritt, wenn das Landesrecht vorg\u00e4ngig oder allenfalls gleichzeitig durch den zust\u00e4ndigen Gesetzgeber so ge\u00e4ndert wurde, dass es mit dem Vertrag im Einklang steht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass der zust\u00e4ndige Gesetzgeber nicht umgangen wird. Trotzdem kann es in einzelnen F\u00e4llen vorkommen, dass nach dem Inkrafttreten eines Vertrags ein Konflikt zwischen dem Vertrag und dem Landesrecht zu Tage tritt oder entsteht. Folgende Gr\u00fcnde sind dabei vorstellbar: 1. Es wurde - was selten geschieht - \u00fcbersehen, dass das Landesrecht vorg\u00e4ngig h\u00e4tte angepasst werden sollen. 2. Der zust\u00e4ndige Gesetzgeber nimmt nach Inkrafttreten des Vertrages \u00c4nderungen im Landesrecht vor, welche mit dem Vertrag nicht mehr kompatibel sind; dies geschieht ebenfalls selten. 3. Die vollziehende Beh\u00f6rde legt den Vertrag (z. B. auf Druck der anderen Vertragspartei) in der t\u00e4glichen Zusammenarbeit weiter aus, als dies urspr\u00fcnglich gedacht war; auch dies ist selten der Fall.</p><p>Die in der Motion angesprochenen Beispiele zeigen diese Praxis. Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, welche die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit koordiniert, wurde vom zust\u00e4ndigen Gesetzgeber als Anhang des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens genehmigt und ist daher in der Schweiz anwendbar. Dieses Abkommen sieht ausdr\u00fccklich vor, dass die Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV/IV nicht exportiert werden m\u00fcssen. Der gleiche Grundsatz ist auch im Landesrecht vorgesehen. Es gibt in diesem Fall also keinen Konflikt zwischen den v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz und dem Landesrecht.</p><p>Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 soll in der EG durch die neue Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ersetzt werden. Sie ist in der EG bereits verabschiedet, aber noch nicht in Kraft. Sollte die Schweiz beschliessen, die neue Verordnung im Rahmen des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens ebenfalls zu \u00fcbernehmen, so hat dies der zust\u00e4ndige schweizerische Gesetzgeber zu entscheiden. Gem\u00e4ss der erw\u00e4hnten Praxis h\u00e4tte der zust\u00e4ndige Gesetzgeber vorg\u00e4ngig oder gleichzeitig auch die erforderlichen \u00c4nderungen im Landesrecht vorzunehmen.</p><p>Wie das angef\u00fchrte Beispiel zeigt, steht das Begehren der Motion mit der g\u00e4ngigen Praxis der Bundesbeh\u00f6rden im Einklang. Diese Praxis soll weitergef\u00fchrt werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1190937600000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244764800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690534683827)\/","SubmissionDate":"\/Date(1182384000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Soziale Fragen"}}