{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073410,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073410,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073410,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073410,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073410,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073410,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073410,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073410,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073410,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073410,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073410,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073410,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073410,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073410,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073410,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073410,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073410,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073410,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3410","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Anreize f\u00fcr eine Bevorzugung von Enkeln im Erbfall","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu pr\u00fcfen und zu berichten:</p><p>- ob im Hinblick auf die Resultate des NFP-Programms 52 (Kindheit, Jugend und Generationenbeziehungen im gesellschaftlichen Wandel), insbesondere des Forschungsprojekts Nr. 4045-059627 (Erben in der Schweiz), ein grunds\u00e4tzlicher Anpassungsbedarf im Erbrecht besteht;</p><p>- ob und allenfalls wie die drei Schlussfolgerungen des Forschungsprojektes \"Erben in der Schweiz\" Eingang in das Erbrecht finden k\u00f6nnten (Enkelbevorzugung im Erbrecht; Verbesserungen f\u00fcr unverheiratete Lebenspartnerinnen und -partner und soziale Elternschaft; m\u00f6glicher Einfluss einer Pflegeversicherung auf das Erbverhalten);</p><p>- ob das m\u00f6gliche Ziel einer Enkelbevorzugung und einer verbesserten Stellung von Patchworkfamilienmitgliedern nicht ebenso gut oder sogar besser \u00fcber den Weg einer moderaten nationalen Erbschaftssteuer erreicht werden k\u00f6nnte (beispielsweise durch die Festsetzung von Steuerfreibetr\u00e4gen von Enkeln und Patchworkfamilienmitgliedern).</p>","ReasonText":"<p>J\u00e4hrlich werden in der Schweiz \u00fcber 30 Milliarden Franken, fast 7 Prozent des BIP, vererbt. Wer heute erbt, ist immer \u00f6fter selbst schon \u00e4lter. Im Jahr 2020, so rechnet eine Nationalfondsstudie vor (H. Stutz, T. Bauer, S. Schmugge: Erben in der Schweiz. Z\u00fcrich, 2007), wird nur noch ein Drittel der Erbenden unter 55 Jahre alt sein. Diese Entwicklung spiegelt die steigende Lebenserwartung in der Schweiz.</p><p>Fr\u00fcher gingen Erbschaften mehrheitlich an junge Familien. Sie konnten das Geld in der Familienphase mit Kindern besonders gut gebrauchen und trotzdem ihren Kindern sp\u00e4ter mehr vererben, als sie selbst geerbt hatten. K\u00fcnftig werden sie wegen der ver\u00e4nderten Lebenserwartung immer \u00f6fter leer ausgehen. Schon heute sind die Erbenden nicht mehr in der Eltern-, sondern immer h\u00e4ufiger in der Grosselternphase. Die Idee, Enkelkinder zu bevorzugen, setzt hier an. Sie sind es, die im Alter zwischen 25 und 45 Jahren in der Familienphase sind und das Geld dann ben\u00f6tigen. Derzeit erben Enkel und Urenkel nur 3 Prozent. Sie werden wohl sp\u00e4ter erben, wenn sie nicht mehr darauf angewiesen sind. Anreize im Erbrecht k\u00f6nnten dazu f\u00fchren, dass vermehrt auch Enkel ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>Eine Bevorzugung von Enkeln w\u00e4re ein neues Standbein in der Familienpolitik. Wenn Enkel schon einmal erben, dann in der Lebensphase, in der sie es gebrauchen k\u00f6nnen. Es w\u00fcrde Familien etwa beim Erwerb von Wohneigentum helfen und die Schwierigkeit, Wohnraum zu finden, entsch\u00e4rfen.</p><p>Ziel ist eine Auslegeordnung, ob das heutige Erbrecht unter Ber\u00fccksichtigung der NFP-Resultate einen Anpassungsbedarf aufweist und wie das familienpolitische Ziel einer Enkel- und Patchworkfamilien-Bevorzugung erreicht werden k\u00f6nnte.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 52 \"Kindheit, Jugend und Generationenbeziehungen im gesellschaftlichen Wandel\" haben die Autoren Heidi Stutz, Wirtschaftshistorikerin, Tobias Bauer, Volkswirtschafter, und Susanne Schmugge, Soziologin, vom Berner B\u00fcro f\u00fcr arbeits- und sozialpolitische Studien die Studie Nr. 4045-059627 \"Erben in der Schweiz\" vorgelegt. Gest\u00fctzt auf diese Studie verlangt der vorliegende Vorstoss vom Bundesrat eine \u00dcberpr\u00fcfung zum einen des Erbrechtes, insbesondere mit Blick auf eine allf\u00e4llige Enkelbevorzugung und eine verbesserte Stellung der Mitglieder von Patchworkfamilien, zum anderen der Frage \"einer moderaten nationalen Erbschaftssteuer\".</p><p>Bereits nach geltendem Recht ist es dem Erblasser m\u00f6glich, unter Beachtung des Pflichtteilschutzes den Bed\u00fcrfnissen von Enkeln und Patchworkfamilien Rechnung zu tragen. So kann ein Erblasser mit einem \u00fcberlebenden Ehegatten und Kindern die disponible Quote von drei Achteln des Nachlasses (Art. 457, 462 Ziff. 1, 471 Ziff. 1 und 3 ZGB) seinen Gross- und Stiefkindern zuwenden.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates, die von der juristischen Lehre geteilt wird (vgl. Stephan Wolf, Ist das schweizerische Erbrecht in seinen Grundlagen revisionsbed\u00fcrftig?, ZBJV 2007, S. 301ff.), hat sich das Erbrecht (Art. 457-640 ZGB) bew\u00e4hrt. Es ist nach wie vor zeitgem\u00e4ss und deshalb auch nicht in der vorliegend zur Pr\u00fcfung vorgeschlagenen Weise revisionsbed\u00fcrftig. Vorbehalten bleibt die Pr\u00fcfung der Frage einer allf\u00e4lligen Besserstellung jenes Erben, der gewillt und in der Lage ist, ein Unternehmen als Ganzes zu \u00fcbernehmen und weiterzuf\u00fchren (vgl. Postulat Br\u00e4ndli 06.3402, Erleichterung der erbrechtlichen \u00dcbertragung von Unternehmungen).</p><p>Der Bundesrat erinnert im \u00dcbrigen daran, dass die in der Studie beschriebenen Entwicklungen, namentlich die h\u00f6here durchschnittliche Lebenserwartung, seit l\u00e4ngerer Zeit bekannt sind. So hat der Bundesrat bereits 1979 die Besserstellung des \u00fcberlebenden Ehegatten gegen\u00fcber den Kindern damit begr\u00fcndet, dass Letztere in der Regel zwischen 40 und 50 Jahren und damit zu einem Zeitpunkt erben, in dem sie bereits eine eigene Position aufgebaut haben (BBl 1979 II 1223f.). Der Bundesrat nahm dies aber nicht zum Anlass, das Erbrecht der Kinder durch Bevorzugung der Enkel grunds\u00e4tzlich infrage zu stellen. Heute besteht dazu umso weniger Grund, als damit zu rechnen ist, dass die Kinder die ererbten Mittel zunehmend f\u00fcr ihre eigene Altersvorsorge n\u00f6tig haben (vgl. Motion Meier-Schatz 06.3690, Geltendmachung der Verwandtenunterst\u00fctzung. Erh\u00f6hung der Grenzwerte).</p><p>Die Einf\u00fchrung einer eidgen\u00f6ssischen Erbschaftssteuer war Thema von zwei parlamentarischen Initiativen (vgl. parlamentarische Initiative Fehr 05.416, Erbschaftssteuer f\u00fcr Pflegekosten, AB 2006 N 994ff.; parlamentarische Initiative Studer 03.422, Einf\u00fchrung einer eidgen\u00f6ssischen Erbschafts- und Schenkungssteuer, AB 2004 N 1726ff.). Beiden gab der Nationalrat keine Folge. F\u00fcr den Bundesrat besteht deshalb kein Grund, auf das Thema zur\u00fcckzukommen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1188345600000)\/","SubmittedBy":"Janiak Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191542400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543226360)\/","SubmissionDate":"\/Date(1182384000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Finanzwesen|Soziale Fragen"}}