{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073425,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073425,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073425,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073425,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073425,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073425,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073425,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073425,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073425,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073425,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073425,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073425,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073425,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073425,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073425,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073425,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073425,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073425,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3425","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Budgetk\u00fcrzungen des Bundes bei der Denkmalpflege","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bund hatte zwischen 1993 und 2004 jeweils ungef\u00e4hr 35 Millionen Franken f\u00fcr die Restaurierung bedeutender Baudenkm\u00e4ler in der Schweiz budgetiert. Seit 2005 gehen diese Kredite kontinuierlich zur\u00fcck. Im Voranschlag 2008 sind gerade noch 16 Millionen Franken f\u00fcr den Erhalt sch\u00fctzenswerter Bauten vorgesehen. Ist das wirklich eine verantwortungsvolle Politik, wenn man bedenkt, wie der Tourismus in der Schweiz konkurrenziert wird von L\u00e4ndern, die enorm reich sind an wertvollen Baudenkm\u00e4lern?</p><p>Ich frage den Bundesrat, ob es seiner Ansicht nach nicht eine langfristige Strategie braucht, damit auch im Bereich der Denkmalpflege eine Stop-and-go-Politik vermieden werden kann.</p><p>W\u00e4re es nicht vern\u00fcnftiger, Priorit\u00e4ten zu setzen und in Absprache mit den Kantonen bestimmte Denkm\u00e4ler auszuw\u00e4hlen, die unverz\u00fcglich restauriert werden m\u00fcssen?</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat das Moratorium im Bereich der Denkmalpflege zu kompensieren, gilt doch in der Wirtschaft die allgemeine Regel, dass in finanziell rosigen Zeiten Investitionen get\u00e4tigt werden sollen?</p>","ReasonText":"<p>Der R\u00fcckzug des Staates aus der Denkmalpflege hat folgende Auswirkungen: Das f\u00fcr die Kultur zust\u00e4ndige Departement hat mit der drastischen Senkung der Kredite Zahlungsausst\u00e4nde in der H\u00f6he von rund 80 Millionen Franken verursacht; f\u00fcr Gesuche, die schon bewilligt wurden, l\u00e4sst die Auszahlung der Bundesbeitr\u00e4ge oft jahrelang auf sich warten. Nun sollen offenbar weitere Budgetk\u00fcrzungen vorgesehen sein. Damit k\u00f6nnte auf keine neuen Gesuche mehr eingetreten werden, und dies wohl w\u00e4hrend mehrerer Jahre.</p><p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA, 2003 und 2006) sieht allerdings vor, dass die Verantwortung f\u00fcr die Denkmalpflege weiterhin eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen bleibt. Der Bund muss also die Kantone und die Gemeinden in diesem Bereich weiter unterst\u00fctzen. Schon allein um die Zusicherungen einzuhalten, die bei der Festlegung des Finanzierungsschl\u00fcssels gemacht wurden, und um die Lage zu stabilisieren, m\u00fcsste der Bund f\u00fcr die Denkmalpflege das Doppelte des im Voranschlag eingestellten Betrags vorsehen.</p><p>Diese Situation h\u00e4lt viele \u00f6ffentlichen und privaten Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer von Baudenkm\u00e4lern davon ab, diese zu retten und zu restaurieren. Zudem werden ja auch die Beitr\u00e4ge der Kantone und der Gemeinden laufend gek\u00fcrzt. Zu einem Zeitpunkt, in dem immer mehr Baudenkm\u00e4ler gef\u00e4hrdet sind und in dem eine immer intensivere Baut\u00e4tigkeit das Natur- und Kulturerbe der Schweiz bedroht, sendet der Bund ein sehr bedauernswertes kulturpolitisches Signal aus, das allen bisherigen Bestrebungen, die Kulturlandschaft zu sch\u00fctzen, eine koh\u00e4rente Raumplanung und Raumentwicklung zu f\u00f6rdern und weitere kulturelle und touristische Anliegen zu erf\u00fcllen, zuwiderl\u00e4uft. </p><p>Es ist unbedingt n\u00f6tig, dass das reiche architektonische Erbe der Schweiz mit seinen unz\u00e4hligen sch\u00fctzenswerten St\u00e4tten und Denkm\u00e4lern auch in Zukunft bewahrt und gepflegt und in die einem starken Wandel unterworfene st\u00e4dtische Umgebung integriert wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie die Interpellantin betrachtet auch der Bundesrat das kulturelle Erbe unseres Landes als Reichtum, den es zu erhalten gilt. Unsere historischen Ortsbilder und Monumente in geeigneter Weise zur Geltung zu bringen stellt zweifellos nicht nur eine wirtschaftliche und touristische Herausforderung dar, sondern auch einen wesentlichen Identifikations- und Koh\u00e4sionsfaktor f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung.</p><p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), die vom Volk am 28. November 2004 gutgeheissen wurde, hat die Kl\u00e4rung der Zust\u00e4ndigkeiten und die Optimierung der Abl\u00e4ufe im Hinblick auf \u00f6ffentliche Einsparungen zum Ziel. Die NFA tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Allerdings bleibt der Bereich Kulturgut und historische Bauten eine zwischen den Kantonen und dem Bund geteilte Aufgabe.</p><p>Der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Denkmalpflege fallen in den Kompetenzbereich der Kantone. Wenn die Weiterverfolgung des Grundsatzes der geteilten Kompetenz etabliert wird, bedingt die in der NFA propagierte Tendenz hin zu einer st\u00e4rkeren Verantwortlichkeit der Kantone eine Anpassung der Verfahren und Beitragsmodalit\u00e4ten, welche f\u00fcr den Bund und die Kantone bindend sind. In \u00dcbereinstimmung mit der NFA-Regelung werden die Subventionen des Bundes Teil der mit den entsprechenden Kantonen abgeschlossenen vierj\u00e4hrigen Programmvereinbarungen. F\u00fcr die in den Programmvereinbarungen festgelegten Leistungen erhalten die Kantone pauschale Beitr\u00e4ge des Bundes. Die Umsetzung der Massnahmen f\u00e4llt in den Kompetenzbereich der Kantone.</p><p>Der Mittelr\u00fcckgang zwischen 2004 und 2006 von 36 Millionen im Jahr 2004 auf 27 Millionen im Jahr 2006 ist die Konsequenz der Entscheide, welche das Parlament namentlich im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 getroffen hat.</p><p>Der von der Interpellantin angesprochene weitere R\u00fcckgang der Mittel im Jahr 2008 um 6 Millionen auf 21 Millionen pro Jahr ist auf den Wegfall der Finanzkraftzuschl\u00e4ge als Folge des Inkrafttretens der NFA zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die heutigen zweckgebundenen Finanzkraftzuschl\u00e4ge werden von den Bundesbeitr\u00e4gen abgekoppelt und durch ungebundene Ausgleichszahlungen vom Bund an die Kantone ersetzt. Durch die zweckfreien Beitr\u00e4ge soll die Eigenst\u00e4ndigkeit und Eigenverantwortung der Kantone gest\u00e4rkt und der Mitteleinsatz verst\u00e4rkt den regionalen Bed\u00fcrfnissen angepasst werden. Oberstes Primat der NFA ist die Haushaltneutralit\u00e4t des Gesamtprojektes. Dies bedeutet, dass ein einzelner Bereich nicht ohne Einbezug des neuen Ausgleichssystems betrachtet werden kann. Das Beitragsvolumen des Bundes wird im Bereich des Heimatschutzes und der Denkmalpflege entgegen der verbreiteten Ansicht - mit Ausnahme der Finanzkraftzuschl\u00e4ge - erhalten bleiben. Die Summe der weggefallenen Finanzkraftzuschl\u00e4ge fliesst in den Ressourcenausgleich und steht den Kantonen weiterhin, zum Beispiel f\u00fcr die Denkmalpflege, zur Verf\u00fcgung. Von einem R\u00fcckzug des Bundes kann deshalb nicht gesprochen werden.</p><p>Unter Ber\u00fccksichtigung des Vorgenannten kann der Bundesrat der Interpellantin folgende Antworten auf ihre Fragen geben:</p><p>1. Die Erarbeitung einer Strategie f\u00fcr den nachhaltigen Erhalt des Erbes obliegt den kantonalen Beh\u00f6rden. Die von der NFA vorgesehene Schaffung von Programmvereinbarungen ab dem 1. Januar 2008 ist die Garantie f\u00fcr ein stabiles Engagement des Bundes f\u00fcr den (Denkmal-)Schutz historischer Geb\u00e4ude.</p><p>2. Wie die Erarbeitung einer Strategie geh\u00f6rt auch die Festlegung von Priorit\u00e4ten in den Kompetenzbereich der Kantone. Mit dem neuen Subventionssystem, d. h. durch den Ersatz der Einzelverf\u00fcgung durch pauschale Beitr\u00e4ge, wird die Eigenverantwortung der Kantone gest\u00e4rkt. Es obliegt den Kantonen, gezielte Priorit\u00e4tensetzungen vorzunehmen. Zudem kann das Inventar der bedrohten oder dringend renovationsbed\u00fcrftigen Bauten mit dem Bund anl\u00e4sslich der Erarbeitung der vierj\u00e4hrigen Programmvereinbarung besprochen werden.</p><p>3. Wie in anderen Bereichen, in welchen das neue Instrument der Programmvereinbarung eingef\u00fchrt wird, werden in einer \u00dcbergangsphase zuerst h\u00e4ngige Verpflichtungen abgebaut. Konkret bedeutet dies f\u00fcr den Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege, dass in der \u00dcbergangsphase 2008 bis 2011 von den eingestellten Mitteln in der H\u00f6he von rund 84 Millionen (21 Millionen pro Jahr) 48 Millionen zur Honorierung der nach altem Recht eingegangenen Verpflichtungen verwendet werden.</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Kultur wird mit den Kantonen Programmvereinbarungen aushandeln, die gleichzeitig die Frage der h\u00e4ngigen finanziellen Verpflichtungen und die Frage der Finanzierung neuer Projekte regeln werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1188950400000)\/","SubmittedBy":"Langenberger Christiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191319084390)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690532906480)\/","SubmissionDate":"\/Date(1182384000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Kultur"}}