{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073429,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073429,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073429,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073429,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073429,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073429,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073429,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073429,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073429,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073429,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073429,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073429,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073429,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073429,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073429,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073429,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073429,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073429,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3429","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ilisu-Staudamm","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Verhandlungspartner beim umstrittenen Staudamm-Projekt sind die T\u00fcrkei gemeinsam mit dem t\u00fcrkischen Bauherrn, der staatlichen Wasserbaugesellschaft DSI, sowie die Exportkreditagenturen von Deutschland, \u00d6sterreich und der Schweiz. Die drei Versicherer haben bereits gr\u00fcnes Licht f\u00fcr das Entwicklungsprojekt gegeben und dabei verschiedene Auflagen gemacht. </p><p>Einer Wiener Pressemeldung (APA) vom 13. Juni 2007 l\u00e4sst sich entnehmen, dass \"die T\u00fcrkei versucht, die gestellten Bedingungen f\u00fcr ihr letztes grosses Staudamm-Vorhaben in S\u00fcdanatolien, Ilisu, zu verw\u00e4ssern\". Hiermit stellen sich die folgenden Fragen: </p><p>1. Wer ist f\u00fcr die abschliessende Beurteilung der Einhaltung der Projektauflagen (Terms of Reference) verantwortlich? </p><p>Gem\u00e4ss dem Protokoll des Final Assessment Meeting vom 6. Oktober 2006 soll die t\u00fcrkische Project Implementation Unit in Absprache mit ihren Sub-Komitees zu Umwelt, Kulturg\u00fctern, Bev\u00f6lkerung u. a. ermessen, ob die Auflagen erf\u00fcllt werden. Das Commitee of Experts hat nur die Aufgabe, auf Probleme aufmerksam zu machen und Nachbesserungen zu fordern, besitzt jedoch keine Entscheidungsgewalt. Bedeutet dies, dass die t\u00fcrkische Regierung selbst entscheiden kann, ob die Auflagen erf\u00fcllt wurden?</p><p>2. Welche Sanktionsm\u00f6glichkeiten hat die Schweiz, wenn sich Betroffene oder NGO beklagen, dass die Projektauflagen nicht erf\u00fcllt werden, und dies auch vom Expertenkomitee best\u00e4tigt wird?</p><p>3. Welche juristischen M\u00f6glichkeiten bestehen f\u00fcr die Betroffenen oder Umwelt-, Kultur- und Menschenrechtsorganisationen, sich zu beschweren, wenn die Auflagen (ToR) nicht eingehalten werden? K\u00f6nnen diese M\u00f6glichkeiten nur ergriffen werden, wenn die Beschwerden vom Expertenkomitee best\u00e4tigt werden?</p><p>4. Laut Weltbank-Guidelines m\u00fcssen die Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung, der Umsiedlungsplan sowie die Konsultation mit Anrainerstaaten vor einer Entscheidung \u00fcber die Haftung/Finanzierung des Projekts vorliegen, sodass die Konsequenzen erkennbarer Risiken absehbar sind. Teilt der Bundesrat diese Haltung? Anerkennt er, dass die Weltbankstandards entgegen anderer Ansichten nicht erf\u00fcllt sind?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Aufgaben der f\u00fcr den Ilisu-Staudamm zust\u00e4ndigen Projektgruppe im t\u00fcrkischen Wasserbauamt und des in dieser Sache eingesetzten unabh\u00e4ngigen Expertenkomitees sind in den Beilagen 1, 2 und 3 zum gemeinsamen Assessmentprotokoll vom 6. Oktober 2006 im Grundsatz festgehalten. Zur Pr\u00e4zisierung der Aufgaben des Expertenkomitees haben die drei staatlichen Exportkreditversicherer von \u00d6sterreich, Deutschland und der Schweiz mit den Mitgliedern des Expertenkomitees anschliessend ein erg\u00e4nzendes Mandat abgeschlossen. Im Mandat ist namentlich festgehalten, dass das Expertenkomitee die Aktionspl\u00e4ne, die Durchf\u00fchrungspl\u00e4ne, die Untersuchungen sowie die internen und externen Monitoring- und Evaluationsberichte pr\u00fcft. Allf\u00e4llige Empfehlungen integriert das Expertenkomitee in seine anschliessenden Berichte. Das Expertenkomitee \u00fcberpr\u00fcft die rechtzeitige Umsetzung der Aufgaben der Projektgruppe und erstattet den Exportkreditversicherern Bericht \u00fcber die Ergebnisse seiner Kontrollreisen im Projektgebiet, die Erf\u00fcllung der Aufgaben sowie die allf\u00e4llige Nichtbeachtung seiner Empfehlungen an die Projektgruppe zu korrektiven Eingriffen. Das Wasserbauamt als Bauherr des Projekts setzt die vereinbarten flankierenden Massnahmen und die Empfehlungen des unabh\u00e4ngigen Expertenkomitees um. </p><p>2. Auf Verlangen der drei Exportkreditversicherer wurden in die Liefervertr\u00e4ge Bestimmungen aufgenommen, die es den Exportkreditversicherern erm\u00f6glichen, im Falle von nichtbehobenen schweren Verst\u00f6ssen gegen das Assessmentprotokoll die Exporteure anzuweisen, ihre Arbeiten am Projekt einzustellen. Verbunden damit w\u00e4re die vorzeitige R\u00fcckzahlung eines substanziellen Teils des beanspruchten Kredits.</p><p>3. Im Urteil der im Expertenkomitee mitwirkenden internationalen Fachleute erf\u00fcllen die flankierenden Massnahmen einschliesslich der Beschwerdemechanismen die Anforderungen der anwendbaren Weltbank-Richtlinien. Beispielsweise m\u00fcssen im Umsiedlungsbereich Beschwerden innerhalb von 24 Stunden nach Eingang im daf\u00fcr einzurichtenden System erfasst und an die zust\u00e4ndigen Stellen weitergeleitet werden. Beschwerden k\u00f6nnen schriftlich oder m\u00fcndlich bei verschiedenen Instanzen wie z. B. der Projektgruppe, den lokalen B\u00fcros der Umsiedlungsbeh\u00f6rde, im Baub\u00fcro, aber auch beim Expertenkomitee eingereicht werden. Die mit dem Monitoring befassten Institutionen sowie die Projektgruppe und das Expertenkomitee k\u00f6nnen auf die vollst\u00e4ndige Datenbank der Beschwerdef\u00e4lle und Berichte zugreifen.</p><p>4. Mit den im Assessmentprotokoll vereinbarten flankierenden Massnahmen sind im Urteil der mitwirkenden Umweltexperten und der drei Exportkreditversicherer materiell die Voraussetzungen gegeben, dass das Projekt Ilisu nach den anwendbaren Weltbank-Richtlinien realisiert werden kann. Die Anforderungen an die Umweltpr\u00fcfung sowie die Information und das Konsultationsangebot an die Anrainerstaaten wurden vor dem Bundesratsbeschluss vom 28. M\u00e4rz 2007 \u00fcber die Ausstellung der endg\u00fcltigen Exportkreditversicherungen erf\u00fcllt. Die Umsiedlungspl\u00e4ne f\u00fcr die bereits bei Baubeginn betroffenen Personen lagen rechtzeitig vor. Hinsichtlich der von den Umsiedlungen erst in einem sp\u00e4teren Zeitpunkt betroffenen Personen wurden in Anbetracht des auf die angespannte Energieversorgungslage der T\u00fcrkei zur\u00fcckzuf\u00fchrenden Zeitdrucks geringe zeitliche, jedoch keinerlei materielle Konzessionen gemacht. Die beigezogenen unabh\u00e4ngigen, international erfahrenen Umweltexperten erachten diese geringf\u00fcgigen zeitlichen Abweichungen als vertretbar, zumal die in Antwort 2 erw\u00e4hnte Sanktionsm\u00f6glichkeit besteht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1188950400000)\/","SubmittedBy":"Gysin Remo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191542400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8","Category":null,"Modified":"\/Date(1779238110160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1182384000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}