{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073437,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073437,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073437,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073437,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073437,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073437,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073437,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073437,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073437,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073437,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073437,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073437,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073437,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073437,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073437,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073437,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073437,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073437,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3437","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"St\u00e4rkung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages f\u00fcr das Gastgewerbe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit der Landes-Gesamtarbeitsvertrag f\u00fcr das Gastgewerbe (L-GAV) eingehalten wird?</p><p>2. Wie viele in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten in dieser Branche? Wie viele von ihnen unterliegen der Meldepflicht? Wie viele Meldungen sind tats\u00e4chlich erfolgt? Stimmt die Zahl der Meldungen bei der Einreise mit der Zahl der Meldungen der Unternehmen \u00fcberein?</p><p>3. Wie ist der Informationsfluss zwischen der Kontrollstelle f\u00fcr den L-GAV und den Mitgliedern des Verbandes schweizerischer Arbeits\u00e4mter geregelt? Welche Funktion kommt diesen \u00c4mtern zu, falls ein Gastgewerbebetrieb den L-GAV nicht ordnungsgem\u00e4ss einh\u00e4lt?</p>","ReasonText":"<p>Die Kontrollen, die zwischen Herbst 2005 und Herbst 2006 von der Kontrollstelle f\u00fcr den L-GAV durchgef\u00fchrt wurden, haben aufgezeigt, dass 54 Prozent der Unternehmen in dieser Branche die Vertragsbestimmungen nicht ordnungsgem\u00e4ss einhalten. Jedes dritte Unternehmen f\u00fchrt die Arbeitszeitkontrolle nicht korrekt durch, und jedes siebte h\u00e4lt sich nicht an die vorgegebenen Mindestl\u00f6hne. Die Kontrollstelle hat angek\u00fcndigt, dass diese Betriebe erneut Kontrollen unterzogen und wenn n\u00f6tig mit Sanktionen belegt werden. Diese ersten Massnahmen betreffen die Ebene der Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern.</p><p>Seit der Einf\u00fchrung der flankierenden Massnahmen hat sich die Zahl der Kontrollen von 1000 auf 2000 pro Jahr erh\u00f6ht. Der Zeitpunkt, zu dem das Nichteinhalten des L-GAV bei der tripartiten Kommission gemeldet werden muss, ist nicht festgelegt. Auch stimmen die Zahl der Anmeldungen von entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Einreise und die Zahl der vom Gastgewerbe eingegangenen Meldungen nicht \u00fcberein; die Frist von der Anmeldung bei der Einreise bis zur Meldung durch das Gastgewerbe ist nicht festgelegt, was zu noch mehr Intransparenz f\u00fchrt und eine ordentliche Kontrolle erschwert.</p><p>Trotz der unbefriedigenden Fakten scheinen sich einige Verantwortliche in den Kantonen immer noch wenig um eine intensivere Zusammenarbeit mit den zust\u00e4ndigen kantonalen Kontrollorganen zu bem\u00fchen. Die Kontrollen der Anzahl entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Einhaltung des L-GAV sind zum Zeitpunkt der vollst\u00e4ndigen Umsetzung der Personenfreiz\u00fcgigkeit von besonders grosser Bedeutung.</p><p>Die Situation muss gekl\u00e4rt werden: Einerseits m\u00fcssen die Unternehmen, die den L-GAV einhalten, vor unlauterem Wettbewerb gesch\u00fctzt werden; andererseits muss die Regierung beweisen, dass die Zusicherungen, die sie im Zusammenhang mit der Annahme der bilateralen Abkommen in Bezug auf die flankierenden Massnahmen gemacht hat, keine leeren Versprechungen waren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. F\u00fcr den Vollzug eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV), wozu namentlich die Kontrolle der Einhaltung des GAV durch die einzelnen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden geh\u00f6rt, sind die Vertragsparteien des GAV bzw. die von diesen eingesetzten Organe (in der Regel parit\u00e4tische Kommissionen) zust\u00e4ndig. Im Gastgewerbe haben die Sozialpartner die parit\u00e4tische Aufsichtskommission sowie die Kontrollstelle eingesetzt. W\u00e4hrend die Aufsichtskommission den Vollzug des - vom Bundesrat allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten - Landes-Gesamtarbeitsvertrages (L-GAV) des Gastgewerbes \u00fcberwacht und Beschl\u00fcsse \u00fcber Sanktionen fasst, hat die Kontrollstelle, durch Stichproben und auf Klage hin, die Einhaltung des L-GAV zu kontrollieren. Die im Bundesgesetz vom 28. September 1956 \u00fcber die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (Aveg; SR 221.215.311) geregelte beh\u00f6rdliche Aufsicht beschr\u00e4nkt sich auf Kassen und andere Einrichtungen, an die die Arbeitgeber und Arbeitnehmenden Beitr\u00e4ge bezahlen m\u00fcssen (Art. 5 Abs. 2 Aveg). Eine beh\u00f6rdliche Aufsicht \u00fcber die Vollzugsorgane eines allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV existiert nur bei der Entsendung von Arbeitnehmenden durch Betriebe mit Sitz im Ausland (Art. 14 des Bundesgesetzes vom 8. Oktober 1999 \u00fcber die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, EntsG; SR 823.20), die aber im Gastgewerbe nur von geringer Bedeutung ist (s. Ziff. 2). Die rechtlichen M\u00f6glichkeiten des Bundes, auf den Vollzug und die Einhaltung des L-GAV einzuwirken, sind deshalb beschr\u00e4nkt. In der tripartiten Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr wird jedoch die Situation im Gastgewerbe regelm\u00e4ssig er\u00f6rtert.</p><p>2. In der Zeit von Januar bis Dezember 2006 wurden im Gastgewerbe insgesamt 314 meldepflichtige entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeldet; von Januar bis Juni 2007 waren es 256. Zahlenm\u00e4ssige Angaben \u00fcber nicht gemeldete Entsandte existieren nicht. Ebensowenig gibt es Angaben \u00fcber die Zahl von Meldungen bei der Einreise.</p><p>3. Der Kanton muss der durch einen allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertrag eingesetzten parit\u00e4tischen Kommission (im Gastgewerbe: Aufsichtskommission bzw. Kontrollstelle) die Entsendemeldungen von Betrieben mit Sitz im Ausland in Kopie zustellen (Art. 6 Abs. 4 EntsG). Gesetzlich geregelt ist ausserdem die Pflicht der Kontrollorgane gem\u00e4ss Entsendegesetz (im Gastgewerbe: Aufsichtskommission bzw. Kontrollstelle), jeden Verstoss gegen das Entsendegesetz der zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rde zu melden (Art. 9 Abs. 1 EntsG). Laut Gesch\u00e4ftsbericht 2006 der Aufsichtskommission f\u00fcr den L-GAV des Gastgewerbes hat sich der Meldefluss der kantonalen Meldestellen an die parit\u00e4tische Aufsichtskommission im Jahr 2006 verbessert - es seien 66 Entsandte gemeldet worden. Wie der Informationsfluss vonseiten der Kontrollstelle an die kantonalen Beh\u00f6rden ist, ist dem Bundesrat nicht bekannt. Namentlich zum Zwecke eines vermehrten Informationsaustausches wurde im \u00dcbrigen vor kurzem eine Arbeitsgruppe gebildet, bestehend aus Vertretern der Aufsichtskommission des Gastgewerbes und der Kantone.</p><p>Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Sanktionierung eines Gastgewerbebetriebes, der den L-GAV nicht einh\u00e4lt, ist die Aufsichtskommission des Gastgewerbes. Wiederholte oder vors\u00e4tzliche Zuwiderhandlungen gegen den L-GAV werden mit einer Konventionalstrafe von 600 bis 20 000 Franken geahndet (Art. 35 Bst. f L-GAV). Den kantonalen Beh\u00f6rden kommt keine Kompetenz zu, einen schweizerischen Betrieb des Gastgewerbes wegen Verletzung des L-GAV zu sanktionieren. Nur bei einem Betrieb mit Sitz im Ausland, der Arbeitnehmende in die Schweiz entsendet, kann auch die zust\u00e4ndige kantonale Beh\u00f6rde bei Verletzung des L-GAV eine Sanktion ergreifen (gest\u00fctzt auf Art. 9 Abs. 2 EntsG).</p><p>Die Kontrollstelle des L-GAV im Gastgewerbe hat, wie alle anderen parit\u00e4tischen Kommissionen der allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge, die Kontrolldaten zur Erstellung des Berichtes \u00fcber die flankierenden Massnahmen eingereicht. Dieser wird per Ende September publiziert. Die Nachfolgearbeiten zu diesem Bericht werden aufzeigen, ob - und falls ja, welche - Massnahmen getroffen werden m\u00fcssen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1189555200000)\/","SubmittedBy":"Aubert Josiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244764800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237970663)\/","SubmissionDate":"\/Date(1182384000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}