{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073450,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073450,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073450,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073450,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073450,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073450,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073450,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073450,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073450,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073450,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073450,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073450,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073450,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073450,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073450,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073450,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073450,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073450,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3450","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"L\u00e4rmsanierung der Eisenbahnen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Diskrepanz zwischen den Versprechungen in der Fin\u00f6V-Abstimmung sowie den gesetzlichen Anforderungen an die L\u00e4rmsanierung der Eisenbahnen einerseits und dem entt\u00e4uschend tiefen Schutzgrad von 57 Prozent entlang den sanierten Huckepack-Strecken sowie der beabsichtigten K\u00fcrzung des Kredits f\u00fcr die Sanierung des Eisenbahnl\u00e4rms? </p><p>2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass m\u00f6gliche und sinnvolle Innovationen, welche die Lebensqualit\u00e4t an den intensiv genutzten Schienenachsen verbessern helfen, weiter gef\u00f6rdert werden? </p><p>3. Wie gew\u00e4hrleistet der Bundesrat den Handlungsspielraum des zust\u00e4ndigen BAV, um Innovationen und neue Erkenntnisse zur Minderung des Bahnl\u00e4rms umsetzen zu k\u00f6nnen, falls der Kredit f\u00fcr die L\u00e4rmsanierung der Eisenbahnen zusammengestrichen wird? </p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die Vorgaben im Fin\u00f6V-Beschluss zu respektieren und dem Parlament eine Erh\u00f6hung des Kredits f\u00fcr die L\u00e4rmsanierung der Eisenbahnen zu unterbreiten, wenn sich vor Ablauf der Sanierungsfrist neue M\u00f6glichkeiten er\u00f6ffnen, mit denen der Bahnl\u00e4rm erheblich reduziert werden kann?</p>","ReasonText":"<p>Im Fin\u00f6V-Beschluss genehmigte das Stimmvolk f\u00fcr die L\u00e4rmsanierung der Eisenbahnen ein Kostendach von 2,3 Milliarden Franken. Das Parlament erm\u00e4chtigte den Bundesrat, n\u00f6tigenfalls bis zu ein Drittel der l\u00e4rmbetroffenen Anwohner nicht vor l\u00e4stigem oder sch\u00e4dlichem L\u00e4rm im Sinne des Umweltschutzgesetzes zu sch\u00fctzen. Die M\u00f6glichkeit dieses weitgehenden Eingriffs wurde vom Parlament nur gebilligt, weil es davon ausging, dass der Bundesrat beim Vollzug des Spezialgesetzes \"todsicher\" einen Schutzgrad von 75 Prozent (Antrag SVP) bzw. von 85 Prozent (Antrag SP) erreichen w\u00fcrde.</p><p>Inzwischen sind die L\u00e4rmschutzbauten zu 78 Prozent erstellt (vgl. Standbericht L\u00e4rmsanierung des BAV vom M\u00e4rz 2007, S. 37). Der Schutzgrad entlang den Huckepack-Strecken erreicht nur gerade 57 Prozent. </p><p>Heute geht die Vollzugsbeh\u00f6rde davon aus, dass die L\u00e4rmsanierung der Eisenbahnen mit einer Einsparung von 51 Prozent gegen\u00fcber dem Kostendach im Fin\u00f6V-Beschluss (BAV-Standbericht Ziff. 4.2, S. 26) abgerechnet werden kann. </p><p>Das Bafu hat k\u00fcrzlich eine Studie \"L\u00e4rmminderung an Triebfahrzeugen\" in Auftrag gegeben, welche Erkenntnisse f\u00fcr konstruktive Massnahmen liefern soll. </p><p>Aktuell laufen Untersuchungen f\u00fcr m\u00f6gliche akustische Sanierungen an Stahlbr\u00fccken. </p><p>Das BAV pr\u00fcft zudem, ob das Kurvenkreischen durch Schienenschmieranlagen einged\u00e4mmt werden k\u00f6nnte. </p><p>Der L\u00e4rm der G\u00fcterwagen liesse sich durch neu entwickelte innovative Drehgestelle auf den Pegel der Personenz\u00fcge senken. </p><p>Das Umweltrecht verpflichtet im Sinne der Vorsorge dazu, Sanierungen nach dem Stand der Technik vorzunehmen. Mit der Fin\u00f6V wurde dem Stimmvolk \"landesweit mehr Lebensqualit\u00e4t\" versprochen: \"Die Modernisierung der Bahn sorgt landesweit f\u00fcr mehr Lebensqualit\u00e4t\" (Abstimmungsb\u00fcchlein, S. 8).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Gesetzgeber hat im Bundesgesetz \u00fcber die L\u00e4rmsanierung der Eisenbahnen (BGLE; SR 742.144) den zu sch\u00fctzenden Anteil der Bev\u00f6lkerung bewusst auf insgesamt mindestens zwei Drittel festgelegt. Diese Bestimmung zielt insbesondere darauf ab, teure L\u00e4rmschutzbauten mit ungen\u00fcgender Wirkung auszuschliessen. Deshalb wurde auch in der Verordnung (VLE; SR 742.144.1) ein damit eng verkn\u00fcpftes Mass der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit (Kosten-Nutzen-Index, KNI) eingef\u00fchrt. Verkehrs- und Siedlungsdichte, topografische Gegebenheiten und Anforderungen des Landschaftsschutzes f\u00fchren dazu, dass vor allem an stark belasteten Streckenabschnitten mit verh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Massnahmen leider nicht immer zwei Drittel der Betroffenen gesch\u00fctzt werden k\u00f6nnen. Die gesetzliche Zielgr\u00f6sse ist aus diesem Grund denn auch netzweit definiert worden und kann nicht f\u00fcr einzelne Streckenabschnitte oder Korridore verlangt werden.</p><p>Weiter ist zu beachten, dass die mit zwei Dritteln festgelegte Wirkung der Massnahmen im Gesetz nur in Bezug auf den Grenzwert definiert wurde. Der effektive Nutzen ist oft viel gr\u00f6sser. Das heisst, die sp\u00fcrbare L\u00e4rmreduktion f\u00fcr einen Grossteil der Anwohner wird bei der Wirkungsbemessung gar nicht ber\u00fccksichtigt: Entweder weist die betroffene Bev\u00f6lkerung bereits L\u00e4rmbelastungen unter dem Grenzwert auf, die weiter gesenkt werden, oder die an sich gute Reduktion ist nicht ganz ausreichend, um den Grenzwert zu unterschreiten. Gerade die in diesem Vorstoss angesprochenen, stark belasteten Korridore entsprechen dem letzten Beispiel. </p><p>Die im Rahmen der \"Gesamtschau Fin\u00f6V\" beabsichtigte K\u00fcrzung des Verpflichtungskredites f\u00fcr die L\u00e4rmsanierung hat keine Einbusse am Ausmass des L\u00e4rmschutzes f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung zur Folge. Vielmehr handelt es sich bei der Anpassung um eine Freigabe von Mitteln, die f\u00fcr den vorgesehenen L\u00e4rmschutz nicht ben\u00f6tigt werden. So muss - entgegen den Annahmen bei der Erarbeitung der Botschaft zum Bundesgesetz \u00fcber die L\u00e4rmsanierung der Eisenbahnen - wesentlich weniger Rollmaterial umger\u00fcstet werden. Zudem sind deutlich weniger R\u00fcckerstattungen f\u00fcr bestehende Bauten notwendig als vorgesehen. Abstriche am versprochenen L\u00e4rmschutz werden deshalb keine gemacht. Daher ist der Begriff \"zusammengestrichen\" in diesem Zusammenhang nicht angebracht.</p><p>2. Mit der beim Bundesamt f\u00fcr Umwelt (Bafu) angesiedelten \"Umwelt-Technologie-F\u00f6rderung\" verf\u00fcgt der Bund \u00fcber ein Instrument, mit dem die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien unterst\u00fctzt werden kann. Bestehen \u00f6kologische Vorteile und sind technische und wirtschaftliche Machbarkeit gegeben, kann der Bund finanzielle Beitr\u00e4ge an Entwicklungsprojekte, insbesondere an Pilot- und Demonstrationsanlagen, t\u00e4tigen. So wurde beispielsweise die Entwicklung des Prototyps zu einem leichten und l\u00e4rmarmen G\u00fcterwagen-Drehgestell (\"Leila\") unterst\u00fctzt.</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV) hat demgegen\u00fcber im Rahmen des Vollzugs der Fin\u00f6V-L\u00e4rmsanierung sicherzustellen, dass erprobte und wirksame L\u00f6sungen rasch umgesetzt und die Sanierungsziele unter Beachtung der wirtschaftlichen Vorgaben erreicht werden. Forschungs- und Entwicklungsarbeiten d\u00fcrfen unter den gesetzlichen Vorgaben nicht aus dem Verpflichtungskredit \u00fcbernommen werden. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Aufgaben so weiterzuf\u00fchren.</p><p>3. Aus Sicht des Bundesrats ist im Rahmen der Gesamtschau Fin\u00f6V sichergestellt, dass der Handlungsspielraum f\u00fcr die Vollzugsbeh\u00f6rde nicht eingeschr\u00e4nkt wird. Der aktualisierte Kredit wird angemessene Reserven enthalten. Erprobte und nachweislich wirkungsvolle Innovationen k\u00f6nnen auch weiterhin w\u00e4hrend der laufenden Erstsanierung des bestehenden Schienennetzes und der Fahrzeugumr\u00fcstung durch die Vollzugsbeh\u00f6rden umgesetzt werden. Die Bestimmungen der VLE lassen dies sowohl in der Rollmaterial- als auch in der Infrastruktursanierung zu.</p><p>4. Der Bundesrat strebt f\u00fcr das Schienennetz, das bei Erlass des BGLE bereits bestand, einen m\u00f6glichst wirkungsvollen L\u00e4rmschutz an. Der gesetzlich vorgegebene Schutzgrad von zwei Dritteln der von Grenzwert\u00fcberschreitungen betroffenen Bev\u00f6lkerung stellt dabei das minimale Wirkungsziel dar. Dies wurde bereits im Fin\u00f6V-Beschluss best\u00e4tigt. Angesichts des urspr\u00fcnglichen Investitionsvolumens von 30,5 Milliarden Franken f\u00fcr die gesamten Fin\u00f6V-Vorhaben ist es zwingend, der wirtschaftlichen Tragbarkeit von neuen Massnahmen eine hohe Priorit\u00e4t einzur\u00e4umen. Eine Erh\u00f6hung des Verpflichtungskredits f\u00fcr die L\u00e4rmsanierung w\u00e4re aus Sicht des Bundesrats nur dann zu pr\u00fcfen, wenn die Wirkungsziele der L\u00e4rmsanierung klar verfehlt w\u00fcrden, was jedoch nicht der Fall sein wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1188950400000)\/","SubmittedBy":"Amherd Viola","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244764800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690535747907)\/","SubmissionDate":"\/Date(1182384000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Umwelt"}}