{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073462,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073462,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073462,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073462,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073462,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073462,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073462,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073462,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073462,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073462,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073462,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073462,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073462,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073462,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073462,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073462,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073462,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073462,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3462","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Neuregelung der strassenverkehrsrechtlichen Behandlung von Baustellenanh\u00e4ngern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Welche sachliche Begr\u00fcndung gibt es f\u00fcr die Aufhebung von Artikel\u00a022 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0c der VTS?</p><p>2. Wie sieht die H\u00e4ufigkeit von Unf\u00e4llen mit Beteiligung von Baustellenanh\u00e4ngern aus? Ist diese in den vergangenen Jahren angestiegen?</p><p>3. Wie viele Anh\u00e4nger sind insgesamt von dieser Verordnungs\u00e4nderung betroffen? Wie viele davon fallen in die Klassen O3 und O4 und m\u00fcssen sich damit neu einer j\u00e4hrlichen amtlichen Nachpr\u00fcfung unterziehen?</p><p>4. Wie hoch sind die Zusatzkosten f\u00fcr die Umr\u00fcstung der Fahrzeuge, f\u00fcr die h\u00f6heren Geb\u00fchren (weisse statt hellblaue Kontrollschilder) sowie f\u00fcr die zus\u00e4tzlichen Fahrzeugpr\u00fcfungen insgesamt?</p><p>5. Welche zus\u00e4tzlichen Geb\u00fchreneinnahmen bringt die Verordnungs\u00e4nderung der \u00f6ffentlichen Hand?</p><p>6. Erachtet der Bundesrat die Verordnungs\u00e4nderung als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig?</p><p>7. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass dieser Schritt den Standard im Bereich der Baustelleneinrichtungen (Wasch-, Umkleide- und Gesellschaftsr\u00e4ume f\u00fcr Mitarbeitende) durch die anfallenden, betr\u00e4chtlichen Mehrkosten unter Druck setzt und damit die Arbeitsbedingungen f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten im Baugewerbe verschlechtert werden k\u00f6nnten?</p>","ReasonText":"<p>Mit der auf den 1. Juli 2007 in Kraft gesetzten \u00c4nderung der Verordnung \u00fcber technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) streicht der Bundesrat Artikel\u00a022 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0c der Verordnung, welcher Baustellenanh\u00e4nger, die als Werkstatt-, B\u00fcro-, Umkleide-, Wasch- oder Unterkunftsraum oder Werkzeuglager dienen, bisher den Arbeitsanh\u00e4ngern zugeordnet hat. Diese Anh\u00e4nger fallen damit neu unter Artikel\u00a020 VST \"Transportanh\u00e4nger nach schweizerischem Recht\" und m\u00fcssen als solche immatrikuliert werden. Die Anh\u00e4nger m\u00fcssen damit neu weisse Kontrollschilder tragen (gegen\u00fcber bisher hellblau), m\u00fcssen h\u00f6here technische Standards erf\u00fcllen (insbesondere im Bereich der Bremsen) und haben sich je nach Gewichtsklasse einem deutlich erh\u00f6hten Pr\u00fcfungsrhythmus zu unterziehen. Mit diesen \u00c4nderungen sind f\u00fcr die Halter dieser Anh\u00e4nger markante Mehrkosten verbunden.</p><p>In den Vernehmlassungsunterlagen zur Verordnungs\u00e4nderung wurde die Anpassung lediglich mit dem formalen Argument begr\u00fcndet, der geltende Zustand der Einreihung der Baustellenanh\u00e4nger unter die Arbeitsanh\u00e4nger sei \"systemfremd\". Eine sachliche Begr\u00fcndung wurde nicht geliefert. Das betroffene Baugewerbe hat diesen \u00c4nderungsvorschlag in seiner Vernehmlassungsantwort ebenso vehement abgelehnt wie das Transportgewerbe. Dar\u00fcber hinaus wurden die Betroffenen zur \u00c4nderung nicht weiter konsultiert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Artikel\u00a022 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0c der Verordnung vom 19. Juni 1995 \u00fcber die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) wurde anl\u00e4sslich der letzten Revision aufgehoben, weil diese Bestimmung eine unzweckm\u00e4ssige Sonderregelung darstellte.</p><p>Die Systematik der VTS geht im Grundsatz davon aus, dass die Einteilung der Fahrzeuge nach ihren Eigenschaften und nicht nach dem Verwendungszweck erfolgt. Baustellenanh\u00e4nger bildeten bisher eine Ausnahme. Nach Artikel\u00a020 Absatz\u00a01 VTS sind n\u00e4mlich Anh\u00e4nger mit Nutzraum (Werkstatt, Verkaufsladen, Ausstellungslokal, B\u00fcro, Laboratorium usw.) den Transportanh\u00e4ngern gleichgestellt. Ausgenommen von dieser Regel waren diejenigen Anh\u00e4nger mit Nutzraum, die auf Baustellen als Werkstatt-, B\u00fcro-, Umkleide-, Wasch- oder Unterkunftsraum dienten. Sie wurden als Arbeitsanh\u00e4nger eingeteilt (aufgehobener Art. 22 Abs. 2 Bst. c VTS). \"Arbeitsanh\u00e4nger\" sind aber definiert als Anh\u00e4nger, die als Arbeitsger\u00e4t dienen und h\u00f6chstens einen geringen Tragraum aufweisen (Art. 22 Abs. 1 VTS).</p><p>Anh\u00e4nger mit Nutzraum entsprechen nicht der Definition der Arbeitsanh\u00e4nger. Der Umstand, dass sie auf Baustellen verwendet werden, \u00e4ndert nichts daran und rechtfertigt deshalb keine spezielle Regelung. Es handelt sich auch nicht um ein objektives Kriterium und ist in der Praxis kaum zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Sonderregelung f\u00fcr die Baustellenanh\u00e4nger f\u00fchrte dazu, dass die gleichen Anh\u00e4nger, je nach ihrer (tats\u00e4chlichen oder angeblichen) Verwendung, unterschiedlich eingeteilt wurden.</p><p>2. Baustellenanh\u00e4nger werden in der Unfallstatistik nicht separat erfasst, weshalb \u00fcber deren Unfallh\u00e4ufigkeit keine Daten vorliegen. </p><p>3. In der Schweiz sind zurzeit rund 6700 Baustellenanh\u00e4nger immatrikuliert, davon rund 1200 mit einem Gesamtgewicht von \u00fcber 3,5 Tonnen. Auch diese Baustellenanh\u00e4nger m\u00fcssen aber k\u00fcnftig nicht j\u00e4hrlich nachgepr\u00fcft werden, da sie zwar als \"Transportanh\u00e4nger\", nicht aber als \"Sachentransportanh\u00e4nger\" gelten. Solche Transportanh\u00e4nger m\u00fcssen erstmals f\u00fcnf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung und anschliessend alle drei Jahre nachgepr\u00fcft werden (Art. 33 Abs. 2 Bst. c Ziff. 3 VTS).</p><p>4. Die Neuregelung gilt nur f\u00fcr Anh\u00e4nger, die ab dem 1. Oktober 2008 neu zugelassen werden. Eine Umr\u00fcstung der in Verkehr stehenden Anh\u00e4nger ist deshalb nicht erforderlich. Die Geb\u00fchren richten sich nach den kantonalen Geb\u00fchrenordnungen und sind deshalb unterschiedlich. </p><p>5. Aus den obengenannten Gr\u00fcnden k\u00f6nnen die zus\u00e4tzlichen Geb\u00fchreneinnahmen nicht genau beziffert werden.</p><p>6. Der Bundesrat erachtet die \u00c4nderung im Sinne einer Vereinfachung und Verschlankung der Vorschriften sowie zum Abbau von Sonderregelungen und nicht zuletzt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Im \u00dcbrigen haben mehr als drei Viertel der im Anh\u00f6rungsverfahren Antwortenden dem \u00c4nderungsvorschlag zugestimmt.</p><p>7. Der Bundesrat sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen der Besch\u00e4ftigten und der Einteilung der Baustellenanh\u00e4nger.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1189555200000)\/","SubmittedBy":"Messmer Werner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191542400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550425887)\/","SubmissionDate":"\/Date(1182384000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}