{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073471,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073471,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073471,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073471,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073471,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073471,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073471,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073471,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073471,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073471,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073471,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073471,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073471,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073471,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073471,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073471,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073471,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073471,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3471","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Vollzugsfreundliche Umsetzung von EU-Normen im Lebensmittelbereich","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die \u00dcbernahme von EU-Normen im Lebensmittelbereich vollzugsfreundlich zu gestalten. Wer nicht f\u00fcr den EU-Markt produziert, soll auf begr\u00fcndeten Antrag von neuen Auflagen und Vorschriften befreit werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Die Vorschriften der EU sind auf wesentlich gr\u00f6ssere Strukturen in Produktion und Verarbeitung ausgerichtet. F\u00fcr grosse Verarbeitungs- oder Schlachtbetriebe ist es absolut kein Problem, f\u00fcr die Kontrollen festangestelltes Personal zu besch\u00e4ftigen. Zum Beispiel: In der Schweiz werden kleine Schlachtbetriebe in der Regel von den Tier\u00e4rzten kontrolliert, und es entsteht ein unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig grosser Aufwand f\u00fcr die Kontrolle der Lebendtiere. Die Tier\u00e4rzte m\u00fcssen zum Teil mehrmals pro Tag den gleichen Betrieb anfahren und werden zudem in der Aus\u00fcbung ihrer tier\u00e4rztlichen T\u00e4tigkeit massiv eingeschr\u00e4nkt. In vielen Bergregionen ist der Vollzug nach Vorschrift schlicht nicht m\u00f6glich oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigem Aufwand. Vorstellbar w\u00e4re zum Beispiel eine Regelung wie bei der Trichinenuntersuchung, wo die EU f\u00fcr kleine Schlachtbetriebe Ausnahmen zugestanden hat. Der Metzger kann auf Antrag die Lebendtierkontrollen selber durchf\u00fchren und muss das schriftlich dokumentieren. Durch Stichproben \u00fcberwacht der zust\u00e4ndige Kontrolleur die Betriebe. </p><p>Wir werden in der Schweiz mit zunehmendem Warenaustausch im Lebensmittelbereich mit der EU immer h\u00e4ufiger vor \u00e4hnlichen Vollzugsfragen f\u00fcr unsere Kleinbetriebe stehen. Als Gegentrend zur Globalisierung und Internationalisierung ist der Trend zu mehr Regionalit\u00e4t deutlicher und ein wirksames Mittel, um unsere M\u00e4rkte zu verteidigen. Dazu brauchen wir aber gerade auch diese gewerblichen Betriebe. Es ist daher ein Gebot der Zeit, diese Betriebe vor unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigem Aufwand zu verschonen. Das ist mit gutem Willen m\u00f6glich, ohne die Qualit\u00e4tssicherung zu vernachl\u00e4ssigen, und soll bei allen aktuellen und k\u00fcnftigen \u00dcbernahmen von EU-Vorschriften gepr\u00fcft und wenn m\u00f6glich angewendet werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Veterin\u00e4ranhang des bilateralen Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcber den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen erm\u00f6glicht Erleichterungen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen (SR 0.916.026.81, Anhang 11).  Voraussetzung daf\u00fcr ist, dass die massgebenden Rechtsvorschriften der EU und der Schweiz im Wesentlichen \u00fcbereinstimmen und zu denselben Ergebnissen f\u00fchren (\u00c4quivalenz). Am 1. Dezember 2006 hat der Gemischte Veterin\u00e4rausschuss der Schweiz und der EU die \u00c4quivalenz der Bestimmungen im Bereich der tierischen Lebensmittel anerkannt. Diese gegenseitige Anerkennung  ist eine wichtige Voraussetzung daf\u00fcr, dass schweizerische Lebensmittel tierischer Herkunft unter erleichterten Bedingungen in die EU exportiert werden k\u00f6nnen. Sie f\u00fchrte auf Anfang 2007 zu administrativen Entlastungen f\u00fcr die Exportbetriebe (z. B. Wegfall von amtlichen Zeugnissen) sowie zu einer Vereinfachung der Exportkontrolle. In einem n\u00e4chsten Schritt soll auch die grenztier\u00e4rztliche Kontrollpflicht aufgehoben werden.</p><p>Mit der aus gesamtwirtschaftlicher Sicht wichtigen Erweiterung des Geltungsbereiches des Veterin\u00e4rabkommens entf\u00e4llt die bisherige Zweiteilung der Produktion in national zugelassene Betriebe und Exportbetriebe. Dies er\u00f6ffnet auch den kleineren Betrieben den Exportmarkt, ohne zus\u00e4tzliche Anforderungen erf\u00fcllen zu m\u00fcssen.</p><p>Eine vollzugsfreundliche Umsetzung der EU-Normen im Lebensmittelbereich ist auch dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Dabei kann es jedoch nicht darum gehen, f\u00fcr  Betriebe, die nicht f\u00fcr den EU-Markt produzieren, in lebensmittelhygienischer oder seuchenpolizeilicher Hinsicht Erleichterungen vorzusehen. Gerade die vom Motion\u00e4r als Beispiel erw\u00e4hnte l\u00fcckenlose Schlachttieruntersuchung durch den amtlichen Tierarzt war eine wichtige Voraussetzung f\u00fcr die Anerkennung der \u00c4quivalenz f\u00fcr den Export von Fleisch und Fleischerzeugnissen. Aufgrund ihrer Ausbildung verf\u00fcgen amtliche Tier\u00e4rzte \u00fcber die f\u00fcr die Beurteilung von Aspekten der Tiergesundheit, des Tierschutzes sowie der Lebensmittelsicherheit notwendige Fachkompetenz und Unbefangenheit. Mit der Schaffung von Ausnahmeregelungen f\u00fcr nicht f\u00fcr den EU-Markt produzierende Betriebe w\u00fcrden zweierlei Vertriebskan\u00e4le geschaffen, deren Kontrolle kaum mehr m\u00f6glich w\u00e4re. Gleichzeitig w\u00fcrde die f\u00fcr den Export von Fleisch und Fleischerzeugnissen erreichte \u00c4quivalenz mit der EU gef\u00e4hrdet. </p><p>Im \u00dcbrigen ist in der Schweiz die Schlachttieruntersuchung durch den amtlichen  Tierarzt f\u00fcr bestimmte Tiere (Rinder \u00e4lter als 6 Monate, Schafe und Ziegen \u00e4lter als 1 Jahr) bereits seit 1999 vorgeschrieben. Schliesslich zeigen etwa Erfahrungen in Deutschland und \u00d6sterreich, wo die l\u00fcckenlose Schlachttieruntersuchung durch den amtlichen Tierarzt bereits seit Jahren vorgeschrieben ist, dass diese keinen Einfluss auf die kleinbetriebliche Struktur der Schlachtbetriebe hat.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1189555200000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Walter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244764800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779238061177)\/","SubmissionDate":"\/Date(1182384000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Landwirtschaft"}}