{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073521,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073521,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073521,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073521,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073521,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073521,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073521,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073521,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073521,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073521,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073521,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073521,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073521,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073521,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073521,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073521,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073521,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073521,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3521","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sonderrechte f\u00fcr Bauern?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Massnahmen zur F\u00f6rderung von landwirtschaftlicher Produktion und landwirtschaftlichen Absatz sowie Direktzahlungen f\u00fcr gemeinwirtschaftliche Leistungen haben ihre verfassungsrechtliche Basis in BV Artikel\u00a0104. F\u00fcr die dritte vom Bund subventionierte b\u00e4uerliche Einkommenskomponente, die Sozialleistungen f\u00fcr in der Landwirtschaft T\u00e4tige, gibt es hingegen keine landwirtschaftsspezifische, sondern nur allgemeing\u00fcltige Verfassungsgrundlagen. Trotzdem erhalten Landwirte soziale Leistungen, zum Teil unabh\u00e4ngig von ihrer Einkommens- und Verm\u00f6genslage. </p><p>1. Welche sozialen Beitr\u00e4ge (Art und H\u00f6he) sch\u00fcttet der Bund im Rahmen der landwirtschaftlichen Rahmenkredite j\u00e4hrlich aus? </p><p>2. Gibt es zus\u00e4tzliche soziale Beitr\u00e4ge an Landwirte ausserhalb des erw\u00e4hnten Rahmenkredits? In welcher Art und H\u00f6he? </p><p>3. Wie rechtfertigt der Bundesrat Sozialleistungen an Landwirte, die er gleichzeitig andern Bev\u00f6lkerungsgruppen, die ebenso oder noch bed\u00fcrftiger sind, verweigert (vgl. Working Poor, Selbstst\u00e4ndigerwerbende ohne Angestellte, Alleinerziehende, kinderreiche Familien u. a.)? Auf welche Verfassungsgrundlage st\u00fctzt er sich dabei? </p><p>4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass b\u00e4uerliche Privilegien der Gleichberechtigung widersprechen und unsere Gesellschaft spalten? Ist er bereit, f\u00fcr alle den gleichen Massstab f\u00fcr soziale Massnahmen anzuwenden? </p><p>5. Ist er insbesondere bereit, Kinder- und Familienzulagen nicht nur selbstst\u00e4ndigen Landwirten, sondern auch andern Selbstst\u00e4ndigerwerbenden zuzugestehen? </p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat das Konzept, mit einem \"garantierten Grundeinkommen f\u00fcr alle\" soziale Ungleichheiten abzubauen und das staatliche Sozialsystem zu vereinfachen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ganz grunds\u00e4tzlich ist festzuhalten, dass Landwirte den Selbstst\u00e4ndigen bez\u00fcglich Sozialmassnahmen gleichgestellt sind, einzige Ausnahme bilden die b\u00e4uerlichen Familienzulagen.</p><p>1. Unter den mit den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen finanzierten Massnahmen gibt es keine Sozialleistungen, welche den Landwirten j\u00e4hrlich wiederkehrend ausbezahlt w\u00fcrden. Bei der Betriebshilfe und der Umschulungsbeihilfe unter dem 4. Titel des Landwirtschaftsgesetzes, \"Soziale Begleitmassnahmen\", handelt es sich um einmalige Anpassungshilfen, bei welchen die strukturpolitische Ausrichtung im Vordergrund steht. Die Staatsrechnung 2006 weist f\u00fcr die Betriebshilfe einen Betrag von 2,25 Millionen Franken aus, f\u00fcr die Umschulungsbeihilfe 210 000 Franken. </p><p>2. Nicht unter die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen fallen die Familienzulagen an Kleinbauern und landwirtschaftliche Arbeitnehmende. Sie st\u00fctzen sich ab auf das Bundesgesetz vom 20. Juni 1952 \u00fcber die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG). Landwirte haben Anspruch auf Kinderzulagen, die landwirtschaftlichen Arbeitnehmenden zus\u00e4tzlich auf eine Haushaltungszulage in der H\u00f6he von 100 Franken pro Monat. Aktuell liegen die Ans\u00e4tze f\u00fcr die Kinderzulagen im Talgebiet bei 175 Franken f\u00fcr die beiden ersten Kinder und 180 Franken ab dem dritten Kind, im Berggebiet 20 Franken h\u00f6her. Insgesamt zahlte der Bund f\u00fcr die b\u00e4uerlichen Familienzulagen gem\u00e4ss Staatsrechnung 2006 einen Betrag von 76,1 Millionen Franken.</p><p>3. Artikel\u00a0116 Absatz\u00a02 BV gibt dem Bund eine umfassende Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der Familienzulagen. Da verschiedene Versuche scheiterten, eine Bundesl\u00f6sung f\u00fcr die Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft zu schaffen, erliessen in der Folge s\u00e4mtliche Kantone eigene Familienzulagengesetze. Diese klammerten den bestehenden, bundesrechtlich geregelten Bereich der Landwirtschaft jeweils aus. Tats\u00e4chlich erhalten die in der Frage aufgez\u00e4hlten Bev\u00f6lkerungsgruppen Familienzulagen - mit Ausnahme der Selbstst\u00e4ndigerwerbenden ohne Angestellte.</p><p>Mit dem 2006 vom Parlament verabschiedeten neuen Bundesgesetz vom 24. M\u00e4rz 2006 \u00fcber die Familienzulagen (FamZG) wurde die Grundlage geschaffen f\u00fcr eine Harmonisierung der kantonalen L\u00f6sungen. Das neue Gesetz bringt f\u00fcr kinderreiche Familien, solche in bescheidenen finanziellen Verh\u00e4ltnissen sowie f\u00fcr Alleinerziehende verschiedene Verbesserungen (z. B. Mindestansatz 200 Franken Kinderzulage, 250 Franken Ausbildungszulage, volle Zulage bei niedrigem Besch\u00e4ftigungsgrad, Anspruch f\u00fcr Nichterwerbst\u00e4tige). </p><p>4. Fast alle Zahlungen an die Landwirtschaft haben ihre verfassungsm\u00e4ssige Grundlage im Landwirtschaftsartikel 104 BV. Diese dienen dazu, sicherzustellen, dass die Landwirtschaft die von der Verfassung vorgegebenen Aufgaben erf\u00fcllen kann. Mit den Zahlungen sind also Gegenleistungen verbunden. Von b\u00e4uerlichen Privilegien kann daher nicht gesprochen werden. </p><p>5. Die Frage nach dem generellen Einbezug der Selbstst\u00e4ndigerwerbenden wurde im Rahmen der parlamentarischen Beratung des FamZG ausf\u00fchrlich diskutiert; in der Differenzbereinigung wurde schliesslich auf einen Einbezug verzichtet. Ausschlaggebend f\u00fcr diesen Entscheid war, dass sich die Selbstst\u00e4ndigerwerbenden selber vehement dagegen gewehrt hatten. Der Bundesrat hatte gegen diesen Einbezug nicht opponiert. In elf Kantonen besteht heute auch f\u00fcr Selbstst\u00e4ndigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft ein Anspruch auf Zulagen. Die Umsetzung des FamZG in den Kantonen bietet Gelegenheit, diese Frage auch in den \u00fcbrigen Kantonen zu pr\u00fcfen; dies wird R\u00fcckschl\u00fcsse bez\u00fcglich des Bed\u00fcrfnisses nach Familienzulagen an Selbstst\u00e4ndigerwerbende und deren politische Akzeptanz bei den betroffenen Kreisen erlauben.</p><p>6. Der Bundesrat hat schon verschiedentlich zur Frage eines garantierten Mindesteinkommens (GME) Stellung genommen, insbesondere in seiner Stellungnahme zur Motion 00.3224, \"Existenzsicherndes Grundeinkommen\" (Kommission 00.016-NR). Die verschiedenen gepr\u00fcften Modelle k\u00f6nnten zwar gewisse administrative Vereinfachungen erm\u00f6glichen. Sie bieten jedoch keine entscheidenden Vorteile gegen\u00fcber dem bestehenden System, insbesondere erm\u00f6glichen sie es nicht, das Ziel der Bek\u00e4mpfung der Armut mit demjenigen der beruflichen Integration und der Voraussetzung vertretbarer Kosten zu vereinbaren.</p><p>Zu gleichen Schl\u00fcssen kam die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats in ihrem Bericht vom 13. Januar 2006 zu verschiedenen Massnahmen der Armutsbek\u00e4mpfung, in welchem ausgef\u00fchrt wird: \"F\u00fcr eine kurzfristig anzustrebende Verbesserung der Existenzsicherung in der Schweiz sind diese GME-Modelle unrealistisch und zu kostspielig.\"</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1190332800000)\/","SubmittedBy":"Gysin Remo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191542400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237537033)\/","SubmissionDate":"\/Date(1182470400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Landwirtschaft"}}