{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073573,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073573,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073573,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073573,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073573,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073573,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073573,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073573,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073573,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073573,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073573,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073573,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073573,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073573,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073573,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073573,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073573,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073573,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3573","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Fragen zum Putschversuch gegen Bundesrat Blocher","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die ausf\u00fchrlichen Mutmassungen der Pr\u00e4sidentin der Subkommission EJPD/BK der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates (GPK-N) anl\u00e4sslich der Pr\u00e4sentation des j\u00fcngsten Untersuchungsberichtes zur \u00dcberpr\u00fcfung der Funktion der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des Bundes, welche Ger\u00fcchte gesch\u00fcrt haben, wonach der Justizminister m\u00f6glicherweise in einen Komplott mit einem Angeschuldigten zur Absetzung des Bundesanwaltes verwickelt sein k\u00f6nnte, werfen eine Reihe von Fragen auf. Insbesondere stellt sich die Frage, ob hier nicht eine gezielte Aktion im Gange war, um Bundesrat Blocher aus dem Amt zu stossen. Die Mehrheit der GPK-N pr\u00e4sentierte gerade sieben Wochen vor den Wahlen einen sogenannten \"Schlussbericht\" an einer Pressekonferenz, ohne die Abkl\u00e4rungen zu den zus\u00e4tzlichen Dokumenten vorg\u00e4ngig getroffen zu haben, welche das Sekretariat der GPK, der Pr\u00e4sident der GPK und die Pr\u00e4sidentin der zust\u00e4ndigen Subkommission der GPK-N gem\u00e4ss Medienberichten am 8. August 2007 von der Bundesanwaltschaft erhalten haben sollen. Es ist daher notwendig, im Rahmen einer dringlichen Debatte Licht in die dunklen Seiten der parlamentarischen \"Aufsichtst\u00e4tigkeit\" zu bringen. Nur so kann das Vertrauen in die parlamentarischen Institutionen wiederhergestellt werden.</p><p>In diesem Sinne wird der Bundesrat, insbesondere auch der Justizminister als administrativ f\u00fcr die Bundesanwaltschaft zust\u00e4ndiges Regierungsmitglied, gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wann, wie und durch wen hat die Bundesanwaltschaft die GPK-N bzw. deren Sekretariat mit den neuen Dokumenten beliefert, \u00fcber welche die GPK-N am Abend des 5. September 2007 informierte?</p><p>2. Wieso hat er bereits am Morgen des 5. September 2007 den h\u00f6chst ungew\u00f6hnlichen Beschluss gefasst, einen externen Rechtsberater beizuziehen, um den Bericht der GPK-N zu analysieren, bevor die GPK-N den Bericht am Abend des 5. September 2007 ver\u00f6ffentlichte?</p><p>3. Trifft es zu, dass sich der Bundesrat bei seinem Entscheid zum Beizug eines externen Rechtsberaters nur auf Medienberichte abst\u00fctzte, oder hatte er andere Informationsquellen?</p><p>4. Welches war der genaue Auftrag an den Bundesvizekanzler Sigg betreffend Kommunikation des Entscheides \u00fcber den Beizug des Rechtsberaters durch den Bundesrat am 5. September 2007?</p><p>5. Hatte Bundesrat Couchepin am 5. September 2007 einen Auftrag vom Kollegium zur Kommunikation des Beizuges eines externen Rechtsberaters?</p><p>6. Worauf ist es nach Meinung des Bundesrates zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass der CVP-Pr\u00e4sident ebenfalls bereits vor der Publikation des GPK-Berichtes von einer sich \"anbahnenden Staatskrise\" sprach?</p><p>7. Glaubt er, dass es seinem Ansehen f\u00f6rderlich war, wenn zwei Tage sp\u00e4ter sogar ein Mitglied desselben den Justizminister im Radio in die N\u00e4he eines faschistischen Diktators gestellt hat?</p><p>8. Erachtet er ein solches Vorgehen als f\u00f6rderlich f\u00fcr das Kollegialit\u00e4tsprinzip?</p><p>9. Wie will er in Zukunft sicherstellen, dass unser Land wieder eine hochqualifizierte und ihren Aufgaben gewachsene Bundesanwaltschaft erh\u00e4lt? Wie gedenkt er die diesbez\u00fcgliche Aufsicht zu regeln?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat verurteilt den Gebrauch des Ausdrucks \"Putschversuch\", der nicht in das Vokabular eines demokratischen Rechtsstaates geh\u00f6rt. Eine solche Sprache schadet der politischen Kultur unseres Landes. Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Nach Auskunft der Bundesanwaltschaft hat diese weder die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates (GPK-N) noch deren Sekretariat mit Akten beliefert. Mit Schreiben vom 25. Juli 2007 orientierte der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati den Pr\u00e4sidenten der GPK-N sowie die Pr\u00e4sidentin der Subkommission EJPD/BK-N \u00fcber die Existenz von neu aufgetauchten Dokumenten und bot die Einsichtnahme an, da sie in Zusammenhang mit dem damals h\u00e4ngigen Aufsichtsverfahren der Subkommission EJPD/BK-N zu stehen schienen. Am 8. August 2007 erfolgte eine Vororientierung des Pr\u00e4sidenten der GPK-N und der Pr\u00e4sidentin der Subkommission EJPD/BK-N. Seitens der Bundesanwaltschaft nahmen der stellvertretende Bundesanwalt Michel-Andr\u00e9 Fels (als BA a. i.), der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati und Staatsanwalt Alberto Fabbri teil. Diese Personen gew\u00e4hrten am 14. August 2007 auf Aufforderung der Subkommission EJPD/BK-N hin der Subkommission Einsicht in vier Skizzen und ein Dokument mit verschiedenen Auflistungen.</p><p>2. In den Tagen vor dem 5. September 2007 wurde in einigen Medien dar\u00fcber berichtet, dass die GPK-N ihren Bericht zur \u00dcberpr\u00fcfung der Funktion der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des Bundes in den n\u00e4chsten Tagen ver\u00f6ffentlichen w\u00fcrde, und es wurde \u00fcber die Absetzung des Bundesanwaltes spekuliert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. September 2007 beschlossen, einen Rechtsexperten einzusetzen, der sich mit den Auswirkungen des GPK-Berichtes auf die vom EJPD dem Bundesrat vorgelegte Vernehmlassungsvorlage betreffend das Bundesgesetz \u00fcber die Strafbeh\u00f6rden des Bundes (StBOG) befassen solle.</p><p>3. Mit dem Beizug eines Rechtsberaters will sich der Bundesrat von einem unabh\u00e4ngigen, aussenstehenden Experten zu den von der GPK-N in ihrem Bericht aufgeworfenen Fragen und zu den Empfehlungen beraten lassen. Dem Bundesrat lagen am 5. September 2007 neben dem Antrag des EJPD zur Er\u00f6ffnung der Vernehmlassung \u00fcber das StBOG keine anderen Informationen vor als die Medienberichte betreffend ein allf\u00e4lliges Komplott gegen den damaligen Bundesanwalt, in welches der Vorsteher des EJPD beteiligt sein k\u00f6nnte. Bundesrat Blocher stellte in dieser Sitzung klar, dass er weder von einem solchen Komplott Kenntnis habe und schon gar nicht in ein solches verwickelt sein k\u00f6nne.</p><p>4./5. Der Bundesrat hatte zur Kommunikation \u00fcber den Rechtsberater in der Sitzung vom 5. September 2007 noch keinen Entscheid gef\u00e4llt, weil der Beizug eines solchen zwar beschlossen worden war, jedoch dessen Name und Mandat noch nicht feststanden.</p><p>6. Der Bundesrat stellt dazu keine Spekulationen an.</p><p>7./8. Mit seiner Aussage hat Bundesrat Couchepin kein Mitglied des Bundesrates in die N\u00e4he eines faschistischen Diktators gestellt. Es liegt somit kein Verstoss gegen das Kollegialit\u00e4tsprinzip vor.</p><p>9. Der Bundesrat hat am 4. Juli 2007 beschlossen, die Strafverfolgung auf Bundesebene neu auszurichten und die Kr\u00e4fte auf komplexe und aufwendige F\u00e4lle zu konzentrieren. Dabei hat er sich auch f\u00fcr eine Priorisierung der zu bearbeitenden Delikte entschieden. Terrorismus, Finanzierung des Terrorismus, organisierte Kriminalit\u00e4t und Wirtschaftskriminalit\u00e4t stehen an erster Stelle. Im Bereich der Wirtschaftskriminalit\u00e4t soll mit der Behandlung von grossen Verfahren ein neuer Schwerpunkt gesetzt werden, obwohl in diesem Bereich nur eine fakultative Bundeskompetenz besteht.</p><p>Aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren gelangte der Bundesrat zur \u00dcberzeugung, dass die mit dem Inkrafttreten der Effizienzvorlage per 1. Januar 2002 eingef\u00fchrte geteilte Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft Probleme schafft und sich als Hindernis f\u00fcr eine effiziente und koh\u00e4rente Aufsicht erweist. Deshalb war eine L\u00f6sung zu erarbeiten, welche eine ungeteilte Aufsicht erm\u00f6glicht. Mit der am 21. September 2007 in die Vernehmlassung geschickten Vorlage betreffend das StBOG strebt der Bundesrat grunds\u00e4tzlich die Ansiedlung der Aufsicht bei ihm als Kollegium an. Im Brief an die Vernehmlassungsadressaten wird aber ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass sich der Bundesrat zur Frage der Aufsicht definitiv festlegen wird, wenn er zum Bericht der GPK Stellung genommen und von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen hat. Auf diese Weise besteht Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass neben den Ergebnissen der Vernehmlassung unter anderem die Erkenntnisse aus dem Bericht der GPK-N vom 5. September 2007 zum Thema \"\u00dcberpr\u00fcfung der Funktion der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des Bundes\" in die Vorlage einfliessen werden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Frage \u00fcber die Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft. Welches Modell schliesslich die gr\u00f6sste Akzeptanz finden wird, ist im jetzigen Zeitpunkt offen und kann erst nach erfolgter Vernehmlassung des StBOG definitiv entschieden werden!</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1190937600000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191415211947)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|421","Category":null,"Modified":"\/Date(1690545661397)\/","SubmissionDate":"\/Date(1190160000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4718,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Parlament"}}