{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073574,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073574,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073574,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073574,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073574,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073574,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073574,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073574,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073574,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073574,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073574,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073574,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073574,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073574,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073574,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073574,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073574,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073574,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3574","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Bundesanwaltschaft. Setzt sich der Bundesrat \u00fcber eindeutige Vernehmlassungsergebnisse hinweg?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der EJPD-Vorsteher hat verlauten lassen, dass sich der Bundesrat bereits im April 2006 f\u00fcr eine administrative und fachliche Aufsicht durch das EJPD entschieden habe. Nicht nur die FDP hat sich im Rahmen der Vernehmlassung von 2005 - lange vor den Berichten L\u00fcthi, Uster und Keller-Bertossa - klar gegen die Unterstellung der obersten Anklagebeh\u00f6rde des Bundes unter die Exekutive ausgesprochen. Das Vernehmlassungsresultat war offenbar grossmehrheitlich negativ und lag zum Zeitpunkt des erw\u00e4hnten Entscheides vor.</p><p>Gem\u00e4ss Gesch\u00e4ftsbericht des Bundesrates wurde die Unterbreitung der Vernehmlassungsergebnisse wegen der verschiedenen Untersuchungen der Bundesanwaltschaft verschoben. Es ist nicht ersichtlich, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Die Untersuchungen haben keine F\u00fchrungsm\u00e4ngel festgestellt, sondern sprechen nur von Optimierungspotenzial. Von \"Unf\u00fchrbarkeit der Bundesanwaltschaft in der heutigen Struktur\" kann deshalb nicht die Rede sein. Diese Ergebnisse scheinen den EJPD-Vorsteher indes nicht zu k\u00fcmmern: So ging er am 4. Juni 2007 im St\u00e4nderat nach wie vor von \"Missst\u00e4nden\", \"fehlenden F\u00e4llen\", \"ungen\u00fcgender Fallarbeit\" und \"F\u00fchrungsm\u00e4ngeln\" aus, um die \"ungeteilte Aufsicht\" zu begr\u00fcnden.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er vom Vernehmlassungsergebnis zum Vorentwurf der Aufsichtsvorlage Kenntnis erhalten?</p><p>2. Warum hat er im April 2006 \u00fcber die Stossrichtung der Vereinheitlichung der Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft durch das EJPD entschieden, ohne vom Vernehmlassungsbericht Kenntnis erhalten zu haben, wie das die Vernehmlassungsverordnung vorsieht?</p><p>3. Kann er sicherstellen, dass die Ergebnisse der \u00dcberpr\u00fcfungen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei respektiert und in Einklang mit dem Gesetzesauftrag umgesetzt werden und die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden ungest\u00f6rt ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen k\u00f6nnen?</p><p>4. Kann er sicherstellen, dass die Vernehmlassungsresultate im Rahmen der laufenden Arbeiten f\u00fcr das Bundesgesetz \u00fcber die Organisation der Strafbeh\u00f6rden des Bundes zur Strafprozessordnung ber\u00fccksichtigt werden und dass die vom Parlament mit guten Gr\u00fcnden mit der Effizienzvorlage beschlossene Aufsichtsregelung nicht schon ohne Not nach f\u00fcnf Jahren r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht wird?</p><p>5. Worauf gr\u00fcndet die Motivation des EJPD-Vorstehers, die Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft \u00fcbernehmen zu wollen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Am 26. April 2006 beauftragte der Bundesrat das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), die Vorlage zur Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft weiterzubearbeiten, wobei an der angestrebten Vereinigung der Dienstaufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft beim EJPD festzuhalten sei. Gleichzeitig ordnete der Bundesrat an, die Neuregelung der Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft sei in die Botschaft \u00fcber die Einf\u00fchrungs- und Beh\u00f6rdenorganisationsgesetzgebung zum vereinheitlichten Strafprozessrecht zu integrieren, sofern eine Verabschiedung dieser Vorlage im Jahr 2008 m\u00f6glich erscheine. Der Bundesrat traf diesen Entscheid gest\u00fctzt auf ein Aussprachepapier des EJPD vom 12. April 2006, in dem die Ergebnisse der Vernehmlassung dargelegt wurden. Ferner beauftragte der Bundesrat das EJPD, den Bericht \u00fcber die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft dem Bundesrat noch formell zu unterbreiten. Am 21. September 2007 hat der Bundesrat formell von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen.</p><p>2. Aus den Ausf\u00fchrungen unter Ziffer 1 ergibt sich, dass der Bundesrat seine Auftr\u00e4ge an das EJPD in Kenntnis der Vernehmlassungsergebnisse erteilt hat. Insbesondere tr\u00e4gt der Auftrag zur Integration der Aufsichtsvorlage in die Botschaft \u00fcber die Anpassung der Organisation der Strafbeh\u00f6rden des Bundes dem Anliegen zahlreicher Vernehmlassungsteilnehmer nach besserer Koordination mit der StPO und deren Ausf\u00fchrungsgesetzgebung Rechnung.</p><p>3. Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2006 von den Ergebnissen der \u00dcberpr\u00fcfungen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei (Situationsanalyse EffVor: \"Bericht Uster\", und Administrativuntersuchung: \"Bericht L\u00fcthi\") Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Dabei beschloss er u. a., dass die weitere Ausgestaltung der Strafverfolgung auf Bundesebene durch eine Konzentration der Kr\u00e4fte erfolgen soll. Zwecks Konkretisierung dieser Vorgabe beauftragte der Bundesrat das EJPD, eine Projektorganisation unter der Leitung des ehemaligen Zuger Regierungsrates Hanspeter Uster einzusetzen, welche bis Ende April 2007 einen Umsetzungsbericht mit konkreten Vorschl\u00e4gen zur Realisierung der angestrebten Konzentration der Kr\u00e4fte ausarbeiten habe. Am 4. Juli 2007 hat der Bundesrat von diesem Umsetzungsbericht mit Vorschl\u00e4gen und Antr\u00e4gen Kenntnis genommen und die vom EJPD gest\u00fctzt darauf gestellten Antr\u00e4ge namentlich zur Frage der Deliktsschwerpunkte und der Festlegung von Priorit\u00e4ten, der Integration des Eidgen\u00f6ssischen Untersuchungsrichteramtes in die Bundesanwaltschaft und des Budgets genehmigt. Damit hat der Bundesrat klar und unmissverst\u00e4ndlich zum Ausdruck gebracht, dass er der Erf\u00fcllung des gesetzlichen Auftrages der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden eine hohe Priorit\u00e4t einr\u00e4umt.</p><p>4. Die Ergebnisse der Vernehmlassung betreffend Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft sind in die laufenden Arbeiten zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes \u00fcber die Organisation der Strafbeh\u00f6rden des Bundes (StBOG) eingeflossen. Weiter ist sichergestellt, dass die Schlussfolgerungen und Empfehlungen, welche die GPK-N in ihrem Bericht vom 5. September 2007 zur \"\u00dcberpr\u00fcfung der Funktion der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des Bundes\" auff\u00fchrt, sowie die Erkenntnisse des vom Bundesrat eingesetzten unabh\u00e4ngigen Experten, Professor Georg M\u00fcller, in die Erarbeitung der Vorlage einfliessen werden. Mit der am 21. September 2007 erfolgten Er\u00f6ffnung der Vernehmlassung zum StBOG ist dem Bundesrat in \u00dcbereinstimmung mit dem unter Ziffer 1 erw\u00e4hnten Beschluss vom 26. April 2006 insbesondere auch der Bericht \u00fcber die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Aufsichtsvorlage unterbreitet worden, damit diese \u00fcberholte Vorlage formell korrekt abgeschrieben werden konnte. Die Vernehmlassungsergebnisse sind  parallel dazu ver\u00f6ffentlicht worden. Dieses Vorgehen schafft volle Transparenz; es erlaubt den Teilnehmern der Vernehmlassung zum StBOG, die aufgearbeitete und neue Aufsichtsregelung \u00fcber die Bundesanwaltschaft in Kenntnis der Ergebnisse der Vernehmlassung zur Aufsichtsvorlage einl\u00e4sslich zu pr\u00fcfen und zum Fragenkomplex der Aufsicht erneut Stellung zu nehmen.</p><p>5. Aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren gelangte der Bundesrat zur \u00dcberzeugung, dass die mit dem Inkrafttreten der Effizienzvorlage per 1. Januar 2002 eingef\u00fchrte geteilte Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft Probleme schafft und sich als Hindernis f\u00fcr eine effiziente und koh\u00e4rente Aufsicht erweist: Dem Bundesstrafgericht obliegt zwar die Fachaufsicht, es kann jedoch keinerlei organisatorische oder disziplinarische Massnahmen ergreifen, wenn es M\u00e4ngel feststellt, weil die Administrativaufsicht beim EJPD liegt. Anderseits hat das EJPD heute nur beschr\u00e4nkte M\u00f6glichkeiten zur Kontrolle der Gesch\u00e4ftsabl\u00e4ufe, etwa wenn es \u00fcberpr\u00fcfen m\u00f6chte, ob die von der Bundesanwaltschaft beanspruchten Mittel gerechtfertigt sind. Schliesslich \u00fcbt auch die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation eine Aufsichtsfunktion \u00fcber die Bundesanwaltschaft aus. Diese zersplitterte Aufsicht birgt die Gefahr von Unklarheiten, Abgrenzungsschwierigkeiten und Kompetenzkonflikten in sich. Deshalb hat der Bundesrat bereits am 3. Dezember 2004 und am 26. April 2006 beschlossen, die Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft einer einzigen Stelle zu \u00fcbertragen. Die Vernehmlassungsvorlage vom 21. September 2007 sieht vor, die Aufsicht \u00fcber die Bundesanwaltschaft beim Bundesrat anzusiedeln, wobei die Vernehmlassungsteilnehmer aufgefordert werden, sich auch zu einer allf\u00e4lligen Aufsicht der Bundesanwaltschaft durch das Bundesgericht oder zu weiteren Formen der Aufsicht (durch das Bundesstrafgericht, ein parlamentarisches Gremium oder die heutige Mehrfachunterstellung) zu \u00e4ussern. Der Bundesrat wird sich zur Frage der Aufsicht definitiv festlegen, wenn er zum Bericht der GPK-N Stellung genommen und von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen hat.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1190937600000)\/","SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191415252480)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1690488265530)\/","SubmissionDate":"\/Date(1190160000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4718,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}