{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073613,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073613,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073613,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073613,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073613,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073613,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073613,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073613,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073613,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073613,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073613,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073613,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073613,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073613,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073613,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073613,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073613,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073613,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3613","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Intensivlandwirtschaftszonen und Ziele der Raumplanung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie viele Intensiv- und Speziallandwirtschaftszonen gem\u00e4ss Artikel\u00a016a Absatz\u00a03 RPG wurden bisher f\u00fcr welche Betriebstypen geschaffen, und wie bewertet er den Nutzen dieser Zonen f\u00fcr die Landwirtschaft? </p><p>2. Wie beurteilt er die Gefahr einer Unterwanderung der Ziele der Landwirtschaftszone und der Raumplanung insgesamt? </p><p>3. Wie gedenkt er die Gefahr der Ausbreitung nichtlandwirtschaftlicher Betriebe (und damit der Zersiedlung) in der Landwirtschaftszone aufgrund von Artikel\u00a016a Absatz\u00a03 RPG einzud\u00e4mmen?</p><p>4. Ist er der Auffassung, dass die Regelungen betreffend Intensiv- und Speziallandwirtschaftszone gem\u00e4ss Artikel\u00a016a Absatz\u00a03 RPG einzuschr\u00e4nken oder gar aufzuheben seien?</p>","ReasonText":"<p>Mit der Teilrevision des RPG vom 20. M\u00e4rz 1998 wurde auch Artikel\u00a016a Absatz\u00a03 neu aufgenommen, mit welchem Bauten und Anlagen, die \u00fcber eine innere Aufstockung hinausgehen, als zonenkonform bewilligt werden k\u00f6nnen, wenn sie in einem Gebiet der Landwirtschaftszone erstellt werden sollen, das vom Kanton in einem Planungsverfahren daf\u00fcr freigegeben wird. Mit diesem Artikel wollte man den ge\u00e4nderten Produktionsbedingungen der Landwirtschaft Rechnung tragen und solchen Betrieben geeignete Standorte zuweisen. In einigen Kantonen wurden hierauf Intensiv- oder Speziallandwirtschaftszonen geschaffen, womit aber nicht selten bereits bestehende bodenunabh\u00e4ngige Produktionsbetriebe (Gartenbau mit grossen Gew\u00e4chsh\u00e4usern, aus urspr\u00fcnglichen Landwirtschaftsbetrieben entstandene nichtlandwirtschaftliche Gewerbebetriebe u. a.) planerisch erfasst und damit legitimiert wurden. Aufgrund der Eigentumsverteilung am Boden sind planerisch gute L\u00f6sungen (z. B. durch Angliederung und Konzentration solcher Zonen an bestehende Gewerbezonen mittels Landumlegung) kaum je m\u00f6glich. So dienen diese Speziallandwirtschaftszonen immer mehr den kapitalstarken nichtlandwirtschaftlichen Betriebsinteressen, die sich damit auf billigem landwirtschaftlichem Boden ansiedeln oder dort expandieren k\u00f6nnen. Nicht selten sind auch Aussiedlungsgesuche f\u00fcr bodenunabh\u00e4ngige Betriebe, die damit ihren bestehenden Standort f\u00fcr eine Bauzone oder eine \u00dcberbauung ver\u00e4ussern und in eine Intensivlandwirtschaftszone wechseln wollen. Es sind daher Zweifel angebracht, ob die Intensiv- oder Speziallandwirtschaftszonen \u00fcberhaupt ihren Zweck erf\u00fcllen oder nicht gar den Zielsetzungen des RPG zuwiderlaufen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat beantwortet die aufgeworfenen Fragen wie folgt: </p><p>1. \"Intensiv- und Speziallandwirtschaftszonen\" - im Folgenden Speziallandwirtschaftszonen - sind von Bundesrechtes wegen nur in jenen Gebieten der Landwirtschaftszone zul\u00e4ssig, die vom Kanton in einem Planungsverfahren daf\u00fcr freigegeben werden (Art. 16a Abs. 3 RPG). Da die Nutzungsplanung in aller Regel Sache der Gemeinden ist, lassen sich keine zuverl\u00e4ssigen Aussagen zu Zahl und Art dieser Zonen machen. Sie sind f\u00fcr die Landwirtschaft insofern von Nutzen, als in ihnen Bauten und Anlagen f\u00fcr jede Form der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung - sei diese nun bodenabh\u00e4ngig oder bodenunabh\u00e4ngig - als zonenkonform bewilligt werden k\u00f6nnen. Die Flexibilit\u00e4t ist in derartigen Zonen f\u00fcr die Landwirtschaft daher sehr gross. Mit der Ausscheidung von Speziallandwirtschaftszonen soll zudem verhindert werden, dass Bauten und Anlagen f\u00fcr die \u00fcberwiegend oder ausschliesslich bodenunabh\u00e4ngige Landwirtschaft unkoordiniert \u00fcberall in der Landwirtschaftszone erstellt werden k\u00f6nnen. Um Speziallandwirtschaftszonen an raumplanerisch geeigneten Standorten ausscheiden zu k\u00f6nnen, steht zudem das Instrument der Landumlegung nach dem Landwirtschaftsrecht (Art. 87ff. des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998, SR 910.1; und Art. 11 der Strukturverbesserungsverordnung vom 7. Dezember 1998, SR 913.1) zur Verf\u00fcgung.</p><p>2. Der Bundesrat hat die Kantone in Artikel\u00a038 RPV verpflichtet, im Rahmen ihrer Richtplanung oder auf dem Weg der Gesetzgebung die Anforderungen festzulegen, die bei der Ausscheidung von Speziallandwirtschaftszonen zu beachten sind; die Ziele und Grunds\u00e4tze des Raumplanungsgesetzes (Art. 1 und 3 RPG) wurden dabei als massgebend erkl\u00e4rt. Um die Kantone bei der allf\u00e4lligen Ausscheidung von Zonen nach Artikel\u00a016a Absatz\u00a03 RPG zu unterst\u00fctzen, hat das Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung zudem entsprechende Empfehlungen erarbeitet (abrufbar auf www.are.admin.ch unter \"Themen - Recht - Bauen ausserhalb der Bauzonen - Materialien, Erl\u00e4uterungen und Vollzugshilfen\"). Bei dieser Situation beurteilt der Bundesrat die vom Interpellanten angesprochene Gefahr als gering, zumal die entsprechenden Zonen stets in einem demokratischen Planungsverfahren und unter Abw\u00e4gung s\u00e4mtlicher auf dem Spiele stehender Interessen auszuscheiden sind.</p><p>3./4. In den Speziallandwirtschaftszonen sind nur Bauten und Anlagen zul\u00e4ssig, die f\u00fcr die Produktion landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Erzeugnisse n\u00f6tig sind, wobei die Art der Produktion in diesen Zonen keine Rolle spielt. Dem Bundesrat liegen keine konkreten Informationen vor, die darauf hindeuten w\u00fcrden, dass die Kantone bei der Ausscheidung von Speziallandwirtschaftszonen unsachgem\u00e4ss vorgingen. Sollte das Instrument der Speziallandwirtschaftszone indessen daf\u00fcr eingesetzt werden, um nichtlandwirtschaftlichen Gewerbebetrieben Entwicklungsm\u00f6glichkeiten zu er\u00f6ffnen, st\u00fcnde dies mit dem Bundesrecht im Widerspruch. Dadurch w\u00fcrde die Speziallandwirtschaftszone ihres Sinns beraubt. Das Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung wird sich der vom Interpellanten angesprochenen Problematik im Rahmen seiner regelm\u00e4ssigen Kontakte mit den Kantonen annehmen, um sich ein konkreteres Bild \u00fcber die Vollzugspraxis und die allf\u00e4lligen Vollzugsprobleme zu machen. Der Bundesrat ist sich zudem bewusst, dass gute planerische L\u00f6sungen h\u00e4ufig an den Eigentumsverh\u00e4ltnissen scheitern. Im Rahmen der geplanten Revision des Raumplanungsgesetzes soll daher auch nach M\u00f6glichkeiten gesucht werden, um das wichtige Instrument der Landumlegung zu st\u00e4rken.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1196208000000)\/","SubmittedBy":"Fluri Kurt","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1198232005680)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690532429867)\/","SubmissionDate":"\/Date(1191369600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4718,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Raumplanung und Wohnungswesen"}}