{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073667,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073667,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073667,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073667,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073667,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073667,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073667,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073667,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073667,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073667,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073667,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073667,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073667,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073667,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073667,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073667,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073667,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073667,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3667","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Leistungsaufschub bei ausstehenden Pr\u00e4mien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Auf Vorschlag des Bundesrats hat das Parlament eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) betreffend Aufschub der Kosten\u00fcbernahme bei unbezahlten Pr\u00e4mien vorgenommen (Art. 64a KVG; neu, in Kraft seit 1. Januar 2006). So stapeln sich nun die unbezahlten Rechnungen f\u00fcr Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bei den Leistungserbringern (Spit\u00e4ler, \u00c4rzteschaft und Apotheken). Die gegenw\u00e4rtige Situation in Bezug auf den Leistungsaufschub bei ausstehenden Pr\u00e4mien ist nicht akzeptabel. Auf der Suche nach einer L\u00f6sung hat der Bundesrat die Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung auf den 1. August 2007 ge\u00e4ndert (KVV, Art. 105a-105e). In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bund ein System des Monitorings eingerichtet, mit dem eine \u00dcbersicht \u00fcber die Situation der  Krankenkassen, der Kantone und der Leistungserbringer (Spit\u00e4ler, \u00c4rzteschaft und Apotheken) erm\u00f6glicht wird?</p><p>2. Ist dem Bundesrat der Gesamtbetrag der f\u00e4lligen Pr\u00e4mien bekannt?</p><p>3. Ist dem Bundesrat der Gesamtbetrag der unbezahlten medizinischen Behandlungen bekannt?</p><p>4. In welchem Verh\u00e4ltnis stehen die ausstehenden Pr\u00e4mien zu den unbezahlten Behandlungen?</p><p>5. Wie viele Kantone hatten schon vor der \u00c4nderung der Verordnung (1. August 2007) Vereinbarungen mit den Versicherern abgeschlossen, und wie viele haben dies nach der \u00c4nderung getan?</p><p>6. Wie rechtfertigt der Bundesrat den offensichtlichen Widerspruch zwischen dem Gesetz (Art. 64a KVG, Verpflichtung zum Leistungsaufschub) und der Verordnung (Art. 105c KVV, M\u00f6glichkeit der Kosten\u00fcbernahme im Falle einer Vereinbarung zwischen Kanton und Versicherer)?</p><p>7. H\u00e4lt der Bundesrat die momentane Situation der Betroffenen, das heisst der Kantone, der Leistungserbringer und der Krankenversicherer, f\u00fcr befriedigend?</p><p>8. Unter welchen Bedingungen w\u00e4re der Bundesrat bereit, die geltende Gesetzgebung \u00fcber die f\u00e4lligen Pr\u00e4mien zu \u00e4ndern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Dem Bundesrat sind die Probleme bekannt, die bei der Umsetzung von Artikel\u00a064a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10) in der Praxis aufgetreten sind. Zur Problematik des Leistungsaufschubs bei Pr\u00e4mienausst\u00e4nden hat sich der Bundesrat bereits in der Fragestunde vom 19. Juni 2006 (Frage Meyer Th\u00e9r\u00e8se 06.5145) und in der Antwort vom 30. Mai 2007 zum Postulat Ory 07.3009, \"Auswirkungen von Artikel\u00a064a KVG\", ge\u00e4ussert.</p><p>1. Ein eigentliches Monitoring hat der Bund nicht eingerichtet. Hingegen erhebt das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) j\u00e4hrlich bei den Versicherern die Anzahl der Versicherten, die infolge Nichtbezahlung von Pr\u00e4mien oder Kostenbeteiligungen innerhalb eines Kalenderjahres betrieben oder bei denen Kosten\u00fcbernahmen sistiert worden sind. In der Statistik der obligatorischen Krankenversicherung des BAG sind die Ergebnisse publiziert. Zudem befasste sich die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) im Fr\u00fchjahr 2007 mit der diesbez\u00fcglichen Situation in den Kantonen. Laut einer Umfrage bei den Kantonen hat die \u00f6ffentliche Hand im Jahr 2006 - hochgerechnet - knapp 190 Millionen Franken f\u00fcr Zahlungsausst\u00e4nde in der obligatorischen Krankenversicherung \u00fcbernommen, und es waren im Fr\u00fchjahr 2007 zirka 120 000 Personen oder 1,6 Prozent der Bev\u00f6lkerung von einem Leistungsaufschub betroffen. Im Gegensatz zu den Zahlen des BAG handelt es sich bei den Angaben der GDK um Sch\u00e4tzwerte. </p><p>2. Das Pr\u00e4mienvolumen der obligatorischen Krankenversicherung betrug im Jahr 2006 19,3 Milliarden Franken. Die Statistiken des BAG zeigen, dass im Verlaufe des Jahres 2006 infolge Nichtbezahlung von Pr\u00e4mien oder Kostenbeteiligungen gut 420 000 Versicherte betrieben und bei knapp 90 000 Versicherten Kosten\u00fcbernahmen sistiert wurden. Dies entspricht bei den Versicherten mit Betreibungen einem Anteil von 5,6 und bei den Versicherten mit sistierten Leistungen einem Anteil von 1,2 Prozent aller Versicherten. Das Volumen aller betriebenen Pr\u00e4mien und Kostenbeteiligungen betrug 533 Millionen Franken, das Volumen aller Pr\u00e4mien und Kostenbeteiligungen, die im Zeitpunkt der Fortsetzung der Betreibung noch offen waren, betrug 126 Millionen Franken. Nicht bekannt ist das Volumen aller unbezahlten f\u00e4lligen, allenfalls gemahnten, aber noch nicht betriebenen Pr\u00e4mien und Kostenbeteiligungen. </p><p>3./4. Der Gesamtbetrag der bei den Leistungserbringern offenen f\u00e4lligen Rechnungen f\u00fcr KVG-Leistungen ist dem Bundesrat nicht bekannt. Er kann deshalb keine Aussagen zum Verh\u00e4ltnis zu den unbezahlten Pr\u00e4mien machen. Hingegen erinnert er daran, dass die Versicherer s\u00e4mtliche Rechnungen r\u00fcckwirkend verg\u00fcten, sobald die den Aufschub bewirkten Zahlungsausst\u00e4nde sowie die Verzugszinsen und Betreibungskosten beglichen sind. </p><p>5. Die ersten Vereinbarungen zwischen Versicherern und Kantonen, die einen Verzicht auf die Sistierung von Kosten\u00fcbernahmen zum Gegenstand haben, wurden vor dem 1. August 2007, d. h. vor Inkrafttreten der Verordnungs\u00e4nderung vom 27. Juni 2007, abgeschlossen (BS, VD, VS, JU, GE, drei Gemeinden in FR, inkl. Stadt Freiburg). Nach dem 1. August 2007 wurden bisher keine weiteren Vereinbarungen abgeschlossen. </p><p>6. Der am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Artikel\u00a064a KVG verpflichtet die Versicherer, die \u00dcbernahme der Kosten aufzuschieben, wenn f\u00e4llige Pr\u00e4mien und Kostenbeteiligungen im Zeitpunkt der Fortsetzung der Betreibung und nach Benachrichtigung der zust\u00e4ndigen kantonalen Stelle nicht bezahlt sind. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber bewusst den Druck auf die s\u00e4umigen Versicherten erh\u00f6ht, insbesondere auf diejenigen, die nicht bezahlen, obwohl sie bezahlen k\u00f6nnten. Dies wurde als n\u00f6tig angesehen, weil sich die Zahlungsmoral zunehmend verschlechterte. Mit der M\u00f6glichkeit, in Vereinbarungen andere L\u00f6sungen vorzusehen, hat der Bundesrat die Basis daf\u00fcr geschaffen, dass die Versicherer und Kantone gemeinsam allf\u00e4llige negative Auswirkungen auf Leistungserbringer oder auf Versicherte, welche ihre Pr\u00e4mien nicht bezahlen k\u00f6nnen, ausr\u00e4umen k\u00f6nnen. Dies erfolgte, nachdem die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) im Fr\u00fchjahr 2007 eine \u00c4nderung von Artikel\u00a064a KVG abgelehnt und einer L\u00f6sung auf Verordnungsebene den Vorzug gegeben hatte. Nach Ansicht des Bundesrates l\u00e4sst sich mit den neu zul\u00e4ssigen Vereinbarungen erreichen, dass einerseits alle Versicherten Zugang zu den Leistungen des KVG haben und andererseits die Leistungserbringer rascher als bisher ihre Rechnungen verg\u00fctet erhalten. </p><p>7./8. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich die auf Bundesebene geregelten Grunds\u00e4tze des Verfahrens bei Nichtbezahlung f\u00e4lliger Pr\u00e4mien und Kostenbeteiligungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung je nach kantonaler Politik und Umsetzung f\u00fcr die einzelnen Akteure unterschiedlich auswirken. Mit der bestehenden M\u00f6glichkeit der Vereinbarungen l\u00e4sst sich die Situation aber deutlich verbessern. Es gilt nun, diese M\u00f6glichkeit auszusch\u00f6pfen und pragmatische L\u00f6sungen zu treffen, bevor eine \u00c4nderung von Artikel\u00a064a KVG in Betracht gezogen wird. Der Bundesrat weist abschliessend darauf hin, dass er der Motion der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates (SGK-S) 07.3275,\" Auszahlung der Pr\u00e4mienverbilligung\", zugestimmt hat und dass er davon ausgeht, dass sich mit der Auszahlung der Pr\u00e4mienverbilligung direkt an die Krankenversicherer das Risiko von Zahlungsausst\u00e4nden sp\u00fcrbar reduzieren l\u00e4sst.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1197590400000)\/","SubmittedBy":"Favre Charles","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1253860826567)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690490191097)\/","SubmissionDate":"\/Date(1191456000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4718,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}