{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073711,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073711,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073711,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073711,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073711,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073711,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073711,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073711,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073711,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073711,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073711,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073711,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073711,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073711,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073711,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073711,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073711,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073711,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3711","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Aufsichtsabgabe nach Finanzmarktaufsichtsgesetz. Ber\u00fccksichtigung der KMU-Interessen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (Finmag) ist wie folgt zu erg\u00e4nzen:</p><p>Art. 15 Abs. 1</p><p>Der Bund tr\u00e4gt die Kosten f\u00fcr Leistungen der Finma, welche im Interesse der gesamten Volkswirtschaft erbracht werden.</p><p>Art. 15 Abs. 2 Bst. d</p><p>F\u00fcr die Selbstregulierungsorganisationen nach dem Geldw\u00e4schereigesetz vom 10. Oktober 1997 sind die wirtschaftliche Bedeutung der angeschlossenen Finanzintermedi\u00e4re und die Anzahl der Mitglieder sowie ihr Beitrag zur Entlastung der Aufsichtsbeh\u00f6rde massgebend.</p>","ReasonText":"<p>Mit dem Finmag soll die Finanzierung des Aufwandes der integrierten Finanzmarktaufsichtsbeh\u00f6rde (Finma) den beaufsichtigten Marktteilnehmern und den Selbstregulierungsorganisationen (SRO) nach dem Geldw\u00e4schereigesetz \u00fcberbunden werden.</p><p>Das Finmag regelt die Abgeltung der Leistungen, welche die neue Aufsichtsbeh\u00f6rde im Interesse des gesamten Landes zu erbringen hat, unklar. Der Finma kommen wichtige Aufgaben im \u00f6ffentlichen Interesse wie insbesondere die Gew\u00e4hrleistung des Anleger- und Versichertenschutzes, der Schutz des Finanzsystems sowie die St\u00e4rkung des Ansehens des schweizerischen Finanzplatzes (Art. 5 Finmag) zu. Die Kosten f\u00fcr diese Aufgaben werden ausschliesslich von den Marktteilnehmern und den SRO getragen. Eine solche Regelung ist stossend.</p><p>Von 9 der 11 anerkannten SRO nach dem Geldw\u00e4schereigesetz werden vor allem KMU hinsichtlich der Einhaltung der Geldw\u00e4schereivorschriften \u00fcberwacht. Die zwei anderen SRO sind interne Dienstabteilungen der beiden staatsnahen Grossunternehmen Post und SBB. So betreiben die SBB unter dem Namen Western Union den gr\u00f6ssten Bargeld\u00fcbermittler in der Schweiz, der im Jahr 2005 allein f\u00fcr fast die H\u00e4lfte aller Geldw\u00e4schereiverdachtsmeldungen verantwortlich zeichnete. Die beiden SRO der Post und der SBB bestreiten \u00fcber die Aufsichtsabgabe weniger als 5 Prozent der gesamten Aufsichtskosten, w\u00e4hrend die \u00fcbrigen SRO \u00fcber 95 Prozent der Kosten zu tragen haben. Die Finanzdienstleistungsbereiche von Post und SBB werden so durch die mehrheitlich gewerblichen Finanzdienstleister indirekt subventioniert.</p><p>Artikel\u00a015 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0b Finmag verlangt die Bemessung der Aufsichtsabgabe nach der Anzahl der Mitglieder und dem Ertrag. Es ist Aufgabe des Bundesgesetzgebers, f\u00fcr eine faire Kostenverteilung zu sorgen. Heute werden diejenigen SRO, welche eine gr\u00fcndliche Aufsicht \u00fcber die Mitglieder aus\u00fcben und somit einen gr\u00f6sseren Aufwand zu tragen haben, im Effekt aber die Oberaufsicht des Bundes st\u00e4rker entlasten, zus\u00e4tzlich mit h\u00f6heren Aufsichtsabgaben bestraft. Damit werden durch den Bund die falschen Signale gesetzt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zu Artikel\u00a015 Absatz\u00a01 Finmag</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (Finmag) ist am 22. Juni 2007 von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten verabschiedet worden (vgl. BBl 2007 4625). Die Referendumsfrist ist am 11. Oktober 2007 ungenutzt abgelaufen. Artikel\u00a015 Finmag, welcher die Finanzierung der Finma regelt, sieht vor, dass s\u00e4mtliche Kosten der Finma wie bisher bei der Eidgen\u00f6ssischen Bankenkommission, dem Bundesamt f\u00fcr Privatversicherungen und der Kontrollstelle f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei von den Beaufsichtigten getragen werden. Die Frage einer Beteiligung des Bundes (und damit der Steuerzahlerinnen und -zahler) an den Kosten der Finma ist im Rahmen der parlamentarischen Beratung des Finmag behandelt und ein entsprechender Antrag im Nationalrat mit 108 zu 54 Stimmen mit folgender Begr\u00fcndung klar abgelehnt worden (AB 2007 N 81ff.): Die Beaufsichtigten ziehen aus s\u00e4mtlichen T\u00e4tigkeiten der Aufsichtsbeh\u00f6rde einen konkreten Nutzen; diese erfolgen vollst\u00e4ndig im Interesse der Beaufsichtigten und sollen daher von ihnen finanziert werden. Der Bundesrat ist somit der Meinung, dass die Frage der Kostenbeteiligung des Bundes so kurz nach Verabschiedung des Finmag nicht wieder neu gepr\u00fcft werden soll.</p><p>Zu Artikel\u00a015 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0d Finmag</p><p>Das Finmag sieht in Artikel\u00a015 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0d vor, dass die Aufsichtsabgabe der Selbstregulierungsorganisationen anhand ihrer Bruttoertr\u00e4ge und der Anzahl ihrer Mitglieder bemessen wird. Das Finmag gibt in Artikel\u00a015 Absatz\u00a03 zudem die M\u00f6glichkeit, die Aufsichtsabgabe in eine fixe Grundabgabe und eine variable Zusatzabgabe aufzuteilen. Gem\u00e4ss Artikel\u00a015 Absatz\u00a01 Finmag sollen die nicht durch Geb\u00fchren gedeckten Aufsichtskosten so auf die verschiedenen Aufsichtsbereiche verteilt werden, dass die einzelnen Aufsichtsbereiche (z. B. der Aufsichtsbereich der SRO) lediglich mit dem durch sie verursachten Aufwand belastet werden (BBl 2006 2868). Durch die M\u00f6glichkeit der Erhebung einer fixen Grundabgabe und einer variablen Zusatzabgabe sowie den in Artikel\u00a015 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0d genannten Bemessungskriterien ist auf Gesetzesstufe gen\u00fcgend Flexibilit\u00e4t vorhanden, damit der Bundesrat in der Geb\u00fchrenverordnung der Finma eine den einzelnen SRO angemessene Verteilung der Aufsichtskosten regeln kann. Dabei wird der Bundesrat auch die wirtschaftliche Bedeutung der einzelnen SRO ber\u00fccksichtigen.  Die geforderte Ber\u00fccksichtigung des Kriteriums \"Beitrag zur Entlastung der Aufsichtsbeh\u00f6rde\" ist hingegen sachwidrig und abzulehnen. Die SRO sind gest\u00fctzt auf Artikel\u00a03 Buchstabe\u00a0a Finmag in Verbindung mit dem Geldw\u00e4schereigesetz (SR 955.0) selber Beaufsichtigte der Finma. Ihnen wird gest\u00fctzt auf Artikel\u00a015 Finmag lediglich derjenige Anteil an den Aufsichtskosten \u00fcberbunden, den sie als Beaufsichtigte verursachen. Es gibt keinen sachlichen Grund, die SRO den von ihnen verursachten Aufwand nicht selber tragen zu lassen. Dies w\u00fcrde zu unerw\u00fcnschten Quersubventionierungen f\u00fchren. Soweit die SRO f\u00fcr die ihnen angeschlossenen Finanzintermedi\u00e4re t\u00e4tig sind, werden sie durch diese finanziert. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass das im Finmag festgelegte Kostentragungssystem geeignet ist, um den von den SRO verursachten Aufsichtsaufwand zu erfassen und angemessen auf die einzelnen SRO zu verteilen. Der Bundesrat wird in seiner Geb\u00fchrenverordnung Finma die oben dargelegten Grunds\u00e4tze umsetzen, und die interessierten Kreise, darunter auch die SRO, werden dazu in einer Anh\u00f6rung Stellung nehmen k\u00f6nnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1194998400000)\/","SubmittedBy":"Engelberger Edi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434585600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690556632357)\/","SubmissionDate":"\/Date(1191542400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4718,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}