{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073779,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073779,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073779,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073779,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073779,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073779,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073779,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073779,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073779,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073779,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073779,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073779,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073779,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073779,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073779,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073779,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073779,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073779,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3779","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Globale Finanzmarktkrise. Folgen f\u00fcr die Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit Anfang Oktober 2007 (vgl. Antworten des Bundesrates auf die Fragen Fehr Hans-J\u00fcrg 07.5275 bis 07.5277) hat sich die Lage auf den internationalen Finanzm\u00e4rkten dramatisch zugespitzt. Das zeigt sich u. a. in den grossen Abschreibungen und R\u00fcckstellungen auch von schweizerischen Finanzinstituten (UBS: 4 Milliarden Franken; CS Group: 2 Milliarden Franken; SwissRe: 1,2 Milliarden Franken). Philippe Hildebrand, Vizepr\u00e4sident des Nationalbank-Direktoriums, sch\u00e4tzt die Lage als \"sehr ernst\" ein. Der Investmentbanker Hans-J\u00f6rg Rudloff fordert eine st\u00e4rkere internationale Regulierung der Finanztransaktionen, die ausserhalb des Bankensystems get\u00e4tigt werden (Hedge Funds, Private-Equity-Gesellschaften usw.).</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Wie beurteilt er heute das Risikoverhalten der grossen schweizerischen Finanzmarktakteurinnen und die Gefahr, dass die Finanzkrise auf die Realwirtschaft \u00fcbergreift? Welche Folgen erwartet er f\u00fcr die Konjunkturlage der Schweiz?</p><p>2. Welche Massnahmen sieht er vor, um die schweizerische Wirtschaft und die Arbeitspl\u00e4tze vor Auswirkungen der Spekulation auf den Finanzm\u00e4rkten zu sch\u00fctzen?</p><p>3. Welche Auswirkungen hat die Finanzkrise auf die Pensionskassen und die Lebensversicherungsgesellschaften, nachdem ein grosser R\u00fcckversicherungskonzern unerwartete Risikoexpositionen aufweist?</p><p>4. Sind derart grosse Ersch\u00fctterungen auch des schweizerischen Hypothekarmarkts m\u00f6glich, da auch schweizerische Hypotheken im internationalen Finanzmarkt gehandelt werden?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass die aus dem \u00fcberwachten Bankensystem ausgelagerten Bereiche des Finanzmarkts einer st\u00e4rkeren Regulierung und Aufsicht bed\u00fcrfen und dass die Beaufsichtigung der Schnittstelle zu den Banken nicht ausreicht?</p><p>6. Sieht er die Tatsache, dass die Single Hedge Funds in der Schweiz eine untergeordnete Rolle spielen, auch als Standortvorteil f\u00fcr unser Land?</p><p>7. Inwiefern haben die an kurzfristigen Zielen orientierten Entsch\u00e4digungssysteme der Grossbanken (erfolgsorientierte Boni) die Finanzkrise mit verursacht?</p><p>8. Die CEO und Verwaltungsratspr\u00e4sidenten der Grossbanken und Versicherungen rechtfertigen ihre horrenden Eink\u00fcnfte mit der grossen Verantwortung, die sie tr\u00fcgen. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Spitzen der involvierten Unternehmungen wie CEO und Verwaltungsratspr\u00e4sidenten die Verantwortung f\u00fcr die Milliardenverluste tragen und auch pers\u00f6nlich entsprechende Konsequenzen ziehen m\u00fcssten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gewisse von der Krise stark betroffene Banken werden zweifellos beim Risikomanagement ihre Lehren ziehen m\u00fcssen. Der Bankensektor ist aber nicht gef\u00e4hrdet. Die weltweit t\u00e4tigen Grossbanken haben diversifizierte Ertragsquellen. Sie verf\u00fcgen \u00fcber eine breite Investorenbasis, und sie k\u00f6nnen auch schmerzhafte Verluste in einzelnen Gesch\u00e4ftssegmenten in einzelnen M\u00e4rkten verkraften. Was ein \u00dcbergreifen der Finanzmarktturbulenzen auf die Realwirtschaft anbelangt, wurde bis zum dritten Quartal 2007 beobachtet, dass die Wertsch\u00f6pfung der Finanzintermedi\u00e4re im Inland robust geblieben ist. Allerdings sind gewisse Risiken durchaus vorhanden, wie z. B. die weitere Entwicklung in den USA, bedingt durch die Hypothekarkrise. Die Schweiz als wirtschaftlich stark verflochtenes Land k\u00f6nnte sich dieser Entwicklung nicht entziehen, insbesondere dann nicht, wenn der  Motor ihres wichtigsten Handelspartners, der EU, ins Stocken geraten w\u00fcrde. Die j\u00fcngsten Indikatoren weisen jedoch auf eine Fortsetzung des Wachstums in der EU hin, nicht so rasch wie 2007, aber in einem befriedigenden Tempo. Angesichts der gegenw\u00e4rtigen B\u00f6rsenturbulenzen wird der Bundesrat die Situation laufend neu beurteilen.</p><p>2. Im Ausland, vor allem in den USA, wurden Stellenverluste im Zusammenhang mit der Hypothekarkrise verzeichnet, in der Schweiz hingegen gibt es keine Anzeichen daf\u00fcr, dass der Arbeitsmarkt nicht weiterhin Arbeitskr\u00e4fte aufnimmt, die Besch\u00e4ftigung scheint vielmehr dynamisch zu bleiben. Die Arbeitslosigkeit, unter Ber\u00fccksichtigung der saisonalen Schwankungen, ist bis Ende 2007 weiter zur\u00fcckgegangen. Massnahmen zum Schutz der Schweizer Volkswirtschaft sind also nicht erforderlich.</p><p>3. F\u00fchrende Beratungsfirmen bez\u00fcglich Verm\u00f6gensanlagen von Pensionskassen in der Schweiz sagen \u00fcbereinstimmend aus, dass bei den von ihnen betreuten Pensionskassen direkte Anlagen in Subprime-Produkte praktisch nicht existent sind. Unklar ist aber, in welchem Ausmasse indirekte Anlagen get\u00e4tigt wurden (zum Beispiel \u00fcber Geldmarkt- oder Obligationenfonds von Banken). Die Finanzkrise hat allerdings dazu gef\u00fchrt, dass die Finanzm\u00e4rkte sich 2007 bescheiden entwickelt haben. 2008 sind die M\u00e4rkte bisher sehr volatil. Da die meisten Vorsorgeeinrichtungen eine Performance von mindestens 4 Prozent ben\u00f6tigen, um ihren Deckungsgrad halten zu k\u00f6nnen, ist von einem sinkenden Deckungsgrad auszugehen, wobei die Vorsorgeeinrichtungen f\u00fcr diesen Fall Wertschwankungsreserven gebildet haben.</p><p>Per 22. Januar 2008 war ersichtlich, dass die Entwicklung der Finanzm\u00e4rkte dazu gef\u00fchrt hat, dass die Eigenkapitalien der Lebensversicherungsunternehmen im Vergleich zum Jahresende 2007 in unterschiedlichem Ausmass abgenommen haben. Allerdings waren auch zu diesem Zeitpunkt die Anforderungen der Solvabilit\u00e4t I erf\u00fcllt. Die Lebensversicherungsunternehmen hatten zu diesem Zeitpunkt ihre versicherungstechnischen Verbindlichkeiten auch umfassend mit Aktiven bedeckt. Im Besonderen sind im Rahmen der von privaten Lebensversicherern voll r\u00fcckgedeckten Vorsorgegelder die garantierten Mindestdeckungen von 100 Prozent umfassend gew\u00e4hrleistet. Die Anforderungen an die Solvabilit\u00e4t I definieren formelhaft, wie viel freies und unbelastetes Eigenkapital ein Versicherungsunternehmen in Abh\u00e4ngigkeit von seinem Gesch\u00e4ftsvolumen halten muss.</p><p>Die in der Schweiz domizilierten Versicherungsgesellschaften haben sich nicht nennenswert in der direkten Vergabe von Subprime-Krediten engagiert. Im Bereich der indirekten Engagements via Fonds, Kreditderivate, Asset Backed Securities im Allgemeinen und andere strukturierte Produkte haben einzelne Versicherungsunternehmen unterschiedlich grosse Expositionen aufgebaut. Es ist zudem selbstredend, dass Versicherungsunternehmen, wie andere Marktteilnehmer auch, von den Wirkungen der jetzigen Turbulenzen, insbesondere mit Blick auf die B\u00f6rsennotierungen, betroffen sind. Die Situation k\u00f6nnte sich somit noch akzentuieren und bei einzelnen Versicherungsunternehmen zu weiterem Abschreibungsbedarf f\u00fchren oder andere Auswirkungen zeitigen.</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Privatversicherungen (BPV) beobachtet die Situation laufend.</p><p>Direktversicherer sind gehalten, ihre versicherungstechnischen R\u00fcckstellungen durch ein gebundenes Verm\u00f6gen zu bedecken; dabei sind Anlagevorschriften zu beachten, welche die Versicherungsunternehmen zu einer vorsichtigen Anlagepolitik verpflichten. Diese Vorschriften gelten nicht f\u00fcr das freie Verm\u00f6gen.</p><p>4. Im internationalen Vergleich wird das Hypothekengesch\u00e4ft in der Schweiz dank den Lehren aus den 1990er Jahren mit grosser Vorsicht betrieben. Der Hypothekarmarkt zeigt keine Anzeichen, durch \u00e4hnliche Entwicklungen wie im US-Hypothekarmarkt an Stabilit\u00e4t einzub\u00fcssen. Zudem sind die Immobilienpreise in der Schweiz in den letzten Jahren im Schnitt relativ wenig gestiegen. Weiter sind die Verbriefungen von schweizerischen Hypothekarforderungen heute als vernachl\u00e4ssigbar einzustufen. Eine Ver\u00e4nderung dieses Umstandes ist angesichts des derzeit stillgelegten Marktes f\u00fcr solche Instrumente nicht zu erwarten.</p><p>5. Die Eidgen\u00f6ssische Bankenkommission ver\u00f6ffentlichte im September 2007 einen Hintergrundbericht zur T\u00e4tigkeit von Hedge-Fonds mit Blick auf die Systemstabilit\u00e4t, die Marktintegrit\u00e4t, die regulatorischen Rahmenbedingungen, den Anlegerschutz sowie den Wirtschaftsstandort. Nach ersten Analysen ist festzustellen, dass die aktuellen Turbulenzen an den Finanzm\u00e4rkten ihren Ursprung in der US-Subprime-Hypothekarkrise haben und nicht von Hedge-Fonds ausgel\u00f6st oder durch solche mehr als von anderen Marktteilnehmern negativ beeinflusst wurden. Hauptverantwortliche Akteure sind die Kreditverleiher aus dem Nicht-Bank-Bereich und die Investment-Banken, welche die verbrieften Hypothekarforderungen und die davon abgeleiteten Produkte vertrieben. Vor diesem Hintergrund ist den Schlussfolgerungen im Bericht der Eidgen\u00f6ssischen Bankenkommission beizupflichten, dass die indirekte \u00dcberwachung von Hedge-Fonds \u00fcber ihre Schnittstellen zu den Banken nach wie vor zweckm\u00e4ssig erscheint.</p><p>6. Wie in der Antwort auf Frage 5 dargelegt, liegen keine Hinweise vor, dass Single Hedge Funds negativen Einfluss auf die Finanzmarktturbulenzen gehabt h\u00e4tten. Derzeit beschr\u00e4nkt sich der Schweizer Finanzplatz auf die Rolle als Vertriebsstandort f\u00fcr Hedge-Fonds. Der Bundesrat setzt sich f\u00fcr attraktive steuerliche und regulatorische Rahmenbedingungen f\u00fcr den Schweizer Finanzplatz ein, da dieser wesentlich zum Wohlstand des Landes beitr\u00e4gt. Dazu geh\u00f6ren auch die Hedge-Fonds.</p><p>7. Das Bonussystem f\u00fcr Mitarbeiter in der Bankwirtschaft erfasst naturgem\u00e4ss den Beitrag zum messbaren Jahreserfolg in der Form eines Ertrages einfacher als das zukunftsgerichtete Handeln zur Verhinderung von Verlusten. Die Banken sind sich dieser Situation bewusst. Gleichwohl d\u00fcrfte die Ausgestaltung der Bonussysteme zu den \u00dcbertreibungen im US-Markt f\u00fcr Hypotheken geringer Bonit\u00e4t und die damit unterlegten Wertschriften beigetragen haben. Durch differenzierte Bonusregelungen und schwerpunktm\u00e4ssig zeitlich aufgeschobene Zuteilung von Aktien (und Optionen) an Mitarbeiter wird der Anreiz f\u00fcr einen l\u00e4ngerfristigen und nachhaltigen Erfolg des Unternehmens gest\u00e4rkt. Entsprechende Bonusregelungen existieren im Ansatz bereits heute und liegen im Interesse der Aktion\u00e4re. Im gleichen Sinne ist es im langfristigen Interesse der Aktion\u00e4re, dass die Unternehmensf\u00fchrung das Entsch\u00e4digungssystem als Teil des Risikomanagements f\u00fcr die verantwortlichen Mitarbeiter derart gestaltet, dass diese Anreize erhalten, angemessen Risiko\u00fcberlegungen bei der Verfolgung der Ertragsziele vorzunehmen.</p><p>Es gilt daher sicherzustellen, dass die Aktion\u00e4re ihre legitimen Interessen im Unternehmen bestm\u00f6glich wahren k\u00f6nnen. Aus diesem Grund leitete der Bundesrat eine Aktienrechtsrevision ein, die vornehmlich der guten Unternehmensf\u00fchrung gewidmet ist. Der Gesetzentwurf zielt u. a. darauf ab, die Corporate Governance zu verbessern und damit insbesondere die Stellung der Aktion\u00e4re als Eigent\u00fcmer der Gesellschaft zu st\u00e4rken. Dies gilt namentlich f\u00fcr den Bereich der Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Verwaltungsrats- und Gesch\u00e4ftsleitungsmitglieder. Die geplante Revision beabsichtigt jedoch nicht, die Ausgestaltung von Bonussystemen innerhalb von privaten Unternehmen zu regeln.</p><p>8. Die Eidgen\u00f6ssische Bankenkommission hat sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen von den Banken erf\u00fcllt und gegebenenfalls die notwendige Korrekturmassnahmen vorgenommen werden. Es ist aber Aufgabe der Aktion\u00e4re der Banken - und nicht des Bundesrates -, zu beurteilen, ob die Leistungen der Gesch\u00e4ftsleitung und des Verwaltungsrates den Interessen der Eigent\u00fcmer entsprechen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1204848000000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1228766293670)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690530621910)\/","SubmissionDate":"\/Date(1196812800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}