{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073790,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073790,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073790,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073790,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073790,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073790,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073790,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073790,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073790,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073790,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073790,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073790,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073790,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073790,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073790,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073790,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073790,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073790,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3790","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Berufseinstieg. Arbeitsmarktliche Massnahmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch Anpassungen der erforderlichen Rechtsgrundlagen bis Juli 2008 zu veranlassen, dass insk\u00fcnftig alle Schulabg\u00e4ngerinnen und Schulabg\u00e4nger nach Ende der obligatorischen Schulzeit erfasst werden. Wenn keine schulische oder berufliche Ausbildung begonnen wird, ist eine Zwischenl\u00f6sung der Berufsbildung zu absolvieren (kombiniertes Br\u00fcckenangebot usw.). Im Weiteren ist im Gesetz zu verankern, dass Jugendliche unter 19 Jahren, welche sich einer Anschlussl\u00f6sung verweigern, keine Arbeitslosengelder beziehen k\u00f6nnen. </p><p>Um die notwendigen Korrekturmassnahmen (kein Jugendlicher ohne Anschlussl\u00f6sung) umsetzen zu k\u00f6nnen, sind bis Juli 2008 zus\u00e4tzliche finanzielle Mittel f\u00fcr die Bereiche \"Case Management\" und \"Case Management+\" der Berufsbildung zu sprechen.</p>","ReasonText":"<p>In den vergangenen Jahren haben Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt ihre Massnahmen im Bereich Berufseinstieg und Lehrstellenf\u00f6rderung laufend erweitert. Trotzdem schaffen j\u00e4hrlich 2500 Jugendliche den Einstieg ins Berufsleben nicht. Sie weisen ein hohes Risikopotenzial auf, wiederkehrend oder dauernd auf Unterst\u00fctzungsleistungen der sozialen Sicherungssysteme angewiesen zu sein. Daf\u00fcr gibt es vorwiegend zwei Gr\u00fcnde: </p><p>1. Es gibt Jugendliche, die nicht motiviert sind und keine Lust auf eine Ausbildung der Sekundarstufe II haben. Sie sind der Ansicht, dass der Staat f\u00fcr sie zu sorgen hat. Sie haben aufgrund der aktuellen gesetzlichen Grundlage die M\u00f6glichkeit, sich arbeitslos zu melden und nach der Sperrfrist Arbeitslosengelder zu beziehen. Es besteht f\u00fcr sie weder ein Zwang, sich beraten zu lassen, noch ein Zwang, eine Anschlussl\u00f6sung zu suchen oder anzunehmen. Mit der hier vorgeschlagenen Massnahme, die ALV-Taggelder f\u00fcr unter 19-J\u00e4hrige zu streichen, soll das Verhalten am \u00dcbergang I ver\u00e4ndert werden, umso mehr als dieses Verhalten sp\u00e4ter enorme Auswirkungen auf die Sozialsysteme hat. </p><p>2. Es gibt Tausende von Jugendlichen, die motiviert und leistungswillig sind, die es aber aufgrund der schulischen, sozialen und sprachlichen Defizite schwer haben, einen Ausbildungsplatz zu finden. Hier gilt es, die Br\u00fcckenangebote der \u00c4mter f\u00fcr Berufsbildung um ein weiteres Jahr mit gezielten niederschwelligen Angeboten, kombiniert mit Praktika, die in eine Berufslehre f\u00fchren, zu erg\u00e4nzen. </p><p>Die Erfahrung zeigt, dass die heutigen Motivationssemester der RAV, welche j\u00e4hrlich etwa 70 Millionen Franken Kosten verursachen, nur beschr\u00e4nkt in die Berufsbildung f\u00fchren. Es ist deshalb erstrebenswert, wenn hier die Berufsbildung ausreichend Br\u00fcckenangebote anbietet und die entsprechenden Mittel von den RAV in die \u00c4mter f\u00fcr Berufsbildung umgelagert werden. </p><p>Fazit: </p><p>Es gilt das Gegenleistungsprinzip: Wenn der Staat und die Wirtschaft gemeinsam gen\u00fcgend Angebote in der Berufsbildung f\u00fcr alle Jugendliche anbieten, gilt es, die gebotenen Chancen anzunehmen. Ansonsten soll kein Recht auf Leistungen der ALV f\u00fcr Jugendliche unter 19 Jahren bestehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Problematik der Jugendlichen bewusst, die \u00fcber keinen nachobligatorischen Bildungsabschluss verf\u00fcgen. Er teilt die Ansicht, dass keine falschen Anreize bestehen d\u00fcrfen, die einem Einstieg in das Berufsleben entgegenstehen.</p><p>Bund und Kantone haben sich daher auf die Schaffung von Strukturen geeinigt, die einen m\u00f6glichst l\u00fcckenlosen \u00dcbergang der Jugendlichen von der obligatorischen in eine nachobligatorische Ausbildung erm\u00f6glichen sollen, das sogenannte Case Management. Damit sollen Risikof\u00e4lle bereits in der Schule erkannt und gef\u00e4hrdete Jugendliche so in angepasste Bildungsangebote gebracht werden, dass sie wenigstens einen beruflichen Abschluss der Sekundarstufe II erreichen.</p><p>Der Vorrang der Berufsbildung vor den Massnahmen der Arbeitslosenversicherung entspricht dem Willen des Bundesrates. Subsidi\u00e4r zu den Br\u00fccken- und Begleitangeboten der Berufsbildung bietet die Arbeitslosenversicherung Jugendlichen die M\u00f6glichkeit der Teilnahme an einem \"Motivationssemester\". Mit dieser bew\u00e4hrten Massnahme zum Zweck einer raschen und dauerhaften Eingliederung in die Berufsbildung und in den Arbeitsmarkt sowie den vorhandenen Kontroll- und Sanktionsmassnahmen wird verhindert, dass Jugendliche passiv Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen. Zurzeit findet in den Kantonen ein R\u00fcckgang der Angebote an Motivationssemestern zugunsten von Br\u00fccken- und Begleitangeboten der Berufsbildung statt. Die Motivationssemester k\u00f6nnen jedoch nur im Gleichschritt mit dem Ausbau der beruflichen Angebote abgebaut werden.</p><p>Dem Gedanken, dass Bildungsangebote der Arbeitslosenversicherung vorgehen m\u00fcssen, tr\u00e4gt die anstehende Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) Rechnung. In dieser Revision schl\u00e4gt der Bundesrat die Verdoppelung der Wartezeit f\u00fcr angemeldete Schulabg\u00e4ngerinnen und Schulabg\u00e4nger auf ein Jahr vor. Im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes (BBG) stehen die notwendigen Mittel bereit, um zus\u00e4tzliche Anschluss- und \u00dcbergangsl\u00f6sungen f\u00fcr Jugendliche nach der obligatorischen Schule zu f\u00f6rdern.</p><p>Der Bundesrat ist daran, im Rahmen der Revision des Avig und der bereits heute vorhandenen Instrumente die n\u00f6tigen Anpassungen vorzunehmen und die Unterst\u00fctzung f\u00fcr Jugendliche durch die Berufsbildung auszubauen. Die Revision des Avig kann indessen nicht bis Juli 2008 abgeschlossen werden. </p><p>Weiter gehende rechtliche Bestimmungen, die auf eine Verl\u00e4ngerung des Bildungsobligatoriums hinauslaufen w\u00fcrden, lehnt der Bundesrat ab. Auch w\u00e4re es nicht zielf\u00fchrend, Jugendliche unter 19 Jahren grunds\u00e4tzlich von den Motivationssemestern oder gar der Arbeitslosenversicherung auszuschliessen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1204070400000)\/","SubmittedBy":"Ineichen Otto","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1241019652333)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237021230)\/","SubmissionDate":"\/Date(1197244800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen"}}