{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073800,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073800,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073800,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073800,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073800,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073800,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073800,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073800,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073800,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073800,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073800,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073800,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073800,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073800,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073800,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073800,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073800,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073800,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3800","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Stopp von Aktenvernichtungsaktionen. Wirksame Massnahmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wies 1997 gleich zu Beginn seiner Botschaft \u00fcber das Archivierungsgesetz (97.017) auf die eminente staatspolitische Bedeutung der Archivierung von Akten hin, die im Auftrag des Bundes erstellt worden sind: \"Die M\u00f6glichkeit, staatliches Handeln in seinem vollen Umfang, d. h. inklusive aller Begleitumst\u00e4nde, \u00fcberpr\u00fcfen zu k\u00f6nnen, stellt einen wichtigen Aspekt bei der Kontrolle von Regierung und Verwaltung dar. In einem demokratischen Rechtsstaat ist es erforderlich, dass diese M\u00f6glichkeit zumindest nach Ablauf einer gewissen Schutzfrist nicht nur verwaltungsinternen oder parlamentarischen Kontrollorganen, sondern grunds\u00e4tzlich auch allen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern sowie den Medien offensteht.\" Das Bundesarchiv kann die hier umschriebene staatspolitische Funktion aber nur erf\u00fcllen, wenn ihm - wie im Archivierungsgesetz in Artikel\u00a06 vorgeschrieben - s\u00e4mtliche Unterlagen, einschliesslich der klassifizierten, welche nicht mehr st\u00e4ndig gebraucht werden, zur \u00dcbernahme angeboten werden.</p><p>Heute zeigt sich, dass diese Anbietepflicht nur auf dem Papier besteht und keine Instrumente zu deren wirksamer Durchsetzung bestehen. Zwar hat die Delegation der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen (GPDel) in ihrem Bericht vom 18. August 2003 auf die schwerwiegenden M\u00e4ngel bei der Archivierung der Unterlagen des Nachrichtendienstes hingewiesen. Passiert ist am Ende aber nichts, obschon der letzte Chef der Untergruppe Nachrichtendienst gegen\u00fcber der GPDel die rechtswidrige Vernichtung von Akten in seinem Dienst gar noch explizit verteidigt hat: \"Quellenschutz bedeute, dass das Material eines Partnerdienstes nach Gebrauch vernichtet und sicher nicht dem Bundesarchiv abgegeben werde.\" (Kapitel 8.2; nur in Klammern sei bemerkt, dass diese Behauptung allein schon durch die fein s\u00e4uberlich abgelegten Gegenakten in S\u00fcdafrika widerlegt wird.)</p><p>Diese unerfreuliche Erfahrung f\u00fchrt mich dazu, folgende grunds\u00e4tzliche Fragen zu stellen:</p><p>1. Weshalb hat der Bundesrat als Gesch\u00e4digter darauf verzichtet, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0120 Absatz\u00a04 des Bundesgesetzes \u00fcber die Bundesstrafrechtspflege Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen unbekannt wegen vermuteter Aktenvernichtung zu f\u00fchren (siehe auch Anfrage 07.1084)?</p><p>2. Welche anderen Vorkehrungen hat der Bundesrat getroffen, damit die Anbietepflicht gem\u00e4ss Artikel\u00a06 des Archivierungsgesetzes wirksam durchgesetzt und k\u00fcnftigen Aktenvernichtungsaktionen vorgebeugt wird?</p><p>3. Wie k\u00f6nnen die Stellung und Rolle des Schweizerischen Bundesarchivs - etwa analog der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle - so gest\u00e4rkt werden, dass alle historisch, sozialwissenschaftlich und staatspolitisch wichtigen Unterlagen des Bundes tats\u00e4chlich gesichert werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat h\u00e4lt an seiner Einsch\u00e4tzung der staatspolitischen Bedeutung der Archivierung und, dieser zeitlich vorangehend, der Bedeutung der sorgf\u00e4ltigen Gesch\u00e4ftsverwaltung einschliesslich Aktenf\u00fchrung f\u00fcr den Nachweis \u00fcber die eigene Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit gem\u00e4ss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (SR 172.010.1) fest. Sowohl die zivilen als auch die milit\u00e4rischen Informationsschutzbestimmungen sehen denn auch eine Archivierung von Unterlagen vor, unabh\u00e4ngig von deren allf\u00e4lliger Klassifizierung. \u00d6ffentliche Interessen k\u00f6nnen gegebenenfalls immer durch besondere Zugangsbestimmungen angemessen geregelt werden.</p><p>Im Einzelnen beantwortet der Bundesrat die drei Fragen wie folgt:</p><p>1. Was die Vernichtung von Unterlagen des Strategischen Nachrichtendienstes (SND) anbelangt, hat die Bundesanwaltschaft das Verfahren eingestellt, da weder die Menge und Bedeutung der vernichteten Akten noch die Ausf\u00fchrenden festgestellt werden konnten, sodass keine hinreichenden Verdachtsgr\u00fcnde gegen eine bestimmte Person vorlagen und eine Anklageerhebung gem\u00e4ss den Artikeln 125 und 126 des Bundesgesetzes \u00fcber die Bundesstrafrechtspflege (BStP; SR 312.0) nicht m\u00f6glich war (siehe dazu die Antworten auf die Anfragen Lang 07.1014 und M\u00fcller Geri 07.1036).</p><p>Der Schlussbericht zur Administrativuntersuchung im Eidgen\u00f6ssischen Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport \u00fcber die Beziehungen des Nachrichtendienstes zu S\u00fcdafrika vom 16. Dezember 2002 enth\u00e4lt zwar Hinweise auf die im SND erstellten (und vernichteten) Unterlagen. In Angelegenheiten, die unter die Bundesgerichtsbarkeit fallen, ist es allerdings allein Sache des Bundesanwaltes, die Strafverfolgung zu leiten, die Anklage vor Gericht nach freier \u00dcberzeugung zu vertreten und den Bund zu vertreten, insbesondere falls dieser der Gesch\u00e4digte ist. Der Bundesrat kann folglich weder ihm Weisungen zur Aus\u00fcbung der Strafklage erteilen noch im Sinne von Artikel\u00a0120 Absatz\u00a04 BStP Beschwerde gegen eine Einstellungsverf\u00fcgung f\u00fchren.</p><p>2. Schweizerische Nachrichtendienste als Dienststellen des Bundes unterstehen gem\u00e4ss Artikel\u00a01 Absatz\u00a01 des Archivierungsgesetzes (BGA; SR 152.1) der Archivierungspflicht. Sie m\u00fcssen ihre Unterlagen nach Artikel\u00a06 BGA dem Schweizerischen Bundesarchiv (BAR) zur \u00dcbernahme anbieten. Dieser Grundsatz wird in der Verordnung \u00fcber den Schutz von Informationen des Bundes vom 4. Juli 2007 (SR 510.411) erneut bekr\u00e4ftigt, welche weiterhin explizit auch klassifizierte Informationen des Bundes den Vorschriften der Archivgesetzgebung unterstellt.</p><p>Der Bundesrat hat im \u00dcbrigen am 23. Januar 2008 den Bericht des Eidgen\u00f6ssischen Departementes des Innern zum Umgang mit elektronischen Akten, Daten und Dokumenten zur Kenntnis genommen und ein entsprechendes Massnahmenpaket verabschiedet. Er betont die Rolle des BAR bei der Gesch\u00e4ftsverwaltung des Bundes (Beratung und Ausbildung der aktenf\u00fchrenden Stellen, prospektive Bewertung der Unterlagen) und erwartet davon eine positive Wirkung auf die \u00dcberlieferungsbildung und f\u00fcr die Abwehr auch von rechtlichen oder von Reputationsrisiken. Die Umsetzung der Vorschriften bleibt in der Verantwortung der Amtsleitungen.</p><p>3. Das Hauptproblem fehlender Unterlagen im BAR ist nicht in erster Linie ein Sicherungsproblem, sondern ein Problem der Gesch\u00e4ftsverwaltung und des Records Managements, d. h., es muss sichergestellt werden, dass in den Verwaltungsstellen die Unterlagen \u00fcberhaupt in archivierungsf\u00e4higer Form entstehen, welche dann archiviert und sp\u00e4ter genutzt werden sollen.</p><p>F\u00fcr das Records Management (Gesch\u00e4fts- und Schriftgutverwaltung) gibt es klare Qualit\u00e4tsanforderungen z. B. gem\u00e4ss ISO-Norm 15489; daran orientieren sich auch Audit-Ans\u00e4tze, wie sie namentlich im angels\u00e4chsischen Bereich angewandt werden. Das BAR ist gem\u00e4ss BGA nicht nur zust\u00e4ndig f\u00fcr die Unterst\u00fctzung der Verwaltungsstellen, sondern auch zur Inspektion deren Registraturen berechtigt. Einer strengeren Kontrolle der Verwaltungsstellen steht demnach weder rechtlich noch methodisch etwas entgegen. Bei der aktuellen Ressourcenausstattung sieht der Bundesrat keinen dringenden Bedarf, die Auditfunktion im Bereich Records Management zulasten der anderen T\u00e4tigkeiten des BAR zu st\u00e4rken.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1205452800000)\/","SubmittedBy":"Widmer Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1260489600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543137693)\/","SubmissionDate":"\/Date(1197849600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}