{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073807,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073807,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073807,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073807,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073807,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073807,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073807,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073807,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073807,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073807,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073807,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073807,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073807,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073807,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073807,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073807,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073807,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073807,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3807","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Betrieb von regionalen Busnetzen. Ungerechte Ausschreibungsverfahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Welche Normen im Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101), in der Abgeltungsverordnung (ADFV; SR 742.101.1) und im Subventionsgesetz (SR 616.1) stellen sicher, dass Anbieter mit Schienenverkehr ihre Angebote in Ausschreibungen um regionale Busnetze nicht quersubventionieren k\u00f6nnen? </p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass sich ein Anbieter mit Schienenverkehr wettbewerbswidrig verh\u00e4lt, wenn er sein Angebot in einem Ausschreibungsverfahren f\u00fcr den Betrieb eines regionalen Busnetzes aus anderen Sparten (insbesondere Schienenverkehr) quersubventioniert? </p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass die bestehende Ordnung nicht gen\u00fcgt, um die Postautounternehmer in den Ausschreibungsverfahren vor unerlaubten Quersubventionierungen und der damit verbundenen Marktverdr\u00e4ngung zu sch\u00fctzen? </p><p>4. Mit welchen Massnahmen beabsichtigt er in den Ausschreibungsverfahren f\u00fcr den Betrieb von regionalen Busnetzen gleich lange Spiesse zu schaffen?</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat wiederholt bekr\u00e4ftigt, an einer starken Pr\u00e4senz von Postauto Schweiz in den Regionen interessiert zu sein. Mittels Schaffung von Wettbewerb soll das bestehende Angebot des Postautodienstes auch in Zukunft gew\u00e4hrleistet bleiben (vgl. Anfrage 05.1008). </p><p>Deshalb wurden per 1. Januar 1996 das Bestellverfahren und die Ausschreibung im Eisenbahngesetz verankert. In der Praxis zeigte sich rasch, dass die Ausschreibungsverfahren nicht geeignet waren, die Zusch\u00fcsse an den \u00f6ffentlichen Regionalverkehr zu senken. Vielmehr f\u00fchrten die b\u00fcrokratischen Auflagen dazu, dass die produzierten Kosten die erzielten Einsparungen sogar \u00fcberstiegen. Zudem gingen grosse Anbieter mit einer Sparte Schienenverkehr seit der Revision des Eisenbahngesetzes dazu \u00fcber, mittels quersubventionierter Angebote die angestammten und lokal bestens etablierten Betreiber von regionalen Busnetzen ohne Schienensparte aus dem Markt zu verdr\u00e4ngen (vgl. Interpellation 04.3083). </p><p>Es gibt F\u00e4lle, in denen Postauto Schweiz Linien an grosse Anbieter mit Schienenverkehr verloren hat, weil Letztere ihre Angebote mittels massiver Quersubventionierung \"sch\u00f6nen\" konnten. Als Folge dieses Kampfes mit ungleich langen Spiessen wurden erfolgreiche, effiziente und regional verankerte Postautounternehmer (KMU, Familienbetriebe) von Anbietern mit Schienenverkehr vom Markt verdr\u00e4ngt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ausschreibungen dienen prim\u00e4r dazu, die Qualit\u00e4t und das Preis-Leistungs-Verh\u00e4ltnis des abgeltungsberechtigten Regionalverkehrs zu verbessern. Gerade vor dem Hintergrund der knappen finanziellen Ressourcen sind die Besteller darauf angewiesen, dass die Verkehrsleistungen effizient und kosteng\u00fcnstig erbracht werden. </p><p>Diese Form des Wettbewerbs hat sich bew\u00e4hrt. Im Busbereich wurden in der Schweiz bis heute \u00fcber 30 Linien bzw. Linienpakete ausgeschrieben. Zwar kam es nur bei wenigen Ausschreibungen zu einem Betreiberwechsel. Jedoch wurden die Verkehrsleistungen zu einem wesentlich g\u00fcnstigeren Preis offeriert. Mit den freiwerdenden Finanzmitteln konnten Bund und Kantone die bestehenden Angebote und einen weiteren Ausbau des regionalen Personenverkehrs finanzieren.</p><p>1. Artikel\u00a012 der Verordnung des UVEK \u00fcber das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmungen vom 18. Dezember 1995 (REVO; SR 742.221) sieht vor, dass die Unternehmen neben ihrer Finanzrechnung eine Betriebskosten- und eine Leistungsrechnung nach dem Bruttoprinzip zu f\u00fchren haben. Diese ist nach Kostenarten, Kostenstellen und Kostentr\u00e4gern zu gliedern. Die Kostentr\u00e4ger werden f\u00fcr den abgeltungsberechtigten Verkehr (Regionalverkehr) pro Linie und den nicht abgeltungsberechtigten Verkehr (z. B. Fernverkehr, Nebengesch\u00e4fte) separat gef\u00fchrt. </p><p>Im Regionalverkehr reichen die abgeltungsberechtigten Transportunternehmen jeweils eine Betriebskosten- und eine Leistungsrechnung ein. Diese enthalten Plan-Zahlen gem\u00e4ss Artikel\u00a017 Absatz\u00a01 Litera c der Abgeltungsverordnung vom 18. Dezember 1995 (ADFV; SR 742.101.1) sowie Ist-Zahlen (Kostentr\u00e4ger jeweils pro Linie) gem\u00e4ss den Artikeln 63ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) und gem\u00e4ss Subventionsgesetz (SuG; SR 616.1). Beide Rechnungen werden durch das Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV) gepr\u00fcft. </p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a064 EBG m\u00fcssen die Unternehmen einen allf\u00e4lligen Ertrags\u00fcberschuss, soweit dieser aus abgeltungsberechtigten Sparten stammt, zur Deckung k\u00fcnftiger Fehlbetr\u00e4ge zur\u00fcckstellen und in der Bilanz ausweisen. Sollte somit ein Unternehmen des abgeltungsberechtigten Schienenpersonenverkehrs in der Summe aller Linienergebnisse einen \"Gewinn\" ausweisen, muss es diesen zur\u00fcckstellen. Das Unternehmen kann diesen \"Gewinn\" nicht f\u00fcr m\u00f6gliche Quersubventionierungen verwenden. </p><p>Auf die Verwendung des Gewinns aus den nicht abgeltungsberechtigten Sparten hat der Bund in seiner Bestellerfunktion keinen Einfluss.</p><p>2. Der Bundesrat teilt diese Auffassung nicht. Die Quersubventionierung aus einer abgeltungsberechtigten Sparte in eine andere ist gem\u00e4ss obigen Ausf\u00fchrungen nicht m\u00f6glich. Strategische Unternehmensbeteiligungen mit finanziellen Mitteln, die nicht aus dem subventionierten Bereich stammen, sowie die Zusammenarbeit von abgeltungsberechtigten Unternehmen (z. B. bei der Beschaffung von Betriebsmitteln) sind hingegen legitim. Durch solche Zusammenarbeiten l\u00e4sst sich die Kostenstruktur vielfach positiv beeinflussen. Dies hat nat\u00fcrlich Auswirkungen auf die abgeltungsberechtigten, geplanten ungedeckten Kosten, die im Wettbewerb offeriert werden.</p><p>3. Der Bundesrat teilt diese Auffassung nicht. In einem Fall wurde dieser Vorwurf genauer untersucht: Eine der wenigen Ausschreibungen mit anschliessendem Betreiberwechsel war die Vergabe des Netzes \"Regionalbus Wiggertal\". Dort erhielt das Angebot SBB AG/BDWM Transport AG den Zuschlag, da dieses wesentlich g\u00fcnstiger war als dasjenige von PostAuto. Damals kam der Vorwurf der Quersubventionierung auf. Die \u00dcberpr\u00fcfung dieser Behauptung ergab jedoch, dass dieser Vorwurf unbegr\u00fcndet war(Entscheid \u00fcber Differenzen im Bestellverfahren UVEK vom 4. November 2004). Der Bundesrat stellte ebenfalls fest, dass das Ausschreibungsverfahren sauber und korrekt durchgef\u00fchrt worden war (Entscheid des Schweizerischen Bundesrates \u00fcber die Beschwerde i. S. Wiggertal vom 10. Juni 2005).</p><p>4. Gem\u00e4ss den obigen Ausf\u00fchrungen sieht sich der Bundesrat nicht veranlasst, Massnahmen zu ergreifen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1204070400000)\/","SubmittedBy":"Schenk Simon","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1260489600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690489030173)\/","SubmissionDate":"\/Date(1198022400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}