{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073812,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073812,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073812,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073812,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073812,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073812,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073812,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073812,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073812,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073812,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073812,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073812,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073812,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073812,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073812,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073812,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073812,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073812,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3812","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sachplan geologische Tiefenlager f\u00fcr Atomm\u00fcll","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird zu Beginn des n\u00e4chsten Jahres den Sachplan geologische Tiefenlager f\u00fcr hochradioaktive Abf\u00e4lle verabschieden. Die letzte Anh\u00f6rung betroffener Regionen wirft nun aber eine Reihe von Fragen auf, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:</p><p>1. Ist er bereit, daf\u00fcr zu sorgen, dass am Schluss des Auswahlverfahrens drei und nicht - wie sich beim derzeitigen Stand der Dinge vermuten l\u00e4sst - nur zwei Standorte zur Auswahl stehen?</p><p>2. Ist er bereit, zu verlangen, dass die Vergleichbarkeit der einzelnen Standorte auf einer identischen Datentiefe basieren muss?</p><p>3. Ist er bereit, daf\u00fcr zu sorgen, dass die sozio\u00f6konomischen Auswirkungen eines Endlagers f\u00fcr hochradioaktive Abf\u00e4lle bereits in der ersten Etappe des Sachplans bewertet werden, und ist er bereit, dieser Bewertung einen umfassenden Kriterienkatalog zugrunde zu legen, wie ihn z. B. der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen vorgeschlagen hat?</p><p>4. Ist er bereit, als Standortregion jenes Gebiet zu definieren, das innerhalb eines Radius von 30 Kilometern um den Standort des Endlagers liegt?</p><p>5. Ist er bereit, im Ausschuss der Kantone, der die Zusammenarbeit zwischen den Regierungsvertretern der Standortkantone und jenen der betroffenen Nachbarkantone sicherstellt, nicht nur die Standortkantone, sondern auch jene Nachbarkantone Einsitz nehmen zu lassen, die zur Standortregion geh\u00f6ren?</p>","ReasonText":"<p>Die letzte Anh\u00f6rung der Kantone zum Konzeptteil des revidierten Sachplans geologische Tiefenlager weckt eine Reihe von Bef\u00fcrchtungen:</p><p>- wenn die Standortregion jenes Gebiet umfassen soll, das in einem Radius von lediglich f\u00fcnf Kilometern um den Standort des Lagers liegt, werden nicht nur die sehr nahe liegenden Nachbarkantone br\u00fcskiert, sondern auch Bev\u00f6lkerungen, die zwar nicht im Standortkanton leben, aber n\u00e4her am Standort als der gr\u00f6sste Teil von dessen Bev\u00f6lkerung. Das trifft z. B. auf Stadt und Kanton Schaffhausen zu im Falle des Standortes Benken/Z\u00fcrich;</p><p>- wenn nicht zu allen ins Auge gefassten Standorten Daten gleicher Tiefe beschafft werden m\u00fcssen, wie sie f\u00fcr Benken vorliegen, wird Benken allein schon durch das gew\u00e4hlte Vorgehen in die Poleposition geschoben; das aber darf nicht sein;</p><p>- das im Konzeptteil vorgesehene Umwelt- und Wirtschaftsmonitoring vermag die sozio\u00f6konomischen Auswirkungen nicht aussagekr\u00e4ftig zu messen, solange es bloss auf der Befragung der bereits ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung und Betriebe beruht. Mindestens so wichtig ist die Frage der Ver\u00e4nderung der Attraktivit\u00e4t f\u00fcr zuziehende Personen und Firmen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager bestimmt die Vorgaben f\u00fcr die Standortsuche und -wahl geologischer Tiefenlager zur Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle in der Schweiz. Er dient als Planungs- und Koordinationsinstrument und soll ein koh\u00e4rentes Vorgehen des Bundes in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, den betroffenen Nachbarstaaten, den Entsorgungspflichtigen sowie den weiteren Akteurinnen und Akteuren gew\u00e4hrleisten.</p><p>Die Erarbeitung des Konzeptteils erfolgte \u00fcber zwei Jahre. Im Jahr 2006 wurde eine schriftliche Konsultation bei den Bundesbeh\u00f6rden, Kantonen, Nachbarstaaten, Organisationen und Parteien durchgef\u00fchrt, wurden konsultative Workshops abgehalten und wurde die Bev\u00f6lkerung mittels repr\u00e4sentativ zusammengesetzter Fokusgruppen einbezogen. Nach der Anfang 2007 durchgef\u00fchrten formellen Anh\u00f6rung wurden die Stellungnahmen von Beh\u00f6rden, Parteien, Organisationen und Einzelpersonen ausgewertet. 23 Kantone haben sich im Rahmen einer weiteren Anh\u00f6rung vom 8. November bis 21. Dezember 2007 zum Konzeptteil ge\u00e4ussert. Eine Mehrheit der Kantone beurteilt das bisherige Verfahren positiv und stellt fest, dass viele der fr\u00fcher eingebrachten Anliegen ber\u00fccksichtigt worden sind.</p><p>Alle in der Interpellation erw\u00e4hnten Punkte wurden bereits w\u00e4hrend dem Erarbeitungsprozess eingebracht, gepr\u00fcft und im Erl\u00e4uterungsbericht zur Anh\u00f6rung gew\u00fcrdigt. Es handelt sich um Forderungen, die in der Anh\u00f6rung keine oder nur beschr\u00e4nkte Unterst\u00fctzung gefunden haben. Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. An der Position, wonach am Ende der zweiten Etappe mindestens zwei Standorte pro Abfallkategorie im Auswahlverfahren verbleiben, ist festzuhalten. Bevor eine Einengung auf mindestens zwei Standorte pro Abfallkategorie vorgenommen wird, m\u00fcssen die Entsorgungspflichtigen in allen vorgeschlagenen Standortgebieten provisorische Sicherheitsanalysen durchf\u00fchren. In allen Regionen werden zudem sozio\u00f6konomische Studien verfasst, wird eine raumplanerische Beurteilung vorgenommen und werden Voruntersuchungen gem\u00e4ss UVPV durchgef\u00fchrt.</p><p>2. Die Gleichwertigkeit der Standortuntersuchungen wird nicht am Untersuchungsaufwand, sondern an der Datenqualit\u00e4t gemessen. Die Menge und Art der Daten ist nicht nur von der \u00f6rtlichen Komplexit\u00e4t der geologischen Verh\u00e4ltnisse abh\u00e4ngig, sondern auch von der Pr\u00e4zision, mit der diese Daten erhoben werden k\u00f6nnen.</p><p>3. Das Auswahlverfahren richtet sich nach dem Primat der Sicherheit. Erst wenn nachgewiesen und von den Sicherheitsbeh\u00f6rden \u00fcberpr\u00fcft ist, dass eine Standortregion die hohen sicherheitstechnischen Anforderungen erf\u00fcllt, sollen in der zweiten Etappe weitere, insbesondere auch sozio\u00f6konomische Aspekte gepr\u00fcft werden. Bereits in der ersten Etappe findet jedoch eine raumplanerische Bestandesaufnahme statt. Ebenfalls in der ersten Etappe werden die ausschlaggebenden raumplanerischen Indikatoren sowie die Methodik f\u00fcr die in der zweiten Etappe stattfindende Beurteilung festgelegt.</p><p>4. Eine Standortregion bzw. \"Betroffenheit\" l\u00e4sst sich nicht ohne konkreten r\u00e4umlichen Bezug - d. h. ohne Kenntnis der in der ersten Etappe vorgeschlagenen Standortgebiete - anhand eines fix festgelegten Radius definieren. Erst wenn die aufgrund von Sicherheitskriterien vorgeschlagenen Standortgebiete bekannt sind, kann unter Ber\u00fccksichtigung des Platzbedarfes der ben\u00f6tigten Anlagen an der Oberfl\u00e4che ein Planungsperimeter bezeichnet werden. Darauf basierend wird der Bund in der ersten Etappe zusammen mit den Standortkantonen die sogenannten Standortregionen festlegen. Eine Standortregion setzt sich gem\u00e4ss Konzeptteil zusammen aus den Standortgemeinden (Gemeinden, innerhalb deren Gemeindegrenze ein geologisches Standortgebiet ganz oder teilweise liegt) sowie den Gemeinden, welche ganz oder teilweise im Planungsperimeter liegen. Zus\u00e4tzlich und in begr\u00fcndeten F\u00e4llen k\u00f6nnen weitere Gemeinden zur Standortregion gez\u00e4hlt werden.</p><p>5. Der Ausschuss der Kantone besteht aus Vertretungen der Standortkantone sowie der betroffenen Nachbarkantone und -staaten. Eine Beschr\u00e4nkung auf die Standortkantone war nie vorgesehen. Bisherige Erfahrungen - z. B. mit dem Entsorgungsnachweis f\u00fcr hochaktive Abf\u00e4lle - haben gezeigt, dass der Begriff der Betroffenheit nicht zu eng ausgelegt werden darf. Andererseits m\u00fcssen, ausgehend von der f\u00f6deralistischen Struktur der Schweiz, Kantons- und Gemeindegrenzen sowie -kompetenzen im Sachplanverfahren ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>Die Kantone sowie allf\u00e4llig betroffene Nachbarstaaten k\u00f6nnen sich in den drei Etappen an den gem\u00e4ss RPG vorgeschriebenen Anh\u00f6rungs-, Mitwirkungs- und Bereinigungsverfahren beteiligen. Der Standortkanton sowie die in unmittelbarer N\u00e4he des vorgesehenen Standorts liegenden Nachbarkantone und Nachbarl\u00e4nder werden in der dritten Etappe zus\u00e4tzlich am Rahmenbewilligungsverfahren gem\u00e4ss KEG beteiligt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1205452800000)\/","SubmittedBy":"Fehr Hans-J\u00fcrg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1260489600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690530992243)\/","SubmissionDate":"\/Date(1198022400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}