{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073854,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073854,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073854,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073854,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073854,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073854,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073854,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073854,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073854,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073854,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073854,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073854,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073854,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073854,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073854,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073854,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073854,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073854,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3854","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schaffung von Regionen zur Optimierung der medizinischen Versorgung in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Krankenversicherungsgesetz wie folgt zu \u00e4ndern:</p><p>Die Kantone werden verpflichtet, nach dem Modell der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren mit ihren Regionalkonferenzen f\u00fcnf bis sieben Regionen zu schaffen, die f\u00fcr die medizinische Grundversorgung zust\u00e4ndig sind. Diese Regionen m\u00fcssen je nach geografischer Lage untereinander grenz\u00fcberschreitend zusammenarbeiten. Jede Region muss die Sicherheit der Grundversorgung auf ihrem Gebiet gew\u00e4hrleisten und die dazu n\u00f6tigen Planungen treffen. Zudem haben die Regionen Verfahren zu schaffen, die im Bereich der Bedarfsplanung gemeinsame kantonale Entscheidungen erm\u00f6glichen. Der Bundesrat hat eine Frist zu setzen, innerhalb deren das Projekt umgesetzt werden muss.</p><p>Wenn die Kantone der genannten Aufgabe nicht innerhalb der festgesetzten Frist nachkommen, hat der Bund die n\u00f6tigen Massnahmen zu ergreifen, um die Kantone dazu zu verpflichten.</p>","ReasonText":"<p>Die Schaffung von f\u00fcnf bis sieben grenz\u00fcberschreitenden Regionen, die f\u00fcr die medizinische Grundversorgung zust\u00e4ndig sind, w\u00fcrde bessere Voraussetzungen f\u00fcr die Optimierung der aktuellen Strukturen des Gesundheitswesens schaffen. Zum Beispiel k\u00f6nnten so Spit\u00e4ler ihre Leistungen wirksam und schnell erbringen. Bestehende Infrastrukturen k\u00f6nnten optimal genutzt, Pools und Kompetenzbereiche gegr\u00fcndet, Doppelspurigkeiten vermieden und Synergien systematisch ausgesch\u00f6pft werden. Die verf\u00fcgbaren Mittel w\u00fcrden folglich besser eingesetzt, wodurch gleichzeitig die Qualit\u00e4t und die Sicherheit der erbrachten Leistungen verbessert w\u00fcrden.</p><p>In einer Zeit, in der gr\u00f6ssere Freiheit in der Wahl des Gesundheitsdienstleisters gefordert ist, in der eine Zusammenarbeit \u00fcber die Kantonsgrenzen hinaus im Rahmen von Pilotversuchen erste Gehversuche macht, ist die Schaffung solcher Regionen, die \u00fcber die Kantonsgrenzen hinausgehen und grenz\u00fcberschreitend zusammenarbeiten, wo es sich von Natur aus schon fast ergibt, notwendig, damit k\u00fcnftige Herausforderungen auf moderne und kompetente Weise angegangen werden k\u00f6nnen.</p><p>Die Zusammenfassung mehrerer Kantone, vielleicht sogar mit einem Gebiet aus einem Nachbarland, zu einer einzigen Region, die f\u00fcr die medizinische Versorgung zust\u00e4ndig ist, und die Zusammenarbeit der verschiedenen Kantone innerhalb dieser Einheit erm\u00f6glichen es, gemeinsam strategische und operationelle Aufgaben zu erf\u00fcllen. Gleichzeitig st\u00e4rkt dies auch die Wettbewerbsf\u00e4higkeit. Die Zust\u00e4ndigkeit im Bereich der Gesundheitsversorgung muss unbedingt bei den Regionen liegen. Sollten die Kantone diese Aufgaben nicht innerhalb der gesetzten Frist l\u00f6sen, muss der Bund angemessene Massnahmen ergreifen, um sie dazu zu verpflichten. Die Sicherung der medizinischen Versorgung bleibt hingegen ausschliesslich Sache der Kantone. Sie sind verpflichtet, die regionale Versorgung zu organisieren, ohne ihren jeweiligen Kantonsgrenzen Rechnung zu tragen. Dieses neue System wird die medizinische Versorgung der Bev\u00f6lkerung optimieren und besser auf die Bed\u00fcrfnisse der Bev\u00f6lkerung eingehen k\u00f6nnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 21. Dezember 2007 haben die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te die KVG-Revisionsvorlage zur Spitalfinanzierung verabschiedet. Neben einer neuen Finanzierungsregelung enth\u00e4lt die Vorlage auch neue Bestimmungen \u00fcber die Spitalplanung. Die Kantone werden verpflichtet, ihre Planungen zu koordinieren. Der Bundesrat hat einheitliche Planungskriterien auf der Grundlage von Qualit\u00e4t und Wirtschaftlichkeit zu erlassen, wobei er die Kantone, Leistungserbringer und Versicherer vorg\u00e4ngig anh\u00f6rt. Der Bundesrat wird die Umsetzungsbestimmungen zeitgerecht verabschieden, damit sie zusammen mit der KVG-Revisionsvorlage am 1. Januar 2009 in Kraft treten k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat hat sich seit der Einf\u00fchrung des KVG stets f\u00fcr die interkantonale Spitalplanung starkgemacht. Er geht davon aus, dass die Kantone zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit und der Qualit\u00e4t der Leistungen auch die Nutzung des ausserkantonalen Angebotes in der Spitalplanung einschliessen. Dank der neuen Kompetenz zum Erlass von einheitlichen Spitalplanungskriterien strebt der Bundesrat eine Regelung auf Verordnungsstufe an, welche die Kantone auffordert, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Ohne Umsetzung dieser Grunds\u00e4tze w\u00fcrde das Sparpotenzial der KVG-Revision nicht ausgesch\u00f6pft, und die Qualit\u00e4tsoptimierung w\u00fcrde nicht realisiert. Die Spitalplanung w\u00e4re nicht als bedarfsgerecht zu bezeichnen, weil die obligatorische Krankenpflegeversicherung wie auch die Kantone unn\u00f6tig belastet w\u00fcrden.</p><p>Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung bestimmen die Kantone aufgrund der ihnen zur Verf\u00fcgung stehenden Informationen, ob eine engere Zusammenarbeit und Konsenssuche mit anderen Kantonen notwendig ist. Anhand des Verlaufs der Patientenstr\u00f6me entscheiden sie, ob die Bildung von Spitalregionen zweckm\u00e4ssig ist oder ob Vereinbarungen zwischen voneinander isolierten Kantonen im Vordergrund stehen. Der Bundesrat geht davon aus, dass mit den durch die KVG-Revision gesetzten finanziellen Anreizen beide Arten der Zusammenarbeit gef\u00f6rdert werden. Er sieht vor, mit den in der Verordnung zu definierenden Kriterien eine Grundlage daf\u00fcr zu schaffen, dass die kantonalen Unterschiede in den Planungskonzepten verringert werden und der effiziente Mitteleinsatz gef\u00f6rdert wird. Nicht zuletzt wegen der durch diese Revision vergr\u00f6sserten Wahlfreiheit der Versicherten d\u00fcrften die Kantonsgrenzen an Bedeutung verlieren.</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt es vor diesem Hintergrund nicht f\u00fcr opportun, die Kantone zur Bildung von Spitalregionen zu verpflichten. Zudem ist er der Ansicht, dass die eben erst beschlossene KVG-Revision umgesetzt und ihre Wirkungen entfalten soll, bevor die Grunds\u00e4tze \u00fcber die Spitalplanung schon wieder ge\u00e4ndert werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1204070400000)\/","SubmittedBy":"Meyer-Kaelin Th\u00e9r\u00e8se","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1260489600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690488109580)\/","SubmissionDate":"\/Date(1198108800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}