{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073856,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073856,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073856,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073856,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073856,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073856,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073856,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073856,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073856,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073856,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073856,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073856,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073856,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073856,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073856,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073856,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073856,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073856,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3856","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ausgewogeneres und wirksameres Sanktionssystem f\u00fcr das Schweizer Kartellrecht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Kartellgesetz durch eine ausdr\u00fcckliche Regelung sicherzustellen, dass Unternehmen, welche ein hohen Anforderungen gen\u00fcgendes Programm zur Beachtung der kartellgesetzlichen Regelungen betreiben, mit einer reduzierten beziehungsweise beim Vorliegen von (im Gesetz hief\u00fcr vorzusehenden) Voraussetzungen mit keiner Verwaltungssanktion belegt werden k\u00f6nnen. Zur St\u00e4rkung der Compliance-Anstrengungen der Unternehmen sollen im Kartellgesetz gleichzeitig Strafsanktionen f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen im Fall ihrer aktiven Beteiligung an Kartellabsprachen mit Wettbewerbern verankert werden.</p>","ReasonText":"<p>Das schweizerische Kartellgesetz sieht f\u00fcr Wettbewerbsabreden die Verh\u00e4ngung direkter Sanktionen gegen die beteiligten Unternehmen vor. Diese Sanktionen stellen substanzielle Eingriffe in das unternehmerische Eigentum dar, k\u00f6nnen sie doch bis zu 10 Prozent des Schweizer Umsatzes des betroffenen Unternehmens w\u00e4hrend der letzten drei Jahre ausmachen. </p><p>Viele Unternehmen sind sich der Schwere eines derartigen Eingriffs bewusst und unternehmen alles, um mithilfe von Programmen zur Beachtung rechtlicher Regeln (Compliance-Programme) alle denkbaren Risiken kartellrechtswidrigen Verhaltens auszuschalten. Kartellsanktionen d\u00fcrfen nicht ohne vorherige eingehende Pr\u00fcfung der Verschuldensfrage verh\u00e4ngt werden. Ist das Unternehmen seinen Sorgfaltspflichten durch Schaffung und Betreiben eines Compliance-Programms in bestm\u00f6glicher Weise nachgekommen, soll es sich exkulpieren k\u00f6nnen. Werden hohe Compliance-Anspr\u00fcche zumindest teilweise erf\u00fcllt, sollte dies dazu f\u00fchren, dass eine Busse angemessen reduziert werden muss.</p><p>Compliance-Programme sch\u00fctzen Unternehmen auch im Innenverh\u00e4ltnis vor kartell-rechtswidrigen Handlungen ihrer Manager und Mitarbeiter. Selbst ausgekl\u00fcgelte und nachhaltig betriebene Compliance-Programme k\u00f6nnen aber nicht immer verhindern, dass einzelne Manager und Mitarbeiter Wege finden, um dennoch aktiv Kartellverst\u00f6sse zu begehen. Damit die Compliance-Anstrengungen der Unternehmen nicht untergraben werden, sollen die an Kartellabsprachen beteiligten Manager und Mitarbeiter auch in der Schweiz strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Die Kartellrechtsordnungen anderer Staaten, wie beispielsweise von den USA, Grossbritannien oder auch den Niederlanden, sehen deshalb Strafsanktionen gegen\u00fcber nat\u00fcrlichen Personen vor; die Schweiz sollte sich diesem internationalen Trend anschliessen.</p><p>Ein solches Sanktionssystem gew\u00e4hrleistet, dass sowohl Unternehmen wie nat\u00fcrliche Personen f\u00fcr diejenigen Handlungen und Unterlassungen verantwortlich gemacht werden, welche sie tats\u00e4chlich kontrollieren bzw. beeinflussen k\u00f6nnen. Ein gleiches System, wonach nat\u00fcrliche Personen f\u00fcr ihr eigenes Handeln verantwortlich sind und Unternehmen f\u00fcr das Verhalten ihrer Manager und Mitarbeiter nur einstehen m\u00fcssen, soweit sie nicht alle organisatorischen Vorkehren zu dessen Verhinderung unternommen haben, liegt bereits dem neuen schweizerischen Unternehmensstrafrecht zugrunde. Es ist auch im Kartellrecht, dessen hohe Bussen faktisch Strafrechtscharakter haben, der richtige Ansatz.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Einf\u00fchrung der M\u00f6glichkeit zur direkten Sanktionierung war eines der wichtigsten Elemente der Revision des Kartellgesetzes (KG) von 2003. Nach der geltenden gesetzlichen Regelung k\u00f6nnen Compliance-Programme (und ein damit einhergehendes geringeres Verschulden) im Rahmen der Artikel\u00a03 und 6 der KG-Sanktionsverordnung als sanktionsmildernd, nicht aber als sanktionsausschliessend ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>Die Ber\u00fccksichtigung von Compliance-Programmen als sanktionsausschliessendes Element k\u00f6nnte zur Aushebelung der erst am 1. April 2004 eingef\u00fchrten direkten Sanktionierbarkeit von Unternehmen (Art. 49a Abs. 1 KG) f\u00fchren, indem der Anreiz des Unternehmens bzw. des Verwaltungsrates untergraben w\u00fcrde, das KG zu befolgen. Ein Compliance-Programm sollte die Sanktionierbarkeit nicht ausschliessen, wenn erwiesen ist, dass es nicht wirksam war und ein Unternehmen trotz Compliance-Programm gegen das KG verstossen hat.</p><p>Die Einf\u00fchrung einer Exkulpationsm\u00f6glichkeit mittels Compliance-Programm w\u00fcrde auch die Bonusregelung (Art. 49a Abs. 2 KG) in Zweifel ziehen, denn es best\u00fcnde nur noch ein geringer Anreiz, eine Selbstanzeige einzureichen, wenn ein Unternehmen durch ein Compliance-Programm sanktionsfrei ausgehen k\u00f6nnte.</p><p>Unabh\u00e4ngig von der Frage der Exkulpationsm\u00f6glichkeit w\u00e4re es im Sinne der Pr\u00e4vention jedoch grunds\u00e4tzlich zu begr\u00fcssen, wenn eine direkte Strafbarkeit von nat\u00fcrlichen Personen kumulativ zur Sanktionierbarkeit des Unternehmens hinzutreten w\u00fcrde. Die Erfahrungen im Ausland zeigen, dass die Sanktionsm\u00f6glichkeit gegen\u00fcber nat\u00fcrlichen Personen die Abschreckung vor der Bildung volkswirtschaftlich sch\u00e4dlicher harter Kartelle erh\u00f6ht und sich auch positiv auf die Nutzung der Bonusregelung auswirken kann. Ebenso ist international ein zunehmender Trend zu beobachten, bei harten Verst\u00f6ssen gegen das Kartellrecht die verantwortlichen nat\u00fcrlichen Personen direkt zu sanktionieren. Im Rahmen der laufenden Evaluation des KG wird diese Frage denn auch thematisiert.</p><p>Indessen m\u00fcsste eine solche neu einzuf\u00fchrende Strafbestimmung wohl - wie die im KG bereits bestehenden Straftatbest\u00e4nde gegen nat\u00fcrliche Personen f\u00fcr den Fall der Widerhandlung gegen einen Entscheid der Weko (vgl. Art. 54 und 55 KG) - ebenfalls Vorsatz verlangen: Der entsprechende Nachweis gegen\u00fcber nat\u00fcrlichen Personen d\u00fcrfte in der Praxis aber nur schwer zu erbringen sein. Bis heute hat die Weko noch nie eine Strafe gest\u00fctzt auf die Artikel\u00a054f. KG gegen nat\u00fcrliche Personen verh\u00e4ngt. Gelingt der Nachweis nicht und best\u00fcnde, wie vom Motion\u00e4r vorgeschlagen, gleichzeitig die M\u00f6glichkeit eines \"Exkulpationsbeweises\" f\u00fcr das Unternehmen, w\u00fcrde die erst seit Kurzem bestehende Regelung der direkten Sanktionierbarkeit von Unternehmen bereits wieder aufgeweicht: Wenn sich das Unternehmen erfolgreich auf sein Compliance-Programm berufen und der nat\u00fcrlichen Person ein Vorsatz nicht nachgewiesen werden k\u00f6nnte, k\u00f6nnte unter Umst\u00e4nden trotz Vorhandenseins einer nach geltendem Recht direkt sanktionierbaren Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung gar keine Sanktion ausgesprochen werden.</p><p>Zu pr\u00fcfen w\u00e4re im Zusammenhang mit den in der Motion aufgeworfenen Fragen auch, inwiefern die Einf\u00fchrung strafrechtlicher Sanktionen gegen nat\u00fcrliche Personen eine grundlegende Reform der Sanktionsmechanismen im Kartellrecht verlangen w\u00fcrde, insbesondere die \u00dcbertragung der Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Beurteilung solcher Strafsanktionen an (Straf-)Gerichte.</p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Falls der Erstrat die Motion annimmt, beantragt der Bundesrat im Zweitrat, die Einf\u00fchrung von Strafsanktionen gegen nat\u00fcrliche Personen im Kartellrecht als Pr\u00fcfungsauftrag entgegenzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1203465600000)\/","SubmittedBy":"Schweiger Rolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1410048000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237777463)\/","SubmissionDate":"\/Date(1198108800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}