{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073866,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073866,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073866,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073866,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073866,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073866,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073866,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073866,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073866,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073866,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073866,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073866,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073866,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073866,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073866,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073866,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073866,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073866,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3866","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Kosten\u00fcbertragung an Sterbehilfeorganisationen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle n\u00f6tigen Rechtsanpassungen vorzunehmen, um zu erreichen, dass alle anfallenden Untersuchungskosten, welche bei Todesf\u00e4llen aus dem Bereich der angebotenen Sterbehilfe durch Sterbehilfeorganisationen anfallen, von diesen Institutionen getragen werden m\u00fcssen.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz verf\u00fcgt im Vergleich zu anderen L\u00e4ndern \u00fcber eine liberale Regelung der Sterbehilfe. </p><p>Deshalb werden auch in Zukunft ausl\u00e4ndische Sterbewillige die Schweiz und damit entsprechende Institutionen aufsuchen, um Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung zu erhalten.</p><p>Das Strafrecht muss konsequent angewendet werden, wenn wir ein Rechtsstaat bleiben wollen, und was das Gesetz erlaubt, l\u00e4sst sich nicht durch pers\u00f6nliche, ethische und religi\u00f6se Vorbehalte aufhalten.</p><p>Jeder durch die Sterbehilfeorganisationen erm\u00f6glichte Todesfall muss beh\u00f6rdlich untersucht werden. Dabei fallen nicht unerhebliche Kosten f\u00fcr Kontrollen, Untersuchungen, Inspektionen und allf\u00e4llige Obduktionen an. Dieser Aufwand wird bis heute von den Kantonen beziehungsweise von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen. </p><p>Es ist deshalb an der Zeit, dass das Gesetz f\u00fcr alle anfallenden Kosten, verursacht durch die obligaten Untersuchungen bei Todesf\u00e4llen durch Sterbehilfe, eine vollumf\u00e4ngliche Kosten\u00fcbertragung auf die Sterbehilfeorganisationen vorsieht. Denn diese Institutionen sind daf\u00fcr verantwortlich, dass dieser finanzielle Aufwand \u00fcberhaupt entsteht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Vornahme gewisser Untersuchungen bei begleiteten Selbstt\u00f6tungen beruht auf kantonalen strafprozessualen Vorschriften, wonach bei sogenannten aussergew\u00f6hnlichen Todesf\u00e4llen zu kl\u00e4ren ist, ob eine deliktische Ursache vorliegen k\u00f6nnte. Eine analoge Bestimmung enth\u00e4lt Artikel\u00a0253 der am 5. Oktober 2007 von den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten verabschiedeten Schweizerischen Strafprozessordnung, welche voraussichtlich am 1. Januar 2010 in Kraft treten wird. Nach dessen Absatz\u00a01 ordnet die Staatsanwaltschaft bei aussergew\u00f6hnlichen Todesf\u00e4llen zur Kl\u00e4rung der Todesart eine Legalinspektion an. Ergibt sich nach der Legalinspektion, dass kein Verdacht auf eine strafbare Handlung anzunehmen ist, so erfolgen keine weiteren Schritte im Rahmen eines Strafverfahrens. Deshalb sind die angefallenen Kosten auch nicht in Anwendung des Strafprozessrechts, sondern in Anwendung des Verwaltungsrechts zu liquidieren. Dabei ist nicht zwingend, dass die Kosten letztlich vom Staat getragen werden. So sind kantonale Regelungen bekannt, nach welchen die Kosten f\u00fcr Untersuchungsmassnahmen nach aussergew\u00f6hnlichen Todesf\u00e4llen dem Nachlass des Verstorbenen oder Dritten belastet werden. Weil es sich hier um die Regelung einer Materie des Verwaltungsrechts handelt, fehlt dem Bund hierf\u00fcr die Rechtsetzungskompetenz. Eine solche m\u00fcsste ihm zuerst durch eine \u00c4nderung der Bundesverfassung einger\u00e4umt werden. Dem Bundesrat erscheint eine Verfassungs\u00e4nderung allein mit dem Zweck, die \u00dcbernahme von Verwaltungskosten zu aussergew\u00f6hnlichen Todesf\u00e4llen zu regeln, indes nicht opportun.</p><p>Soweit sich nach der Legalinspektion dagegen der Verdacht auf eine deliktische Handlung ergibt, sind die Kosten f\u00fcr die erfolgte Legalinspektion wie auch f\u00fcr weitere Abkl\u00e4rungen zu den Verfahrenskosten im Rahmen eines Strafverfahrens zu z\u00e4hlen. Deren Verteilung ist im 10. Titel der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung geregelt. Danach tr\u00e4gt die beschuldigte Person im Falle einer Verurteilung die Verfahrenskosten (Art. 426 Abs. 1 StPO). Im Falle eines Freispruchs oder einer Verfahrenseinstellung k\u00f6nnen der beschuldigten Person die Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen auferlegt werden (Art. 426 Abs. 2 StPO). Nach Artikel\u00a0420 Buchstabe\u00a0a der Strafprozessordnung kann der Bund oder der Kanton f\u00fcr die von ihm getragenen Verfahrenskosten zudem auf Personen R\u00fcckgriff nehmen, die vors\u00e4tzlich oder grobfahrl\u00e4ssig die Einleitung eines Verfahrens bewirkt oder dessen Durchf\u00fchrung erschwert haben. Gest\u00fctzt auf diese Bestimmungen wird es nach Inkrafttreten der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung in der ganzen Schweiz m\u00f6glich sein, Sterbehilfeorganisationen unter gewissen Voraussetzungen Untersuchungskosten aufzuerlegen. Nach diesen Regeln nicht m\u00f6glich ist dagegen, dass die Verfahrenskosten in jedem Fall der Sterbehilfeorganisation \u00fcberbunden werden. Soweit diese selber beschuldigt ist, w\u00fcrde eine solche vorbehaltlose Kostenauferlegung bei Freispruch oder Verfahrenseinstellung der verfassungsm\u00e4ssig garantierten Unschuldsvermutung widersprechen; soweit die Sterbehilfeorganisation dagegen nicht einmal beschuldigt ist, h\u00e4tte eine vorbehaltlose Kostenauferlegung krasse Wertungswiderspr\u00fcche zur Folge: Eine beschuldigte, aber schliesslich freigesprochene Person w\u00e4re bessergestellt als die Sterbehilfeorganisation, gegen die mangels Tatverdachts gar kein Verfahren eingeleitet wurde. Der Bundesrat lehnt deshalb eine \u00fcber die in der soeben verabschiedeten Schweizerischen Strafprozessordnung hinausgehende Regelung ab.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1203465600000)\/","SubmittedBy":"Fl\u00fcckiger-B\u00e4ni Sylvia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1260489600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690534513020)\/","SubmissionDate":"\/Date(1198195200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}