{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073878,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073878,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073878,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073878,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073878,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073878,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073878,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073878,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073878,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073878,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073878,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073878,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073878,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073878,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073878,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073878,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073878,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073878,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3878","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Berufsqualifikationen in der Elektroinstallationsbranche. Gefahr der Ungleichbehandlung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Inwiefern f\u00fchrt die \u00dcbernahme der Richtlinie 2005/36/EG \u00fcber die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit) in der Elektroinstallationsbranche zu einer Ungleichbehandlung von schweizerischen Fachpersonen gegen\u00fcber solchen aus der Europ\u00e4ischen Union?</p><p>2. Falls eine Ungleichbehandlung von schweizerischen Fachpersonen und Fachpersonen aus der EU vorliegt, wie gedenkt der Bundesrat eine solche k\u00fcnftig zu vermeiden und daf\u00fcr zu sorgen, dass das hohe Sicherheitsniveau der elektrischen Installationen in der Schweiz erhalten bleibt?</p><p>3. Welche weiteren Berufsgruppen k\u00f6nnten von einer solchen Ungleichbehandlung betroffen sein? Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat in ihrem Fall zu ergreifen?</p>","ReasonText":"<p>Gest\u00fctzt auf Anhang III des Abkommens vom 21. Juni 1999 \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit wird die Schweiz demn\u00e4chst die Richtlinie 2005/36/EG \u00fcber die Anerkennung von Berufsqualifikationen \u00fcbernehmen. In verschiedenen Wirtschaftssektoren wurden Stimmen laut, die eine Benachteiligung von Schweizerinnen und Schweizern gegen\u00fcber europ\u00e4ischen Berufskollegen bef\u00fcrchten. Die Elektroinstallateure beispielsweise haben sich in diesem Sinne ge\u00e4ussert. Bisher musste eine Elektroinstallateurin oder ein Elektroinstallateur aus dem Ausland f\u00fcnf Jahre praktische T\u00e4tigkeit in der Schweiz unter Aufsicht einer diplomierten Elektroinstallateurin oder eines diplomierten Elektroinstallateurs nachweisen k\u00f6nnen, wenn sie oder er sich einer Berufspr\u00fcfung unterziehen wollte, um anschliessend in der Schweiz arbeiten zu d\u00fcrfen. Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) verlangt eine Kontrollbewilligung und eine Installationsbewilligung und sorgt damit f\u00fcr die Sicherheit der elektrischen Installationen. Mit der \u00dcbernahme der Richtlinie 2005/36/EG w\u00fcrden EU-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger das Recht erhalten, in der Schweiz als Elektroinstallateurin oder Elektroinstallateur zu arbeiten, wenn sie belegen k\u00f6nnen, dass sie w\u00e4hrend sechs Jahren ohne Unterbruch selbstst\u00e4ndig oder als Betriebsleiterin oder Betriebsleiter gearbeitet haben. Eine vorg\u00e4ngige Ausbildung ist im EU-Raum nicht zwingend (Art. 17 Abs. 1 Bst. a der Richtlinie 2005/36/EG). Sollte die Schweiz die EG-Richtlinie \u00fcbernehmen, w\u00e4ren die Ausbildungsanforderungen f\u00fcr EU-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger, die in der Schweiz in der Elektroinstallationsbranche arbeiten m\u00f6chten, weniger streng als diejenigen, welche die NIV von Schweizerinnen und Schweizern verlangt. Daraus erg\u00e4be sich eine Ungleichbehandlung innerhalb der Branche. Die Schweiz hat bez\u00fcglich der elektrischen Installationen einen sehr hohen Sicherheitsstandard erreicht, der vor allem der hohen Qualit\u00e4t der Ausbildung in der Elektroinstallationsbranche zu verdanken ist. Es ist aus diesem Grund wichtig, die Ausbildungsanforderungen in dieser Branche genau zu pr\u00fcfen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Seit dem Oktober 2007 f\u00fchrt die Schweiz mit der Europ\u00e4ischen Kommission Verhandlungen \u00fcber die Aufnahme der Richtlinie 2005/36/EG in den Anhang III des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens. Die \u00dcbernahme der Richtlinie 2005/36/EG in den Anhang III des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA) \u00e4ndert grunds\u00e4tzlich nichts an der heute geltenden Regelung der Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Elektroinstallationsbranche, namentlich nach der heute geltenden Richtlinie 99/42/EG. Diese sieht die Anerkennung der erworbenen Berufserfahrung als Betriebsleiter oder als Selbstst\u00e4ndiger vor. Die Elektroinstallateure und -kontrolleure mit einer Ausbildung im EU-Raum werden auch in Zukunft aus Sicherheitsgr\u00fcnden vor Beginn der Aufnahme der Berufsaus\u00fcbung in der Schweiz den Nachweis der fachgerechten Beherrschung und Umsetzung der schweizerischen Normen und der Vorschriften \u00fcber die Elektroinstallationen erbringen m\u00fcssen. Unter diesen Voraussetzungen stimmen auch das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) und das Eidgen\u00f6ssische Starkstrominspektorat (ESTI) der \u00dcbernahme der Richtlinie 2005/36/EG in den \u00fcberarbeiteten Anhang III des Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens zu.</p><p>2. Der Bundesrat will die Sicherheit der elektrischen Installationen wie bis anhin gew\u00e4hrleisten. Es ist Aufgabe des ESTI, sicherzustellen, dass die im EU-Raum ausgebildeten Elektroinstallateure und -kontrolleure die fachgerechte Umsetzung der schweizerischen Normen und Vorschriften beherrschen und \u00fcber ausreichende Sprachkenntnisse verf\u00fcgen. Somit wird das ESTI weiterhin f\u00fcr die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sorgen. Da die schweizerischen Sicherheitsnormen sowohl von den schweizerischen als auch von den Berufsleuten aus der EU eingehalten werden m\u00fcssen, wird nach Ansicht des Bundesrates die Stellung der schweizerischen Elektroinstallateure und -kontrolleure durch das System der Anerkennung der Berufserfahrung nicht geschw\u00e4cht, und die Sicherheit der elektrischen Installationen in unserem Land bleibt weiterhin gew\u00e4hrleistet. </p><p>3. Es besteht auch keine Gefahr der Diskriminierung anderer Berufe, die bisher durch die Richtlinie 99/42/EG erfasst worden sind und neu Bestandteil der Richtlinie 2005/36/EG bilden. Tats\u00e4chlich werden auch f\u00fcr diese Berufe, namentlich Kaminfeger, Eichmeister und Seilbahnfachleute, die gleichen Regeln anwendbar sein, d. h., die Berufsleute aus der EU werden die fachgerechte Umsetzung und Beherrschung der schweizerischen Normen und Vorschriften nachweisen m\u00fcssen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1211328000000)\/","SubmittedBy":"Bourgeois Jacques","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1213372817023)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236986167)\/","SubmissionDate":"\/Date(1198195200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}