{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073883,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073883,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073883,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073883,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073883,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073883,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073883,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073883,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073883,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073883,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073883,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073883,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073883,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073883,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073883,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073883,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073883,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073883,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3883","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Korrekturen beim Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ab 2009","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende gesetzliche Massnahmen zu pr\u00fcfen:</p><p>Einbau von einschr\u00e4nkenden Korrekturen beim Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen mit der EU ab 2009 zur sp\u00fcrbaren einseitigen Reduktion der Einwanderung und Unterstellung der EU-B\u00fcrger unter eine versch\u00e4rfte Lex Koller beim Zugang zum Liegenschaftsmarkt in der Schweiz.</p>","ReasonText":"<p>Das geltende Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen ist seit 2007 mit den \"alten EU-Staaten\" in Kraft. Erwartungsgem\u00e4ss hat sich zwar keine Einwanderungslawine entwickelt, aber eine deutliche Zunahme von Grenzg\u00e4ngern und niedergelassenen Ausl\u00e4ndern. Zunahmen sind ebenfalls festzustellen bei Kurzaufenthaltern. Deutlich sp\u00fcrbar ist auch der Preisdruck durch den freien Zugang von solventen EU-B\u00fcrgern aus diesen benachbarten EU-Staaten zum schweizerischen Liegenschaften- und Wohnungsmarkt vorab in den Grenzregionen Tessin, Genf, Basel, Aargau, Z\u00fcrich, Thurgau. Dies bekommen vor allem junge Schweizer Familien zu sp\u00fcren, welche in diesen Regionen Wohnungen oder Wohneigentum suchen. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass nicht rein wirtschaftliche oder finanzielle kurzfristige Interessen einer Minderheit zulasten der l\u00e4ngerfristigen Interessen der Schweizer Bev\u00f6lkerung im Bereich Wohnungs- und Liegenschaftsmarkt, aber auch im Arbeitsmarkt bevorzugt werden d\u00fcrfen. Deshalb fordern wir bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Personenfreiz\u00fcgigkeit und der bilateralen Vertr\u00e4ge per 2009 entsprechend wirksame Korrekturen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) ist - zusammen mit dem Freihandelsabkommen von 1972 - der wirtschaftlich wichtigste Vertrag zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft (EG) und tr\u00e4gt massgeblich zur Standortattraktivit\u00e4t unseres Landes bei. Es ist zudem Bestandteil der 1999 abgeschlossenen Bilateralen I und durch die \"Guillotineklausel\" mit den anderen Abkommen verbunden (Art. 25 Abs. 4 FZA). Die Pr\u00fcfung einer Neuaushandlung des FZA, wie sie im vorliegenden Postulat implizit vorgeschlagen wird, steht in der Meinung des Bundesrates nicht zur Debatte. Mit einer Neuaushandlung w\u00fcrde nicht nur das FZA mit seinem unbestrittenen und relevanten Nutzen (u. a. vereinfachte Rekrutierung und Entsendung von Arbeitskr\u00e4ften, Koordination der Sozialversicherungssysteme), sondern das f\u00fcr die Schweiz vorteilhafte Gesamtpaket der Bilateralen I aufs Spiel gesetzt. Auch ist davon auszugehen, dass die EG und ihre Mitgliedstaaten keiner \u00c4nderung des FZA zustimmen w\u00fcrden, welche die Rechte ihrer B\u00fcrger gegen\u00fcber dem geltenden Recht schm\u00e4lert, ohne anderweitige Zugest\u00e4ndnisse zu verlangen. Nicht m\u00f6glich ist zudem eine einseitige Korrektur, z. B. eine Versch\u00e4rfung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 \u00fcber den Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland (BewG, auch Lex Koller genannt, SR 211.412.41), \u00fcber das im Abkommen Vereinbarte hinaus. Dies w\u00fcrde die sogenannte Stand-Still-Klausel von Artikel\u00a013 FZA verletzen. Diese verbietet es den Vertragsparteien, neue Beschr\u00e4nkungen in den unter das Abkommen fallenden Bereichen einzuf\u00fchren. Zu erw\u00e4hnen ist schliesslich, dass die Schweiz im Falle von schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen beim Gemischten Ausschuss, der sich aus Vertretern der Vertragsparteien des FZA zusammensetzt, befristete Massnahmen beantragen kann (Art. 14 Abs. 2 FZA). Unter den vorliegenden und im Folgenden umrissenen Umst\u00e4nden ist die Anwendungsschwelle dieser Schutzklausel nach Auffassung des Bundesrats aber nicht erreicht.  </p><p>Wie den Vernehmlassungserl\u00e4uterungen des Bundesrats vom 23. Januar 2008 zur Verl\u00e4ngerung des FZA zu entnehmen ist (siehe www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent. html#ejpd), hat die Einwanderung aus der EU seit Aufhebung der Kontingente gegen\u00fcber der EU-15 per 1. Juni 2007 nur begrenzt zugenommen. Bei den Zugewanderten handelt es sich - gem\u00e4ss den Bed\u00fcrfnissen der Wirtschaft - vor allem um gut und bestens qualifizierte Arbeitskr\u00e4fte. Entsprechend ist der Einfluss der Einwanderung von Unionsb\u00fcrgern auf den Wohnungsmarkt in der Schweiz nur punktuell sp\u00fcrbar, wie eine vom Bundesamt f\u00fcr Wohnungswesen in Auftrag gegebene Studie vom 20. Juli 2007 \u00fcber Personenfreiz\u00fcgigkeit und Wohnungsmarkt zeigt (siehe www.bwo.admin.ch, Dokumentation/Publikation/Forschungsberichte). Die Einwanderung der prim\u00e4r gut qualifizierten Arbeitskr\u00e4fte konzentriert sich auf die wirtschaftlich schnell wachsenden Agglomerationen und f\u00fchrt nur dort zu einer steigenden Nachfrage nach Wohnungen und zu damit verbundenen Preissteigerungen, vor allem bei \u00fcberdurchschnittlichen Objekten an attraktiven Lagen. Dies betrifft die Genferseeregion, die Stadt und die Agglomeration Z\u00fcrich, etwas weniger die Agglomeration Basel. Das hohe Preisniveau an attraktiven Lagen ist allerdings nicht allein auf die Einwanderungen in den letzten Jahren zur\u00fcckzuf\u00fchren, sondern Abbild der allgemein guten wirtschaftlichen Entwicklung. Es ist davon auszugehen, dass der gestiegenen Nachfrage im besagten Immobiliensegment vorderhand durch eine Angebotssteigerung begegnet werden kann. Schliesslich ist zu bemerken, dass Ausl\u00e4nder mit rechtm\u00e4ssigem und auch tats\u00e4chlichem Wohnsitz in der Schweiz schon vor Inkrafttreten des FZA eine Hauptwohnung erwerben konnten (Art. 2 Abs. 2 Bst. b BewG). </p><p>Das Parlament wird sich demn\u00e4chst mit einer Vorlage des Bundesrats zur Aufhebung der Lex Koller befassen, da diese nach Auffassung des Bundesrats in der heutigen Zeit nicht mehr als notwendig erscheint (siehe BBl 2007 5743). Auch deshalb kann er sich nicht bereiterkl\u00e4ren, vorliegendes Postulat, das insbesondere die Pr\u00fcfung von neuen Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr den Grundst\u00fcckerwerb durch Ausl\u00e4nder verlangt, anzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1203465600000)\/","SubmittedBy":"Waber Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1252575632583)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|2811|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690484723643)\/","SubmissionDate":"\/Date(1198195200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Migration|Raumplanung und Wohnungswesen"}}