{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073889,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073889,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073889,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073889,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073889,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073889,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073889,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073889,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073889,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073889,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073889,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073889,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073889,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073889,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073889,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073889,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073889,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073889,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3889","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Das Obligatorische mit der Leihwaffe schiessen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Laut Artikel\u00a020 Absatz\u00a02 der Verordnung \u00fcber das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung) k\u00f6nnen schiesspflichtige Subalternoffiziere das obligatorische Programm 300 Meter mit einer unpers\u00f6nlichen Leihwaffe schiessen, die sie auf dem Schiessplatz von einem anerkannten Schiessverein beziehen und nach Absolvierung des Programms an Ort und Stelle zur\u00fcckgeben. Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass dieses Privileg allen schiesspflichtigen Armeeangeh\u00f6rigen zukommt.</p>","ReasonText":"<p>Tragische Ereignisse zeigen, welche Risiken f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit mit dem Transport von Ordonnanzwaffen durch Private in der \u00d6ffentlichkeit verbunden sind. Solange am obligatorischen Programm festgehalten wird, er\u00f6ffnet die vorgeschlagene \u00c4nderung die Chance, die Anzahl Transporte von Milit\u00e4rwaffen durch Private im Dienste der \u00f6ffentlichen Sicherheit zu vermindern. Bereits heute sind die anerkannten Schiessvereine berechtigt, f\u00fcr diverse Zwecke bei der Gruppe Verteidigung unpers\u00f6nliche Leihwaffen - namentlich auch das Stgw 90 - zu beziehen. Im Jahre 2008 gab die Logistikbasis der Armee (LBA) nach eigenen Angaben 16 800 Stgw 90 als unpers\u00f6nliche Leihwaffen an anerkannte Schiessvereine der Schweiz ab. Diese grosse Masse an unpers\u00f6nlichen Leihwaffen, die heute von anerkannten Schiessvereinen gehalten werden, soll nicht bloss Subalternoffizieren und weiteren privilegierten Gruppen zur Verf\u00fcgung stehen, um das obligatorische Programm zu schiessen. Vielmehr soll dieses Privileg auf alle schiesspflichtigen Armeeangeh\u00f6rigen ausgedehnt werden. Damit bietet sich Angeh\u00f6rigen der Armee, die ihre pers\u00f6nliche Waffe im Zeughaus hinterlegt haben oder aus anderen Gr\u00fcnden nicht zum Schiessplatz transportieren wollen, die M\u00f6glichkeit, das obligatorische Programm mit einer Waffe zu bestreiten, die sie direkt auf dem Schiessplatz vom Schiessverein beziehen und dort nach Absolvierung des Programms an Ort und Stelle wieder an den Schiessverein zur\u00fcckgeben. Der Vorstand des Schiessvereins ist f\u00fcr die sichere Verwahrung besorgt und tr\u00e4gt die Verantwortung daf\u00fcr, dass weder Waffen noch Munition entwendet werden. Das Abgabezeughaus unterst\u00fctzt die anerkannten Schiessvereine bei der Durchf\u00fchrung dieser Aufgabe, namentlich beim Hin- und R\u00fccktransport und bei der Wartung.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bei den in der Motion aufgef\u00fchrten 16 800 Stgw 90 handelt es sich um Waffen, welche den Schiessvereinen als unpers\u00f6nliche Leihwaffen zur Durchf\u00fchrung von Jungsch\u00fctzenkursen  zur Verf\u00fcgung gestellt werden.</p><p>Nach Artikel\u00a020 Absatz\u00a01 der Schiessverordnung-VBS vom 11. Dezember 2003 (SR 512.311) m\u00fcssen schiesspflichtige Unteroffiziere und Angeh\u00f6rige der Mannschaft das obligatorische Programm 300 Meter mit ihrer pers\u00f6nlichen Waffe schiessen. Die \u00dcbungen d\u00fcrfen nur aus zwingenden Gr\u00fcnden mit der Waffe einer anderen Sch\u00fctzin oder eines anderen Sch\u00fctzen geschossen werden. Mit dieser Regelung wird u. a. bezweckt, dass die Funktionst\u00fcchtigkeit der pers\u00f6nlichen Waffe \u00fcberpr\u00fcft wird (Art. 2 Bst. d Schiessverordnung vom 5. Dezember 2003, SR 512.31).</p><p>Schiesspflichtige Subalternoffiziere k\u00f6nnen wahlweise das obligatorische Programm 25 Meter mit ihrer pers\u00f6nlichen Waffe (Pistole) oder das obligatorische Programm 300 Meter mit ihrer pers\u00f6nlichen Leihwaffe (Sturmgewehr) schiessen. Haben sie keine pers\u00f6nliche Leihwaffe, so k\u00f6nnen sie die Waffe einer anderen Sch\u00fctzin oder eines anderen Sch\u00fctzen benutzen (Art. 20 Abs. 2 und 3 Schiessverordnung-VBS).</p><p>Der Chef VBS hat eine Arbeitsgruppe \"Ordonnanzwaffen\" eingesetzt, mit dem Auftrag, bis sp\u00e4testens Ende 2008 die milit\u00e4rischen, rechtlichen, staatspolitischen und soziologischen Aspekte rund um die pers\u00f6nliche Dienstwaffe umfassend zu analysieren. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise die Pr\u00fcfung versch\u00e4rfter Kriterien f\u00fcr die Heimabgabe von Ordonnanzwaffen, gleichwertig der zivilen Regelung f\u00fcr den Waffenerwerb, inklusive vorsorglicher Massnahmen im Hinblick auf die rechtliche Umsetzung solcher Schritte, sowie technische Massnahmen (z. B. mechanische oder elektronische Sperrung der Waffe ausser Dienst) und Betrachtungen zur traditionellen Bedeutung von Waffen in einer sich wandelnden Gesellschaft.</p><p>Der Bundesrat wurde vom Chef VBS am 7. Dezember 2007 \u00fcber den Einsatz der Arbeitsgruppe informiert und hat gleichzeitig bekr\u00e4ftigt, dass bis zum Abschluss dieser Abkl\u00e4rungen die g\u00fcltigen Rechtsgrundlagen unver\u00e4ndert bleiben. Er wird Entscheide f\u00e4llen, sobald der Bericht der Arbeitsgruppe \"Ordonnanzwaffen\" vorliegt. In diesem sollen die Handlungsspielr\u00e4ume bez\u00fcglich sicherheitsf\u00f6rdernder Massnahmen unter Ber\u00fccksichtigung des gesetzlichen Auftrages der Armee und der Interessen der betroffenen Kreise (Armee, Polizei, Bev\u00f6lkerung, Sch\u00fctzen usw.) aufgezeigt werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1204070400000)\/","SubmittedBy":"Allemann Evi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237228942057)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690549108267)\/","SubmissionDate":"\/Date(1198195200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}