{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073896,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073896,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073896,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073896,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073896,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073896,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073896,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073896,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073896,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073896,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073896,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073896,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073896,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073896,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073896,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073896,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073896,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073896,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3896","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Aufenthaltsbewilligung f\u00fcr ausl\u00e4ndische M\u00fctter mit der elterlichen Verantwortung f\u00fcr Kinder mit Schweizer Staatsb\u00fcrgerschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Derzeit wird ausl\u00e4ndischen M\u00fcttern, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, deren Kind jedoch die schweizerische Staatsb\u00fcrgerschaft besitzt, keine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Aufgrund der engen Bindung zwischen Mutter und Kind f\u00fchrt die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung letztendlich dazu, dass ein Schweizer Kind sich nicht in seinem Heimatland aufhalten kann. Dies wiederum f\u00fchrt zur Entfremdung zwischen dem Kind und seinem Vater. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, s\u00e4mtliche notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um solche f\u00fcr die Betroffenen unzumutbare Situationen zu verhindern und um die g\u00e4ngige Praxis der Schweiz mit den Artikeln 24 und 25 der Bundesverfassung und Artikel\u00a08 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Einklang zu bringen.</p>","ReasonText":"<p>Aussereheliche Kinder aus Beziehungen zwischen einer ausl\u00e4ndischen Staatsb\u00fcrgerin und einem Schweizer erhalten unter der Bedingung, dass sie vom Vater anerkannt wurden, die Schweizer Staatsb\u00fcrgerschaft. </p><p>Manche V\u00e4ter m\u00f6chten die Mutter ihres Kindes nicht heiraten, wohl aber sich um das Kind k\u00fcmmern, seinen Bed\u00fcrfnissen nachkommen und eine enge Beziehung zu ihm aufbauen k\u00f6nnen. Diese Beziehung wird jedoch verunm\u00f6glicht, wenn die Mutter des Kindes keine Aufenthaltsbewilligung erh\u00e4lt und die Schweiz verlassen muss. Dies verst\u00f6sst gegen Artikel\u00a08 der EMRK, der das Familienleben sch\u00fctzt. Bei der Beobachtungsstelle f\u00fcr Asyl- und Ausl\u00e4nderrecht in Genf sind mehrere F\u00e4lle von M\u00fcttern bekannt, die mit ihren Kindern in entfernte L\u00e4nder wie die Elfenbeink\u00fcste oder Ecuador zur\u00fcckkehren m\u00fcssen. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Sommer mangels angemessener Gesetzgebung f\u00fcr die Wegweisung eines Schweizer Kindes mit brasilianischer Mutter ausgesprochen. </p><p>Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass ein Kind die schweizerische Staatsb\u00fcrgerschaft erh\u00e4lt, sobald der Vater das Kind anerkennt, auch wenn er dann keinen engen Kontakt zum Kind pflegt. Es ist jedoch inkoh\u00e4rent und verfassungswidrig, wenn es die Gesetzgebung nicht zul\u00e4sst, dass dasselbe Kind in seinem Heimatland leben kann. Indem die Mutter aus der Schweiz ausgewiesen wird, wird n\u00e4mlich gleichzeitig auch das Kind aus seiner Heimat ausgewiesen. Die Ausweisung des Kindes verst\u00f6sst aber gegen Artikel\u00a024 der Bundesverfassung, nach dem Schweizerinnen und Schweizer das Recht haben, sich an jedem Ort in der Schweiz niederzulassen, sowie gegen Artikel\u00a025 Absatz\u00a01, der besagt, dass Schweizerinnen und Schweizer nicht aus der Schweiz ausgewiesen werden d\u00fcrfen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wenn der Vater enge und tats\u00e4chlich gelebte Beziehungen mit seinem Kind pflegt - und die Mutter nicht zu heiraten gedenkt -, so wird der Mutter grunds\u00e4tzlich eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen von Artikel\u00a08 EMRK bzw. der entsprechenden Rechtsprechung erteilt. Tats\u00e4chlich hat gem\u00e4ss Artikel\u00a08 der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) jede Person das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens.</p><p>Indessen ist ein Eingriff in die Aus\u00fcbung dieses Rechts m\u00f6glich, wenn er gesetzlich vorgesehen ist und in einer demokratischen Gesellschaft f\u00fcr die nationale oder \u00f6ffentliche Sicherheit, f\u00fcr das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.</p><p>Falls daher die Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt leben und das schweizerische Kind zu seinem schweizerischen Vater im Sinne von Artikel\u00a08 EMRK keine enge, wirklich gelebte Beziehung unterh\u00e4lt, kann verlangt werden, dass die - allein massgebende - Beziehung zwischen Mutter und Kind im Ausland gelebt wird. Die in Artikel\u00a08 EMRK verankerten Garantien beinhalten nicht die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an die Mutter, wenn die Integration des Kindes nicht so weit fortgeschritten ist, dass der Schutz seines Privatlebens es daran hindern w\u00fcrde, seiner Mutter ins Ausland zu folgen.</p><p>Auch die Niederlassungsfreiheit (Art. 24 BV) wird nicht verletzt, wenn das Kind mit seiner Mutter ins Ausland ausreisen muss. Die schweizerische Staatsb\u00fcrgerschaft eines Kindes schliesst nicht aus, dass es allenfalls seinen Eltern ins Ausland folgen muss. Ausserdem sieht das Zivilgesetzbuch (ZGB) f\u00fcr das Kind keinen eigenen Wohnsitz in der Schweiz vor, sondern macht diesen vom Wohnsitz seiner Eltern abh\u00e4ngig oder, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Haushalt haben, vom Wohnsitz des Elternteils, unter dessen Obhut das Kind steht (Art. 25 Abs. 1 ZGB).</p><p>Die Rechtsprechung befolgt in dieser Angelegenheit keine starre Regel, sondern fordert, gem\u00e4ss Praxis des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte und entfernt von vorgepr\u00e4gtem Schematismus, jeden einzelnen Fall individuell zu pr\u00fcfen. Bei der Einsch\u00e4tzung eines Falles m\u00fcssen s\u00e4mtliche Umst\u00e4nde ber\u00fccksichtigt werden; im Besonderen ist die pers\u00f6nliche Situation der betroffenen Person in Rechnung zu stellen. Demnach stimmt das geltende Recht, welches die zu Artikel\u00a08 EMRK entwickelte Rechtsprechung ber\u00fccksichtigt, mit dem Verfassungsrecht \u00fcberein. Gesetzgebung und Rechtsprechung entsprechen im Weiteren der in der Europ\u00e4ischen Union angewandten Regelung, sodass kein Anlass besteht, an der gegenw\u00e4rtigen Praxis etwas zu \u00e4ndern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1204070400000)\/","SubmittedBy":"Leuenberger Ueli","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1260489600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763104479440)\/","SubmissionDate":"\/Date(1198195200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}