{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073911,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073911,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073911,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073911,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073911,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073911,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073911,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073911,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073911,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073911,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073911,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073911,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073911,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073911,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073911,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073911,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20073911,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20073911,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.3911","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Angemessene Wasserzinsen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage vorzulegen, die eine \u00c4nderung von Artikel\u00a049 des Bundesgesetzes \u00fcber die Nutzbarmachung der Wasserkr\u00e4fte (SR 721.80) betreffend Wasserzinse beschl\u00e4gt. Die \u00c4nderung hat folgende Punkte zu umfassen:</p><p>- angemessene Erh\u00f6hung der Obergrenze f\u00fcr den Wasserzins (sogenanntes Wasserzinsmaximum);</p><p>- Einf\u00fchrung eines Speicherzuschlages;</p><p>- Indexierung der Obergrenze f\u00fcr die Wasserzinse (Wasserzinsmaximum) zwecks j\u00e4hrlicher Anpassung an die Teuerung.</p>","ReasonText":"<p>Die letzte Anpassung des Wasserzinsmaximums erfolgte mit Wirkung ab 1. Mai 1997. Eine angemessene Erh\u00f6hung der Obergrenze erscheint aus den folgenden Gr\u00fcnden gerechtfertigt.</p><p>- Im Jahre 1999 lag der durchschnittliche Spotmarktpreis bei 2,8 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). Der Durchschnittswert des Jahres 2006 liegt mehr als viermal h\u00f6her, n\u00e4mlich bei 11,8 Rp./kWh. Die Strompreise stiegen aber nicht nur am Spotmarkt, sondern auch in den \u00fcbrigen Bereichen des Stromhandels. W\u00e4hrend sich die Strompreise vervierfacht haben, ist das Wasserzinsmaximum nicht nur stabil geblieben, sondern real gesunken.</p><p>- Im liberalisierten Strommarkt kommt der Regulier- und Ausgleichenergie hohe Bedeutung zu. Aus diesem Grunde sind M\u00e4rkte f\u00fcr Regelenergie entstanden. Der Wert der speicherbaren Wasserkraft ist infolge der erh\u00f6hten Nachfrage stark gestiegen. Allein in den letzten drei Jahren stieg der Preis f\u00fcr Speicherenergie um rund 10 bis 15 Euro pro Megawattstunde oder etwa 1,5 bis 2,2 Rp./kWh. Dies ist ein klares Zeichen f\u00fcr die grosse und stets zunehmende Bedeutung von Speicherenergie. Mit dem Speicherzuschlag soll der Wertigkeit der Speicherenergie Rechnung getragen werden. Zudem geht es auch um die Entsch\u00e4digung eines Standortvorteils (Bereitstellung der Staur\u00e4ume).</p><p>- Das bundesrechtliche Wasserzinsmaximum ist bisher nie indexiert worden. Dies hat zur Folge, dass die konzedierenden Gemeinwesen innert kurzer Zeit erhebliche Einnahmenverluste hinnehmen m\u00fcssen. Im Vergleich zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der letzten Wasserzinserh\u00f6hung (1. Mai 1997) belaufen sich die teuerungsbedingten Verluste allein f\u00fcr die sieben Gebirgskantone derzeit auf 34 Millionen Franken pro Jahr und f\u00fcr s\u00e4mtliche Kantone auf j\u00e4hrlich rund 50 Millionen Franken. Um diesen permanenten Einnahmenverlust insk\u00fcnftig wettzumachen und die Kaufkraft zu sichern, soll eine j\u00e4hrliche Anpassung des Wasserzinsmaximums an den Landesindex der Konsumentenpreise gesetzlich verankert werden.</p><p>- Die seit Inkrafttreten der letzten Wasserzinserh\u00f6hung (1. Mai 1997) eingetretene Teuerung betr\u00e4gt 9,3 Prozent (bis Juni 2007). Sie alleine rechtfertigt schon eine Anpassung auf Fr. 87.50 pro Kilowatt Bruttoleistung (kWB) oder gerundet 90 Franken kWB. Der Wert des Stroms aus der Nutzung von Wasserkraft wird aufgrund der unbestrittenen technischen und qualitativen Vorteile, der klimapolitischen Herausforderungen sowie der erforderlichen Produktionen zur Abwendung der drohenden Stromversorgungsl\u00fccke auch insk\u00fcnftig noch deutlich zunehmen. Eine angemessene Erh\u00f6hung des Wasserzinsmaximums d\u00fcrfte deshalb bei 100 Franken pro kWB per annum liegen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Wasserzinse sind das Entgelt f\u00fcr die Sondernutzung der \u00f6ffentlichen Ressource Wasser an das Gemeinwesen als Eignerin der Wasserrechte. Der vom Bund festgelegte H\u00f6chstzinssatz betr\u00e4gt heute 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung. Er ist in der Vergangenheit seit 1916 f\u00fcnfmal nach oben angepasst worden. Der Zweck des Wasserzinsmaximums wird darin gesehen, einen Ausgleich zwischen der F\u00f6rderung der einheimischen Wasserkr\u00e4fte und der preisg\u00fcnstigen Stromerzeugung einerseits und den fiskalischen Interessen der Gemeinwesen andererseits zu schaffen. Die Kriterien zur Festlegung des Wasserzinsmaximums sind seit der Schaffung des Wasserwirtschaftsartikels im Jahre 1908 ein periodisch wiederkehrendes Thema. Einigkeit besteht nur darin, dass der Kaufkraftschwund periodisch auszugleichen ist. Eine befriedigende Indexierungsformel wurde bisher nicht gefunden. Weil die Festlegung eines angemessenen H\u00f6chstwasserzinses schwierig ist und politische Interessenabw\u00e4gungen erfordert, haben es die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te wiederholt abgelehnt, dem Bundesrat die Anpassung des Wasserzinsmaximums zu \u00fcbertragen.</p><p>Im Zusammenhang mit der Teilrevision des Bundesgesetzes \u00fcber die Nutzbarmachung der Wasserkr\u00e4fte im Jahre 1995 wurde von den Gebirgskantonen bereits die Forderung eines Speicherzuschlages eingebracht, vom Parlament jedoch aus verschiedenen Gr\u00fcnden abgelehnt. Unter anderem wollte man das System der Wasserzinse als Entgelt f\u00fcr die Rohwasserkraft nicht durch ein neues System erg\u00e4nzen.</p><p>Der Bundesrat will die Angemessenheit des heutigen Wasserzinsmaximums und die Zweckm\u00e4ssigkeit eines Speicherzuschlages im Rahmen einer Gesamtkonzeption pr\u00fcfen. Im Rahmen der Arbeiten zur Erf\u00fcllung des Postulates Rey 06.3160 werden die grunds\u00e4tzlichen Fragen zum Wasserzins deshalb einer eingehenden Pr\u00fcfung unterzogen. Das Thema Speicherzuschlag wird dabei ebenfalls behandelt. Da jedoch die Resultate aus diesen Arbeiten noch nicht vorliegen, lehnt der Bundesrat die Motion aus formellen Gr\u00fcnden ab. Bei einer allf\u00e4lligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Pr\u00fcfungsauftrag abzu\u00e4ndern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1204070400000)\/","SubmittedBy":"Inderkum Hansheiri","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1287446400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536399797)\/","SubmissionDate":"\/Date(1198195200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}