{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080027,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080027,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080027,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080027,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080027,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080027,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080027,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080027,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080027,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080027,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080027,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080027,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080027,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080027,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080027,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080027,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080027,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20080027,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.027","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Milit\u00e4rgesetz und Bundesgesetz \u00fcber die milit\u00e4rischen Informationssysteme. \u00c4nderung der Milit\u00e4rgesetzgebung","Description":"Botschaft vom 7. M\u00e4rz 2008 zur \u00c4nderung der Milit\u00e4rgesetzgebung (Milit\u00e4rgesetz und Bundesgesetz \u00fcber die milit\u00e4rischen Informationssysteme)","InitialSituation":"<p>Das Milit\u00e4rgesetz ist am 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Seither wurde das Gesetz zwar verschiedentlich ge\u00e4ndert, jedoch waren diese \u00c4nderungen immer punktuell und themenspezifisch. Die Vorlage ist die erste breit angelegte Revision, die alle Anliegen, Erfahrungen und Entwicklungen seit Mitte der 1990er Jahre ber\u00fccksichtigt.</p><p>Im Milit\u00e4rgesetz neu geregelt werden sollen namentlich die Ausbildung und der Einsatz von Angeh\u00f6rigen der Armee im Ausland (Einf\u00fchrung eines Ausbildungsobligatoriums im Ausland f\u00fcr Milizangeh\u00f6rige und eines Ausbildungs- und Einsatzobligatoriums im Ausland f\u00fcr das milit\u00e4rische Personal), das parlamentarische Genehmigungsverfahren bei Friedensf\u00f6rderungs- und Assistenzdiensten sowie die gewerblichen T\u00e4tigkeiten der Milit\u00e4rverwaltung. Die Entwicklungen im Datenschutzrecht, insbesondere die Forderung nach formell-gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr Informationssysteme mit besonders sch\u00fctzenswerten Personendaten und Pers\u00f6nlichkeitsprofilen, haben zur Erarbeitung eines neuen Bundesgesetzes \u00fcber die milit\u00e4rischen Informationssysteme (MIG) gef\u00fchrt.</p><p>Die Vorlage enth\u00e4lt auch punktuelle \u00c4nderungen des Bundespersonalgesetzes, des Schweizerischen Strafgesetzbuches, des Milit\u00e4rstrafgesetzes, des Bev\u00f6lkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Bundesgesetzes \u00fcber die Wehrpflichtersatzabgabe und des Bundesgesetzes \u00fcber die Milit\u00e4rversicherung, die einen Zusammenhang mit dem Milit\u00e4rgesetz oder dem MIG aufweisen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragten Theophil Pfister (V, SG) im Namen der Mehrheit der SVP-Fraktion Nichteintreten und Peter F\u00f6hn (V, SZ) die R\u00fcckweisung an den Bundesrat. Begr\u00fcndet wurden die Antr\u00e4ge mit der Ablehnung der im Gesetz festgeschriebenen Auslandeins\u00e4tze der Armee und mit der schrittweisen Aufl\u00f6sung der Milizarmee. In der Eintretensdebatte diskutierte der Rat haupts\u00e4chlich \u00fcber den Auftrag der Armee. Mit 116 zu 28 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten und mit 125 zu 35 Stimmen wurde der R\u00fcckweisungsantrag abgelehnt. In der Detailberatung zum Bundesgesetz \u00fcber die Armee und die Milit\u00e4rverwaltung beantragte eine Kommissionsmehrheit bestehend aus Vertretern der SVP-Fraktion und der Gr\u00fcnen den Reformvorschlag zu streichen, womit der Bundesrat die gesetzliche Kompetenz erhalten h\u00e4tte, Ausbildungsdienste ganz oder teilweise im Ausland durchzuf\u00fchren, wenn das Ausbildungsziel im Inland nicht erreicht werden kann. Eine Minderheit I Hans Widmer (S, LU) wollte die Ausbildungsdienste im Ausland auf die Vorbereitung von Eins\u00e4tzen im Friedensf\u00f6rderungsdienst oder im Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung von luftpolizeilichen Aufgaben einschr\u00e4nken. Einer Minderheit II Edy Engelberger (RL, NW) beantragte der Fassung des Bundesrates zu folgen. Mit 107 zu 37 Stimmen stimmte der Rat der Kommissionsmehrheit zu. Mit 68 zu 60 Stimmen folgte der Rat einer Kommissionsminderheit Josef Lang (G, ZG) / Christian Miesch (V, BL), welche die Verpflichtung von Berufs- und Zeitmilit\u00e4rs zu Ausbildungsdiensten und Eins\u00e4tzen im Friedensf\u00f6rderungs- und Assistenzdienst im Ausland ablehnte. Bundesrat Samuel Schmid argumentierte vergebens, in jedem Konzern seien Auslandeins\u00e4tze selbstverst\u00e4ndlich. Unterst\u00fctzt wurden die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat nur von der CVP/EVP/glp-Fraktion und den Freisinnigen. Der Rat stimmte mit 79 zu 74 Stimmen ebenfalls der Kommissionsminderheit Miesch / Lang zu, welche beantragte, dass f\u00fcr Auslandeins\u00e4tze von mehr als 3 Wochen die Zustimmung der Bundesversammlung notwendig sein soll. Die Mehrheit der Kommission wollte die Zustimmung der Bundesversammlung f\u00fcr Auslandeins\u00e4tze von mehr als 3 Monaten und die Minderheit Ida Glanzmann-Hunkeler (CEg, LU) gem\u00e4ss dem Antrag des Bundesrates f\u00fcr mehr als 6 Monate. Der Rat stimmte mit 75 zu 66 Stimmen einem Antrag der Kommissionsminderheit Voruz (S, VD) zu, womit die vorhersehbaren, dauerhaften Assistenzdienste zugunsten ziviler Beh\u00f6rden nicht mehr wahrgenommen werden k\u00f6nnen. Mit 84 zu 77 folgte zudem der Rat der Kommission und entzog dem Bundesrat auch die Kompetenz, zivile Spezialisten des VBS zu Assistenzdiensten im Ausland zu verpflichten. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 115 zu 69 Stimmen angenommen. </p><p>Bei der zweiten Vorlage, dem Bundesgesetz \u00fcber die milit\u00e4rischen Informationssysteme, war die Frage umstritten, ob milit\u00e4rische Drohnen auch f\u00fcr polizeiliche Zwecke eingesetzt werden sollen. Die Kommissionsmehrheit beantragte dem Bundesrat zuzustimmen, eine Kommissionsminderheit Lang (G, ZG) wollte den Einsatz von Drohnen f\u00fcr zivile Zwecke nicht zulassen. Mit 133 zu 54 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz mit 159 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> war das Eintreten auf beide Vorlagen unbestritten. In der Eintretensdebatte betonten der Kommissionssprecher Bruno Frick (CEg, SZ) und weitere Redner, dass sie sich bei der Vorlage nur von sicherheitspolitischen \u00dcberlegungen leiten liessen und keinesfalls von den Problemen im Zusammenhang mit dem R\u00fccktritt des Armeechefs. In der Detailberatung zum Milit\u00e4rgesetz folgte der Rat den Antr\u00e4gen des Bundesrates und widersetzte sich den Beschl\u00fcssen des Nationalrates. Die M\u00f6glichkeit, Berufsmilit\u00e4rs zu Eins\u00e4tzen im Ausland zu verpflichten, wurde ebenso oppositionslos gutgeheissen wie die M\u00f6glichkeit obligatorischer Wiederholungskurse f\u00fcr Milizsoldaten im Ausland. Friedenseins\u00e4tze im Ausland mit mehr als 30 Armeeangeh\u00f6rigen bed\u00fcrfen einer Genehmigung des Parlaments, wenn sie l\u00e4nger als sechs Monate dauern, und nicht schon ab drei Wochen wie vom Nationalrat beschlossen. Assistenzdienste im Inland sollen weiterhin zul\u00e4ssig sein. Umstritten war nur der Antrag der Kommissionsmehrheit, welche beim Verkauf von nicht mehr ben\u00f6tigten milit\u00e4rischen Immobilien priorit\u00e4r die Kantone und Gemeinden ber\u00fccksichtigen wollte. Die Kommissionsminderheit Hess Hans (RL, OW) war der Meinung, dass diese Bestimmung unn\u00f6tig sei. Mit 27 zu 15 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und in der Gesamtabstimmung wurde die Revision des Milit\u00e4rgesetzes mit 35 zu 4 Stimmen angenommen. </p><p>Beim Bundesgesetz \u00fcber die milit\u00e4rischen Informationssysteme beschloss der St\u00e4nderat als einzige Differenz zum Nationalrat, dass im Notfall f\u00fcr die Genehmigung durch das VBS eines Einsatzes von \u00dcberwachungsmitteln, eine nachtr\u00e4gliche Meldung mit Begr\u00fcndung nicht notwendig ist, da Gesuche beim VBS jederzeit gestellt werden k\u00f6nnen. Die vom Nationalrat beschlossene Zusatzbestimmung strich der St\u00e4nderat oppositionslos. Das Gesetz wurde in der Gesamtabstimmung mit 29 zu 0 Stimmen angenommen. Der <b>Nationalrat</b> stimmte der verbleibenden Differenz beim Bundesgesetz \u00fcber die milit\u00e4rischen Informationssysteme diskussionslos zu.</p><p>Bei der Differenzbereinigung hielt der <b>Nationalrat</b> in der Frage, ob ausnahmsweise auch Wiederholungskurse f\u00fcr Milizsoldaten im Ausland durchgef\u00fchrt werden d\u00fcrften, mit 98 zu 75 Stimmen an seinem ablehnenden Beschluss fest. Die Mehrheit der Kommission hatte einen Kompromissvorschlag eingebracht, wonach die Ausbildung grunds\u00e4tzlich nur dann im Ausland durchgef\u00fchrt werden darf, wenn deren Ziel im Inland nicht erreicht werden kann. Eine Minderheit Josef Lang (G, ZG) hatte Festhalten beantragt. Mit 93 zu 85 Stimmen folgte der Rat hingegen der Mehrheit der Kommission und damit dem St\u00e4nderat und entschied, dass milit\u00e4risches Personal (Berufsmilit\u00e4r und Zeitmilit\u00e4r) zu Ausbildungsdiensten und Eins\u00e4tzen im Rahmen von Friedensf\u00f6rderungs- und Assistenzdiensten im Ausland verpflichtet werden kann. Differenzen zum St\u00e4nderat gab es dar\u00fcber, wann ein Armee-Einsatz im Ausland die Genehmigung des Parlaments erfordert. Der Nationalrat folgte mit Stichentscheid der Pr\u00e4sidentin dem Antrag der Kommissionsmehrheit, womit bewaffnete Eins\u00e4tze von mehr als 30 Armeeangeh\u00f6rigen, die mehr als 3 Monate dauern, der vorg\u00e4ngigen Genehmigung durch das Parlament bed\u00fcrfen. In dringlichen F\u00e4llen muss die Genehmigung sp\u00e4testens in der n\u00e4chsten Session eingeholt werden. Der Nationalrat lehnte die M\u00f6glichkeit ab, dass das Parlament dem Bundesrat die Befugnis \u00fcbertragen kann, bewaffnete Eins\u00e4tze in eigener Regie zu verl\u00e4ngern. Bei der Frage der Assistenzdienste folgte der Rat mit 120 zu 54 Stimmen der Kommissionsmehrheit und damit dem Beschluss des St\u00e4nderates. Die Kommissionsminderheit Eric Voruz (S, VD) wollte am urspr\u00fcnglichen Beschluss des Nationalrates festhalten, wonach vorhersehbare und dauerhafte Assistenzdienste der Armee zugunsten ziviler Beh\u00f6rden untersagt worden w\u00e4ren. Die Kommissionsmehrheit hatte davor gewarnt, dass Eins\u00e4tze wie etwa anl\u00e4sslich der Euro 08, des Weltwirtschaftsforums in Davos oder internatonaler Gipfel sonst verunm\u00f6glicht w\u00fcrden. Auch bei der Frage der Genehmigung der Assistenzdienste durch das Parlament folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und beschloss an seinem Beschluss festzuhalten, wonach f\u00fcr einen Assistenzdienst mit mehr als 2000 Angeh\u00f6rigen der Armee oder ein Assistenzdienst, der l\u00e4nger als drei Wochen dauert, eine Bewilligung sp\u00e4testens in der n\u00e4chsten ordentlichen Session einzuholen ist. Schliesslich folgte der Rat mit 106 zu 74 Stimmen dem Beschluss des St\u00e4nderates und gew\u00e4hrte dem Bundesrat die Kompetenz ziviles Personal des VBS f\u00fcr Auslandeins\u00e4tze aufzubieten.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hielt bei den bestehenden Differenzen an seinen Beschl\u00fcssen fest. Umstritten verblieben drei Punkte: die M\u00f6glichkeit, Wiederholungskurse f\u00fcr einzelne Truppenverb\u00e4nde im Ausland anzuordnen, die parlamentarische Genehmigung f\u00fcr friedensf\u00f6rdernde Eins\u00e4tze im Ausland und f\u00fcr Assistenzdienste und die Konsultationspflicht f\u00fcr Botschaftsbewachungen im Ausland. Einstimmig hielt der St\u00e4nderat an der M\u00f6glichkeit von Ausland-WK fest. Kommissionssprecher Bruno Frick (CEg, SZ) erinnerte daran, dass es schon jetzt Flieger\u00fcbungen im Ausland g\u00e4be. Konkrete Pl\u00e4ne f\u00fcr obligatorische Ausland-WK existierten zwar noch nicht, im Gesetz solle aber die Grundlage geschaffen werden. Der St\u00e4nderat beschloss auch einstimmig daran festzuhalten, dass friedensf\u00f6rdernde Auslandeins\u00e4tze, die mehr als 30 Mann umfassen oder l\u00e4nger als drei Monate dauern, vom Parlament bis sp\u00e4testens in der n\u00e4chsten oder \u00fcbern\u00e4chsten Session bewilligt werden m\u00fcssen. Bei der Frage der Genehmigung der Assistenzdienste hielt der Rat diskussionslos an seinem Beschluss fest, wonach nicht nur - wie der Nationalrat beschloss - in der n\u00e4chsten Session, sondern sp\u00e4testens in der \u00fcbern\u00e4chsten ordentlichen Session das Parlament den Einsatz bewilligt. In der letzten Differenz ging es um die Konsultation beim Schutz diplomatischer Vertretungen im Ausland. Der Nationalrat hatte beschlossen, dass alle Mitglieder der Sicherheitspolitischen und Aussenpolitischen Kommissionen beider R\u00e4te zu konsultieren sind, der St\u00e4nderat beschloss an seinem Beschluss festzuhalten, die Konsultation nur auf die Pr\u00e4sidenten der Kommissionen zu beschr\u00e4nken.</p><p>In der dritten Runde der Differenzbereinigung hielt der <b>Nationalrat</b> an den verbleibenden Differenzen fest. Mit 113 zu 64 Stimmen folgten Sozialdemokraten, Gr\u00fcne und die SVP-Fraktion dem Antrag der Kommissionsmehrheit und hielten daran fest, dass keine Wiederholungskurse im Ausland absolviert werden k\u00f6nnen. Auch bei den \u00fcbrigen Differenzen, der Frage, welche Instanz die Verl\u00e4ngerung eines friedenserhaltenden Einsatzes bewilligen kann und dem Bewilligungsverfahren f\u00fcr die Bewachung einer Schweizer Botschaft im Ausland, beschloss der Nationalrat an seinen Beschl\u00fcssen festzuhalten. </p><p>Auch der <b>St\u00e4nderat </b>hielt ohne Gegenantrag an den vier verbleibenden Differenzen fest, womit die Einigungskonferenz einen Antrag formulieren musste.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte die Kommissionsmehrheit die Annahme des Antrages der Einigungskonferenz. Eine Kommissionsminderheit Hans Widmer (S, LU) unterst\u00fctzt von Mitgliedern der Sozialdemokraten, der Gr\u00fcnen und der SVP-Fraktion beantragte die Ablehnung des Antrages. Mit 108 zu 63 Stimmen lehnte der Rat den Antrag der Einigungskonferenz ab und damit war die ganze Vorlage 1 abgelehnt.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage 2 im Nationalrat mit 167 zu 0 und im St\u00e4nderat mit 40 zu 1 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b></b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1244624253057)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770758660440)\/","SubmissionDate":"\/Date(1204848000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4802,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}