{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080029,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080029,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080029,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080029,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080029,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080029,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080029,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080029,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080029,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080029,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080029,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080029,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080029,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080029,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080029,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080029,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20080029,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20080029,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"08.029","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Freiz\u00fcgigkeitsabkommen. Weiterf\u00fchrung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rum\u00e4nien","Description":"Botschaft vom 14. M\u00e4rz 2008 zur Weiterf\u00fchrung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens sowie zu dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rum\u00e4nien","InitialSituation":"<p>Mit der Botschaft beantragt der Bundesrat dem Parlament sowohl die Weiterf\u00fchrung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens von 1999 mit der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten als auch dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rum\u00e4nien. Von der Zustimmung zu beiden Vorlagen h\u00e4ngt f\u00fcr die Schweiz letztlich die Weiterf\u00fchrung des bilateralen Weges ab.</p><p>Die mit der EU abgeschlossenen sektoriellen bilateralen Abkommen (\"Bilaterale I\") sind am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Das Abkommen \u00fcber den freien Personenverkehr (FZA) ist das wichtigste dieser Abkommen, hat es doch bedeutende wirtschaftliche Auswirkungen f\u00fcr unser Land.</p><p>Die zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossenen sektoriellen Abkommen wurden - mit Ausnahme des FZA - automatisch auf die zehn Staaten, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten waren, ausgedehnt. Die Ausweitung des FZA machte aufgrund seines \"gemischten\" Charakters (das FZA wurde abgeschlossen zwischen der Schweiz und der EG einerseits und ihren Mitgliedstaaten andererseits) Verhandlungen erforderlich, die am 19. Mai 2004 erfolgreich beendet wurden. Das Protokoll I zum FZA wurde am 26. Oktober 2004 unterzeichnet und am 25. September 2005 im Rahmen eines fakultativen Referendums vom Schweizervolk angenommen. Die Ausdehnung des FZA auf die erw\u00e4hnten neuen Mitgliedstaaten ist in der Folge am 1. April 2006 in Kraft getreten.</p><p>Mit Ausnahme des Forschungsabkommens wurden s\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge der Bilateralen I f\u00fcr eine anf\u00e4ngliche Dauer von sieben Jahren abgeschlossen. Sie verl\u00e4ngern sich auf unbestimmte Zeit, sofern die EG oder die Schweiz der anderen Vertragspartei vor Ablauf der anf\u00e4nglichen Geltungsdauer (konkret vor dem 31. Mai 2009) nichts Gegenteiliges notifiziert. In Bezug auf das FZA beschlossen die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te, dass die Weiterf\u00fchrung mittels eines referendumsf\u00e4higen Bundesbeschlusses zu genehmigen sei. Eine allf\u00e4llige Abstimmung muss somit vor Ende Mai 2009 stattfinden, damit im Falle der Nichtweiterf\u00fchrung eine rechtzeitige Notifizierung m\u00f6glich w\u00e4re.</p><p>Mit dem Beitritt von Bulgarien und Rum\u00e4nien am 1. Januar 2007 hat die EU ihre f\u00fcnfte Erweiterungsrunde abgeschlossen. Wie bereits bei den am 1. Mai 2004 beigetretenen Staaten macht auch die Ausdehnung des FZA auf diese beiden Neumitglieder den Abschluss eines Protokolls zum FZA (Protokoll II) erforderlich. Mit der am 29. Februar 2008 erfolgten Paraphierung des Protokolls konnten die Verhandlungen formell abgeschlossen werden. Die Unterzeichnung wird bis Mitte Mai 2008 erfolgen.</p><p>Die Abkommen der Bilateralen I sind rechtlich miteinander verkn\u00fcpft. Wird eines dieser Abkommen gek\u00fcndigt beziehungsweise nicht verl\u00e4ngert, so treten auch alle \u00fcbrigen sechs Monate nach der entsprechenden Notifizierung automatisch ausser Kraft. W\u00fcrde die Schweiz die Weiterf\u00fchrung des FZA ablehnen, so h\u00e4tte dies somit weitreichende Auswirkungen auf das bilaterale Vertragswerk. Desgleichen w\u00fcrde die EU eine Ungleichbehandlung ihrer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger \u00fcber eine festgelegte \u00dcbergangsfrist hinaus nicht akzeptieren. Sollte die Schweiz die Ausdehnung des FZA ablehnen, so w\u00e4re damit zu rechnen, dass die EU das FZA k\u00fcndigen w\u00fcrde. </p><p>Aufgrund der in den Bilateralen I enthaltenen \"Guillotine-Klausel\" h\u00e4tte dies die Beendigung s\u00e4mtlicher sektoriellen Abkommen der Bilateralen I zur Folge. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p></p><p>Ob es sich bei dieser Vorlage im Hinblick auf ein Referendum um zwei unabh\u00e4ngig voneinander zu beantwortende Fragen oder um ein einziges Thema handelt - \u00fcber diese eher technische Frage drehten sich die Debatten in beiden R\u00e4ten fast ausschliesslich.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat </b>war der eigentliche Inhalt der Vorlage nicht bestritten. Die Kommissionsmehrheit beantragte entgegen dem Antrag des Bundesrates, den Bundesbeschluss betreffend der Ausdehnung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommen auf Bulgarien und Rum\u00e4nien in den Bundesbeschluss zur Weiterf\u00fchrung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens zu integrieren. Eine Kommissionsminderheit Maximilian Reimann (V, AG) beantragte, nur auf die Vorlage zur Weiterf\u00fchrung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommen einzutreten und die Vorlage zur Ausdehnung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rum\u00e4nien an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen. Der Sprecher der Kommission Dick Marty (RL, TI) warnte davor, den Stimmb\u00fcrgern eine Pseudowahl - ein Ja zur Weiterf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit, ein Nein zu deren Ausdehnung - zu erm\u00f6glichen. Eine solche Option sei in Tat und Wahrheit eine Illusion, denn \"eine Personenfreiz\u00fcgigkeit \u00e0 la carte gibt es nicht\". Schliesslich w\u00e4re es auch unvorstellbar, dass die EU die Personenfreiz\u00fcgigkeit mit bloss zwanzig Kantonen praktizieren wollte. Auch andere Redner pl\u00e4dierten gegen eine Trennung der Vorlagen mit dem Argument, dass dem Volk nur eine Scheinwahl suggeriert werde. So hielt Urs Schwaller (CEg, FR) fest, dass es inhaltlich nur eine Freiz\u00fcgigkeit g\u00e4be, etwas anderes w\u00fcrde vor dem Nichtdiskriminierungsgebot zwischen den L\u00e4ndern der EU auch gar nicht standhalten. F\u00fcr Anita Fetz (S, BS) ist es ehrlicher der Bev\u00f6lkerung zu sagen, dass es nur eine Personenfreiz\u00fcgigkeit gibt und die Weiterf\u00fchrung und Ausdehnung der Personenfreiz\u00fcgigkeit nicht getrennt behandelt werden k\u00f6nnen. Maximilian Reimann (V, AG) begr\u00fcndete seine Ablehnung der Paketl\u00f6sung damit, dass es eine undemokratische Machenschaft sei, die Stimmb\u00fcrger nicht differenziert \u00fcber die beiden Gesch\u00e4fte abstimmen zu lassen, dies grenze an Bevormundung des Volkes. Peter Briner (RL, SH) unterst\u00fctzte die Trennung der Vorlagen mit der Begr\u00fcndung, dass es darum gehe, dem Stimmb\u00fcrger den Anspruch auf eine unverf\u00e4lschte Willenskundgebung zu gew\u00e4hrleisten. Auch Hansruedi Stadler (CEg, UR) appellierte an die staatspolitische Klugheit, eine abstimmungstaktische Verkn\u00fcpfung der Vorlagen signalisiere Angst vor dem Volk. This Jenny (V, GL) sagte, obwohl er bekennender Bef\u00fcrworter der Personenfreiz\u00fcgigkeit sei, m\u00fcsse eine klare Trennung der beiden Vorlagen erfolgen, alles andere sei unlauter und nicht fair gegen\u00fcber dem Volk. Die Bundesr\u00e4tinnen Eveline Widmer-Schlumpf und Micheline Calmy-Rey erl\u00e4uterten, dass der Bundesrat den Zusammenhang zwischen der Weiterf\u00fchrung und der Ausdehnung der Personenfreiz\u00fcgigkeit mit einer einzigen Botschaft zu den beiden Bundesbeschl\u00fcssen unterstrichen habe. F\u00fcr Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf war rechtlich sowohl eine getrennte Abstimmung \u00fcber die beiden Bundesbeschl\u00fcsse wie eine Verkn\u00fcpfung in einem einzigen Bundesbeschluss vertretbar. Beide Bundesr\u00e4tinnen machten klar, dass bei einem Nein zur unbefristeten Weiterf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit nach sechs Monaten die sogenannte Guillotineklausel automatisch greifen w\u00fcrde - die \u00fcbrigen sechs bilateralen Vertr\u00e4ge mit der EU fielen also dahin. Ein Nein zur Ausdehnung der Personenfreiz\u00fcgigkeit auf Bulgarien und Rum\u00e4nien h\u00e4tte keinen solchen Automatismus zur Folge. Man m\u00fcsse jedoch davon ausgehen, dass die EU eine Diskriminierung von zwei Mitgliedern nicht akzeptieren w\u00fcrde und der Schweiz beschwerliche Verhandlungen bevorst\u00fcnden. Mit 29 zu 13 Stimmen folgte der St\u00e4nderat dem Antrag der Kommissionsmehrheit und verkn\u00fcpfte damit die beiden Vorlagen. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit 34 zu 3 Stimmen angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>wurde von keiner Seite bestritten, dass sich die Personenfreiz\u00fcgigkeit mit der EU bis anhin als Erfolgsgeschichte erwiesen hat. Eintreten auf die Vorlage wurde von einer Kommissionsminderheit Luzi Stamm (V, AG) unterst\u00fctzt von weiteren Mitgliedern der SVP-Fraktion bestritten. Bei der Frage der Koppelung der beiden Bundesbeschl\u00fcsse beantragte die Kommissionsmehrheit unterst\u00fctzt von der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei und den Freisinnigen dem Bundesrat zu folgen und dementsprechend \u00fcber zwei getrennte Beschl\u00fcsse abzustimmen und eine Kommissionsminderheit Mario Fehr (S, ZH) unterst\u00fctzt von den Sozialdemokraten sowie grossen Mehrheiten der Gr\u00fcnen und der CVP/EVP/glp-Fraktion wollte dem St\u00e4nderat folgen. Die Sprecher der Kommission wiesen darauf hin, es gehe bei dieser Vorlage um das Fundament der Beziehungen der Schweiz mit dem wichtigsten Wirtschaftspartner, der Europ\u00e4ischen Union. Die Diskussion in der Kommission habe gezeigt, dass f\u00fcr verschiedene Varianten Argumente bestehen, insbesondere auch in der Frage der Vereinigung oder der Trennung der Vorlagen. Trotz der diesbez\u00fcglichen Differenzen stehe f\u00fcr eine klare Mehrheit der Kommission fest, dass nur mit der Zustimmung zu beiden Vorlagen die Interessen der Schweiz gewahrt bleiben. Luzi Stamm (V, AG) begr\u00fcndete den Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit mit dem Hinweis auf die Probleme in Italien mit illegal aus Rum\u00e4nien eingewanderten Roma und warnte bereits vor einer sp\u00e4teren Ausdehnung auf allf\u00e4llige neue EU-Mitgliedl\u00e4nder wie die T\u00fcrkei, Serbien oder Kosovo. Kathy Riklin (CEg, ZH) konterte, dass der Verweis auf die Roma in Italien Demagogie sei, gelte doch die Personenfreiz\u00fcgigkeit nicht f\u00fcr illegale Einwanderer. Mit 138 zu 53 Stimmen beschloss der Rat auf die Vorlage einzutreten. Auch die f\u00fcnf R\u00fcckweisungsantr\u00e4ge von Kommissionsminderheiten bestehend aus Mitgliedern der SVP-Fraktion wurden im gleichen Verh\u00e4ltnis abgelehnt. Mit den Antr\u00e4gen auf R\u00fcckweisung an den Bundesrat wollten die Kommissionsminderheiten die Begehren verkn\u00fcpfen von der EU zuerst Garantien der schweizerischen Steuersouver\u00e4nit\u00e4t zu verlangen, eine unbefristete Schutzklausel auszuhandeln, die Koh\u00e4sionszahlungen an Osteuropa einzubeziehen, einen Bericht zu allf\u00e4lligen neuen EU-Mitgliedsl\u00e4ndern zu erstellen und eine effizientere R\u00fcck\u00fcbernahmeregelung f\u00fcr abgewiesene Einwanderer aus Rum\u00e4nien und Bulgarien auszuhandeln. Zu Beginn der Detailberatung beschloss der Nationalrat entgegen den Beschluss des St\u00e4nderates mit 101 zu 82 der Kommissionsmehrheit zu folgen und damit den Bundesbeschluss zu Ausdehnung nicht in den Bundesbeschluss zu Weiterf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit zu integrieren. Mit 105 zu 70 Stimmen wurde ein Antrag von Paul Rechsteiner (S, SG) angenommen, der verlangte, dass der Bundesrat nach sieben Jahren einen Bericht \u00fcber die Erfahrungen mit der Personenfreiz\u00fcgigkeit vorlegen muss. Das Parlament und fakultativ auch das Volk h\u00e4tten dann erneut \u00fcber die Weiterf\u00fchrung zu entscheiden. Bundesr\u00e4tin Eveline Widmer-Schlumpf hatte darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen rechtlich m\u00f6glich sei, weil die bilateralen Abkommen jederzeit k\u00fcndbar seien. Antr\u00e4ge von Seiten der SVP-Fraktion, wonach die Bundesbeschl\u00fcsse dem obligatorischen Referendum zu unterstellen sind, wurden abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurden die beiden Bundesbeschl\u00fcsse mit 175 zu 10 respektiv 134 zu 45 Stimmen angenommen. </p><p>Bei der Differenzbereinigung im <b>St\u00e4nderat</b> beantragte die Kommissionsmehrheit am Beschluss f\u00fcr eine einzige Vorlage festzuhalten. Die Kommissionsminderheit Briner (RL, SH) beantragte, dem Nationalrat zu folgen und zwei Vorlagen zu beschliessen. Die Argumente f\u00fcr oder gegen eine Paketl\u00f6sung blieben die gleichen wie bei der Erstbehandlung der Vorlage. Einzelne Freisinnige wechselten nach der \u00f6ffentlichen Diskussion ihre Position. Mit 27 zu 16 Stimmen beschloss der Rat an seinem Beschluss festzuhalten. Diskussionslos strich die kleine Kammer die vom Nationalrat eingef\u00fcgte Bestimmung, gem\u00e4ss der der Bundesrat nach sieben Jahren erneut einen Bericht \u00fcber die Erfahrungen mit der Personenfreiz\u00fcgigkeit und einen referendumsf\u00e4higen Beschluss \u00fcber die Weiterf\u00fchrung vorlegen m\u00fcsste. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte ebenfalls die Kommissionsmehrheit an ihrem Beschluss f\u00fcr zwei Vorlagen festzuhalten und eine Kommissionsminderheit Kathy Riklin (CEg, ZH) beantragte dem St\u00e4nderat zu folgen. Mit 106 zu 86 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und hielt damit an seinem Beschluss fest. Auch bei der zweiten Differenz, bei der der Nationalrat die Personenfreiz\u00fcgigkeit nach sieben Jahren wieder \u00fcberpr\u00fcfen m\u00f6chte, folgte der Rat mit 124 zu 61 Stimmen der Kommissionsmehrheit.</p><p>In der letzten Runde der Differenzbereinigung hielten beide R\u00e4te an ihren bisherigen Beschl\u00fcssen fest, der St\u00e4nderat mit 25 zu 16 Stimmen und der Nationalrat mit 101 zu 86 Stimmen bei der Frage der Koppelung der Vorlage und bei der Frage der \u00dcberpr\u00fcfung der Personenfreiz\u00fcgigkeit hielt der St\u00e4nderat stillschweigend fest und der Nationalrat mit 116 zu 66 Stimmen.</p><p>Damit wurde eine <b>Einigungskonferenz</b> notwendig. Bei der Frage der Abstimmungsvorlagen setzte sich die Fassung des St\u00e4nderates mit einer integralen Vorlage durch. In der zweiten verbleibenden Differenz setzte sich im Wesentlichen ebenfalls der St\u00e4nderat durch. Die Einigungskonferenz hat die M\u00f6glichkeit einer Abstimmung \u00fcber die Weiterf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit nach sieben Jahren gestrichen, den Bundesrat aber beauftragt, sp\u00e4testens vor der n\u00e4chsten Erweiterung der Europ\u00e4ischen Union einen Bericht \u00fcber die Erfahrungen mit den bilateralen Vertr\u00e4gen und bei Bedarf Vorschl\u00e4ge f\u00fcr vertragliche Verbesserung oder \u00c4nderungen im Bereich der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping vorzulegen. Der Antrag der Einigungskonferenz wurde vom St\u00e4nderat mit 32 zu 6 Stimmen und vom Nationalrat mit 119 zu 58 Stimmen angenommen. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im St\u00e4nderat mit 35 zu 2 und im Nationalrat mit 143 zu 40 Stimmen angenommen.</b></p><p><b></b></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 mit 59,6\u00a0Prozent Ja-Stimmen angenommen</b></p><p>.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1213354932570)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15","Category":"II/III","Modified":"\/Date(1779237017080)\/","SubmissionDate":"\/Date(1205452800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4802,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft"}}